2018, KW 22

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 22

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juni 2018, 12:39

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DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 22................................Initiative AW3P............................28.05. - 03.06.2018

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1. Bundesverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr. 38/2018 vom 31.05.2018 (Leipzig): Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos


BVerwG, Urteil vom 30.05.2018 - 6 A 3.16


(...) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in erster und letzter Instanz auf die Klage einer Internetknotenpunkt-Betreiberin (DE-CIX) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) mitzuwirken. (...)



Quelle: 'http://www.bverwg.de'
Link: http://www.bverwg.de/pm/2018/38







1.1. Verfassungsblog.de - Maximilian Steinbeis (Berlin): Das Märchen von der Freiheit des Internets - erste Eindrücke zum DE-CIX-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts


(...) Die vorliegende Entscheidung zeigt einmal mehr: Die oft beschworene Freiheit des Internets erweist sich in ihrer Pauschalität wahrhaftig als Märchen. Verloren ist sie damit aber noch nicht. Dies dürfte auch die DE-CIX ermutigen, gegen das Leipziger Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben. (...)



Quelle: 'https://verfassungsblog.de'
Link: https://verfassungsblog.de/das-maerchen ... sgerichts/











2. Bundesfinanzhof (München): Fristberechnung - Silvester ist einem gesetzlichen Feiertag nicht gleichzustellen


BFH, Beschluss vom 20.03.2018 - III B 135/17


(...) 2. Die Frage, ob der 31. Dezember - Silvester- bei der Fristberechnung einem Feiertag gleichzustellen ist, ist nicht klärungsbedürftig. Sie ist offensichtlich zu verneinen, wie es das FG getan hat. (...)



Quelle: 'http://juris.bundesfinanzhof.de'
Link: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=36614











3. Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht anwendbar bei Rechtsverletzungen über Facebook-Messenger ("größte Schlampe", "Schandfleck für die Familie")


LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.04.2018 - 2-03 O 430/17


(...) Der Anwendungsbereich des NetzDG in § 1 Abs. 1 NetzDG ist unklar und daher auslegungsbedürftig. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die unter Verwendung des Facebook-Messenger nicht öffentlich zwischen nur zwei Personen erfolgt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Netz DG. (...)



Quelle: 'http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de'
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:8077011











4. Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Erste DSGVO-Abmahnungen im Umlauf - Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf


(...) Einem Betroffenen wird von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei SP Wiediger & Partner ein Wettbewerbsverstoß nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen, da er über seine Webseite durch die Nutzung des Dienstes Google-Fonts Nutzerdaten an Google weiterleite, ohne dass ein Einverständnis der Nutzer in die Datenweitergabe vorgelegen habe. Da es Nutzern vor Weiterleitung der personenbezogenen Daten weder möglich war, dieser Weitergabe zuzustimmen, noch die Datenschutzerklärung zu lesen, stelle dies eine Verletzung des Art. 12 DSGVO dar. Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 300 Euro gefordert. (...)



Quelle: 'https://www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/internetrecht/er ... auf-77452/











5. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Berlin): Anstieg bei Inkassogebühren endlich stoppen - Gesetzesevaluierung zeigt - Inkassokosten hoch wie nie


(...) Inkassokosten für Verbraucher zu senken - das war ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Doch das Ziel wurde verfehlt: Die Inkassokosten sind seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. (...)



Quelle: 'https://www.vzbv.de'
Link: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/an ... ch-stoppen











6. Beckmann und Norda Rechtsanwälte (Bielefeld): Landgericht Bonn: Alte WHOIS-Praxis mit Erhebung und Speicherung von Admin-C und Tech-C einer Domain verstößt gegen DSGVO


LG Bonn, Beschluss vom 29.05.2018 - 10 O 171/18


(...) Das LG Bonn hat im Rahmen eines von der ICANN eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die alte WHOIS-Praxis mit Erhebung und Speicherung von Admin-C und Tech-C einer Domain gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt und mithin unzulässig ist. Die Erhebung und Speicherung des Domaininhabers ist - so das Gericht - ausreichend. (...)



Quelle: 'https://www.beckmannundnorda.de'
Link: https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... DSGVO.html











7. Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. (Hannover-Isernhagen): Amtsgericht Gelsenkirchen - Hund hat Persönlichkeitsrechte


AG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.05.2018 - 405 C 177/18


(...) Für große Aufmerksamkeit unter Tierfreunden sorgt derzeit eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 15.05.2018 zum Az. 405 C 177/18, das die öffentliche Berichterstattung über einen Hund verboten hatte, sofern die Äußerung Rückschlüsse auf dessen Identität zulässt. (...)



Quelle: 'https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de'
Link: https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogsp ... d-hat.html















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Gerichtsentscheidungen





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  • AG Frankenthal, Urteil vom 25.04.2018 - 3c C 251/17 [WF verlieren; BGH "Konferenz der Tiere", fehlender Klägervortrag zur Überkompensation]




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  • AG Leipzig, Urteil vom 18.04.2018 - 103 C 1596/17 [WF gewinnen; bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit eines Dritten reicht nicht, Parteienvergleich aus mündlichen Verhandlung wurde durch die Beklagte schriftlich widerrufen]









Justizportal Rheinland-Pfalz (Saarbrücken):



AG Frankenthal, Urteil vom 25.04.2018 - 3c C 251/17



Justizportal Rheinland-Pfalz: Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) weist Filesharing Klage der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Universum Film zurück - Kläger konnte nicht beweisen, dass vom streitgegenständlichen Anschluss eine vollständige Version oder Teile heruntergeladen worden (BGH - "Konferenz der Tiere")



Quelle: 'http://www.landesrecht.rlp.de'
Link: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG Leipzig, Urteil vom 18.04.2018 - 103 C 1596/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Urteil des Amtsgerichts Leipzig - Eine bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit eines Dritten genügt nicht den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast - Parteivergleich aus der mündlichen Verhandlung wurde durch die Beklagte schriftlich widerrufen



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... gungslast/















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Politik Splitter





In dieser Woche gäbe es sehr viele Themen, die Wert wären angesprochen zu werden. Ich möchte zwei große Themen auswählen und meinen persönlichen Standpunkt darüber kundtun. Wenn Sie mich nach dem Lesen als ungebildet, arrogant, Zionisten, Trumper, Russenfreund, Panikmacher, Lügner oder Nazi halten ...
... nichts für ungut!










1. EU - "We are not amused" nach Trumps Einlösung seines Wahlversprechens - "Handelskrieg"


Gab es diese Woche europäische Krokodilstränen, als Trump die Schutzzölle in Kraft treten ließ. Nur was hat die EU erwartet? Trump ist Ökonom / Kaufmann, für ihm zählen einmal Zahlen und andermal, welchen Vorteil er aus einen Deal hat. Und um nicht vorzeitig abzutreten, sollte er auch einige Wahlversprechen halten. Die Leute im Rostgürtel werden dafür belohnt, dass sie ihm ins Weiße Haus verholfen haben. Und von der EU hält Trump sowieso wenig.

Nur sollte die EU jetzt einmal auf dem Teppich bleiben, statt nach einem Handelskrieg zu rufen, Gegenaktionen anzudrohen und die Tür zu schließen für Gespräche ... Moment, welche Gespräche? Die EU hätte die Schutzzölle womöglich abwenden können, wenn sie ein wenig nachgegeben hätte und ihrerseits Zölle auf amerikanische Einfuhren gesenkt hätte. Aber die Wirtschaft bekommt ihren Rachen nicht voll genug.


Beispiele:

- die EU lässt nur 26% ihrer Nicht-agrar-Importe zollfrei ins Land, während die USA das für 48% ihrer Importe zulassen
- die EU veranschlagt auf US-Autos aus den USA derzeit 10 % Zoll; die USA dagegen legen für EU-Autos nur 2,5 % drauf

Es mag dahinstehen, am Beispiel der Ami-Schlitten, ob deren Qualität nicht mit deutschen Autos mithalten kann. Trump hatte es deutlich formuliert: "Warum fahren hier auf den Straßen keine amerikanischen Autos, während bei uns so viele deutsche zu sehen sind?" Der Autoindustrie und ihren Vasallen in der Regierung wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, hier etwas einzulenken. Sie hätten einfach die 10 % senken müssen auf eine für Trump akzeptable Höhe, mit die er leben und als seinen Sieg abfeiern könnte. Jetzt müssen die Konsequenzen getragen werden, wenn halt die Gier größer ist, als der kaufmännische Verstand.





1.1. t-online.de (Frankfurt am Main): DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch - "Die Kanzlerin verliest den Sprechzettel der Autoindustrie"


(...) Die Regierung hat sich zu einer Autokratie entwickelt. Sie vertritt nicht mehr die Interessen des Volkes, sondern die Interessen der Autoindustrie. Warum verweigert sie 10 Millionen Betroffenen mit einem Betrugs-Diesel die Nachrüstung auf Kosten der Hersteller? Das steht den Menschen zu. In den USA wird diese Auflage durchgesetzt. Und dort akzeptieren Audi, Porsche und Volkswagen diese Auflage. Die Arbeit unserer Bundesregierung können Sie an den Luftwerten ablesen - und die sind sehr schlecht. (...)


Quelle: 'https://www.t-online.de'
Link: https://www.t-online.de/auto/elektromob ... ndig-.html










2. Das alte Ammenmärchen - Der Westen schützt sich gegen einen möglichen Krieg der Russen



2.1. t-online.de (Frankfurt am Main): Aufrüstung gegen Russland - Deutschland wird Standort für neues NATO-Kommando


(...) Deutschland wird Standort eines neuen NATO-Kommandos. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben sich die Bündnisstaaten abschließend darauf verständigt, das im Zuge der Aufrüstung gegen Russland geplante Hauptquartier für schnelle Truppen- und Materialtransporte in der baden-württembergischen Stadt Ulm anzusiedeln. Die dortige Wilhelmsburg-Kaserne ist bereits heute Standort eines multinationalen Kommandos zur Führung von weltweiten Kriseneinsätzen. (...)



Quelle: 'https://www.t-online.de'
Link: https://www.t-online.de/nachrichten/aus ... mando.html






2.2. t-online.de (Frankfurt am Main): "Führende Rolle" für Deutschland - NATO rüstet sich gegen russische Invasion


(...) Das transatlantische Verteidigungsbündnis NATO will seine Wehrfähigkeit für den Fall eines Angriffs aus Russland stärken. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ranghohe NATO-Diplomaten. Das Bündnis plane, einen neuen Bereitschafts-Pool von rund 30.000 Soldaten aufzubauen, die innerhalb von 30 Tagen einsatzbereit sein sollen. Sie würden laut Planung mit mehreren hundert Kampfflugzeugen und Schiffen ausgerüstet. (...)



Quelle: 'https://www.t-online.de'
Link: https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... asion.html






(...) Es gibt keine Stabilität in Europa ohne die Beteiligung und Einbindung Russlands. Und ich weiß genau, dass Russland nicht so schwach bleiben wird, wie es im Augenblick ist. Wir können im Prinzip jetzt alles tun, was wir wollen, Russland kann es nicht hindern, es ist zu schwach. Aber ich warne davor, ein großes stolzes Volk zu demütigen. (...)

Egon Karl-Heinz Bahr (* 18. März 1922 in Treffurt, Landkreis Mühlhausen in Thüringen, Provinz Sachsen, Freistaat Preußen; † 19. August 2015 in Berlin) deutscher SPD-Politiker, von 1972 bis 1974 Bundesminister für besondere Aufgaben, von 1974 bis 1976 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit





Sicherlich etwas aus dem Zusammenhang gerissen ...



t-online.de (Frankfurt am Main): Verteidigungsministerium verschleiert angeblich Mängel


(...) Keine Waffen an Bord, aber offiziell "einsatzbereit": Laut Bundesrechnungshof trickst das Ministerium von Ursula von der Leyen, wenn es um Mängel bei der Truppe geht. (...)



Quelle: 'https://www.t-online.de'
Link: https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... swehr.html















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Forenwelt







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Die Foren Nachbesprechung: Wieder einmal das Amtsgericht Frankenthal


Diese Woche wurde eine erneute Entscheidung des Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) veröffentlicht (Urt. v. 25.04.2018 - 3c C 251/17). Langsam wird aber die dort herrschende Rechtsauffassung schon etwas bedenklich. Ich möchte es an nur einen Beispiel belegen.



(...) Die gesamtschuldnerische Haftung der Mittäter gemäß § 840 BGB führt u.a. dazu, dass jeder Mittäter den ganzen Schadensersatz zu zahlen verpflichtet, der Gläubiger diesen aber nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 421 BGB) und die Erfüllung durch einen in Anspruch Genommenen Mittäter auch zu Gunsten der übrigen Mittäter wirkt (§ 422 BGB), weshalb der Gläubiger in Filesharing-Fällen, in denen ihm aufgrund seiner umfangreichen Ermittlungen im Gegensatz zum beklagten Gesamtschuldner weitere Mittäter bekannt sind und von ihm in Anspruch genommen werden bzw. wurden, zur schlüssigen Darlegung des verfolgten Schadensersatzanspruchs sowie zur Vermeidung einer Überkompensation und letztlich zurückzugewährender Überzahlungen vorzutragen hat, in welchem Umfang die geforderte Leistung bereits durch anderweitig in Anspruch genommene Mittäter bewirkt worden ist. (...)




Das Grundanliegen ist klar. Das Erstgericht hat wohlmöglich vor Augen, dass bei der gesamtschuldnerischen Haftung auch hinsichtlich etwaiger Überkompensation - durch den Kläger - vorzutragen ist. Warum? Da es ja schon so viel realisierte Zahlungen gegeben haben muss, dass eben diese Überkompensation erreicht ist.


Hinweise:

1) Überkompensation

In vielen Filesharing Verfahren wird als Verteidigungsargument gegenüber die durch den Kläger angesetzten Höhe des fiktiven Lizenzschadens, die mögliche Überkompensation (Ausgleich der höher ist, als die Differenz zum Normalzustand und somit "übers Ziel hinausschießt".), vorgetragen. Es wird dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass der Kläger bei Inanspruchnahme mehrerer Teilnehmer an der Tauschbörse unter Umständen ein Vielfaches der ihr allenfalls zustehenden Lizenzgebühr erhalten könne. Das heißt, es darf in diesem konkreten Einzelfall auch nur anteilmäßig Lizenzgebühr verlangt werden.


2) Lizenzanalogie

(...) Bei der Schadensberechnung sei in objektiv-normativer Wertung zu ermitteln, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der späteren gerichtlichen Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Für solche Rechtsübertragungen gebe es keine allgemein üblichen Vergütungssätze, so dass der Schaden im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu ermitteln sei. Grundlage dafür seien die von der Klägerin mitgeteilten Vergütungen, die sie in anderen Fällen bei ordnungsgemäßer Lizenzvergabe berechnet habe. (...)

BGH, Urteil vom 22.03.1990 - I ZR 59/88 - Lizenzanalogie
BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 6/06 - Whistling for a train
BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 44/06 - Resellervertrag
BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 272/14 - Die Päpstin




Was das Amtsgericht da schreibt, ist - rechtlich - nicht haltbar. Gerade bei der Lizenzanalogie, also letztlich einer Zahlung für die Nutzung, spielen andere Schädiger und Zahlungen keine Rolle.










Abschließend noch etwas sehr persönliches, so viel Zeit muss einfach sein ...



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Steffen Heintsch für AW3P




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