2018, KW 17

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

2018, KW 17

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2018, 10:58

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ausgabe 2018, KW 17................................Initiative AW3P............................23.04. - 29.04.2018

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------






.............................................................Bild





1. Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsgericht Köln - Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung


VG Köln, Urteil vom 20.04.2018,Az. 9 K 7417/17


(...) Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. (...)



Quelle: 'https://www.justiz.nrw/JM/Presse'
Link: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse ... /index.php











2. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beseitigt grundsätzlich nur eine dem Verletzten gegenüber abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr


OLG Hamburg, Urteil vom 20.03.2018, Az. 7 U 175/16


(...) Soweit im Wettbewerbsrecht eine gegenüber einem von mehreren Gläubigern abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung (Drittunterwerfung) ausreichen kann, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, ist dieser Gedanke nicht auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts übertragbar; denn anders als im Wettbewerbsrecht geht es bei Ansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts um den Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter, so dass die aus der Verletzung dieses Rechts erwachsenen Unterlassungsansprüche grundsätzlich nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (und nicht abtretbar sind). Zudem führt im Bereich des Wettbewerbsrechts eine wettbewerbswidrige Handlung häufig zu einer ganzen Reihe inhaltsgleicher Unterlassungsansprüche einer größeren Zahl Aktivlegitimierter, während bei (rechtswidrigen) Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht regelmäßig nur der Betroffene selbst verletzt ist. (...)



Quelle: 'http://www.rechtsprechung-hamburg.de'
Link: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jp ... focuspoint











3. Bayern.Recht (München): Oberlandesgericht München - Nutzungssperren bei Tauschbörsen


OLG München, Urteil von 15.03.2018, Az. 6 U 1741/17


(...) 1. Wird ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt, ist eine darauf gegründete Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung rechtswidrig ist. (Rn. 29) (redaktioneller Leitsatz)
2. Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an. (Rn. 38) (redaktioneller Leitsatz)
3. Von einem Passwortschutz mit Identitätsangabe des Nutzers geht eine nennenswerte Abschreckungswirkung aus, welche zwar nicht in jedem Fall eine Rechtsverletzung zu verhindern vermag, aber geeignet ist, einen unerlaubten Zugriff auf die Schutzgegenstände zumindest zu erschweren. (Rn. 45) (redaktioneller Leitsatz)
4. Bei dem Begriff der "Sperrung der Nutzung von Informationen" in § 7 Abs. 4 TMG handelt es sich um eine maßnahmenoffene Regelung. (Rn. 58) (redaktioneller Leitsatz)
5. Dass anzuordnende Maßnahmen nach § 7 Abs. 4 TMG auch zumutbar und verhältnismäßig sein müssen, folgt unmittelbar aus § 7 Abs. 4 S. 2 TMG. (Rn. 58) (redaktioneller Leitsatz)
(...)



Quelle: 'http://www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 8-N-003015











4. Beckmann und Norda Rechtsanwälte (Bielefeld): Oberlandesgericht Bamberg - Abmahnung mit Frist von 6 Tagen zur Abgabe der Unterlassungserklärung regelmäßig zu kurz wenn Feiertage und Brückentage dazwischen liegen


OLG Bamberg, Beschluss vom 09.04.2018, Az. 3 W 11/18


(...) Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Abmahnung mit Frist von 6 Tagen zur Abgabe der Unterlassungserklärung regelmäßig zu kurz ist, wenn zudem noch Feiertage und Brückentage dazwischen liegen. (...)



Quelle: 'http://www.beckmannundnorda.de'
Link: http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... iegen.html















.............................................................Bild





Gerichtsentscheidungen





Bild


  • AG Frankenthal, Urteil vom 18.04.2018, Az. 3c C 27/18 [.rka RAe verlieren; i.S.d. BGH, Urt. v. 06.12.2017 - I ZR 186/16 - "Konferenz der Tiere" (NJW 2018, 784)]




Bild


  • LG Bochum, Urteil vom 15.03.2017, Az. I-8 S 43/17 [WF gewinnen Berufung; Berufung Beklagte wird zurückgewiesen (sek. Darlegungslast)]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. 216 C 330/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast¸Wohngemeinschaft]









Justizportal Rheinland-Pfalz:



AG Frankenthal, Urteil vom 18.04.2018, Az. 3c C 27/18



Justizportal Rheinland-Pfalz: Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) weist Filesharing Klage der .rka Rechtsanwälte unter Anwendung des BGH-Entscheides "Konferenz der Tiere" zurück



Quelle: 'http://www.landesrecht.rlp.de'
Link: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. LG Bochum, Urteil vom 15.03.2017, Az. I-8 S 43/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Rechteinhaber gewinnen Berufung in Tauschbörsenverfahren vor dem Landgericht Bochum - Beklagte genügt der sie nach diesen Grundsätzen treffenden sekundären Darlegungslast auch in zweiter Instanz nicht



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... verfahren/









2. AG Charlottenburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. 216 C 330/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilt Inhaber eines WG-Internetanschlusses - Sekundäre Darlegungslast kann in Filesharing Verfahren nicht durch widersprüchlichen Vortrag erfüllt werden (Wohngemeinschaft)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... -einer-wg/















.........................................................................Bild





Politik Splitter






1. Ein historischer Handschlag für unsere Erde!




.............................................................Bild










2. Konzerne bluten neue Bundesländer aus (ISV)!





1400 Opel-Mitarbeiter protestieren in Eisenach gegen Streichung 20 Prozent der Stellen bis 2020


(...) Die Opel-Mitarbeiter sollen heftige Einbußen hinnehmen, während die Mutter PSA ihren Umsatz deutlich steigert. Während in Paris gefeiert wird, kommt es in Eisenach zum Showdown. (...)



Quelle: 'http://www.faz.net'
Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/u ... 57445.html




Nun mal "Butter bei die Fische". Ich habe den Eindruck, dass die neuen Bundesländer hier einen "Industriellen Schlussverkauf" (ISV) unterliegen. Alle großen Konzerne, die im Rahmen "Aufbau Ost" mit den entsprechenden staatlichen Zuschüssen - neu - bauten, ziehen sich jetzt zurück (Opel - Eisenach; Coca Cola - Weimar; Siemens, Bombardier - Görlitz). Das heißt, es werden Arbeitsstellen massiv abgebaut, verkauft (wieder Arbeitsstellen zur Gesund-Sanierung abgebaut) oder geschlossen.

Am Beispiel Opel / Eisenach. Unsere Autoindustrie oder "Und täglich grüßt das Murmeltier". PSA (Frankreich, Macron) droht mit Schließung, erhält dann von der deutschen Regierung Zuschüsse fürs weitermachen und Erhaltung von Arbeitsplätzen i.V.m. kann noch höhere Gewinne (insgesamt kletterten die Erlöse von PSA im ersten Quartal um 42 Prozent auf 18,18 Milliarden Euro.) erzielen. Das Nachsehen haben die Arbeiter in Thüringens modernsten Autowerk.

Die GroKo als kriechender Handlanger der Wirtschaft nimmt dieses stete wirtschaftliche Ausbluten der neuen Bundesländer billigend in Kauf. Warum? Sollte es eskalieren, gehen im "Ossiland" Anzahlmäßig weniger Menschen auf die Straße, als wenn die Schließung auch die alten Bundesländer voll betreffen. Die neuen Bundesländer als dummes Bauernopfer der GroKo und Wirtschaft. Da macht schon wieder Sinn, dass die Bundeswehr auch im Innland eingesetzt werden kann. Übertrieben? Höchstens der letzte Satz.










3. FOCUS Online (München): Ex-Leibwächter Osama bin Ladens und Gefährder kann nicht abgeschoben werden - und kassiert weiter deutsche Hilfeleistungen


(...) Ein ehemaliger Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden darf noch immer nicht nach Tunesien abgeschoben werden - dabei gilt Sami A. als Gefährder. In Deutschland kassiert er weiter Hilfeleistungen. (...)



Quelle: 'https://www.focus.de'
Link: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 17498.html











4. Ösis 60-Stunden-Woche findet in Deutschland Anhänger




.....................................................Bild


............................................................."Prima!
.............................................................Uns eigentlich egal,
.............................................................wir sind sowieso nur selten auf der Arbeit!"











4. Die Gazetten überschlagen sich bei Merkels grandiosen Besuch bei Trump mit: "Sie macht einen fantastischen Job"


(...) Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Donald Trump haben sich über Zölle, Militärausgaben, Syrien und Iran ausgetauscht. Nicht immer war Fortschritt erkennbar (Quelle: Zeit Online). (...)


Aber wie ist denn die tatsächliche Bedeutung (Merkel-)Deutschlands? Im aggressiven Vergeltungsschlag gegen Syrien wurde Deutschland gar nicht erst angefragt und Macron hatte bei seinen Staatsbesuch mehr private Zeit, als Merkel bei ihren 20 minütlichen Arbeitsbesuch mit Trump.

NATO

"Gleichzeitig forderte er Deutschland auf, mindestens 2% seines Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Er hoffe, dass jeder NATO-Partner dieses Ziel erreiche. "Und hoffentlich viel mehr", fügte Trump hinzu. Merkel erklärte, dass sich die Bundesrepublik der Steigerung der Wehrausgaben verpflichtet fühle." Deutschland ist aber lt. Merkel auf einem "guten Weg".


Freihandel

Merkel erklärte, die EU und Deutschland müssen mit den USA weiter über faire Handelsbedingungen verhandeln. Deutschland habe seinen Handelsüberschuss mit Amerika bereits reduziert, sagte Merkel. Sie zeigte aber Verständnis, dass dies Trump noch nicht ausreiche.


Fazit

Wir tun schon was Du willst Donald, aber noch zu wenig. Bei Iran machst Du eh was Du willst. Aber immerhin gab es ein, zwei Küsschen (20 bei Macron + Schuppenentfernung Späßchen). Ergo, Weniger Küsschen und kein Befummeln, keine Erfolge, keine Kompromisse. Ein fantastischer Job!?














.................................................................Bild










-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-




Bild


Steffen Heintsch für AW3P




Bild



+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-

Antworten