2018, KW 09

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 09

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 3. März 2018, 16:46

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 09 ................................Initiative AW3P............................26.02. - 04.03.2018

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DigiRights Administration GmbH: Rechte oder nicht Rechte, das ist hier die Frage!


AW3P: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Wachs. Im Jahr 2012 wurden durch einen Abmahnanwalt u.a. Abmahnungen versendet, die auf einem Urheberverstoß hinsichtlich eines Musiktitels bzw. Soundtracks basieren, der in einem Film vorkommt. In meinem Beispiel ging es um einen Musiktitel "[Name] - Original Soundtrack" des Filmes "[Name]". Verklausuliert wird aber es so, dass der Urheberverstoß des Filmes dokumentiert wurde, der Rechteverwerter die Rechte am Film innehat, aber nur der entsprechende enthaltene Musiktitel abgemahnt wird.


Beispiel:

(...) Es steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass von Ihrem Internetanschluss das Filmwerk "[Name]" durch das Verwenden einer Internettauschbörse anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht wurde. Dieses Filmwerk enthält das verfahrensgegenständliche Werk "[Name] - Original Soundtrack", an dem meine Mandantschaft ausschließliche Nutzungsrechte innehält, die durch diese illegale Verbreitung verletzt wurden. (...)

(...) Damit steht fest, dass von Ihrem Internetanschluss aus das oben genannte Filmwerk zum Download angeboten wurde, wodurch die Rechte meiner Mandantschaft, unter anderem aus § 19a UrhG, verletzt wurden. Infolge dessen stehen meiner Mandantschaft gemäß §§ 97, 97a Absatz 1, 101 UrhG unter anderem Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu. (...)


In der Unterlassungserklärung wird gefordert:

(...) 1. Der Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk der Gläubigerin "[Name] - Original Soundtrack", oder Teile hiervon, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen. (...)


2012 wurden wie am Beispiel neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung als pauschaler Vergleichsbetrag 850,00 EUR gefordert, vormals auch schon 1.250,00 EUR bei vergleichbaren Abmahnungen. Später dann nur noch 600,00 EUR. 2018 fordert ein Inkasso mittels Vollmacht des Rechteverwerters Betroffene zur Zahlung des Lizenzschadens gemäß § 102 Satz 2 UrhG auf.


(...) Forderung:
850,00 EUR - Lizenzschaden
xxx,xx EUR - Zinsen
25,00 EUR - Inkassovergütung
(...)


Wie ich es lese und verstehe, stellt die Forderung i.H.v. 850,00 EUR als Restschadensersatz ja den pauschalen Vergleichsbetrag des Abmahnschreibens dar. Dieses kann jeder selbst nachlesen. Der pauschale Vergleichsbetrag wurde zwar nicht vom Abmahnanwalt inhaltlich aufgeschlüsselt, aber es wird thematisiert, was folgt


(...) Um diesen rechtswidrigen und für alle Beteiligten unerfreulichen Zustand zu beseitigen, bietet meine Mandantin Ihnen folgenden Vergleich an:
1. Sie verpflichten sich durch Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Urheberrechte meiner Mandantschaft in Zukunft nicht mehr zu verletzen und kommen dieser Verpflichtung nach.
2. Sie zahlen einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR an meine Mandantschaft.
3. Sie löschen die streitgegenständliche Datei und vernichten sämtliche Kopien.
4. Mit Eingang der Unterlassungserklärung und der Vergleichssumme sind alle Ansprüche meiner Mandantschaft aus der oben bezeichneten Rechtsverletzung abgegolten.
(...)


Wenn es sich jetzt bei der Inkassoforderung, hinsichtlich den 850,00 EUR als Rest-SE, um die pauschale Vergleichssumme der vorgerichtlichen Abmahnkosten (AG, (Teil-)SE, IP-Ermittlung und Gestattung nach § 101 IX UrhG) handelt, kann die Summe i.H.v. 850,00 EUR nicht ganz stimmen, da ja auch § 102 Satz 1 UrhG gilt. Und wenn der Rechteverwerter die Rechte an dem Film hätte, warum wird dann nur das 1 Lied abgemahnt, wo man doch die Rechte des Films verletzt hat. Wenn es so einem Fall gäbe, was gilt bzw. was gilt nicht. Welche Summen sind angemessen bzw. können überhaupt noch geltend gemacht werden?



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte des Liedes in der konkreten Auswertung an die Filmhersteller übertragen hat, ist er mindestens noch Inhaber des Urheberpersönlichkeitsrechts. Dies sind die "Grundrechte" des Urhebers, die nur ihm zustehen und die nicht übertragbar sind. Ausprägungen sind die Veröffentlichung des Werkes § 12 UrhG, Anerkennung der Urheberschaft § 13 UrhG und das Entstellungsverbot nach § 14 UrhG. Auch aus diesen Rechten kann der Urheber gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen.

Wobei hierbei zu beachten ist, dass in einem solchen Fall, die Schadenssumme zu reduzieren ist, weil der Urheber nicht mehr Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. In solch einem Fall erscheint es angemessen, die Schadensumme eines Liedes von gewöhnlich 200,00 EUR (vgl. BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14 - Tauschbörse III) auf 100,00 EUR zu reduzieren.

Hinzu kommen dann noch die anwaltlichen Abmahnkosten.

Wenn die Abmahnung aber aus 2012 stammt, wie in ihrem Beispiel, dann sind die Abmahnkosten verjährt. Sie sind nicht erloschen, aber sie sind - wenn die Einrede erhoben wird - verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar. Der rechtliche Hintergrund ist folgender: Die Verjährung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen unterliegt den Regelungen der allgemeinen Verjährung gemäß § 195 ff. BGB und beträgt drei Jahre und endet mit dem Abschluss des Jahres in welche der Anspruch entstanden ist.

Nach Ablauf der dreijährigen Verjährung kann der Verletzte gemäß § 102 S. 2 UrhG einen Restschadensersatzanspruch in Höhe der Bereicherung geltend machen, wenn der Verpflichtete auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat (Wandtke / Bullinger / Bohne, Urhebergesetz, § 102, Rn. 9). Hierbei handelt es sich um einen deliktischen Bereicherungsanspruch, der auf die Kosten des Erlangten beschränkt ist. Hierzu müsst der Schuldner etwas auf Kosten des Gläubigers erlangt haben. Der BGH führt in seiner "Weihnachtsmarktentscheidung" dazu aus, dass "der Gebrauch des immateriellen Schutzgegenstandes im Sinne des § 812 BGB erlangt wird, da hierdurch der Verletzte in die ausschließliche Benutzungsbefugnis des Rechtsinhabers eingreift (BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10 - Bochumer Weihnachtsmarkt). Nach den §§ 812 ff. BGB hat der Schuldner jetzt das Erlangte herauszugeben. Da bei einer Urheberechtsverletzung "das Erlangte" nicht eindeutig zu bestimmen ist, berechnet sich der Wertersatz gemäß § 818 II BGB i.V.m § 102 S. 2 UrhG nach Lizenzanalogie. Demnach berechnet sich der Schaden auf Grundlage des Betrages, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte." Der BGH hat das für Filesharing mit der "Everytime we touch"- Entscheidung noch einmal ausdrücklich für Filesharing betont (BGH, 12.05. 2016 - I ZR 48/15 - Everytime we touch).

Die vom Inkasso Büro geforderte Summe in Höhe von 850,00 EUR als Restschadensersatz ist gleichwohl völlig überhöht, wie bereits eingeleitet, scheinen 100,00 EUR diskutabel und das auch nur, wenn die Verletzung durch den Anschlussinhaber stattgefunden hat.





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AW3P: Ergo würde es sich lohnen, bevor ein Betroffener voreilig zahlt, den Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen?



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: In allen mir zur Prüfung vorgelegten Inkasso Schreiben hielt ich die Forderung für absolut überhöht, die Inkasso Büros sind aber extrem beharrlich, weswegen anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist, um nicht zu resignieren.



Ihr Dr. Wachs
Rechtsanwalt für Medien- und Internetrecht













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1. Anwalt.de (Nürnberg): Gesetzesänderungen im März 2018 - Einheitliche Nachnahmegebühr, automatischer Notruf und Streaming


(...)
  • Ländersperre für das Streaming auf Auslandsreisen fällt weg
  • Einheitliche Nachnahmegebühr bei der Deutschen Post
  • Neue Ausnahmen vom Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
  • Automatisches Notrufsystem in allen neuen Pkw-Modellen
  • Einheitlicher Mindestlohn im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk und bei der Gebäudereinigung
  • Blau statt Schwarz: neues Nummernschild für Mofa, Moped, Roller und Co.
(...)



Quelle: 'https://www.anwalt.de'
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geset ... 29546.html











2. Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 39/2018: Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen


BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16


(...) Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. (...)



Quelle: 'http://juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1











3. Pressemitteilung Amtsgericht München Nr. 17/2018 vom 02.03.2018: Digitaler Fernsehanschluss nicht lebensnotwendig!


AG München - Az. 283 C 12006/17


(...) Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines digitalen Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalles begründet. (...)



Quelle: 'https://www.juris.de'
Link: https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp















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Gerichtsentscheidungen





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  • LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2017, Az. 2-06 O 120/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (Abstrakte Nutzungsmöglichkeiten reicht nicht)]
  • LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2017, Az. 2-06 O 28/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (wenn Name des Täters bei Vorlage Originalvollmacht in Aussicht gestellt wurde, muss er benannt werden]









.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg):



1. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2017, Az. 2-06 O 120/17



.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Landgericht Frankfurt am Main - Abstrakte Nutzungsmöglichkeiten reichen zur Entlastung in Filesharingfällen nicht



Quelle: 'http://rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/filesharing/landgeric ... len-nicht/









2. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2017, Az. 2-06 O 28/17



.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Landgericht Frankfurt am Main - Wer die Täterschaft vernebelt, haftet!



Quelle: 'http://rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/filesharing/lg-frankf ... lt-haftet/















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Politik Splitter





1. Wahlrecht.de (Hamburg): Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre ...


01.03.2018, dimap


(...)
CDU/CSU...............................34 %
SPD.....................................18 %
AfD.....................................15 %
GRÜNE.................................11 %
DIE LINKE...............................9 %
FDP......................................9 %
Sonstige................................4 %

(...)



Quelle: 'https://www.wahlrecht.de'
Link: https://www.wahlrecht.de/umfragen/











2. Die Welt ist doch verrückt ...


Die Medien sterilisieren den Sonntag als mögliche politische Krise für Deutschland, wenn ein 'Nein' der SPD-Mitglieder zur neuen / alten GroKo überwiegt. Die GroKo-Parteien buhlen für die neue /alte GroKo, als die Zukunft für Deutschland und Europa. Alle schüren - bewusst - Angst bei einen 'Nein' der SPD-Mitglieder in Richtung Neuwahlen.

Nur sollte man bedenken,
a) zur BTW hat der Wähler der GroKo eine eindeutige Watschn erteilt,
b) eine Minderheitsregierung ist zwar für Deutschlands "Alten" neu, aber zum status quo die beste Lösung!
c) Wer hat denn Angst vor Neuwahlen oder Minderheitsregierung?
aa) SPD, dass sie weiter an Stimmen und ihre neuen Sessel / Posten verlieren,
ab) CDU/CSU, dass sie weiter an Stimmen verlieren, und kommen mit der Mehrarbeit bei einer Minderheitsregierung nicht zurecht. "Hast Du Bock? Kein' Bock, will stabile Regierung!" Funktioniert in anderen Ländern mittlerweile tadellos!
d) Natürlich I.M.H.O.: Politiker für die Regierung nicht Ü60 sowie Bundeskanzler/in nur für zwei Wahlperioden

Scheinheiligkeit. Ach, war es eine Aufregung, als die Russen ihre vermeintlichen neuen Atomwaffen als Antwort der neuen Atomwaffen der Amis präsentierten. Krokodilstränen im neuen "Kalten Krieg".

Syrien. Die Antwort Europas, der Amis und der Russen: Wir bomben und vergasen alle Probleme weg. Keiner denkt aber an die Zivilbevölkerung. Bei Lösungen der Flüchtlingsproblemen schließen wir einfach die Grenzen; bei der Syrienfrage, bomben wir diese weg. Nebeneffekt, wir können noch alle neuen Waffen ausprobieren, ob sie denn auch effizient töten.

Hackangriffe, die erst durch die Medien bekannt sind und 1 Jahr laufen. Natürlich jetzt betrifft es nur maximal 6 Dokumente, wurde bewusst überwacht, alles kein Problem. Der Schuldige getreu nach Meister Rörich: "Eckaaaaaad, die Russen kommen!"

Streit um die Tafeln, alles Nazis, weil man Deutsche bevorzugt. So etwas Dämliches in Deutschland. Jeder der etwas berechtigt kritisiert wird Mundtod gemacht mit der Anprangerung zum Nazi oder Rassist. Für mich ein Unding, dass in einem Land mit so einer betrügenden Autoindustrie, sorry führenden und blühenden Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft Menschen, egal ob Deutsch oder mit Migrationshintergrund zur Tafel müssen oder einfach obdachlos erfrieren. Das ist auch Ergebnis von Schwarz-Rot und der alten Jahrzehnt-Kanzlerin.

1.März; Coca-Cola schließt Werk in Weimar/Thüringen. 178 Mitarbeiter ohne Lohn und Brot. O.K. Wenn ich lese Ostdeutschland, dann geht mir doch wieder der Hut hoch, sowie dass es zu Zeiten der GroKo, niemand interessiert. Die Mauern sind jedenfalls in den Köpfen nicht weg. Betriebe, auch in unserer Region, die nach der Wende ordentlich Zuschüsse für "Aufbau Ost" erhielten, schließen diese oder verkaufen sie nach der Sperrfrist von ca. 10 Jahren. Eher geht es nicht, da man ansonsten die Zuschüsse zurückzahlen muss. Jetzt geht man lieber nach Polen oder Asien.

Also, Prost auf die zukunftsorientierte elitäre neue / alte GroKo!














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Steffen Heintsch für AW3P




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