2018, KW 08

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 08

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 25. Februar 2018, 09:36

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 08 ................................Initiative AW3P............................19.02. - 25.02.2018

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Bundesgerichtshof Entscheidung "Konferenz der Tiere" - Jeder Abgemahnte automatisch Mittäter!?





AW3P: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Wachs. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 06.12.2017 - I ZR 186/16 - "Konferenz der Tiere") wurde eine Entscheidung des Landgerichtes Frankenthal (Pfalz) (Urt. v. 22.07.2016Az. 6 S 22/15 - "Datenmüll") aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Obwohl es als die logische Fortsetzung der Entscheide "Tauschbörse I" und "Metall auf Metall III" anzusehen ist, werden negative Rufe in der Wüste des Abmahnwahns hörbar.

Sind jetzt wirklich alle abgemahnten Anschlussinhaber automatisch Mittäter und haftbar; heißt es, dass es keine sinnvolle Verteidigung mehr für einen abgemahnten Anschlussinhaber gibt; hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Abmahner falsch entschieden; drohen jetzt massive Abmahnwellen? Können Sie bitte den Lesern ihre Ersteinschätzung darlegen?



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Wie von Ihnen bereits erläutert, bestätigt das neue Urteil vom BGH nur die Entscheidung "Tauschbörse I" und "Metall auf Metall III". Dementsprechend ist die Entscheidung nur konsequent, da das Urteil des Landgericht Frankenthal entgegen der Auffassung des BGH's Dateifragmente als "Datenmüll" ansieht.

Natürlich sind nicht alle Abgemahnten gleich "Mittäter", aber alle, welche die Rechtsverletzung begangen haben, indem sie Dateifragmente urheberrechtlich geschützter Werke zum Download bereit gestellt haben. Offen gestanden wüsste ich gar nicht, wie man die Nutzer der Tauschbörse sonst juristisch einordnen kann, vielleicht "Beihelfer des Einstellenden"?

Auch weiterhin genügt der Abgemahnte seiner sekundären Darlegungslast, wenn er - konkret - vorträgt, welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt haben. Da sich diesbezüglich keine Änderungen ergeben haben, ist die wohl sinnvollste Verteidigung für Abgemahnte weiterhin möglich.

Folglich ist auch nicht mit einer neuen Abmahnwelle zu rechnen.


Ihr Dr. Wachs
Rechtsanwalt für Medien- und Internetrecht













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1. Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Pressemitteilung - Der Bundesgerichtshof hebt die "Datenmüll"-Entscheidung des Landgerichts Frankenthal auf


BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 - Konferenz der Tiere


(...) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.12.2017 (I ZR 186/16) ein Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Streitpunkt war die Frage, ab wann beim Filesharing von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen ist. Das Landgericht Frankenthal hatte insofern vertreten, dass der Nutzer einer Tauschbörse erst dann haftbar zu machen sei, wenn er einen abspielbaren bzw. wahrnehmbaren Ausschnitt eines geschützten Filmes, Musikalbums etc. angeboten habe.
(...)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/pressem ... nthal-auf/

Urteil (im Volltext): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1











2. Bundesgerichtshof (Karlsruhe): Paragraf 91 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren


BGH, Beschluss vom 21.12.2017 - IX ZB 31/16


(...) Das Mahnverfahren ist Teil des in § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO angesprochenen gerichtlichen Verfahrens. Zwar sind das Mahnverfahren und das nachfolgende streitige Verfahren gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 2 RVG). Darauf kommt es jedoch nicht entscheidend an. Maßgeblich ist vielmehr, dass das Mahnverfahren - mehr noch als das selbständige Beweisverfahren - mit dem streitigen Verfahren so eng verflochten ist, dass es als Teil des Rechtsstreits im Sinne von § 91 ZPO zu betrachten ist. Das Mahnverfahren ist kein eigenständiges Streitverfahren, sondern ein diesem nur vorgelagertes Verfahren zur vereinfachten und beschleunigten Erlangung eines Vollstreckungstitels (BGH, Beschluss vom 11. April 1991 - I ARZ 136/91, NJW 1991, 2084). Den engen Zusammenhang verdeutlicht insbesondere die gesetzliche Regelung in § 696 ZPO. Sie sieht vor, dass im Falle eines Widerspruchs "der Rechtsstreit" an das Prozessgericht abgegeben wird (§ 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Mit Eingang der Akten bei diesem Gericht gilt der Rechtsstreit als dort anhängig (§ 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO). Erfolgt die Abgabe alsbald nach Erhebung des Widerspruchs, gilt die Streitsache als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden (§ 696 Abs. 3 ZPO). Die im Verfahren vor dem Mahngericht erwachsenen Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die vor dem Prozessgericht erwachsen (§ 696 Abs. 1 Satz 5, § 281 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Sie sind deshalb Gegenstand der Kostenentscheidung im streitigen Verfahren nach § 91 ZPO. Entsprechendes gilt nach § 700 ZPO im Falle eines Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid. (...)



Quelle: 'http://juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1











3. Beckmann und Norda Rechtsanwälte (Bielefeld): Oberlandesgericht Düsseldorf - Einschränkung in Unterlassungserklärung wonach Vertragsstrafe bei 3 oder mehr Verstößen nur dreimal verwirkt ist reicht nicht aus


OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2017, Az. I-20 W 40/17


(...) Das OLG Düsseldorf hat wenig überraschend entscheiden, dass die Einschränkung in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wonach die Vertragsstrafe bei drei oder mehr gleichzeitig festgestellten Verstößen nur dreimal verwirkt ist, nicht ausreicht und die Wiederholungsgefahr nicht ausschließt. (...)



Quelle: 'http://www.beckmannundnorda.de'
Link: http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... t-aus.html











4. Bayerische Staatskanzlei (München): Verwaltungsgerichtshof München - Ein Webseitenbetreiber kann für fremde Inhalte haftbar gemacht werden, wenn er bewusst auf Internetangebote mit rechtswidrigem (rechtsextremem) Inhalt verlinkt


VGH München, Beschluss vom 05.01.2018 - 7 ZB 18.31


(...) Das Verwaltungsgericht geht zutreffend und mit ausführlicher Begründung davon aus, der Kläger habe sich durch die erfolgte Verlinkung auch die indizierten Inhalte einer anderen Webseite zu Eigen gemacht. Das Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren, ihm seien die betreffenden Inhalte tatsächlich nicht bekannt gewesen bzw. er habe sich mittlerweile von diesen distanziert und die fragliche Verlinkung beseitigt, setzt sich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts insoweit in keiner Weise auseinander und ist deshalb auch nicht geeignet, diese in Frage zu stellen. (...)



Quelle: 'http://www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1









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5. Bayerische Staatskanzlei (München): Schuldhafte Fristversäumung durch Prozessbevollmächtigten


OLG München, Beschluss vom 01.06.2017, Az. 17 U 737/17


(...) Welche organisatorischen Vorkehrungen ein Anwalt bei der Versendung fristwahrender Schriftsätze per Fax treffen muss, wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht einheitlich beurteilt (BGH, Beschluss vom 24.10.2013, V ZB 154/12, WM 2014, 427, 427, Randziffer 7). Im Grundsatz besteht Einigkeit darüber, dass ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann genügt, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, z.B. bereits in den Schriftsatz eingefügten Nummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle, etwa anhand eines geeigneten Verzeichnisses vorgenommen werden, um auch Fehler bei der Ermittlung aufdecken zu können (...)



Quelle: 'http://www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 7-N-140384











6. Landesrecht Hamburg (Hamburg): Landgericht Hamburg - PayPal muss Auskunft über Urheberrechtsverletzer geben (Link auf Internetseite zu Tonaufnahmen "Max Mutzke")


LG Hamburg, Urteil vom 22.03.2017, Az. 308 O 480/16


(...) Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift desjenigen Kunden, der am 14.08.2015 das PayPal-Konto mit der E-Mail-Adresse "[Adresse]" nutzte. (...)



Quelle: 'http://www.landesrecht-hamburg.de'
Link: http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 847&st=ent











7. Projekt 29.de (Regensburg): Das Urheberrecht beim Bild - Welche Vorschriften gelten beim Abbilden fremder Personen?


(...) Bilder bieten eine eigene Art der Kommunikation. Vor allem heutzutage werden sie über das Internet und die sozialen Netzwerke rasant an eine Vielzahl von Menschen verbreitet. Um das Werk zu schützen, sieht das Urheberrecht verschiedene Vorschriften vor, die bei der Nutzung beachtet werden müssen. Doch auch der Urheber muss einige Vorschriften beachten, so z.B. wenn er eine Fotografie veröffentlichen möchte, die fremde Personen zeigt. Der folgende Gastbeitrag von Isabel Frankenberg des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf. (...)



Quelle: 'https://www.projekt29.de'
Link: https://www.projekt29.de/das-urheberrec ... -personen/















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...................................................................Gerichtsentscheidungen







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  • AG Bochum, Urteil vom 14.02.2018, Az. 67 C 112/17 (Sch./Sch. verlieren; kein Beweis Richtigkeit der IP-Ermittlung]





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  • AG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2018, Az. 10 C 102/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Familienmitglieder mit überdurchschnittlichen Computerkenntnissen)]









Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Nils Finkeldei (Bottrop):



AG Bochum, Urteil vom 14.02.2018, Az. 67 C 112/17



Anwaltskanzlei Finkeldei (Bottrop): Filesharing Erfolg am Amtsgericht Bochum gegen Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte - Klägerin lehnt Einzahlung des angeforderten Auslagenvorschusses ab



Quelle: 'https://finkeldei-online.de'
Link: https://finkeldei-online.de/filesharing ... in-bochum/











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2018, Az. 10 C 102/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Düsseldorf - Tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers gilt auch in den Fällen, in denen der Internetanschluss täglich von weiteren Familienmitgliedern mit überdurchschnittlichen Computerkenntnissen genutzt wird



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... nmitglied/















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..................................................................................Politik Splitter





1. Wahlrecht.de (Hamburg): Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre ...


19.02.2018, INSA


(...)
CDU/CSU...............................32 %
AfD.....................................16 %
SPD.....................................15,5 %
GRÜNE.................................13 %
DIE LINKE..............................11 %
FDP......................................9 %
Sonstige.................................3,5 %

(...)



Quelle: 'https://www.wahlrecht.de'
Link: https://www.wahlrecht.de/umfragen/





Was für ein Paukenschlag am Wochenstart. Die SPD rutscht weiter ab und liegt hinter der AfD, die sich als die neue Volkspartei abfeiert. Aber, Vorsicht! Hans-Ulrich Jörges (Mitglied der stern-Chefredaktion) hat es bei "Maischberger" richtiggestellt. Dieser Umfrage ist keine Bedeutung zuzumessen, da die INSA-CONSULERE GmbH aus Thüringen - neues Bundesland (Osten) - stamme und der AfD nahe stände. Deshalb werden im neuen Kabinett wohl auch kleine Minister aus den neuen Bundesländer zu finden sein. Undankbare, poltidumme und AfD wählende Ossis!

Das hat natürlich auch Coca-Cola mitbekommen. Coca-Cola schließt zum 1. März 2018 sein Werk in der Weimar/Thüringen, die meisten der knapp 180 Mitarbeiter müssen gehen. Vor allem aber will Coca-Cola schrittweise seine Plastik-Mehrwegflaschen abschaffen - denn immer weniger Menschen sind bereit, die Flaschen nicht nur zu kaufen, sondern auch zurückzugeben. Zudem ist der Kreislauf aus Abfüllen, Verkaufen, Einsammeln aufwendig und teuer. Und weil das Weimarer Werk nun mal für die Produktion von PET-Mehrwegflaschen ausgelegt war, passt es nicht mehr in die Brause-Bilanz. Gewerkschafter und Stadtobere erbost das sehr - zumal nun auch noch das Trinkwasser für alle Bürger teurer wird.

Ansonsten war "Maischberger" ansehenswert. Verdeutlichte es die politische Stagnation der sogenannten "Volksparteien" CDU/CSU/SPD. Und vor allem der Angst der SPD vor Neuwahlen (Verlust der neuen Posten) sowie auch der CDU/CSU vor einer Minderheitsregierung (zu viel Arbeit - keinen Bock).










2. Was gab es noch so ...




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Gerhard Schröder, SPD (Alt-)Bundeskanzler und Aufsichtsratschef des russischen Ölkonzern Rosneft, rät seinen (Volks-)Genossen im Mitgliedervotum für die große Koalition zu stimmen.




Ex-Grünen-Chefin Simone Peter wird Präsidentin bei Ökoenergie-Verband

Quelle: 'https://www.focus.de'
Link: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 05562.html



Ja, unsere Lobbyisten-Politiker, "vom Saulus zum Paulus"... eigentlich nicht richtig, da er sich zum Guten wandelte und unsere "Alten" bleiben, was sie sind.




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Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) sieht den Erfolg der AfD gelassen. Auf die Frage "Regt Sie der AfD-Erfolg auf?" antwortete der 88-Jährige in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung": "Nein. Warum? Ich find' das interessant. Es belebt den politischen Diskurs."














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.............................................................Steffen's Kurzkommentar







Warum splittet Waldorf Frommer Rechtsanwälte in seinen aktuellen Urteilen die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren?


Nach Inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) berechnen sich die vorgerichtlichen Abmahnkosten z.B. aus einem Gegenstandswert

a) 1.000,00 EUR - Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (gem. § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG) +
b) 600,00 UER - Schadensersatzanspruch (vgl. BT-Drucksache 17/13057, S. 29)
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1.600,00 EUR
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i.H.v. 215,00 EUR. In aktuellen Entscheidungen werden zugesprochen (Bsp.):


(...) für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1.) (...)
2.) 107,50 EUR Rechtsanwaltskosten als Hauptforderung nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem [Datum]und
3.) 107,50 EUR Rechtsanwaltskosten als Nebenforderung nebst Zinsen i.H.v. 5: Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem [Datum] zu zahlen.
(...)




Warum?

Diese Einordnung als "Hauptforderung" bzw. "Nebenforderung" hat formaljuristische Gründe. Während eine Hauptforderung bei der Bestimmung des Streitwerts der Klage mitgezählt wird, bleiben Nebenforderungen außen vor. Und nachdem die 215,00 EUR zum Teil Haupt- und zum Teil Nebenforderung sind, werden diese gesplittet. Im Ergebnis wird daher "nur" der Streitwert des Klageverfahrens geringer (um 107,50 EUR).














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Steffen Heintsch für AW3P




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