2018, KW 07

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 07

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. Februar 2018, 00:37

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 07 ................................Initiative AW3P............................12.02. - 18.02.2018

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Fristen einer Abmahnung - Druckaufbau und Abzocke!?


AW3P: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Wachs. Anfänglich, soviel Zeit muss sein, Glückwunsch zum Erwerb des Titel: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Im Internet gibt es immer wieder Fragen, deren teilweise kontroverser Inhalt konstant über die Jahre hält. AW3P möchte hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

Dabei geht es immer wieder um die - aus unserer Sicht - zu kurz gestellten Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wollen die Abmahner wohl Abgemahnte bewusst unter Druck setzen, damit diese vorschnell den beigelegten Entwurf eines Unterlassungsvertrages unterschreiben bzw. zahlen und sich nicht erst einmal in aller Ruhe bei einem Anwalt ausgiebig zu informieren. Die Kanzlei Waldorf Frommer zum Beispiel, setzt die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung regelmäßig auf 10 Tage. Das ist doch viel zu kurz, wenn ein Laie sich damit auseinandersetzt. Was gilt hier denn hier überhaupt rechtlich. Dürfen die das überhaupt, kann man diese Fristen dann wegen zu kurzer Fristsetzung ignorieren?



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss angemessen sein. Angemessen ist eine Frist, wenn dem Abgemahnten unter Berücksichtigung der Interessen des Verletzten ausreichende Bedenkzeit verbleit, um die Rechtslage zu überprüfen (z.B.: anwaltlicher Rat).

Dies hängt immer von Einzelfall ab und ist abhängig von der Art der Verletzung und deren Komplexität. Bei Abmahnungen die per Post verschickt werden, sind grundsätzlich Fristen von sieben Tagen legitim. Per E-Mail oder Fax können sogar nur drei Tage angemessen sein. Wie bereits erwähnt ist dies immer vom Einzelfall abhängig. In dem Urteil vom 19.06.2009 (Az. 324 0 190/09) des Landgericht Hamburg wurde eine Frist von drei Stunden als nicht ausreichend angesehen. Demnach kann sich eine Abmahnfrist zwar auf wenige Stunden verkürzen (vgl. Oberlandesgericht Köln, Az. 6 W 37/99), dem Abgemahnten muss aber trotzdem eine angemessene Überlegungszeit bleiben.

Dies macht deutlich, dass Fristen von wenigen Tagen in der Regel angemessen sind. Denn die Fristen dienen nicht dem Abmahner, sondern dem Betroffenen. Weil dieser dadurch eine Art Sperrfrist bekommt, in welcher noch keine gerichtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet werden. Denn grundsätzlich kann der Abmahner seinen Unterlassungsanspruch auch direkt gerichtlich geltend machen - auch wenn ihm dann die Kostenfalle droht - so dass eine Unterlassungserklärung sozusagen ein Entgegenkommen darstellt. Aus diesem Grund sind die kurzen Fristen von sieben Tagen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bei Filesharing-Fällen in der Regel angemessen.

Selbst wenn der Abgemahnte aber nur weniger Zeit hat, etwa durch die Postlaufzeit, wird die Abmahnung damit nicht unwirksam, es wird vielmehr eine angemessene Frist in Gang gesetzt. Sich darauf aber im Falle einer erlassenen einstweiligen Verfügung zu berufen, ist gefährlich, weil die Gerichte im Zweifel davon ausgehen werden, dass nach zwei Werktagen die Post zugegangen ist. Wenn die Abmahner die Versendung durch ein Postausgangsbuch nachweisen kann, was die Regel ist, ist ein Berufen auf die angemessene Frist sehr riskant.

Es ist daher dringend zu raten, auch wenn die Frist faktisch kürzer als sieben Tage ausfällt, diese Frist als gegeben zu erachten. Gerade zu Filesharing Verfahren gibt es mittlerweile so viele Infos und Kollegen, die Hilfe anbieten, dass eine schnelle und angemessene Reaktion möglich erscheint.


Ihr

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht













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1. Landesrechtsprechung Baden-Württemberg (Stuttgart):Unterschriftserfordernis - Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt erklärt, immer so zu "unterschreiben"


LArbG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2018, Az. 4 Ta 13/17


(...) Eine den Anforderungen des §§ 130 Nr. 6 ZPO genügende Unterschrift setzt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug voraus, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifen gekennzeichnet ist. Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbaren Namenszug - anders als eine dem äußeren Erscheinungsbild nach bewusste und gewollte Namensabkürzung - als Unterschrift anzuerkennen sein (BGH 29. November 2016 - VI ZB 16/16; BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13). Es muss sich aber vom äußeren Erscheinungsbild her um einen Schriftzug handeln, der erkennen lässt, dass der Unterzeichner seinen vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung hat niederschreiben wollen (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06; BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97). Die Unterschrift muss also sichtbar werden lassen, dass es sich um eine endgültige Klärung und nicht nur um die Abzeichnung eines Entwurfs mit einer so genannten Paraphe handelt (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 576/94). Ein Schriftzug, der als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint (Handzeichen, Paraphe), stellt demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97).

Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen. Das Fehlen einer Unterschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn - ohne Beweisaufnahme - aufgrund anderer Umstände zweifelsfrei feststeht, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13).
(...)



Quelle: 'http://lrbw.juris.de'
Link: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... os=3&anz=5











2. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Lüneburg): "Dschungelcamp": Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin rechtmäßig


OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.02.2018, Az. 3 ZD 10/17


(...) Die Antragstellerin, eine Studienrätin, begleitete im Januar 2016 ihre Tochter nach Australien. Die Tochter der Antragstellerin nahm dort im Januar 2016 an der Fernsehshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier 'raus!" (sog. Dschungelcamp) des Fernsehsenders RTL teil. Die Landesschulbehörde hatte zuvor einen Antrag der Antragstellerin, ihr für die Zeit vom 11. bis zum 27. Januar 2016 Sonderurlaub zu gewähren, um ihre Tochter nach Australien begleiten zu können, abgelehnt. (...)



Quelle: 'https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de'
Link: https://www.oberverwaltungsgericht.nied ... 61812.html











3. Dr. Damm und Partner | Rechtsanwälte & Fachanwälte (Hamburg): Oberlandesgericht Hamburg: Der Streitwert im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beträgt 80% des Hauptsachestreitwerts


OLG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017, Az. 3 W 92/17


(...) Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Wert eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegenüber dem Wert der Hauptsache in der Regel um 20% zu reduzieren sei, es sei denn, dass wegen weiterer besonderer Umstände eine andere Bewertung angemessen erscheine. (...)



Quelle: 'http://www.damm-legal.de'
Link: http://www.damm-legal.de/olg-hamburg-de ... treitwerts











4. Beckmann und Norda Rechtsanwälte (Bielefeld): Landgericht Berlin - Privatsphären-Voreinstellungen von Facebook zu weitgehend und damit Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht - Werbung mit "Facebook ist und bleibt kostenlos" zulässig


LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018, Az. 16 O 341/15


(...) Das LG Berlin hat entschieden, dass die Privatsphären-Voreinstellungen von Facebook zu weitgehend sind und somit eine Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht vorliegt. Die Werbung mit der Aussage "Facebook ist und bleibt kostenlos" ist - so das Gericht - hingegen zulässig und keine Irreführung. (...)



Quelle: 'http://www.beckmannundnorda.de'
Link: http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... essig.html











5. Golem.de (Berlin): Constantin Film - Vodafone muss Kinox.to sperren


(...) Constantin Film hat durchgesetzt, dass Internetnutzer bei Vodafone Kabel nicht so einfach auf Kinox.to zugreifen können. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München macht das möglich. (...)



Quelle: 'https://www.golem.de'
Link: https://www.golem.de/news/constantin-fi ... 32715.html















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Gerichtsentscheidungen





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  • AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. 31c C 288/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Beklagte ohne Anwalt, keine Mitnutzer)]
  • AG Leipzig, Urteil vom 22.12.2017, Az. 118 C 1743/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Nachforschungspflichten)]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018, Az. 31c C 288/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Hamburg verurteilt Anschlussinhaberin zur Zahlung von 1.000,00 Euro Schadenersatz sowie zur Übernahme sämtlicher aus der Rechtsverletzung entstandenen Kosten des Rechtsstreits (Beklagte ohne Anwalt, keine Mitnutzer)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... tsstreits/









2. AG Leipzig, Urteil vom 22.12.2017, Az. 118 C 1743/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Anschlussinhaberin zur Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.000,00 EUR sowie zur Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... ngskosten/















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Politik Splitter



1. Wahlrecht.de (Hamburg): Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre ...


17.02.2018, Forsa


(...)
CDU/CSU...............................34 %
SPD.....................................16 %
AfD.....................................13 %
GRÜNE.................................13 %
DIE LINKE..............................10 %
FDP......................................9 %
Sonstige.................................5 %

(...)



Quelle: 'https://www.wahlrecht.de'
Link: https://www.wahlrecht.de/umfragen/






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Politik-Neandertaler: Egopolitiker, Postenschacherer, die - immer noch denken -, dass sie als die elitäre Führungsriege ohne der Basis noch frei schalten und walten können, wie es ihnen beliebt!










2. t-online.de (Frankfurt am Main): Online-Atlas überrascht - Wo Rechte in Amt und Würden sind


(...) 273 AfD-Sitze sind es der Untersuchung zufolge in Ostdeutschland, 985 im Westen. Proportional gesehen gibt es also mehr rechte Politiker in den alten, als in den neuen Bundesländern. (...)



Quelle: 'http://www.t-online.de'
Link: http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... haben.html











3. Zeit Online (Hamburg): Überwachung: Merkels fliegende Augen für schlappe 500 Millionen Euro


(...) Das Kanzleramt hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) gut 400 Millionen Euro für zwei Satelliten versprochen, das Vertrauensgremium des Bundestags-Haushaltsausschusses hat die Summe bereits bewilligt.
(...)
Verständigen müssen sich der BND und die Bundeswehr so oder so. Denn die 400 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss freigegeben hat, sind allein für den Bau der beiden Satelliten kalkuliert und knapp bemessen. In den geheimen Antragsunterlagen räumt der BND ein, dass die Kosten um bis zu ein Viertel überschritten werden könnten, das wären 100 Millionen mehr.
(...)



Quelle: 'http://www.zeit.de'
Link: http://www.zeit.de/2018/08/ueberwachung-bnd-satelliten











3. Zeit Online (Hamburg): Bundeswehr - Wehrbeauftragter beklagt Mangel an einsatzfähigen Marineschiffen


(...) Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels (SPD), hat gefordert, die deutsche Marine solle an keinen weiteren Einsätzen teilnehmen.
(...)
Sechs alte von unseren 15 Fregatten wurden außer Dienst gestellt, aber von den neuen 125er Fregatten konnte noch immer keine einzige in die Marine übernommen werden.
(...)



Quelle: 'http://www.zeit.de'
Link: http://www.zeit.de/politik/ausland/2018 ... els-marine











4. Welt (Berlin): Ursula von der Leyen als NATO-Generalsekretärin im Gespräch


(...) Die aktuelle Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird in Nato-Kreisen als mögliche Nachfolgerin von Jens Stoltenberg gehandelt. Unterstützung für die Überlegung eines Deutschen an der Spitze der Nato kommt aus Union und FDP. (...)



Quelle: 'https://www.welt.de'
Link: https://www.welt.de/politik/deutschland ... raech.html







AW3P: Aus noch unbekannter Quelle wurde die erste Reaktion Dabel-juh, Dabel-juh Putin's zugespielt: "Erst Bundeswehr kaputt, dann NATO kaputt - Otschen charascho!"




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Forenwelt





Initiative AW3P: Kanzlei Waldorf Frommer - Klagewahrscheinlichkeit 1 Prozent!?


(...) Wer Forenwelt und Anwaltsblogs seit dem Ende letzten Jahres verfolgt, liest in der Regel nur noch, beim Thema "Filesharing Fälle", von versendeten Abmahnungen der Kanzlei "Waldorf Frommer Rechtsanwälte" und Klageverfahren der Kanzlei "Waldorf Frommer Rechtsanwälte". Daraus ergeben sich - jedenfalls für mich - einige Fragen, die ich an Rechtsanwalt Marc Hügel richten möchte. Rechtsanwalt Marc Hügel ist Gesellschafter der Kanzlei "Waldorf Frommer Rechtsanwälte". Seit 2003 beschäftigt Rechtsanwalt Marc Hügel sich u.a. intensiv mit der Bekämpfung von diversen Rechtsverletzungen im Internet. Auch wenn viel anders darüber denken, sollte man immer beide Seiten einer Medaille beleuchten, als allein in der Anonymität und Irrtümer der Forenwelt zu versinken. (...)



Quelle: 'https://abmahnwahn-dreipage.de'
Link: viewtopic.php?p=47651#p47651















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Steffen Heintsch für AW3P




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