2018, KW 02

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 02

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 13. Januar 2018, 12:43

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 02 ..................................Initiative AW3P............................08.01. - 14.01.2018

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1. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Landgericht Hamburg - Keine erweiterten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software-Originaldatenträger


LG Hamburg, Urteil vom 09.11.2017, Az. 327 O 301/17


(...) Da es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen Originaldatenträger handle, sei die Rechtslage anders zu bewerten als die Fälle, bei denen lediglich Produktschlüssel angeboten würden.

Der Erwerber eines körperlichen Original-Produkts erwerbe rechtmäßig die Lizenzen und könne die Software unbefristet nutzen. Auch sei es ihm erlaubt, eine Sicherungskopie herzustellen. Er müsse auch weder Vorbesitzer nennen noch die Rechtekette mitteilen, um den Beweis zu erbringen, dass er erschöpfte Ware erworben habe. Dafür genüge der Nachweis des Original-Datenträgers.
(...)



Quelle: 'http://www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/keine-erwei ... aeger.html











2. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Amtsgericht Plettenberg - Amazon-Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme


AG Plettenberg, Urteil vom 23.10.2017, Az. 1 C 219/17


(...) Eine Amazon-Bestellbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sondern stellt lediglich eine Bestätigung des getätigten Kundenauftrags nach § 312i BGB dar. (...)



Quelle: 'http://www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/amazon-best ... nahme.html











3. Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Oberster Gerichtshof Österreichs ruft den Europäischen Gerichtshof an - muss Facebook selbst nach illegalen Inhalten suchen?


OGH, Beschluss vom 25.10.2017, Az. 6Ob116/17b


(...) Der EuGH wird nun zu entscheiden haben, ob Facebook nicht nur bereits konkret gemeldete Bilder und Texte löschen, sondern auch selbständig weitere Kopien bzw. erneute Postings finden und löschen muss. Das soziale Netzwerk wendet dagegen ein, entsprechende Pflichten seien durch Art. 15 der Richtlinie 2000/31/EG ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") ausgeschlossen. (...)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/oberste ... en-suchen/











4. Datenschutzbeauftragter-info.de (Hamburg): Schufa & Co. - Was ändert sich für Auskunfteien durch die DSGVO?


(...) Die Datenverarbeitung durch Auskunfteien (z.B. Schufa) ist bisher im Bundesdatenschutzgesetz bereichsspezifisch geregelt. Der folgende Beitrag liefert einen ersten Überblick über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das Auskunftei-Wesen. (...)



Quelle: 'https://www.datenschutzbeauftragter-info.de'
Link: https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... die-dsgvo/















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Gerichtsentscheidungen





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  • LG Berlin, Urteil vom 15.12.2017, Az.15 O 218/16 [Nimrod gewinnen; Durchsetzung von Filesharing Rechtsverletzungen auch im Ausland (Französischer Austauschschüler)]
  • AG Koblenz, Urteil vom 04.01.2018, Az. 152 C 1445/17 [.rka RAe gewinnen; Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing kann unbillig sein (unbillig gemäß § 97a Abs.3 S. 3 UrhG)]
  • AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017, Az. 10 C 101/17 [.rka RAe gewinnen; Keine Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing (unbillig gemäß § 97a Abs.3 S. 3 UrhG)]
  • AG München, Urteil vom 23.11.2017, Az. 213 C 17899/17 [WF gewinnen; lediglich pauschaler Verweis auf mögliche Dritte führt zur Verurteilung (Beklagter ohne Anwalt)]









NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin):



LG Berlin, Urteil vom 15.12.2017, Az.15 O 218/16



NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Durchsetzung von Filesharing Rechtsverletzungen auch im Ausland



Quelle: 'https://nimrod-rechtsanwaelte.de'
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2018/0 ... m-ausland/











.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg):



1. AG Koblenz, Urteil vom 04.01.2018, Az. 152 C 1445/17



.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Amtsgericht Koblenz - Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing kann unbillig sein



Quelle: 'http://rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/filesharing/ag-koblen ... llig-sein/






2. AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017, Az. 10 C 101/17



.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Amtsgericht Düsseldorf - Keine Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing



Quelle: 'http://rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/allgemein/ag-duesseld ... lesharing/











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG München, Urteil vom 23.11.2017, Az. 213 C 17899/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht München verurteilt Anschlussinhaber zu 1.000,00 EUR Schadenersatz wegen illegalen Filesharing - lediglich pauschaler Verweis auf mögliche Dritte führt zur Verurteilung (Beklagter ohne Anwalt)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... urteilung/















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Politik Splitter





GroKo reloaded: Sondierungen in Augenhöhe




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War es nicht eine der Top-Meldungen mit am Freitag? Nach mehr als 24-stündigen Sondierungen über eine große Koalition ist den Partei- und Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD ein Durchbruch gelungen. Die drei Vorsitzenden, Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und vor allem Martin Schulz (SPD), wollen ihren Parteien die Aufnahme von offiziellen Koalitionsverhandlungen empfehlen.

Martin Schulz (SPD), ich möchte daran erinnern, ist derjenige Wahlverlierer der BTW, der sagte: "Mit dem heutigen Abend endet die Zusammenarbeit mit CDU und CSU. "Ich habe der SPD-Führung empfohlen, dass die SPD in die Opposition geht."

Man wurde es einen warm ums Herz, wenn man das strahlende Dreigestirn, Seehofer, Merkel und Schulz gesehen hat, wie man sich doch auf die vermeintlichen Gewinner-Schultern klopft. Ganz ehrlich? Die SPD hat mit der Agenda 2010 schon einmal das Volk als "Volkspartei" verraten. Wer einmal verrät, bleibt dabei. Der Wähler wird es zu den nächsten Wahlen sicher quittieren, man rennt jetzt freiwillig in das geöffnete "politische Messer" der CDU / CSU. Es geht schon lange nicht mehr bei der Alten Riege um die Interessen des Volkes, sondern einzig um die Sicherung von Posten und Festklammern an den neuen Stühlen, wo man vier Jahre in Ruhe in der Rolle des Assentior (Zustimmers) verweilt. Und ein Erfolg dieser Sondierungsgespräche wird zwar von der SPD stilisiert, ist es aber nicht. Im Gegenteil.



Florian Harms (T-Online):
(...) Sie sind als Gockel in die Sondierung hineinmarschiert, und sie sind als gerupfte Hühnchen herausgekommen. (...)



Egal, diese mögliche GroKo reloaded (April / Mai 2018) mit dem alten Personal ist nicht zukunftsorientiert, sonder für Deutschland - außer der Wirtschaft - ein Stillstand. Die großspurigen Ziele der SPD sind doch erneut in weiter Ferne "gemerkelt" worden. Die Armen werden immer ärmer, die Reichen immer reicher; Kinderarmut / Altersarmut an der Tagesordnung; marode Straßen; fehlende bezahlbare Wohnungen vs. Miet-Explosion; einer Bundeswehr ohne funktionierender Technik (30 bis 70 Prozent der Waffensysteme der Bundeswehr stehen kaputt herum), die nach vielen Rüstungsgeldern lechzt; mangelhafte innere Sicherheit; stagnierende Klimapolitik; und eine (EU-) Flüchtlingspolitik, die zwar frenetisch abgefeiert wird, aber auf Abschottung und dem Wegsehen über menschliches Leid in den Kriegsländern und Flüchtlingslagern (Libyen) basiert.

Es war doch ganz einfach und kostengünstig: Minderheitsregierung - neue Köpfe! Aber immerhin ist für Schulz vielleicht dann wenigstens der Außenministerposten frei. Ist doch auch was, für den Genossen Opportunisten.



(...) Alle drei Parteichefs tragen ein Ablaufdatum auf ihrer Stirn. CSU-Chef Horst Seehofer musste bereits die halbe Macht abgeben: Markus Söder verdrängt ihn demnächst als Bayerns Ministerpräsident. Martin Schulz bleibt nur deshalb, weil sich auf die Schnelle kein Besserer gefunden hat. Und auch CDU-Kanzlerin Merkel musste sich schon während der Sondierungsgespräche öffentliche Erörterungen über die einsetzende Abenddämmerung ihrer Ära anhören.

(...)

Der Winter der deutschen Matriarchin hat begonnen. Eine Vision hat sie auch auf ihrer Abschiedstournee nicht anzubieten.
(...)

Die Presse (Österreich): "Von Merkel IV Aufbruchstimmung zu erwarten wäre fast unfair!"
Quelle: 'https://diepresse.com'
Link: https://diepresse.com/home/meinung/komm ... waere-fast
Autor: Christian Ultsch















Steffen's Kurzkommentar





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Diese Woche weckten zwei Meldungen meine Aufmerksamkeit. Einmal ein Beitrag auf "Anwalt.de". In diesem Beitrag wird durch eine Anwaltskanzlei Mahnbescheide oder Klagen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian thematisiert und geworben, dass man bei Fragen sich an diese Anwaltskanzlei wenden kann. Interessant, dass dieser Beitrag von Rechtsanwalt Frederik Bockslaff stammt (Abmahnkanzlei: NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR). Da ist man gespannt, ob vielleicht Rechtsanwalt Daniel Sebastian demnächst Hilfe anbietet bei Abmahnungen der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR.



Andermal die Volltextveröffentlichung des Amtsgerichtes München zum Urteil vom 23.11.2017, Az. 213 C 17899/17.

(...) I. 2
Dem Tatrichter kommt dabei in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 -, Tauschbörse I, Rn. 57, juris). Angesichts der von der Klägerin vorgetragenen Schätzgrundlagen, insbesondere der Tatsache, dass streitgegenständlich ein Film mit einer Laufzeit von [Zahl] Minuten ist, in welchem namhafte Schauspieler wie [Namen] mitwirken, und die ermittelte Rechtsverletzung vom [Datum] nur drei Wochen nach dem DVD-Start in Deutschland am [Datum] also gleich zu Beginn der Verwertungsphase, begangen wurde, hält das Gericht vor dem Hintergrund der tauschbörsenimmanenten lawinenartigen Verbreitung einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000,00 EUR als angemessen, jedoch auch für ausreichend. (...)

Bei der Umschreibung der Verbreitung eines illegalen Werkes in einem P2P-Netzwerk ist man höchstwahrscheinlich auf der Suche nach der längsten Beschreibung. Das Amtsgericht München spricht von einer: "tauschbörsenimmanenten lawinenartigen Verbreitung". Es bleibt (mit einem kleinen Augenzwinkern) spannend, ob es hier 2018 noch zu Steigerungsformen kommen wird.










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Steffen Heintsch für AW3P




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