2018, KW 01

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2018, KW 01

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 6. Januar 2018, 12:28

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2018, KW 01 ..................................Initiative AW3P............................01.01. - 07.01.2018

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1. Initiative AW3P (Wurzbach, Thüringen): Filesharing Fälle - die Statistik für das Jahr 2017


(...) Die Zeit vergeht und ehe man sich versieht, ist schon wieder ein Jahr vorbei. Und Hand aufs Herz, je älter man wird, desto schneller. Die Initiative AW3P (kurz: "AW3P") möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das Jahr 2017 zu resümieren. Ein Jahr mit seinen freudigen, traurigen, bewegenden, wichtigen, lustigen oder einfach besonderen Augenblicken. Auch wenn sich immer mehr der Eindruck verstärkt, dass das öffentliche Interesse zumindest beim Thema "Filesharing Abmahnung" verflogen ist. (...)



Quelle: 'https://abmahnwahn-dreipage.de/forum'
Link: viewtopic.php?p=47531#p47531











2. beck-aktuell (München): Verbraucherzentrale warnt vor Abmahnung durch nicht existierende Kanzlei (angebliche Anwaltskanzlei Gromball)


(...) Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Verbrauchern, das Schreiben zu ignorieren und nicht zu zahlen. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben seien offensichtlich gefälscht und die Anwaltskanzlei gebe es gar nicht, warnen die Verbraucherschützer. (...)



Quelle: 'https://rsw.beck.de/aktuell'
Link: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ver ... de-kanzlei











3. Kanzlei Dr Bahr (Hamburg): Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Kosten für Zweitabmahnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig


OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2017, Az.: 6 U 80/17


(...) Die Kosten für eine zweite Abmahnung kann der Gläubiger grundsätzlich nicht vom Unterlassungsschuldner ersetzt verlangen. Die Klägerin war Inhaberin einer eingetragenen Marke und mahnte die Beklagte zunächst selbst wegen einer Markenverletzung ab. Als die Beklagte nicht reagierte, beauftragte sie eine Anwaltskanzlei, die eine neue, zweite Abmahnung aussprach. (...)



Quelle: 'http://www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/kosten-fuer ... aehig.html











4. Dr. Damm und Partner | Rechtsanwälte u. Fachanwälte (Hamburg): Amtsgericht Frankfurt am Main - Ein Logo in einer E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung


AG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.10.2017, Az. 29 C 1860/17 (81)


(...) Das AG Frankfurt hat entschieden, dass das Logo eines Unternehmens, welches sich in der dort verwendeten E-Mail-Signatur befindet, für sich genommen keine Werbung darstellt. Vorliegend sei eine E-Mail, welche eine Zimmerreservierung für ein Hotel enthielt, versehentlich fehlgeleitet worden. Weder die Reservierungsanfrage noch das in der Signatur verwendete Logo seien jedoch als belästigende Werbung aufzufassen. (...)



Quelle: 'http://www.damm-legal.de'
Link: http://www.damm-legal.de/ag-frankfurt-a ... ne-werbung











5. Rasch Rechtsanwälte (Hamburg): Millionen illegale CDs - Rasch Rechtsanwälte vertreten Medienunternehmen im Strafverfahren


11. Große Wirtschaftsstrafkammer / Az. 11 KLs 167 Js 107630/15


(...) Am Montag, 08. Januar, beginnt vor dem Landgericht Stuttgart das Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Tonträgerpiraten.

Der 61 Jahre alte Angeklagte soll als Inhaber einer Firma mit Sitz in Reichenbach im Zeitraum 2011 bis 2016 mehr als 1,4 Millionen Medienträger mit urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Bereich der Rockmusik ohne Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber vervielfältigt und verbreitet haben bzw. versucht haben, diese zu verbreiten. Insgesamt soll der Angeklagte ca. 315.000,00 EUR eingenommen haben.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt die geschädigten Medienunternehmen als Nebenkläger.
(...)



Quelle: 'http://www.raschlegal.de/aktuelles'
Link: http://www.raschlegal.de/aktuelles/mill ... verfahren/
Link Pressemitteilungen LG Stuttgart: http://www.landgericht-stuttgart.de/pb ... ngstermine











6. Rechtsanwalt Peter Müller (München): Amtsgericht München - Abmahnkosten sind mit Umsatzsteuer zu erstatten - Fliegender Gerichtsstand bei Ansprüchen aus Namensrecht


AG München, Urteil vom 03.11.2017, Az. 142 C 9400/17


(...) Der Ansatz der Umsatzsteuer ist gerechtfertigt, da es sich bei Aufwendungsersatz wegen Abmahnungen um steuerbare Leistungen handelt (BFH, GRUR 2017, 826). (...)



Quelle: 'https://www.muepe.de'
Link: https://www.muepe.de/domainrecht/ag-mue ... mensrecht/















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Gerichtsentscheidungen





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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 29.11.2017, Az. 231 C 314/17 [WF gewinnen; Bloßer Verweis auf Familienmitglieder lässt Haftung in Filesharingverfahren nicht entfallen (Beklagter ohne Anwalt)]
  • AG Leipzig, Urteil vom 25.08.2017, Az. 117 C 1073/17 [WF gewinnen; AI haftet, wenn kein Dritter als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt]









Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. AG Charlottenburg, Urteil vom 29.11.2017, Az. 231 C 314/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Charlottenburg - Bloßer Verweis auf Familienmitglieder lässt Haftung in Filesharingverfahren nicht entfallen (Beklagter ohne Anwalt)



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... entfallen/









2. AG Leipzig, Urteil vom 25.08.2017, Az. 117 C 1073/17



Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Tauschbörsenverfahren nach Abmahnung vor dem Amtsgericht Leipzig - Anschlussinhaber haftet, wenn kein Dritter als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt



Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://www.schreiner-lederer.de/ag-mue ... -light-ab/















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Politik Splitter



Viele Betroffene und Foren-Experten sind der Meinung, dass einmal Politik bei solch einen brisant wichtigen Thema wie einer Filesharing-Abmahnung nicht zu suchen hätte. Andermal versuchen manch' anonyme Politikverdrossene, was in Deutschland an der Tagesordnung ist. Man darf nur Merkelfreundlich reden, wer seine Meinung offen ausspricht oder gar Kritik übt, sei sofort ein Nazi, zumindest aber ein rechter AfD-Hassprediger. Deshalb wird die Rubrik: "Politik Splitter" weiterhin Bestand haben, unabhängig ob der Inhalt auf Zustimmung trifft.





1. Offensichtliche Enttäuschung in den Medien, das es in deutschen Großstädten bei den Silvesterfeiern nicht zu massenhaften sexuellen Übergriffen gekommen ist!?


Wer die Meldungen verfolgt hat sollte sich über zwei Sachverhalte wundern.


1. "Women's Safety Area" als Anlaufstelle für belästigte Frauen in Berlin

Das heißt doch nichts anderes: "Wir wissen es, wir rechnen damit, wir können es nicht verhindern. Wir können unsere Bürgerinnen nicht schützen!"





2. Verlogenheit der Medien

Es wurde schon berichtet, ich hatte den Eindruck schon fast enttäuschend, dass in deutschen Großstädten nach ersten Angaben der Polizei bei den Silvesterfeiern nicht zu massenhaften sexuellen Übergriffen gekommen ist. Meist verheimlicht oder unwissend, dass es sich bei den sieben Festgenommenen in Berlin um junge Männer aus Syrien und Afghanistan handelte.

Da schießt man sich lieber wieder auf irgendwelche sinnbefreiten provozierende Parolen der AfD ein. Der AfD ist zu danken, dass sie die "Parteien (zufriedenheits) landschaft" durcheinander gewürfelt hat. Ansonsten hat sie den gleichen Stellenwert, wie die Piratenpartei. Keinen, obwohl man einen hätte können.










2. Die (sterbende) SPD als Umfaller hinsichtlich einer kommenden GroKo (April /Mai)

Mhm. Die SPD als Umfaller? Von: "Der Wähler hat die GroKo abgewählt" bis: "Rolle rückwärts - Nun doch GroKo". Jeder weiß doch, dass eine GroKo das - Aus - für den Partner von Merkel bedeutet (FDP, SPD). Oder, weil bei Neuwahlen viele Politiker ihren neuen Stuhl räumen müssen ...

... die SPD ist kein Umfaller! Denn wie soll man umfallen, wenn man schon am Boden liegt?














Steffen's Kurzkommentar





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Auch dieses Jahr werde ich wieder zu diversen Gerichtsentscheidungen meinen Senf dazugeben. Dabei nicht um jemanden lächerlich zu machen, sondern kritisch bestimmte Eigenschaften von Kläger rund Beklagte zu hinterfragen.




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1. AG Charlottenburg - Beklagter ohne Anwalt vs. Waldorf Frommer


Im Urteil des Amtsgericht Charlottenburg (Urt. v. 29.11.2017, Az. 231 C 314/17) wird eigentlich deutlich, dass ich in meiner "Antistatist" hinsichtlich des Punktes: "Die Forenwelt - Die große verschworene Opfergemeinschaft" nicht ganz so falsch liege.

Ein Beklagter wegen eines Urheberechtsverstoßes über ein P2P-Netzwerrk brauch heute keinen Anwalt, trotz der Komplexität der Materie. Jedenfalls, wenn es nach den Foren-Experten geht, die angeblich auch Prozessbevollmächtigte seien.

Zeigt es nur überdeutlich, dass jeder Beklagte, der sich ohne erfahrenen Anwalt auf der Bühne des Gerichtsverfahren auftreten will, schon verloren hat.










2. Kein (möglicher) Täter, weder AI noch Mitnutzer = AI ist Täter


Das Amtsgericht macht auch hier die meist einfache Rechnung sichtbar (Urt. v. 25.08.2017, Az. 117 C 1073/17). Wobei hier die Verantwortung auch bei dem jeweiligen Prozessbevollmächtigten liegt.

» Bestreitet der Beklagte seine eigene Haftung + benennt er Mitnutzer, die aber auch nicht als möglicher Täter in Betracht kommen = geht die Haftung auf dem AI zurück «









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Steffen Heintsch für AW3P




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