2017, KW 46

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 46

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 18. November 2017, 00:07

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 46 ..................................Initiative AW3P.............................13.11. - 19.11.2017

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1. Rasch Rechtsanwälte (Hamburg): Sechstes und siebtes BGH-Verfahren gewonnen - Wieder hat die Kanzlei um Namensgeber Clemens Rasch zwei Verfahren geführt, die vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich waren



BGH, Urteil vom 21.09.2017, I ZR 58/16 - Sicherung der Drittauskunft


(...) Juristisch noch spannender ist hingegen ein Urteil aus September (Urt. v. 21.09.2017, I ZR 58/16 - Sicherung der Drittauskunft), dessen Entscheidungsgründe inzwischen vorliegen: denn erstmals wurde vom Bundesgerichtshof ein Speicherungsanspruch gegenüber einem Provider bestätigt, der im Moment einer laufenden Internetsession eines seiner Nutzer über dessen rechtsverletzende Aktivitäten informiert wird (ab Rz. 54). Das bedeutet, dass es keiner vorherigen richterlichen Anordnung bedarf, um den Provider zu einer Speicherung von IP-Adressen zu zwingen. Der Bundesgerichtshof bestätigt in weiten Teilen die Argumente, die Rasch Rechtsanwälte in den Vorinstanzen für die betroffene Tonträgerherstellerin vorgebracht hatten und sieht weder datenschutz- noch verfassungsrechtliche Probleme. (...)



Quelle: 'www.raschlegal.de'
Link: http://www.raschlegal.de/aktuelles/rasc ... -gewonnen/
Urteil als PDF: http://www.raschlegal.de/uploads/media/ ... skunft.pdf











2. Österreich - Oberster Gerichtshof (Wien): Provider müssen Sperraufforderungen auch dann nachkommen, wenn eine Seite selber keine illegalen Inhalte, sondern nur Magnet-Links zu Torrents bereitstellt (Netzsperren gegen die Torrent-Seite: "The Pirate Bay")



OGH, Beschluss vom 24.10.2017, Az. 4Ob121/17y


(...) Die Provider müssen demnach Sperraufforderungen auch dann nachkommen, wenn eine Seite selber keine illegalen Inhalte, sondern nur Magnet-Links zu Torrents bereitstellt. […]. In der Begründung heißt es, dass das Anbieten eines Torrent-Verzeichnisses auf Online-Plattformen bereits eine öffentliche Wiedergabe sei. Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten reicht damit das Verweisen auf Torrents bereits aus, um eine Netzsperre zu rechtfertigen [...] (...)



Quelle: 'www.ris.bka.gv.at'
Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7Y0000_000











3. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Oberlandesgericht München - Amazon haftet nicht für Markenverletzungen seiner Marketplace-Verkäufer



OLG München, Urteil vom 29.09.2017, Az.: 29 U 745/16


(...) Als Störer könne bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beitrage. Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden dürfe, die die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen hätten, setzte die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei.

Ähnlich wie dem Betreiber einer Internetplattform sei es Amazon unzumutbar sämtliche Verkaufsangebote der Marketplace-Händler im Vorwege auf mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Eine Verantwortlichkeit trete erst dann ein, wenn Amazon auf eine klare Verletzung von Markenrechten im konkreten Einzelfall hingewiesen werde.
(...)



Quelle: 'www.online-und-recht.de'
Link: http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20170929/















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Gerichtsentscheidungen





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  • LG Bochum, Urteil vom 07.09.2017, Az. I-8 S 17/17 [sekundäre Darlegungslast; pornografischer Film]
  • AG Hannover, Urteil vom 07.11.2017, Az. 543 C 5612/17 (WF verlieren; sekundäre Darlegungslast (Anschlussinhaber haftet nicht für seine Mitarbeiter)]




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  • AG München, Urteil vom 06.10.2017, Az. 264 C 4216/17 [WF gewinnen; pauschaler, widersprüchlicher und verspäteter Sachvortrag]









JurPC (Wiesbaden):



LG Bochum, Urteil vom 07.09.2017, Az. I-8 S 17/17


JurPC (Wiesbaden): Landgericht Bochum, Urteil vom 07.09.2017, Az. I-8 S 17/17 - Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen (JurPC Web-Dok. 159/2017)



Quelle: 'www.jurpc.de'
Link: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170159











Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln):



AG Hannover, Urteil vom 07.11.2017, Az. 543 C 5612/17


Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg gegen Waldorf Frommer - Das Amtsgericht Hannover schützt Arbeitgeber



Quelle: 'www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ber-75722/











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG München, Urteil vom 06.10.2017, Az. 264 C 4216/17


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht München - Pauschaler Fingerzeig auf dritte Personen genügt nicht zur Erschütterung der Täterschaftsvermutung



Quelle: 'www.news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... vermutung/















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Forenwelt





Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies (München): Wie sollte man auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte antworten?



(...) Viele Privatpersonen, die heute eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharings erhalten, ignorieren die Abmahnung einfach, stapeln die Mahnschreiben, die sie von Waldorf bekommen und warten ab, ob sich das Problem von alleine löst. Andere schicken der Münchner Kanzlei ohne weiteren Kommentar eine modifizierte Unterlassungserklärung und hoffen, dass sich der Fall dadurch löst. (...)



Quelle: 'www.new-media-law.net'
Link: https://www.new-media-law.net/wie-sollt ... antworten/















...................................................................................Sonntag, 19.11. - Volkstrauertag


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...................................................................................Steffen Heintsch für AW3P




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