2017, KW 41

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Werden Sie jetzt ihr WLAN für jeden Freizugänglichmachen?

Umfrage endete am Sonntag 22. Oktober 2017, 17:39

Ja
0
Keine Stimmen
Nein
11
85%
Ich weiß nicht so recht
0
Keine Stimmen
Ja, aber nur mit vorheriger Registrierung
2
15%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 13

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Steffen
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2017, KW 41

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Oktober 2017, 17:39

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 41 ..................................Initiative AW3P.............................09.10. - 15.10.2017

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Querbeet




1. Bundesanzeiger Verlag (Köln): Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes tritt mit dem 13.10.2017 in Kraft



Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017, Teil I, Nr. 67 (ausgegeben zu Bonn am 12.10.2013)


Quelle: 'www.bgbl.de'
Link zur PDF 'BGBl. I 2017 S. 3530' (Download): http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7s3530.pdf






Umfrage AW3P:

Die dritte Änderung des Telemediengesetz ist seit dem 13.10. in Kraft (ugs. "WLAN-Gesetz"). Werden Sie jetzt ihr WLAN - ohne aktiviertes Verschlüsselungssystem - für jeden Freizugänglichmachen?




Diesbezüglich habe ich einmal eine Umfrage gestartet. Wer möchte - bitte aber nur einmal - kann und soll gerne daran teilnehmen!











2. Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Sofortiges Anerkenntnis nach vorangegangener Abmahnung (Verwendung von Lichtbildern auf einer Homepage)



OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2017, Az. 11 W 16/17


(...) Ein Bestreiten der Rechteinhaberschaft mit Nichtwissen ist nur dann unzulässig, wenn der Kläger seine Urheberschaft (bzw. seine Rechteinhaberschaft) substantiiert dargelegt hat (vgl. die vom Landgericht zitierte Fundstelle bei Thum in: Wandtke / Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. , § 10 Rdnr. 35). Dies hat der Kläger in dem gegenständlichen Abmahnschreiben jedoch gerade nicht getan. Es wird vielmehr lediglich apodiktisch behauptet, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk des Klägers - was tatsächlich, wie sich aus der Klageschrift ergibt, noch nicht einmal zutraf. Vor diesem Hintergrund war der Beklagte nicht gehalten, nicht nur das rechtsverletzende Bild von seiner Homepage zu entfernen, sondern sich auch ohne weitere Sachverhaltsaufklärung gegenüber dem Kläger vertraglich zur Unterlassung und für den Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zu verpflichten. Es hätte hier vielmehr dem Kläger oblegen, zunächst seine Rechtsinhaberschaft schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. (...)



Quelle: 'www.lareda.hessenrecht.hessen.de'
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7925292











3. Obladen Gässler Rechtsanwälte (Köln): Klatsche für den Anwalt: Originalvollmacht und das beA passen laut LG Bochum nicht zusammen



LG Bochum, Urteil vom 04.10.2017, Az. I-13 O 136/17


(...) Die Verfügungsklägerin hat entgegen § 80 ZPO die Vollmacht nicht schriftlich zu den Gerichtsakten gereicht. Zwar hat die Verfügungsklägerin mit der Anlage 7a zur Antragsschrift auf elektronischem Wege auch eine Vollmacht mit Unterschrift, die auf den 08.08.2017 datiert ist, eingereicht. Insoweit handelt es sich aber weder um eine Originalvollmacht, noch um eine öffentliche Beglaubigung, die trotz der Streichung von § 80 Abs. 2 a.F. ausreichend wäre [...]. Denn der Transfer-Vermerk besagt lediglich, dass die übermittelte Antragsschrift sowie die übermittelten Anlagen von dem Prozessbevollmächtigten der Verfügungsklägerin stammen, nicht jedoch, dass die Verfügungsklägerin dem Prozessbevollmächtigten eine Prozessvollmacht erteilt hat. (...)



Quelle: 'www.obladen-gaessler.de'
Link: https://www.obladen-gaessler.de/klatsch ... -zusammen/









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4. lexTM Rechtsanwälte (Frankfurt am Main): Die Unterlassungserklärung als Falle - was muss der Abgemahnte beachten?



(...) Weit mehr als die Hälfte der Abmahnverfahren werden durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt. Das ist aus Sicht der Abgemahnten gut und richtig, weil sie sich hierdurch einen teuren und oft sinnlosen Streit um den Unterlassungsanspruch ersparen. Aber Achtung: Nach der Entscheidung Luftentfeuchter (BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 208/15) kann die Unterlassungserklärung ein unvorhergesehenes und teures Nachspiel haben. (...)



Quelle: 'www.anwalt.de'
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-u ... 17184.html











5. Eltern müssen ihre Kinder verraten. Der BGH hat am 30. März 2017 die von unserer Kanzlei vorgetragene Revision im "Loud" Fall abgewiesen



BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 - "Loud" (im Volltext)


(...) Der BGH hat in der Grundsatzentscheidung I ZR 19/16 "Loud" nunmehr die lang erwarteten schriftlichen Entscheidungsgründe der Loud Entscheidung veröffentlicht, nach denen Eltern im Filesharing Prozess ihre Kinder verraten müssen. Doch was bringen diese schriftlichen Urteilsgründe an neuen Erkenntnissen im Vergleich zu den vorangegangenen Entscheidungen? (...)



Quelle: 'www.new-media-law.net'
Link: https://www.new-media-law.net/bgh-i-zr-19-16-loud/













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Gerichtsentscheidungen




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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 22.09.2017, Az. 206 C 236/17 [WF verlieren; AI im Urlaub, Gast räumt Vorwurf ein, Antwort- bzw. Aufklärungspflicht nur bei begründeter Abmahnung]




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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 29.08.2017, Az. 203 C 173/17 [WF gewinnen; pauschaler Verweis auf eine vermeintliche Sicherheitslücke am WLAN Router reicht nicht (keine "echte" Mehrfachermittlung)]
  • AG Augsburg, Urteil vom 09.08.2017, Az. 74 C 3541/16 [WF gewinnen; AI wird trotz 7 Mitnutzern als Täterin verurteilt (AI und 7 Mitnutzer kamen als Täter - nicht - in Betracht)]









Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln):



AG Charlottenburg, Urteil vom 22.09.2017, Az. 206 C 236/17


Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg in einer Waldorf Frommer Klage - Das Amtsgericht Charlottenburg schützt unschuldig Abgemahnte



Quelle: 'www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... nte-75313/











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



1. AG Charlottenburg, Urteil vom 29.08.2017, Az. 203 C 173/17


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Charlottenburg - Der pauschale Verweis auf eine vermeintliche Sicherheitslücke am WLAN Router in Tauschbörsenverfahren ist nicht ausreichend (keine "echte" Mehrfachermittlung)



Quelle: 'www.news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... sreichend/









2. AG Augsburg, Urteil vom 09.08.2017, Az. 74 C 3541/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Augsburg verurteilt Anschlussinhaberin trotz Zugriffsmöglichkeit weiterer Nutzer



Quelle: 'www.news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... er-nutzer/













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Forenwelt




Neues aus Neanderiggedaw: "To muck around" bzw. die große "Forenuser Verarsche"




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.............................................................Neanderuhle:
............................................................."Princy, beim Säbelzahntiger!
.............................................................Hier gibt es nur eine Registrierung
.............................................................mit Obergrenze, sapperlot.
.............................................................Ansonsten müssen wir uns trennen!"
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.............................................................Princy:
............................................................."Ach, Neanderuhle, mit mir gibt es bei
.............................................................der Registrierung - keine - Obergrenze! Aber,
.............................................................lass' uns aus rein humanistischen Gründen
.............................................................einen Kompromiss finden und die Anzahl der
.............................................................Registrierung auf 200.000 pro Jahr begrenzen.
.............................................................Das sind dann subsidiär geschützte Forenuser
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.............................................................letztendlich merkt niemand von denen,
.............................................................dass es dasselbe ist!"












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Steffen Heintsch für AW3P




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