2017, KW 28

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 28

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 15. Juli 2017, 10:55

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 28 ..................................Initiative AW3P.............................10.07. - 16.07.2017

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1. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 114/2017 vom 13.07.2017: Der Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing (Urt. v. 13.07.2017, I ZR 193/16 - Benutzerkennung)


BGH, Urteil vom 13. Juli 2017, I ZR 193/16 - Benutzerkennung



Quelle: 'juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=114







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.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Erneuter Sieg für Mandanten beim BGH: Kein Beweisverwertungsverbot bei Auskunft durch Reseller


(...) Hamburg/ Karlsruhe, 13.07.2017 (eig./PM). Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des von dem Netzbetreiber verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine richterliche Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegeben ist. (...)



Quelle: 'rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/filesharing/erneuter- ... -reseller/










2. zpoblog.de (Rastede): Wiedereinsetzungsfrist nach PKH-Ablehnung: Zwei Wochen - und einige Tage Bedenkzeit


BGH, Beschluss vom 30.05.2017, VIII ZB 54/16



Quelle: 'www.zpoblog.de'
Link: http://www.zpoblog.de/wiedereinsetzungs ... edenkzeit/









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3. Oberlandesgericht Köln: Wegfall der Dringlichkeit für einstweilige Verfügung


OLG Köln, Urteil vom 07.04.2017, Az. 6 U 135/16



Quelle: 'www.justiz.nrw.de'
Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 70407.html










4. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): BGH - Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe


BGH, Urteil vom 04.05.2017, I ZR 208/15 - Luftentfeuchter



Quelle: 'www.online-und-recht.de'
Link: http://www.online-und-recht.de/urteile/ ... -20170504/









Nach dem G20 ist nicht immer vor dem G20!




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"Rahmenbefehl" der Polizei:
"Der Schutz und die Sicherheit der Gäste haben höchste Priorität."








5. Ostthüringer Zeitung (Gera): Polizei-Einsatz bei G20-Gipfel kostet Thüringen Millionen


(...) Zehn verletzte Beamte, 17 beschädigte Fahrzeuge und mehr als 40.000 Arbeitsstunden stehen in der Bilanz. Der Einsatz wird teuer: Allein Thüringen kostet er Millionen. (...)



Quelle: 'www.otz.de'
Link: http://www.otz.de/startseite/detail/-/s ... -216416892















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Gerichtsentscheidungen



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  • AG Köln, Urteil vom 03.04.2017, Az. 125 C 228/17 [WF verlieren; sek. Darlegungslast, Mitnutzer]




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  • LG Oldenburg, Beschluss vom 28.03.2017, Az.5 O 1459/16 [WF gewinnen Berufung; Geständnis des benannten Täters (Ehefrau), Täter keine UVE]
  • AG München, Urteil vom 09.06.2017, Az. 231 C 25600/16 [WF gewinnen; Nachforschungspflichten des AI; Untervermietung]








WAGNER HALBE Rechtsanwälte (Köln):


AG Köln, Urteil vom 03.04.2017, Az. 125 C 228/17


WAGNER HALBE Rechtsanwälte (Köln): Sony Music scheitert mit Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Köln



Quelle: 'www.wagnerhalbe.de'
Link: http://www.wagnerhalbe.de/news-und-ratg ... cht-koeln/










Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):


1. LG Oldenburg, Beschluss vom 28.03.2017, Az.5 O 1459/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Landgericht Oldenburg bestätigt in Unterlassungsklageverfahren volle Haftung der geständigen Ehefrau des Anschlussinhabers in einem Filesharing Verfahren



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... sinhabers/










2. AG München, Urteil vom 09.06.2017, Az. 231 C 25600/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht München verurteilt Anschlussinhaberin wegen unzureichender Nachforschungen in Tauschbörsenverfahren (Untervermietung)



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... nverfahren














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Forenwelt





Steffen's Kurzkommentar




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1. Karlsruhe - Frankenthal 2:0


(...) Der gestrige BGH-Termin (Urt. v. 13.07.2017, I ZR 193/16 - Benutzerkennung) hat die Defizite im Bereich Filesharing Verfahren gnadenlos an den Tag gebracht.]/i] (...)





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Quelle: 'abmahnwahn-dreipage.de/forum'
Link: viewtopic.php?p=47151#p47151










2. Anmerkungen zum Vergleich vor dem Landgericht Oldenburg (Az.5 O 1459/16)


Hier habe ich persönlich schon wieder so einen Hals. Sicherlich kenne ich nicht den genauen Werdegang, kann deshalb nur spekulieren, aber es ist vieles herauslesbar. Der Anschlussinhaber - ein gestandenes Mannsbild - wird wegen 2 Filmen abgemahnt und verklagt. Und was macht ein mutiger und entschlossener Abgemahnter / Beklagter? Rischtisch, er redet sich heraus und schiebt andere vor sein Loch, damit es für ihn erledigt ist. Gut, hier musste ich lernen, dass der Prozessbevollmächtigte einen guten Job gemacht hat, da die Klage gegen den Beklagten zurückgenommen wurde.

Am Erstgericht wurde das Geständnis und der Täter - die liebende Ehefrau - dem Gericht und dem Kläger auf dem Silbertablett präsentiert.

"Vom [...] bis [...] befand sich mein Mann auf einem Motorradtreffen in Thüringen [...]. Trotz seiner Belehrung habe ich am [...] die in der Klage genannten Filme für den Privatgebrauch heruntergeladen."

Einfach nur ignorant - oder schlechte Berater - dass jetzt trotz Aufforderung keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, ja deren Abgabe verweigert wurde. Ach, den Murks kann jeder nachlesen.

Zeigt es doch wie ignorant blöd wir sind, oder die Ehefrau dem Ehemann egal ist. Natürlich wurde die Klage zurückgenommen. Aber zu welchem Preis?


Ein hoch auf uns liebenden Männer und mutigen Abgemahnten.

Im Ernst? Nein!











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Steffen Heintsch für AW3P




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