2017, KW 27

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 27

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 8. Juli 2017, 07:33

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 27 ..................................Initiative AW3P.............................03.06. - 09.07.2017

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1. Oberlandesgericht Köln: Wiederholungsgefahr und Verschärfung des Vertragsstrafeversprechen bei Verstoß gegen "neuem Hamburger Brauch" (Unterlassungserklärung)


OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017, Az. 6 U 161/16



Quelle: 'www.justiz.nrw.de'
Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 70524.html










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2. Initiative AW3P: Filesharing Statistik für das 1. HJ 2017


(...) Die Zeit vergeht und ehe man sich versieht, ist schon wieder die erste Hälfte des Jahres 2017 Geschichte. Die Initiative AW3P (kurz: "AW3P") möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das erste Halbjahr zu resümieren. Auch wenn sich immer mehr der Eindruck verstärkt, dass das öffentliche Interesse zum Thema "Filesharing Abmahnung" verflogen ist. (...)



Quelle: 'www.abmahnwahn-dreipage.de'
Link: viewtopic.php?p=47108#p47108













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Gerichtsentscheidungen



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  • AG Köln, Urteil vom 28.06.2017, Az. 125 C 571/16 [WF verlieren; Einfachermitllung reicht nicht aus]




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  • AG Rostock, Urteil vom 09.05.2017, Az. 49 C 76/16 [WF gewinnen; Haftungsfrage Studenten-Wohngemeinschaft (keine Täterbenennung)]









WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR (Köln)


AG Köln, Urteil vom 28.06.2017, Az. 125 C 571/16


Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg gegen Waldorf Frommer Rechtsanwälte am Amtsgericht Köln - Filesharing Ermittlungen bei Einfachermittlung fragwürdig



Quelle: 'www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... dig-74035/










Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)


AG Rostock, Urteil vom 09.05.2017, Az. 49 C 76/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Rostock - Studenten Wohngemeinschaft ohne Benennung eines Täters reicht nicht aus, um Haftung des Anschlussinhabers auszuschließen (Haftung Wohngemeinschaft)



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... chliessen/













Forenwelt



Steffen's Kurzkommentar




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G20-Gipfel Hamburg Juli 2017: "Welcome to the Merkel-Show"

  • Braucht es einen G20-Gipfel? Nein!
  • Gab es bzw. wird es entscheidende Ergebnisse geben? Nein! Eigentlich nicht ganz richtig, wenn man das Schönreden der G20-Sherpa's liest und lesen wird ...
  • Musste es unbedingt Hamburg sein? Nein. Geht doch auf eine Insel, wie z. B. Sylt oder mietet die "Hamony of the Seas"!
  • Musste der G20-Gipfel von Merkel terminlich vorgezogen werden. Er war ja erst nach den BTW geplant? Ja (eigentlich, nein). Mutti wollte vor der BTW noch einmal richtig punkten!
  • Sind diese G20 für Kriege, Weltarmut und Klimawandel verantwortlich? Ja!
  • Wer zahlt den G20? Natürlich der Steuerzahler!
Vorangestellt, natürlich bin ich kein Experte für globale Weltwirtschaft, aber habe eine eigene Meinung, die ich vertrete und mitteile. Gewalt ist keine Lösung und heiße ich nicht gut, egal von wem. Punkt.

Wenn man die Bilder aus Hamburg sieht, wie ignorant sind doch diese "vergreisten" Politiker und Polizei? Politiker als kleine elitäre Gruppe, die abgeschirmt von jeglicher Kritik ihrer Tagesordnung übergehen, sich den Kritikern nicht stellen. Trump und Putin treffen sich während Klimabesprechungen zu Wichtigeren und eine strahlende Mutti als Gastgeberin / Lenkerin. Obwohl jeder jetzt schon weiß, dass keine entscheidenden Ergebnisse erzielt werden.


Polizei: Gute (gedachte) Strategie - Fehlerhafte Umsetzung!

Hamburg versinkt in Anarchie. Wie soll man die Bilder anders werten? Die Zeitungen überschlagen sich mit Titulierungen der Randalierer. Nein, ich nehme diese sinnlosen Randalierer nicht in Schutz, denn ich hasse Gewalt und sinnbefreite Zerstörung, egal von welcher Seite aus. "Schwarzer Blog", linke Autonome oder einfach nur gewaltbereite Randalierer, das ist (leider) nichts grundlegend Neues. Auch wenn man jetzt Ausreden sucht, dass es so schwierig war, da der "Schwarze Blog" in bunte Tracht daher kam, sich schnell in Schwarz umzog und umgekehrt, Autonome mit der Polizei Katz und Maus spielten. Ja, Vermummungsverbot gilt. Dieses durchzusetzen wohl auch. Die Strategie bzw. der Gedanke vor Beginn der Demonstration den (bis dahin "friedlichen") "Schwarzen Blog" von den friedlichen Demonstranten zu isolieren war vertretbar. Nur die Umsetzung war stümperhaft und der Beginn sinnbefreiter Gewalt. Szenen, wie in einem Bürgerkrieg! Gut aufgestellte Polizei, die jetzt überfordert ist.




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Und wer zahlt die Folgen? Natürlich der Steuerzahler und nicht die G20-Teilnehmer. Der Gipfeltreffen stellt eine gute Werbung für Europa und Deutschland dar - wie ignorant diese sind. Aber Hauptsache Mutti ist glücklich als Gastgeberin und sammelt Punkte für die BTW.









Das Amtsgericht Köln mit neuer Ermessensgrundlage in punkto Einfachermittlung!

Die Kölner Kanzlei "WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR" veröffentlichte diese Woche (Bericht) zum wiederholten Male ein positiv erstrittenes Urteil am Amtsgericht Köln in einem Filesharing Verfahren.

Hierbei wird schnell sichtbar, das Amtsgericht Köln stellt hohe Anforderungen an die Ermittlung der IP-Adresse (siehe AG Köln: Urteil vom 01.09.2016, Az. 137 C 65/16; Urteil vom 06.10.2016, Az. 137 C 121/15; Urteil vom 01.12.2016, Az. 148 C 163/14; Urteil vom 15.12.2016, Az. 137 C 170/16; Urteil vom 08.03.2017, Az. 125 C 251/16; Urteil vom 28.06.2017, Az. 125 C 571/16). Eine Einfachermittlung (1 IP ein Zeitpunkt bzw. 1 IP mit mehr als 1 Zeitpunkt) ist - zumindest am Amtsgericht Köln - für den Kläger nicht mehr ausreichend, ein Gerichtsgutachten zur Klärung des zuverlässigen Feststellens des Filesharer nicht mehr notwendig sowie eine Einfachermittlung Unsicher und nicht frei von Fehler.

Obwohl ... obwohl es wieder einmal bundesweit unterschiedlich ermessen wird. So wurde im fast gleichen Atemzug vom Kläger ein Urteil des Amtsgericht Rostock (Urteil vom 09.05.2017, Az. 49 C 76/16) veröffentlicht, wo eben so eine (Kölner) Einfachermittlung (1 IP mit mehr als 1 Zeitpunkt) aufgrund 2 unterschiedlichen Gestattungsanordnungen ausreicht.








AW3P hat einen der führenden und hoch überschätzten Foren-Experten zu einer Lageeinschätzung befragt.


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Steffen Heintsch für AW3P




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