2017, KW 26

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 26

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Juli 2017, 00:54

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 26 ..................................Initiative AW3P.............................26.06. - 02.07.2017

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AW3P: Herr Rechtsanwalt Florian Burgsmüller. Es erreichte mich eine interessante Frage zum Gerichtsstand, besser gesagt zur örtlichen Zuständigkeit im Mahnverfahren. Wenn ein Umzug des Beklagten zwischen Mahnbescheid und Abgabenachricht, oder gar zwischen Widerspruch und Anspruchsbegründung erfolgt ist, welcher Gerichtsstandort gilt dann für das streitige Verfahren (neue / alter Wohnort)? Und was passiert, wenn die Klage wegen einer falschen Adresse nicht zugestellt werden kann - wird das Mahnverfahren bzw. ein Klageverfahren eingestellt?


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Rechtsanwalt Florian Burgsmüller: Entscheidend dürfte der Zeitpunkt des Eingangs der Anspruchsbegründung bei dem für den Wohnort zuständigen Gericht sein (keine 100% Sicherheit, da § 104 UrhG nur vom Zeitpunkt der Klagerhebung spricht, was der Eingang bei Gericht ist). Zieht man also zu diesem Zeitpunkt um, so dürfte noch das Gericht des bisherigen Wohnortes zuständig sein. Bei sämtlichen Umzügen vorher das Gericht des neuen Wohnortes.

Kann die Klage nicht zugestellt werden, ist es Sache des Klägers, dem Beklagten eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Eingestellt wird das Verfahren in diesen Fällen zwar nicht, aber auch nicht weiter betrieben. In Ausnahmefällen, wenn der Gegner so gar nicht mehr aufzutreiben ist, kann auch öffentlich, sprich durch Aushang bei Gericht zugestellt werden. Hier ergeht dann, wenn der Beklagte sich nicht fristgerecht meldet ein Versäumnisurteil, das dann auch in Rechtskraft erwächst, aber natürlich nur dann vollstreckt werden kann, wenn der neue Wohnort geklärt ist.


Ihr Rechtsanwalt Florian Burgsmüller


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1. anwalt.de Juristische Redaktion: Gesetzesänderungen im Juli 2017


(...) Der Juli bringt eine Fülle neuer Regelungen. Der Unterhaltsvorschuss wird erheblich ausgeweitet. Die Vorratsdatenspeicherung kommt und wurde schon vor dem Start von einem Gericht für europarechtswidrig erklärt. Rentner können mehr hinzuverdienen und erhalten mehr Rente. SIM-Karten gibt es nur noch mit Ausweis. Bei Hartz IV gibt es wieder einige Änderungen. Die Pfändungsfreigrenzen steigen. Die Prostitution wird stark reglementiert. Beim Sex mit Prostituierten ohne Kondom droht ab Juli unter anderem ein Bußgeld. Vielen Spielhallen droht durch ein neues Glücksspielrecht das Aus. Außerdem wurde das Strafrecht insbesondere für extremistische Täter verschärft. (...)



Quelle: 'www.anwalt.de'
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geset ... 09562.html










2. Deutscher Bundestag: Umfang der Haftungsbeschränkung für WLAN-Anbieter neu geregelt



Quelle: 'www.bundestag.de'
Link: https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZ ... =mod493054










3. Bundesgerichtshof: BGH, Urteil vom 16.05.2017, VI ZR 135/13 (im Volltext)


BGH, Urteil vom 16.05.2017, VI ZR 135/13 (im Volltext)



Quelle: 'juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... ank=1.pdf










4. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Oberlandesgericht Dresden: Umfang des Auskunftsanspruchs bei unerlaubter E-Mail-Werbung


OLG Dresden, Urteil vom 20.06.2017, Az. 14 U 50/17

(...) Das OLG Dresden (Urt. v. 20.06.2017 - Az.: 14 U 50/17) hat sich zum Umfang des Auskunftsanspruchs, den ein Mitbewerber im Falle von unerlaubter E-Mail-Werbung hat, geäußert. (...)



Quelle: 'www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/umfang-des- ... rbung.html










5. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Landgericht München II - Nur Streitwert i.H.v. 1.000,00 EUR bei einmaliger, unerlaubter E-Mail-Werbung


LG München II, Beschluss vom 12.05.2017, Az. 6 T 1583/17

(...) Nach Ansicht des LG München II (Beschl. v. 12.05.2017, Az. 6 T 1583/17) liegt der Streitwert für eine einmalige unerlaubte E-Mail-Werbung bei nur 1.000,00 EUR. Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, hatte ohne Einwilligung eine E-Mail-Einladung zu einem gebührenpflichtigen Seminar erhalten. Das von der Klägerin angerufene Amtsgericht legte den Streitwert auf 1.000,00 EUR fest. Hiergegen legten die Advokaten Beschwerde ein. (...)



Quelle: 'www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/nur-streitw ... rbung.html










6. NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Beschluss des LG Hamburg vom 20.06.2017, Az. 308 O 209/17


LG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2017, Az. 308 O 209/17

(...) Die Nimrod Rechtsanwälte konnte erneut die Rechte eines besonders erfolgreichen Fotografen durchsetzen und die Rechtsverletzung zur Unterlassung gerichtlich verpflichten. Die Besonderheit dieses Beschlusses ist, dass das Gericht einen besonders hohen Gegenstandswert (12.000,00 EUR) annahm.

Der Beschluss ist hier abrufbar.
(...)



Quelle: 'nimrod-rechtsanwaelte.de'
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/0 ... 8-o-20917/










7. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht Master of Comparative Law (M.C.L.): Wider den ständigen Abmahnwahn - Warum KEIN gesteigertes Abmahnrisiko privater WhatsApp-Nutzer besteht!


(...) Es ist wieder einmal passiert. Ein Gericht hat in einem Einzelfall ein Urteil gefällt, welches nun von diversen Internetmedien entdeckt worden ist, um durch die (fragwürdige) Ankündigung eines Abmahnrisikos für - ALLE - WhatsApp-Nutzer zur Steigerung der eigenen Klickzahlen erhebliche Verunsicherung auszulösen. (...)



Quelle: 'www.rechtzweinull.de'
Link: http://www.rechtzweinull.de/archives/25 ... steht.html










8. WALDORF FROMMER: Zur örtlichen Zuständigkeit nach § 104a UrhG - eine gewerbliche Tätigkeit setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus


AG München, Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017, Az. 142 C 23529/16



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... ht-voraus/










9. Zeitungsverlag tz München GmbH & Co. KG (München): 2017 - Teufelsaustreiber quälen junge Frau


(...) Schreckliche Szenen haben sich am Freitag in einer Obdachlosenunterkunft in Riem abgespielt: Drei Männer versuchten sich an einer Teufelsaustreibung an einer Frau (20) - mit schwerwiegenden Folgen. (...)



Quelle: 'www.tz.de'
Link: https://www.tz.de/muenchen/stadt/truder ... 29779.html







Die Uhren scheinen in Bayern doch anders zu ticken ...



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Hinweis AW3P:
Diese Handlungen und Personen sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.













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Gerichtsentscheidungen



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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 22.06.2017, Az. 210 C 18/17 [Nimrod RAe gewinnen; sek. Darlegungslast, Haftung Pension / Hotel]
  • AG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017, Az. 114 C 373/16 (114) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, kein Mitnutzer]








NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin)


AG Charlottenburg, Urteil vom 22.06.2017, Az. 210 C 18/17


NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Amtsgericht Charlottenburg - Haftung eines Hotels / Pension für Urheberrechtsverletzung der Gäste (Urteil vom 22.06.2017, Az. 210 C 18/17)



Quelle: 'nimrod-rechtsanwaelte.de'
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/0 ... 10-c-1817/










Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)


AG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017, Az. 114 C 373/16 (114)


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Magdeburg verurteilt Anschlussinhaber - Verweis auf vermeintlich fehlerhafte Ermittlungen und Sicherheitslücke des WLAN Routers überzeugen nicht



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... gen-nicht/













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Forenwelt




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Steffen's Kritik



Bundestagssitzung, 29.06.2017, ca. 10:46 Uhr nach der Rede von Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen)


Zum Haushaltsplan der Bundesregierung:
(...) ... 2018 bis 2021 ... Anstieg der Rüstungsausgaben von 14 Milliarden Euro (...)


Bundestag
  • Abgeordnete: 630 (davon 32 Überhang- und Ausgleichsmandate)
  • Bundestagspräsident: Norbert Lammert (CDU)
  • Verdienst eines Abgeordneten: ca. 9.327,00 € brutto im Monat (Stand: 01.07.2016; Nettoeinkommen ca. 4.400 Euro)


29.06.2017:




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30.06.2017:




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Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz




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Abstimmung zum "WLAN-Gesetz" (eigentlich: Änderung des Telemediengesetzes)




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Ich muss nicht extra betonen, dass diese Woche über einer großen Anzahl von Gesetzen abgestimmt wurde.

Wo seid Ihr alle, Ihr ach so fleißigen - vom Volk gewählten und vor allem bezahlten - Volksvertreter entschuldigt (Brigitte Zypries = Armbruch / Krankenhaus) oder gar unentschuldigt; keinen Bock; Politikverdrossenheit oder einfach zu viel Verdienst? Für mich - persönlich - ist es eine Ohrfeige an alle Wähler und simple eine Arbeitsverweigerung. Punkt.










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Steffen Heintsch für AW3P




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