2017, KW 18

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 18

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 6. Mai 2017, 07:06

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 18 ..................................Initiative AW3P.............................01.05. - 07.05.2017

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AW3P: Herr Doktor Wachs. Klammern wir einmal den BGH-Entscheid "Afterlife" aus, gibt es doch seit dem BGH-Entscheid "Sommer unseres Lebens" eine relativ einfache "BGH- (Milchmädchen-) Rechnung":

»Täterschaftsvermutung
1 der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder
2 bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde
= Annahme ausschließende Nutzungsmöglichkeit Dritter Betreff der tatsächlichen Vermutung

Sekundäre Darlegungslast
1 (ob und ggf.) + 2 (welche weiteren Nutzer zum Verletzungszeitpunkt auf den Anschluss zugreifen konnten) + 3 (als Täter in Betracht kommen) = 4 (Erfüllung der sekundären Darlegungslast)«

Das heißt, der BGH hat doch in "1 + 2 + 3 = 4" alles vorgegeben. Sind wir Beklagten oder speziell Sie - die Anwälte - als Prozessbevollmächtigte nicht dazu in der Lage? Was ist daran zu kompliziert, wenn ich meine eigene Haftung verneine, Mitnutzer benenne, diese auch als Täter in Frage kommen müssen?



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Doktor Wachs: Offen gestanden verstehe ich die Frage nicht so recht. Zunächst wüsste ich nicht warum man einfach "Afterlife" ausklammern sollte. Dann ergibt 1 + 2 + 3 nicht 4 sondern 6;- aber auch sonst ist nichts davon wirklich so einfach.

Nur als ein Beispiel: In vielen Fällen ist es gar nicht so einfach darzustellen wer Zugriff zum Internet hatte, als nun eine gewisse Zeit zwischen Abmahnung und Klage liegt. Auch beim Detailgrad gab es - selbst wenn wir "Afterlife" ignorieren - immer wieder unterschiedliche Vorgaben.

Zuletzt darf man auch nicht vergessen, dass ein Prozess ein Kampf ist (Rudolf von Jhering sprach mehrfach vom "Kampf um's Recht") und beide Seiten wollen gewinnen.

Nur wenn wir das Ignorieren ist die Darstellung einfach und ein kurzer Aufsatz. Der Anwalt dient dem Mandanten und seine Aufgabe ist es ihn dabei - im Rahmen des Erlaubten - zu unterstützen. Das bedeutet möglichst nicht den Prozess gegen den Vater zu gewinnen, indem der Sohn als Täter auf dem Präsentierteller serviert wird.


Ihr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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Querbeet





1. Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 06.10.2016, I ZR 97/15 - Zum Gegenstandwert des Unterlassungsanspruches bei Filesharing


BGH, Versäumnisurteil vom 06.10.2016, I ZR 97/15

Vorinstanz:
AG Bochum, Urteil vom 23.09.2014, Az. 65 C 541/14
LG Bochum, Urteil vom 26.03.2015, Az. I-8 S 26/14



Quelle: Entscheidungsdatenbank Bundesgerichtshof
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =9&anz=540










2. Hamburg Justiz: Merkmale einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Wettbewerbsrecht


LG Hamburg 12. Zivilkammer, Urteil vom 07.02.2017, Az. 312 O 144/16



Quelle: Landesrecht-Hamburg.de
Link: http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 329&st=ent










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3. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Elterliche Kontrollpflichten bei kindlicher WhatsApp-Nutzung


AG Hersfeld, Beschluss vom 20.03.2016, Az. 111/17 EASO



Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
Link: http://www.dr-bahr.com/news/elterliche- ... tzung.html










4. Rechtsanwälte und Notare Dr. Stracke, Bubenzer & Partner (Bielefeld): Abmahnungen noch teurer - jetzt mit Umsatzsteuer


(...) Volker Küpperbusch: Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.12.2016, Az. I R 27/14, veröffentlicht am 12.04.2017 steht jetzt fest, dass zumindest bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegenüber Unternehmern die Erstattung der Abmahnkosten immer brutto, also zzgl. der Umsatzsteuer zu erfolgen hat. Das gilt aber wohl auch für Abmahnungen gegenüber Verbrauchern und aus dem Urheberrecht, dem Designrecht und dem Markenrecht. Abmahnungen – auch solche aus dem Filesharing, illegalem Streaming oder andere Massenabmahnungen werden für Abgemahnte nun noch teurer, wenn die Kosten der Abmahnung gezahlt werden müssen. (...)


Quelle: Rechtsanwälte und Notare Dr. Stracke, Bubenzer & Partner
Link: http://blog.ra-stracke.de/index.php/int ... satzsteuer












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Gerichtsentscheidungen



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  • AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.04.2017, Az. 32 C 2377/16 (84) [RA Sarwari verliert; sek. Darlegungslast, BGH-Entscheid "Afterlife"]



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  • LG Berlin, Hinweis vom 09.03.2017, Az. 16 S 6/17 [WF gewinnen; Beklagter nimmt nach Hinweis Berufung zurück; sek. Darlegungslast; theoretische Möglichkeit einer Täterschaft reicht nicht aus]
  • AG Erfurt, Urteil vom 12.04.2017, Az. 11 C 2341/15 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 13.04.2017, Az, 218 C 363/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Sicherheitslücke Router]
  • AG Bochum, Urteil vom 22.03.2017, Az. 70 C 380/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast; Beklagter ohne Anwalt








Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)



AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.04.2017, Az. 32 C 2377/16 (84)


Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg - Das Amtsgericht Frankfurt am Main verweist auf das "Afterlife"-Urteil des BGH



Quelle: Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... -bgh-72829











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)



1. LG Berlin, Hinweis vom 09.03.2017, Az. 16 S 6/17


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Landgericht Berlin - Beklagter Anschlussinhaber nimmt nach Hinweisen des Gerichts Berufung in Filesharingverfahren zurück



Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... n-zurueck/






2. AG Erfurt, Urteil vom 12.04.2017, Az. 11 C 2341/15


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Erfurt verurteilt Anschlussinhaberin nach durchgeführter Beweisaufnahme



Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... saufnahme/






3. AG Charlottenburg, Urteil vom 13.04.2017, Az, 218 C 363/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Charlottenburg - Spekulative Verweise auf Dritte und vermeintliche Sicherheitslücken des Routers reichen zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung nicht aus



Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... nicht-aus/












.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg)



AG Bochum, Urteil vom 22.03.2017, Az. 70 C 380/16


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Das Amtsgericht Bochum verurteilt Beklagten (ohne Anwalt) zur vollen Haftung. Ein pauschaler Vortrag über die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von Mitnutzern ist nicht ausreichend!



Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2701
















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Forenwelt





Foren-Flunkerei der Woche



Im gewerblichen Forum der "Interessengemeinschaft Abmahnwahn" konnte man diese Woche den ersten Post eines "neuregistrierten" Foren-Users lesen,



neinman:

(...) Hallo alle, danke für die umfassende, gemeinschaftlich geprüfte Information hier, habe die mUE abgeschickt. Werde euch auf jeden Fall weiterempfehlen, das scheint mir genau das zu sein was ein frisch Abgemahnter braucht, anstatt der Einträge, die bei Gugel zuerst auftauchen. (...)





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Nun bin ich, neben privater Forenbetreiber (und das schon seit: 2007), ein Mensch, der immer vom schlimmsten Fall ausgeht. Und dieser Account riecht verdächtig nach Inszenierung und ringt mir ein müdes Lächeln ab. "Du bist nur neidisch, weil bei DIR sich niemand neu anmeldet!" ... Eigentlich nein, da ein Forum sowieso nur noch eine Informationsquelle darstellt. Aber dieser - nennen wir es Fake-Account - ist eben sehr verdächtig und zeigt welche Rolle "WIR" spielen.




Indiz 1


Jeder (Neu-) Abgemahnte, der sich neu registriert und anmeldet, oder nur liest bevor er weitergeht, ist nicht der sofortige "Jura-Checker" sondern fängt seinen ersten Post folgendermaßen an: "Ich wurde abgemahnt, wegen" ... "bitte helft mir" ... "Ich habe da eine Frage!" ... "Ich bin unschuldig!" usw. usf.




Indiz 2



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Ein (Neu-) Abgemahnter, der im vollen Ernst - 7 ganze Seiten - bei Dr. Google den "Heiligen Gral des Verbraucherschutz" - das Forum - findet. Ich bitte Euch. Lächerlich! Ein Abgemahnter, der nicht einmal Zeit und Nerven hat 1 bzw. 2 Seiten des jeweiligen Threads, oder gar die Links in der jeweiligen Signatur durchzulesen, will 7 volle Google-Seiten vor den ganzen Anwalts-Seiten durchforstet haben und erwähnt noch explizit diesen Fakt!?

Das wäre doch so, als wenn Neiße jeweils selbstständig nur einen Beitrag über 5 Zeilen geschrieben hätte, außerhalb seiner 08/15 Beiträge "Anno Gulli:Boardomini", oder Foren-Großmaul "Shual" jemals nur einmal Prozessbevollmächtigter gewesen wäre. Ich verstehe zwar, dass Neiße, Reinhardt und Bentz auf die Werbegelder angewiesen sind - etwas anderes hat man ja nicht - aber man sollte dann etwas intelligenter Fake-Account erstellen bzw. erstellen lassen.


"Oh, du fröhliche, unterhaltungsbringende Forenwelt!"








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Steffen Heintsch für AW3P



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