2017, KW 08

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 08

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Februar 2017, 11:28

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


Der Wochenrückblick........................Bild........................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 08....................................Initiative AW3P.........................20.02. - 26.02.2017

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AW3P: Wenn man die Entscheidungen diverser Gerichte zu Filesharing Fälle ansieht, werden Unterschiede bei der Bewertung der Aktivlegitimation sichtbar. Dem einen Gericht reicht als Nachweis der Rechteinhaberschaft der auf dem Cover der DVD-Hülle aufgeführte C- bzw. P-Vermerk, dem anderen Gericht müssen weitere Beweise, wie zum Beispiel konkrete Verträge vorgelegt werden. Was ist diese Aktivlegitimation, welchen Stellenwert hat diese in einem Klageverfahren und warum gibt es bei der Beurteilung bei der Beweiswürdigung so große Unterschiede. Ist das keine Rechtsbeugung?



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Doktor Wachs: Das ist tatsächlich etwas komplexer. Die Aktivlegitimation ist das Recht die in der Klage genannten Ansprüche geltend zu machen. Wer ist also Rechteinhaber? Regelmäßig geht es im Filesharing um die ausschließlichen 19a UrhG Rechte.

Da fangen die Diskussionen aber schon an. Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung reichen auch die physischen Vertriebsrechte aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Zu dieser Frage sind die Ausführungen des LG Hamburg AZ 310 O 46/10 v. 30.7.2010 lehrreich in denen explizit erläutert wurde, dass das Verbotsrecht also der Unterlassungsanspruch weiterreicht als das positive Benutzungsrecht.

Diese - in Rechtsprechung und Literatur wohl ganz herrschende - Rechtsauffassung wird auch durch die Entscheidung (Beschluss) des OLG München Az 6 W 86/13 vom 15. Januar 2013 bestätigt.

Aus dem P-Vermerk oder C-Vermerk folgt eine Vermutungswirkung (§ 10 UrhG), diese kann durchaus erschüttert werden. Wenn etwas zur Erschütterung vorgetragen wird, kann also durchaus im Detail die Rechteinhaberschaft durch Verträge nachgewiesen werden müssen. Im Detail ist das dann durchaus im Ermessen des Richters. Das Richter, die unabhängig sind, damit die gleiche "Aktivlegitimation" anders bewerten können, hängt also vom Vortrag und von der Überzeugung des Gerichts ab.



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Querbeet





1. Landgericht München I: Erschlichene einstweilige Verfügung ist wegen Verstoß gegen Treu und Glauben aufzuheben


LG München, Urteil vom 24.01.2017, Az. 33 O 7366/16



Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
Link: http://www.dr-bahr.com/news/erschlichen ... heben.html










2. Trotz auftretender plötzlicher Übelkeit ist Rechtsanwalt telefonische Kontaktaufnahme zum Gericht zumutbar


BGH, Urteil vom 24.09.2015, IX ZR 207/14



Quelle: Lexetius.com
Link: http://lexetius.com/2015,3036










3. Rechtslupe: Zustellung "demnächst" - und die Zahlung der Gerichtskosten


BGH, Urteil vom 25.10.2016, II ZR 230/15
  • (...) Die Klage wurde auch demnächst im Sinn von § 167 ZPO zugestellt.

    a) Eine Zustellung "demnächst" nach Eingang des Antrags oder der Erklärung bedeutet eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat. Hat der Veranlasser die Zustellung nicht vorwerfbar verzögert oder fällt ihm nur eine geringfügige Verzögerung zur Last, überwiegen regelmäßig seine Interessen gegenüber den Belangen des Zustellungsadressaten (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, NJW 2011, 1227 Rn. 8; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, ZIP 2015, 1898 Rn. 5; Urteil vom 3. September 2015 - III ZR 66/14, ZIP 2015, 2501 Rn. 15; Urteil vom 12. Januar 2016 - II ZR 280/14, juris Rn. 12). (...)

Quelle: Rechtslupe.de
Link: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/zu ... echtslupe)










4. Offene Netze und Recht: Kammergericht Berlin zur Störerhaftung bei Freifunk mit Zapp-Script und zur Privilegierung nach § 8 TMG


KG Berlin, Beschluss vom 08.02.2017, Az. 24 U 117/15
  • (...) Leitsätze (Reto Mantz):

    Auch nach Änderung des § 8 TMG werden Unterlassungsansprüche von der Privilegierung bei richtlinienkonformer Auslegung nicht erfasst.

    Sicherungsmaßnahme im Sinne der Rechtsprechung des EuGH kann nicht nur die Verschlüsselung des WLAN's und die Identifizierung der Nutzer sein. Vielmehr können auch andere Maßnahmen, die Rechtsverletzungen der Nutzer erschweren, die Störerhaftung entfallen lassen. (...)

Quelle: Offene Netze und Recht
Link: http://www.offenenetze.de/2017/02/20/kg ... %a7-8-tmg/














Gerichtsentscheidungen



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  • AG Elmshorn, Urteil vom 17.02.2017, Az. 53 C 52/16 [.rka-RAe verlieren; Versäumnisurteil bleibt aufrecht]





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  • AG Leipzig, Urteil vom 30.01.2017, Az. 104 C 7366/16 [WF gewinnt; fehlende Belehrung (Minderjährige Kinder)]
  • LG Köln, Beschluss vom 25.01.2017, Az. 14 S 38/16 [Hinweis Berufungsgericht hinsichtlich evtl. Zurückweisung der Berufung]







Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg)



AG Elmshorn, Urteil vom 17.02.2017, Az. 53 C 52/16


Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg): Amtsgericht Elmshorn weist Koch Media Klage, vertreten durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte, zurück. Das Versäumnisurteil vom 21.10.2016 wird aufrechterhalten



Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2353










WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)



1. AG Leipzig, Urteil vom 30.01.2017, Az. 104 C 7366/16


WALDORF FROMMER (München): Amtsgericht Leipzig - Verurteilung eines Anschlussinhabers in Tauschbörsenverfahren aufgrund fehlender Belehrung des minderjährigen Täters



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... n-taeters/







2. LG Köln, Beschluss vom 25.01.2017, Az. 14 S 38/16


WALDORF FROMMER (München): Landgericht Köln - Berufung des unterlegenen Anschlussinhabers offensichtlich unbegründet



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... egruendet/














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Faschings,- Karneval GB-Bilder, für die "närrische Zeit"








Obergrenze: VW treibt Manager künftig in die Sozialhilfe!

Nein, es geht nicht um Seehofers Obergrenze. VW deckelt ab 2017 seine Managergehälter. So soll der Vorstandschef höchstens 10 Millionen Euro im Jahr erhalten, die Vorstandsmitglieder maximal 5,5 Millionen. Das ist Skandalös. Wie soll man da noch über die Runden kommen!?








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Steffen Heintsch für AW3P



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