2017, KW 07

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 07

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Februar 2017, 10:34

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


Der Wochenrückblick........................Bild........................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 07....................................Initiative AW3P.........................13.02. - 19.02.2017

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AW3P: Man liest auf vielen Anwaltsseiten, dass der betreffende Anwalt Terminvertretungen übernimmt. Wie funktioniert diese Terminvertretung; welche Vorteile oder Nachteile bietet diese, wer beauftragt die Terminvertretung und last but not least, ist es nicht irgendwie sinnbefreit, da wahrscheinlich doppelte Kosten anfallen? Sichert man sich so die (Anwalts-) Arbeitsplätze untereinander?



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Doktor Wachs: Die Terminsvertretung ist dann erforderlich, wenn das zuständige Gericht von dem Ort des Anwalts (Hauptbevollmächtigte) weit entfernt ist und der Anwalt sehr weit anreisen müsste.

Bei der Terminsvertretung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung durch den Anwalt vor Ort (Korrespondenzanwalt) durchgeführt. Die Schriftsätze werden von dem Hauptbevollmächtigten erstellt. Üblicherweise erhält der Terminsvertreter die Terminsgebühr. Andererseits müsste der Beklagte für den Hauptbevollmächtigten Reisekosten und Abwesenheitsgeld zahlen.

Allerdings muss man auch sagen, dass viele Anwälte die Vertretung in Filesharing Verfahren überhaupt nicht mehr übernehmen, weil es sich wegen der geringen Streitwerte und des hohen Aufwands nicht lohnt und das gilt sowohl für Hauptbevollmächtigte als auch Korrespondenzanwälte. Am günstigsten fährt sicher der Beklagte, der einen spezialisierten Anwalt am Ort des Gerichts für eine Vertretung nach den RVG Kosten übernimmt. Der wird aber oftmals sehr schwer zu finden sein, wie ich bereits darstellte.

Wir selber haben über die Jahre durch viele Verfahren eine Netz aus guten Terminsvertretern aufgebaut, auch wenn wir immer noch die meisten Termine persönlich wahrnehmen.

Meine Empfehlung wäre tatsächlich einen Anwalt zu suchen, bei dem man sich gut vertreten fühlt. Ein Gerichtsverfahren ist nicht der richtige Zeitpunkt zu versuchen 200,00 EUR zu sparen, schließlich soll der Rechtsstreit möglichst gewonnen werden.



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Querbeet




1. Rechtstipp zum Fasching - Was gilt es zu beachten?


11 Dinge die ein Jecke beachten muss.



Quelle: Legal Tribune Online
Link: http://www.lto.de/galerien/11-dinge-die ... ssen-muss/




Natürlich auch mit diesjährigen Hinweise zum Umgang mit Flüchtlingen.

Hinweis:
Diese E-Mail stammt - nicht - von der AfD!


Quelle: Kölner Stadt Anzeiger
Link: http://www.ksta.de/koeln/fluechtlinge-s ... l-25674044



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Bild: Kölner Stadt Anzeiger








2. Bundesgerichtshof: Einwurf-Einschreiben in GmbH-Sachen ausreichend


BGH, Urteil vom 27.09.2016, II ZR 299/15
  • (...) Bei einem Übergabe-Einschreiben besteht damit das Risiko, dass der Zugang nicht bewirkt werden kann, weil der Empfänger die Sendung trotz Benachrichtigung nicht abholt. Der Empfänger muss sich auch nicht stets gemäß § 242 BGB so behandeln lassen, als ob ihm die Erklärung zugegangen wäre.

    Zu diesen Zugangsschwierigkeiten kann es beim Einwurf-Einschreiben nicht kommen. Diese Form des Einschreibens wird im Unterschied zum Übergabe-Einschreiben nicht persönlich gegen Unterschrift an den Empfänger ausgehändigt. Die Ablieferung erfolgt in diesem Fall vielmehr durch Einwurf der Sendung in den Briefkasten des Empfängers. Für den Zugang gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB genügt es, wenn das Schreiben so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Dies ist beim Einlegen in den Briefkasten des Empfängers der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – IV ZR 206/13, NJW 2014, 1010 Rn. 8). (...)

Quelle: Lexetius
Link: http://lexetius.com/2016,3542









3.Thomas Stadler: Nicht mein Bundespräsident - Zur Wahl von Frank-Walter Steinmeier

  • (...) Gerade in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit vieler Bürger rechten Parteien Zulauf beschert, wäre eine andere Kandidatin oder ein anderer Kandidat das gebotene Zeichen gewesen. Aber ein solches Zeichen war von einer großen Koalition, die es gewohnt ist, sich gegenseitig Posten zuzuschieben, natürlich nicht zu erwarten. (...)

Quelle: InternetLaw.de
Link: http://www.internet-law.de/2017/02/nich ... meier.html









4. Landgericht Berlin: Unterlassungserklärung unter der Bedingung dass abmahnender Rechtsanwalt Vollmacht im Original zusendet genügt nicht


LG Berlin, Beschluss vom 22.07.2016, Az. 15 O 330/16:
  • (...) Das LG Berlin hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unter der Bedingung dass der abmahnende Rechtsanwalt eine Vollmacht im Original zusendet, nicht ausreicht um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. (...)

Quelle: Beckmannundnorda.de
Link:http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... nicht.html









5. Landgericht Dessau-Roßlau: Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers wenn monatlich 15 - 25 Verkäufe mit professionell gestalteten Angebote getätigt werden


LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 11.01.2017, Az. 3 O 36/16
  • (...) Dafür sprechen schon die Anzahl der Verkäufe und die entsprechenden Bewertungen durch die Käufer. denn auch wenn sich aus der Rechtsprechung ein uneinheitliches Bild ergibt, so ist doch festzustellen, dass bei durchschnittlich 15 bis 25 Verkaufsaktionen pro Monat ein gewerbliches Handeln indiziert wird, insbesondere dann, wenn dies - wie hier - über einen längeren Zeitraum geschieht (Fischer, Abgrenzung von privatem und unternehmerischem Handeln, WRP 2008, 193). (...)

Quelle: Beckmannundnorda.de
Link:http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... erden.html











Gerichtsentscheidungen



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  • AG Augsburg, Urteil vom 24.11.2016, Az. 23 C 1369/16 [WF gewinnt; theoretische Zugriffsmöglichkeit reicht nicht]
  • AG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 6 C 6124/16 (VI) [WF gewinnt, Nachforschungspflichten]






WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)



1. AG Augsburg, Urteil vom 24.11.2016, Az. 23 C 1369/16


WALDORF FROMMER: Amtsgericht Augsburg - Anschlussinhaber haftet für Rechtsverletzungen über eine Tauschbörse, wenn er nach nur unzureichenden Nachforschungen keinen konkreten Dritten als möglichen Täter benennen kann



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... oeglichen/






2. AG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 6 C 6124/16 (VI)


WALDORF FROMMER (München): Amtsgericht Oldenburg - Zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast bedarf es der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Täterschaft eines Dritten



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... s-dritten/











Forenwelt



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Steffen Heintsch für AW3P



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