2017, KW 04

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 04

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Januar 2017, 04:43

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


Der Wochenrückblick........................Bild........................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 04....................................Initiative AW3P.........................23.01. - 29.01.2017

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AW3P: Herr Doktor Wachs. In Ihrem Artikel: "Waldorf Frommer und rka Klagen 2017: Wir helfen wieder" (Link: http://www.dr-wachs.de/blog/2017/01/07/ ... en-wieder/) schreiben Sie wörtlich: "Die Wahrscheinlichkeit, dass aus den .rka-RAe- / Waldorf Frommer-Mahnbescheiden nun Klagen resultieren werden, liegt bei 90 %." Mit dem BGH-Entscheid "Everytime we touch" steht nun - die Hoffnung stirbt zuletzt - für alle fest, dass der Rest-Schadensersatzanspruch innerhalb 10 Jahren auch bei Filesharing Fälle verjährt. Besteht die Möglichkeit das Kanzleien, wie z.B. .rka-RAe und Waldorf Frommer, diesen Rest-Schadensersatzanspruch innerhalb der 10 Jahren noch separat gerichtlich geltend machen - bei z.B. Zahlungsverweigerer - oder ist dieses de facto undenkbar?



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Doktor Wachs: Wie ich schon in dem zitierten Artikel darstellte, geht das Gerücht um, dass Waldorf Frommer entsprechende Test-Verfahren schon angestoßen hat. Die reinen Schadensersatzansprüche haben sich in den letzten Monaten sowohl in den Forderungen als auch in den Gerichtsentscheidungen eher erhöht, so dass sich die Verfahren auch bei reinen Schadensersatzklagen durchaus rentieren.

Besonders da Waldorf Frommer Klageverfahren mittlerweile ähnlich industrialisieren konnte wie früher Abmahnungen. Hinzu kommt, dass Waldorf Frommer auch zu den wenigen Kanzleien gehören, die wohl noch einige Jahre auf hoher Schlagzahl operieren werden. Ich rechne dennoch nicht mit einer großangelegten Klagewelle für Verfahren aus 2012 oder 2013, die bisher nicht verklagt wurden. Allerdings denke ich tatsächlich, dass die 2016 Abgemahnten deutlich länger fürchten müssen, doch noch verklagt zu werden.

Die gerichtliche Auseinandersetzung wird klar die Regel, was Mahnbescheide angeht. Wer nach dem Mahnbescheid noch hofft, dass der Kelch an ihm vorübergeht wird (sehr) überwiegend enttäuscht werden.



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Querbeet



1. Udo Vetter: Kurioser Fall mit Bildungseffekt - Kein Schadensersatz wegen schneebedeckten Hundehaufen


AG München, Urteil vom 13.04.2016, Az. 171 C 15877/15
  • (...) Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Schadensersatz wegen Beseitigung von Hundekot auf einem Grundstück in der Regel erst verlangt werden kann, wenn der Hundebesitzer zuvor zur Beseitigung des Kots aufgefordert worden ist. (...)

Quelle: Blog. Rechtsanwalt Udo Vetter
Link: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... ngseffekt/







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2. Lexetius.com: Behauptungen von Tatsachen - ohne - genaue Kenntnis


BGH, Beschluss vom 11.10.2016, VI ZR 547/14
  • (...) Eine darlegungsbelastete Partei ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (vgl. Senatsurteil vom 24.06.2014 - VI ZR 560/13, NZG 2014, 949, 952). Dabei muss, wenn das Zustandekommen bestimmter Abreden behauptet wird, nicht unbedingt zu Einzelheiten der Umstände dieser Abrede vorgetragen werden (vgl. Senatsurteil vom 04.07.2000 - VI ZR 236/99, NJW 2000, 3286, 3287). Es hängt vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob sich die Geschehnisse, die Gegenstand des Parteivortrages sind, im Wahrnehmungsbereich der Partei abgespielt haben (vgl. Senatsurteil vom 15.05.2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294, 1295). (...)

Quelle: lexetius.com
Link: http://lexetius.com/2016,3892








3. Anne-Kathrin Renz: Foodporn - Genießt das Essen Urheberrechtsschutz - Kann das Fotografieren und Teilen verboten werden?
  • (...) Foodporn ist das Fotografieren und Teilen von Kalorienbomben auf Facebook, Instagram, Twitter & Co. Besonders Schmackhaftes wird von den Usern meist mit der Handykamera abfotografiert und fleißig hochgeladen, gehashtaggt, geliked und geteilt. Kann das Fotografieren und Teilen verboten werden? Mittlerweile kommt es immer häufiger vor: In einigen Restaurants gibt es Schilder, auf denen das Instagrammen oder Facebooken der Mahlzeiten verboten wird. Darf der Koch überhaupt ein Verbot aussprechen? (...)

Quelle: Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz (Saarbrücken)
Link: https://renz-recht.de/2017/01/24/foodpo ... htsschutz/







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4. Jan B. Heidicker: Abmahnung Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet Verwendung Creative Commons-Bildern


Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin - Creative Commons-Lizenz Deed
  • (...) Unserer Mandantschaft wird insofern vorgeworfen, im Rahmen der Verwendung des Fotos die diesbezüglichen Lizenzbedingungen nicht genutzt zu haben. So sei unter der Lizenzbedingung "Creative Commons Deed" die Verwendung des Bildes nur unter der Voraussetzung erlaubt, das der Urheber des Fotos so angegeben wird, wie er auch auf der Plattform Flickr.com sich bezeichnet. Des Weiteren sei Voraussetzung, dass ein entsprechender Link auf dessen Flickr-Seite gesetzt wird. Darüber hinausmüsse ein Link zur Lizenz angegeben werden, damit andere Nutzer sich ebenfalls über den Inhalt der Lizenz informieren können. (...)

Quelle: Rechtsanwalt Dipl.Jur. Jan B. Heidicker auf Anwalt.de
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmah ... 97095.html








5. Waldorf Frommer: Landgericht Köln bestätigt Forderungen in Tauschbörsenverfahren in ständiger Rechtsprechung
  • (...) In den von der Kanzlei WALDORF FROMMER betreuten Berufungsverfahren spricht das Landgericht Köln den verletzten Rechteinhabern kontinuierlich die bereits in erster Instanz beantragen Forderungen zu. Kürzungen der Ansprüche durch das Amtsgericht stellen daher lediglich einen kurzfristigen, aber im Ergebnis kostenintensiven Teilerfolg dar.


    Beschlüsse im Original:

Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... sprechung/










Gerichtsentscheidungen



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  • AG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 25b C 20/16 [Klagerücknahme Rasch; Gericht zur sek. Darlegungslast]




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  • LG München I, Urteil vom 14.12.2016, Az. 21 S 21085/15 [WF gewinnen Berufung; kommt niemand als Täter in Betracht, geht die Täterschafts-Vermutung auf den Beklagten über (i.V.m. Sachverständigengutachten)]
  • LG Leipzig, Urteil vom 30.11.2016, Az. 05 S 144/16 [Beklagter verliert Berufung gegen WF; sek. Darlegungslast]







Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg)


AG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 25b C 20/16


Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg): Das Amtsgericht Hamburg beschließt, dass die sekundäre Darlegungslast keine vorgerichtliche, Schadensersatzpflichten auslösende Antwortpflicht eines Filesharing Abgemahnten begründet



Quelle: Blog Initiative AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2220









WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)


1. LG München I, Urteil vom 14.12.2016, Az. 21 S 21085/15


WALDORF FROMMER: Das Landgericht München I hebt Urteil des Amtsgericht München auf und verurteilt Beklagten in Filesharingverfahren nach Sachverständigengutachten - strenge Anforderungen an sekundäre Darlegungslast



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... undaere-d/








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2. LG Leipzig, Urteil vom 30.11.2016, Az. 05 S 144/16


WALDORF FROMMER: Das Landgericht Leipzig verurteilt Anschlussinhaber - pauschale Verweise auf unberechtigte Nutzung des Internetanschlusses oder Spekulationen zu Dritten reichen nicht aus



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... nicht-aus/










Forenwelt



Rasch mahnt wieder illegales Filesharing ab?



Rasch mahnt i.A. Universum das Album "Metallica - Hardwired ... To Self-Destruct" ab


"celticfrost" im WBF (Werbe- und Beleidigungsforum)
  • (...) ich habe heute ein Schreiben von genannter Kanzlei erhalten, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich Songs des neuen Metallicaalbums öffentlich zugänglich gemacht haben soll Es wird ein einziger Tatzeitpunkt genannt und betont, dass dieser zwei Tage vor Veröffentlichung des Albums lag.
    (...)
    Es wird mir angeboten, die Angelegenheit in einem außergerichtlichen Vergleich durch Zahlung von 2.500,00 EUR beizulegen, außerdem wird natürlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
    (...)



Kommentar AW3P:

Sicherlich werden hier anzahlmäßig keine großen Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet. Nur sollte man beachten, dass man ein Album illegal in einer Tauschbörse herunterlädt und anderen anbietet - vor - dem offiziellen Veröffentlichungsdatum (sog. Preview-Version). Natürlich sind die Rechteinhaber hierbei interessiert gegen diese User rechtlich vorzugehen und sicherlich auch mit härteren Strafen.

Das bedeutet, diese Abmahnungen sollten ernst genommen werden. Und als kleines kostenfreies Fazit für 2017:

»Lieber 19,99 € bei Amazon, als 2.500, € beim Anwalt!«





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Steffen Heintsch für AW3P



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