KW 44

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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KW 44

#1 Beitrag von Steffen » Freitag 4. November 2016, 23:30

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2016, KW 44 ..................................Initiative AW3P.........................31.10. - 06.11.2016

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Querbeet




1. Der Hyperlink - eine Rechtssprechungsgeschichte mit vielen Etappen


Quelle: Humboldt Law Clinic Internetrecht (HLCI)
Link: http://hlci-kontrovers.de/der-hyperlink ... n-etappen/








2. Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag; Informationspflichten bei Angebot eines Produktschlüssel zum Herunterladen eines Computerprogramms

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 29.09.2016, Az.: 6 U 110/16


Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7666798






Halloween 2016

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"Süßes oder Saures!"






3. GEMA und YouTube beenden jahrelangen Rechtsstreit und einigen sich

Pressemitteilung, YouTube 01.11.2016: GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube - Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter


Quelle: GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Link: https://www.gema.de/aktuelles/gema_unte ... eber_im_d/





Was gilt jetzt zu beachten?

Rechtsanwalt Christian Solmecke (Köln)
Link: https://www.wbs-law.de/medienrecht/gema ... gen-69949/

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies (München)
Link: https://www.new-media-law.net/gema-eini ... -die-user/










Gerichtsentscheidungen


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  • AG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2016, Az. 30 C 1138/15 (47) [Sieg gegeg (ehemals) Sasse & Partner; nicht rechtskräftig; es wurde Berufung eingelegt]
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  • AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 18.10.2016, Az. 42 C 494/15 [WF; Hinweisbeschluss Gericht]
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Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)


AG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2016, Az. 30 C 1138/15 (47)
  • (...) Abmahner haben bei Filesharing über einen Familienanschluss oft wenig zu lachen. Dies ergibt sich aus einer für unseren Mandanten erstrittenen Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main (Az. 30 C 1138/15 (47)). (...)
Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: WBS-LAW
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... urt-69921/








Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)


AG Bremen-Blumenthal, Beschluss vom 18.10.2016, Az. 42 C 494/15

WALDORF FROMMER: Amtsgericht Bremen-Blumenthal zu den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharingverfahren - Bloßer Verweis auf die theoretische Zugriffsmöglichkeit Dritter reicht nicht aus


Autor: Rechtsanwältin Carolin Kluge
Quelle: News Waldorf Frommer
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... sche-zugr/










Forenwelt



Das Jahr neigt sich seinem Ende zu - und täglich grüßt das Murmeltier

Wenn das Jahr zu Ende geht, vermehren sich die Unsicherheiten und Fragen der Abgemahnten, die mit Erhalt ihrer Abmahnung die Zahlung verweigerten. Natürlich werden die Abmahner jetzt kurz vor dem Schluss des Jahres die säumigen Zahler außergerichtlich anschreiben (ugs. Bettelbriefe) und/oder/bzw. ihre vermeintlichen Ansprüche und Forderungen kurz vor der rettenden Verjährung gerichtlich (Mahnverfahren / Leistungsklage) durchsetzen. Natürlich ist für die 2013'er jetzt die Aufregung groß, wenn man doch nicht vergessen wurde. Sicherlich kann niemand eine Garantie ausstellen, dass man verklagt wird, aber auch dass nicht.

Dann ist das Jahr 2013 auch ein entscheidendes Jahr, da am 09.10.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguGpr) in Kraft trat, infolge es zu Änderungen in der Gesetzgebung kam, so dass man noch z.B. beim § 97a UrhG zwischen der alten Fassung (a. F.) und der neuen Fassung unterscheiden muss.


Letztendlich gibt es für jeden der die Zahlung verweigerte eine goldene Grundregel!

  • »Gebe ich nur eine mod. UE ab, zahle nicht und wähle die "Schweigende Verteidigung", entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50. Deshalb sollte ich mich mit Erhalt der Abmahnung stetig auf den Worst Case (mögliche Klage) vorbereiten (Fakten, Beweise, Geld).

    Dabei ist es egal, wer was wo schreibt bzw. wo was wie steht. Diese Entscheidung liegt bei jeden Abgemahnten - allein - und nicht beim anonymen Ratgeber. Verjährt der Fall, hat man alles richtig gemacht, wenn nicht ... hat man aber nicht alles falsch gemacht, sondern muss sich den neuen Sachverhalt klarmachen, einschätzen und beurteilen sowie jeweils - neu - entscheiden.«




Es ist immer der wiederkehrende gleiche Gedankenprozess.

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Es kommt bei der Beurteilung auf den Inhalt des entsprechenden außergerichtlichen / gerichtlichen Schreibens an, auf den jeweiligen konkreten Einzelfall (Situation zum Log am Internetzugang), alle Einfluss nehmende Faktoren (Verjährung, Beweise, Zeugen, Single- oder Mehrpersonenhaushalt, mögliche Reaktionen von Abmahnung bis dato etc.). Hier kann kein Forum ("Käfig voller Nichtjuristen") und darf nicht eine Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls vornehmen. Dies ist nur den Anwälten überlassen. Und mal am Rande, in meinem (P2P-) Abmahnfall (Abmahnung "kuw- Rechtsanwälte" vom 14.12.2006) hat mich nur eines interessiert, Verjährung der Ansprüche innerhalb 3 Jahren sowie dass am 31.12.2009 weder ein MB noch eine Klageschrift mir vorlag. Mich interessiert auch heute noch nicht, wann der (Rest-) Schadensersatz verjährt; wann die Verjährung für die Anwaltsgebühren beginnt usw. usf. Dies wird sich zeigen und richterlich überprüft werden im Klagefall.


Weiterführender Link: Verjährung Filesharing und Hemmung durch MB - Allgemein


Und man muss es einmal so aussprechen, wie es ist, ein Forum wird niemals einen Anwalt ersetzen. Denn mit Zahnschmerzen geht man auch zum Zahnarzt und nicht in den Hobbykeller.








Ingos Gruppierung gegen den Anstand und Würde



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"Du AfD'ler, Reichsbürger, IM ... Schnarchnase ... der in Mittelfranken ermordete Polizist war gar nicht aus Mittelfranken ... Dummschwätzer ... haben es schon immer gedacht ... Lügen-Steffen ... haben jetzt genug Geduld gehabt ... Vollidiot ... du störst unsere Betriebsruhe ... depperter Idiot ... verdrehst stets die Wahrheit ... undankbarer Ossi ... Wutbürger ... zu blöde ... Sudel-Ede ..."



Natürlich ist diese Darstellung (leider) zu einem Teil Wahrheit und (bewusst) eine zu einem Teil überspitzte und satirische Betrachtung der "großen" (Filesharing- / Gemeinschafts-) Forenwelt. Eigentlich IGGDAW vs. AW3P (, locker bleiben, und umgedreht). Es gibt oder gab noch nie eine große Gemeinschaft (außer einmal im Board:Gulli (bis 2007)), sondern jeder vertritt seine Interessen innerhalb seiner Gruppe und bedarf der "großen" Gemeinschaft, solange er seinen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. Punkt.

Es handelt sich um eine seit geraumer Zeit auch in der Gesellschaft zu beobachtende "Verrohung" der Sitten. Rücksichtslosigkeit, Egomanie und Hass lassen sich zunehmend in den verschiedensten Lebensbereichen unserer Gesellschaft - insbesondere hinter der Anonymität im World Wide Web - ausmachen. Eine neue - bewusste - (verbale) Gewaltbereitschaft, Ausgrenzung und der Mangel an Empathie ist auch bei uns selbst erkennbar. Empathie nur einmal und höchstens zu Weihnachten. Natürlich kann es in einer Streitdiskussion etwas hitziger werden, da man sich ungelesen und unverstanden fühlt sowie Argumente fehlen, dieses dann mit Aggressionen, Beschimpfungen und Beleidigungen kompensiert werden. Aber reichen solche Erklärungen, um die inzwischen offen zur Schau gestellten Ausfälle an Feindlichkeit, Hass und (verbale) Gewalt zu erklären? Nein! Die Forenwelt - insbesondere die der IGGDAW - entwickelt sich zu dass, was sie - zumindest verbal - vorgibt zu bekämpfen. Hierbei wird man Unglaubwürdig und ist scheinheilig. Denn ich kann nicht einerseits heroisch prahlen, ein bestimmtes Unrecht zu bekämpfen, es zu verurteilen, mich in diesen Glanz sonnen, aber selbst es sich zu Eigen machen.

Genau diese Entwicklung der Verrohung in der Forenwelt stellt diese bewusst gewählte Satire dar. Wem interessiert es? Natürlich niemand, solange ... solange er dann nicht selbst betroffen ist. Wenn, aber dann ... dann schalten er aber so etwas Anwalt und Polizei ein. Wo wir wieder bei dem entscheidenden Punkt wären, Online gelten die gleichen Gesetze wie Offline. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, wohl war, aber auch eine zerbrechliche Pflanze. Man muss behutsam mit sie umgehen.

Dabei ist es ganz einfach. Statt verbale Beschimpfungen und Beleidigungen mit Argumenten reagieren oder den Poster ignorieren.





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Steffen Heintsch für AW3P



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