Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

Antworten
Nachricht
Autor
Patrick
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 29. Januar 2011, 10:34

Re: Sonstige

#1 Beitrag von Patrick » Sonntag 3. April 2011, 15:27

Tja, ich nehm im Moment so alles mit.
Und zwar hatte ich mich versucht, mit einem Shop selbstständig zu machen. Mittlerweile muss ich mir eingestehen, dass der Versuch gescheitert ist und bin daher auch kurz vor der Schließung. Wohl leider nicht früh genug. Denn nun habe ich gestern eine Abmahnung erhalten. "Patentverletzung", weil ich das Produkt "Texas Holder" (selbstverständlich vom Großhändler erworben) zum Verkauf anbot und darin die geschützte Wortmarke "Texas Hold'em" oder ähnlich lautend "Holder" benutzt habe.

Nebst Unterlassungsverpflichtungserklärung ein Schadensersatzanspruch von 130,90 €.

Was habe ich da nun für Möglichkeiten?
Was mich hier auch stutzig macht ist ua. die Tatsache, dass die Adresse des bevollmächtigten Rechtsanwalts (?) zu einem Strandhotel führt.

Edit: Huch, ich sehe gerade den anderen Bereich. Den habe ich vor dem Login nicht gesehen, sorry.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Sonstige

#2 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. April 2011, 15:39

Marken-/Patentverletzungen sind ernst zu nehmen. Wenn das zu verkaufende Produkt
geschützt ist (Marke/Patent), es man ohne Erlaubnis des Inhabers oder ohne Lizenz verkauft,
begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Um sicher zu gehen, ob es sich um eine "echte" Abmahnung handelt, sollte man einen
Anwalt (ca.50 €) konsultieren zu Abklärung. Meist kann noch ein Rattenschwanz hinterher
kommen. Bitte aber jemand aus dem Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht.

Ein in die Mülltone zu werfen, würde ich nicht empfehlen.

VG Steffen

kleffe
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 5. April 2011, 10:08

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#3 Beitrag von kleffe » Dienstag 5. April 2011, 10:24

Hallo,

habe auch eine "Abmahnung" bzgl. "Texas Hold´em" erhalten.
Der "Anwalt" ist wohnhaft in einer Ferienwohnungsanlage.
Die Person ist weder über google noch über einen Eintrag des örtlichen Telefonbuchs dort registriert.
Angegebene Rufnummer ist eine Handynummer bzw. stimmt die Vorwahl nicht mit dem Ort überein, keine weitere Rufnummer angegeben, kein Fax.
Mail ist von yahoo.

Die Abmahnung erscheint mir mehr als ominös.

Fristsetzung ohne konkretes Datum.
Schreiben als Privatperson und berechnet Umsatzsteuer, aber keine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Es "mahnt" nicht der Rechteinhaber selbst ab, sonder eine dritte Person.
Konto bei einer Bank die ca. 500km entfernt liegt, obwohl eine im Nachbargebäude sitzt.
Überweisung wird auf das Konto einer GbR verlangt, kein Bezug zum Ersteller des Schreibens oder dem Rechteinhaber erkennbar.
Überhöhte Schadensersatzforderung von 750,-€.
Wirft mit Paragraphen um sich, kopierte Vollmacht mit Stempel "Begl. Rechtsanwalt" ohne weitere Angaben.
Komische Formulierung der Vollmacht "Herr xxx erschien am xxx in meinen Büroräumen ..." hat schon Romancharakter.

Habe die Sache meinem Anwalt übergeben.
Lass mich doch nicht verarschen.

Patrick
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 29. Januar 2011, 10:34

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#4 Beitrag von Patrick » Dienstag 5. April 2011, 13:43

Bis auf die Summe klingt das nach der identischen Abmahnung wie bei mir.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#5 Beitrag von Steffen » Dienstag 5. April 2011, 16:13

:al

Auf keinen Fall sollten bei diesen Abmahnungen, die Unterlassungserklärungen
voreilig unterschrieben, noch das Geld sofort überwiesen werden.

Wendet Euch an einen Fachanwalt, es lohnt sich!


VG Steffen

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#6 Beitrag von fu+c » Dienstag 5. April 2011, 22:20

Lustig. Da hat sich doch tatsächlich ein Schlaumeier unter der Registernummer 30711657 die Wortmarke "TEXAS HOLD'EM" eintragen lassen, für alle möglichen Produktkategorien von "Seifen & Parfümeriewaren" bis zu "Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software".

Nachzusehen hier: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis (das aber immerhin in der Vergangenheit durch juristische Auseinandersetzungen mit dem DPMA über die Eintragung von ähnlichen Marken geschärft wurde) würde ich davon ausgehen, daß diese Wortmarke vielleicht für eine Seife schutzfähig sein mag, aber gerade nicht für ein Poker-Set wie "Texas Holder" (siehe Markengesetz § 8, Abs. 2 Nr. 2). Da der Markeninhaber sich jedoch auch Spiele, Spielzeug etc. (Nizzaklasse 28) hat schützen lassen, sollte ein fähiger RA diese Marke meines Erachtens problemlos gelöscht bekommen.

kleffe
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 5. April 2011, 10:08

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#7 Beitrag von kleffe » Mittwoch 6. April 2011, 11:09

siehe auch hier:

http://www.wortfilter.de/news11Q2/4091- ... OLD-EM.php

Patrick
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 29. Januar 2011, 10:34

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#8 Beitrag von Patrick » Mittwoch 6. April 2011, 11:34

Ein Löschungsantrag ist ja auch mit Kosten verbunden. Wer hat denn im Falle diesen Schritts die Kosten zu übernehmen?

fu+c
Beiträge: 127
Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#9 Beitrag von fu+c » Mittwoch 6. April 2011, 12:06

Patrick hat geschrieben:Ein Löschungsantrag ist ja auch mit Kosten verbunden. Wer hat denn im Falle diesen Schritts die Kosten zu übernehmen?
Meines Wissens der Antragsteller. Die Kosten dürften aber recht überschaubar sein. Kurze Mitteilung ans DPMA, fertig. Schließlich hat das DPMA in diesem Fall (wie immer nach meiner laienhaften Meinung) bei der Eintragung der Wortmarke geschlampt, anders als bei den beiden übrigen, gescheiterten, Versuchen, diese bzw. eine sehr ähnliche Wortmarke einzutragen. Die erfolgreich eingetragene Wortmarke "TEXAS HOLD'EM" (30711657) unterscheidet sich z. B. nur durch die Großschreibung von der Wortmarke "Texas Hold'em" (307182797), deren Anmeldung das DPMA unter Verweis auf MG § 8, Abs. 2 Nr. 1 und 2 zurückgewiesen hat. Die Darstellungsform (z. B. Groß- oder Kleinschreibung) ist jedoch meines Wissens nur für Wort/Bildmarken relevant, nicht für reine Wortmarken. Insofern hätte das DPMA auch erstere Wortmarke nicht eintragen dürfen.

kleffe
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 5. April 2011, 10:08

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#10 Beitrag von kleffe » Donnerstag 7. April 2011, 14:58


Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#11 Beitrag von Steffen » Samstag 9. April 2011, 17:16

Vorsicht vor unseriösen Abmahnungen "Texas Hold‘em"!

Samstag, den 09.04.2011

Weiterführende Links:
=> Wortfilter.de
=> Infos und Tipps von Wortfilter.de
=> boersenblatt.net

Das Abmahngeschäft mit all seinen Facetten boomt nicht nur bei Urheber Verstößen in P2P-Netzwerken. Nach einer ständig aktualisierenden
Liste der Münchner “IT-Recht Kanzlei“ gibt es mittlerweile 606 Gründe bei eBay, Amazon und Onlineshops abgemahnt zu werden. Was wie ein
vermeintlicher Aprilscherz anfing, entpuppte sich schnell als realer Abmahnwahn und zeigt deutlich für was man alles, das veraltete
Urhebergesetz missbrauchen kann und/oder missbraucht.


Abmahnungen "Texas Hold‘em" unter der AW3P-Lupe

Bild

Abmahner
Jörg Kindling
Granitzer Str. 19
18686 Ostseebad Sellin
Tel.: 01578-1970-916
E-Mail: wk.texasholdem@yahoo.de

Rechteinhaber
Martin Joachim Wolff
Zinglingstr. 08
18609 Binz
Angeblich Rechteinhaber der Wortmarke "Texas Hold‘em"!

Registerauskunft
Registernummer: 30711657
Marke eingetragen
Stand am: 09.04.2011

Joachim Wolf
Georg-Weerth-Str. 3
07749 Jena

Streitgegenstand
Kartenspiele, Chips, T-Shirts, Bücher usw.

Forderungen
=> Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
=> Schadensersatzforderungen gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG + Auslagen + Umsatzsteuer.

Beispiele: ...


... weiterlesen!

kuchen
Beiträge: 44
Registriert: Mittwoch 23. Juni 2010, 16:05

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#12 Beitrag von kuchen » Freitag 26. August 2011, 18:46

Nur noch verrückt... Darf man nicht mal angeben, was auf der Hose draufsteht. "Des stellt einen eigenen verstoß dar, wenn der hersteller das so nennt"

Bei solchen leuten muss man sich echt zurückhalten...

Kohle verdienen und nen Dreck dafür tun, jaja....

heroism50
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 31. August 2011, 18:21

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#13 Beitrag von heroism50 » Mittwoch 31. August 2011, 19:36

Hallo,

vor 2 Wochen ist mein Ebay-angebot durch Ebay gelöscht worden . Grund :Verstoß gegen Markenrecht.
Es handelt sich um ein FC Bayern Trikot von meinem Sohn. Das Trikot ist ihm zu klein geworden und habe es für ein Euro angeboten.

Heute habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt (TaylorWessing) bekommen, wobei ich eine beiliegende Unterlassungserklärung mit Unterschrift zurücksenden muss.(Siehe Anhang).
Kann ich in diesem Fall besser eine mod. UE Erklärung nutzen oder einfach unterschreiben?

Schönen Gruß

tb-fan
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 5. Dezember 2010, 15:16

Auktion beendet aber nicht gelöscht

#14 Beitrag von tb-fan » Mittwoch 16. November 2011, 16:11

da ich unwissend ein fremdes Bild bei internetauktion verwendete, wurde ich vom einem bekannten Münzabmahner ertappt. Internetauktion gab Ihm bereitwillig meine Adresse heraus. Die Rechnung in Höhe von rund 120 Teuros bezahlte ich ohne Einschaltung eines Rechtsbeistandes.
Der richtige Ärger kam allerdings mit meinen nächsten internetauktion-Aktion, weil es dort Hinweise zu Bilbdahmahnungen gab. Ein Münzhändler fühlte sich durch die Nennung seiner Webadresse als Quelle für den Bilderklau auf den Schlipps getreten. Er wollte mit dem Abmahngeschäft bei internetauktion nicht in Verbindung gebracht werden. Wer allerding in das eigene Forum des Münzhändlers schaut, findet dort wiederholt stolze Berichte über das erfolgreiche Vorgehen gegen Bilderdiebe.
Dass das Abmahngeschäft für einige zum einträglichen Geschäft geworden ist, dürfte hier im Forum sicher nicht unbekannt sein. Über die Anzahl der Bewertungen bei internetauktion mit den durchschnittlich erzielten Umsätzen wird schnell klar, dass hier kein nennenswertes Monatseinkommen erzielt werden kann. Andere Vertriebswege waren in diesem Fall auch nicht erkennbar.
Wie auch immer, internetauktion gab für den Powerseller auch hier bereitwillig meine Adresse heraus. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme über internetauktion wurden mir hohe Kosten und die Einschaltung eines Anwaltes für die Unterlassungserklärung in Aussicht gestellt.
Der Münzhändler war auch nicht dadurch zu beruhigen, dass die Webadresse sofort nach seinem Einwand aus der Auktion herausgenommen wurde.
Zeitnah kam dann auch die Unterlassungserklärung des Anwaltes. Er bezog sich dabei auf eine Auktion, welche zwar
BEENDET ABER NICHT GELÖSCHT
war. Ich konnte den Text dort nach dem Einwand nicht mehr anpassen, weil bereits ein Gebot vorlag. Vermutlich wurde dieses Gebot vom Bildabmahner oder vom Münzhändler selbst abgegeben.
Nun war ich froh, dass ich auf der Seite http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ von Herrn Heintsch nützliche Hinweise zum Umgang mit einer UE fand. An dieser Stelle darf ich mich für die tolle Arbeit herzlich bedanken.
Die sehr weitreichende UE forderte unter anderem eine Löschung des Betrages bei Google und die Löschung der beendeten Auktion bei internetauktion. Die UE wurde auf erfüllbare Aussagen reduziert, die Zahlung der Unterlassungserklärung wurde abgelehnt.
Die Rolle von internetauktion war hier nicht sehr hilfreich. Obwohl ich mich mehrmals an internetauktion wendete dauerte die finale Löschung der beendeten Auktion etwa zwei Monate. Ich hatte den Eindruck hier mit Mauern zu reden.
Der Abmahnanwalt des Münzhändlers war kreativ aber nicht sehr schlau.
Er las in der internetauktion-Auktion zwischen den Zeilen Behauptungen, welche nicht vorhanden waren. Dagegen überlas er in meiner abgeänderten UE Dinge die dort standen.
Mit dem selektierten Rest der UE wollte er mir einen Strick aus „beendet aber nicht gelöscht“ drehen. Es kam zur Klageschrift. Ich sollte die Vertragsstrafe, die Gerichtkosten und die Abmahngebühr zahlen.

Finales rechtskräftiges Ergebnis:
-Ich wurde verurteilt die Abmahngebühr zu bezahlen.
-Die Vertragsstrafe ist vom Tisch.
-90% aller Anwaltskosten (beider Seiten) und der Gerichtsgebühren darf der Münzhändler übernehmen.

atoni
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 5. Januar 2012, 11:17

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#15 Beitrag von atoni » Donnerstag 5. Januar 2012, 11:24

Hi, einem Kumpel von mir ist sowas ähnliches passiert, nur mit filesharing =S. Hab gerade nachgeschaut...das heißt dass er 3 Jahre lang belangt werden kann? auch wenn er sich seit der ersten Mahnung nicht mehr strafbar gemacht hat..
Btw, bei Abmahnung Hilfe sind weitere Infos zu Maßnahmen bei Abmahnungen.

LG, toni

marky110576
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 10. Februar 2012, 15:33

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#16 Beitrag von marky110576 » Freitag 10. Februar 2012, 15:55

Hallo zusammen,

Danke für Eure Unterstützung!

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#17 Beitrag von Steffen » Freitag 10. Februar 2012, 23:01

antwort per e-mail + pn versendet!

vg steffen

corri
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 5. Februar 2012, 18:16

!! Achtung Massenabmahnung von Kanzlei Urmann + Collegen

#18 Beitrag von corri » Samstag 11. August 2012, 23:52

Hallo,
obige Kanzlei mit bekanntem Ruf verschickt zur Zeit Abmahnungen (Auftraggeber Frank Drescher mit gleichem Ruf) wegen angeblichen AGB Fehlern.

Erhalten hab ich sie heute am Samstag den 11.8, Unterlassungserklärungs Eingangs Deadline ist Sonntag der 12.8 12 Uhr....

Hier gibts näheres :

http://www.it-recht-deutschland.de/?tag ... sellschaft" onclick="window.open(this.href); return false;

Bitte alle Abmahnungen dort registriern um als Massenabmahnung beweisen zu können.

Im Sellerforum gibt s auch noch Infos drüber:

http://www.sellerforum.de/abmahnungen-b ... 28848.html" onclick="window.open(this.href); return false;



Viele Grüße

corri
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 5. Februar 2012, 18:16

Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#19 Beitrag von corri » Sonntag 12. August 2012, 18:38

ach, da habe ich nicht dran gedacht, daß dieses Unterforum ja nicht für alle lesbar ist. Ein wichtiges Thema ist in den inzwischen 6 Seiten Diskussion, ist die Qualität dieses abmahnenden Fake shops und der beteiligten Kanzlei ( http://kvr-onlineshop.de/" onclick="window.open(this.href); return false; ) . Schaut es euch an...
Schlimmer gehts nicht.

Und bitte alle Betroffenen die Abmahnung an RA Schupp senden:
http://www.it-recht-deutschland.de/?tag ... sellschaft" onclick="window.open(this.href); return false;

DerDo
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 22. November 2012, 07:59

Abmahnungen Becker Haumann

#20 Beitrag von DerDo » Donnerstag 22. November 2012, 08:11

Morgen zusammen!

Ich hoffe ich bin hier richtig, ich habe zumindest nirgendwo die Möglichkeit gesehen ein neues Thema zu eröffnen. ;)

Ich und viele andere haben von der Kanzlei Becker & Haumann eine Abmahnung aufgrund Ticketverkäufen (B. Dortmund) bei Ebay bekommen.

Gefordert werden je nach Fall 400 - 800 Euro.

Den genauen Vorwurf habe ich euch einmal kopiert:

Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die ATGB unserer Mandantin und/oder gegen markenrechtliche und/oder urheberrechtliche Bestimmungen Ihre Einzel- und/oder Dauerkarte(n) von Borussia Dortmund über das Internetauktionshaus „eBay“ veräußert und/oder angeboten haben.

Die generelle Meinung ist, dass man eine modUE versendet und dann nichts mehr macht, abwartet.

Ich selber habe meine modUE schon vorbereitet, bin aber auch Montag bei der Verbraucherzentrale und habe einen Termin mit deren Anwältin.

Ich würde trotzdem gerne hier noch einige fachkundige Meinungen einsammeln.

Es gibt auch einen alten Fall, vor ca. 3 Monaten, da hat der betroffene die modUE abgeschickt, daraufhin ein Angebot zur Ratenzahlung bekommen (welches er gar nicht angefragt hat), hat nicht reagiert und nun seit 2 Monaten Ruhe. Ein anderer hatte im Vorhinein eine modUE abgeschickt, also nachdem er wie alle eine "Vorwarnmail" von Ebay bekommen hat, und nun auch seit ca. 1 Monat und 2 Wochen nichts mehr gehört.

Wie ich herausgefunden habe, spielt hier auch der Begriff Massenabmahnung mit.

Soo, und nun los...was meint ihr? ;)

Grüße
DerDo

Antworten