Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

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Zagrebelnyy
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#41 Beitrag von Zagrebelnyy » Donnerstag 4. Juni 2015, 08:13

Hallo an Alle) Ich möchte eine Webseite (Blog) erstellen.
Ich fand eine Platform mit kostenlosen und bezahlten Mustern.
http://www.templatemonster.com/de/
Können sie mir bitte raten, ob ich hier eine Webseite erstellen kann?
Danke!

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Steffen
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#42 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. Juni 2015, 09:50

Diese benannte Website bietet nur kostenlose Themen (Designs oder Styles) an. Das bedeutet man braucht selbst einen Server oder Platz mit Adminrechte auf diesen. Man sollte auch über HTML- und CSS-Kenntnisse verfügen. Wenn man kostenlos und einfach eine Webseite eröffnen will, sollte man sich einfach nach kostenlose Webseitenbereitsteller informieren.

Dr. Googgle eingeben: 'Gratis Homepage'

VG Steffen

Earmis
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#43 Beitrag von Earmis » Dienstag 9. Juni 2015, 11:49

Ich kenne da auch einige Anbieter, die mir besser erscheinen.

Nadja
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#44 Beitrag von Nadja » Mittwoch 12. August 2015, 13:57

Hallo an alle Kämpfer gegen den Abmahnwahn,

ich bin Community Managerin beim Händlerbund - vielleicht haben einige von euch schon einmal etwas davon gehört. Wir sind der größte Onlinehandelsverband Europas und engagieren uns für Online-Händler.

Ich möchte euch auf unsere großartige Initiative aufmerksam machen, die bereits viele Teilnehmer und Unterstützer hat: "FairCommerce - gegen Abmahnmissbrauch".

Damit setzen wir uns für einen fairen Wettbewerb ein. Die Teilnehmer verpflichten sich dabei, einander zuerst über untereinander festgestellte Verstöße schnell, mit geringem Aufwand und ohne Kosten zu informieren und ihrem Mitbewerber die Möglichkeit zu bieten, diese Verstöße zu beseitigen.

Ich will euch jetzt gar nicht mit ausführlichen Details überhäufen, aber wenn ihr Interesse habt, könnt ihr gern mal auf unsere Website schauen:
********************

Fakt ist, dass diese Initiative von ihren Teilnehmern lebt und je mehr sich beteiligen, desto effektiver wird sie auch!

Bei Fragen und Anregungen stehe ich euch natürlich zur Verfügung und wir freuen uns über jedes weitere Mitglied.

Was haltet ihr davon?





Bitte keine gewerbliche Werbung, denn das Forum - zumindest hier - basiert auf den Konzept: No Kommerz! Desdhalb wurde der Link gelöscht.

Danke Steffen Heintsch (AW3P)



LG,
Nadja

der_n00b
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#45 Beitrag von der_n00b » Donnerstag 13. August 2015, 01:11

Man muss ja nur mal "Erfahrungen Händlerbund.de" bei Google eingeben - da kann sich dann jeder seine eigene Meinung zu bilden, würde ich mal behaupten......

Carnby
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#46 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 15:05

Hallo. Ich hoffe ich bin in diesem Bereich mit meinem Anliegen richtig.

An Heilig Abend flatterte mir eine Abmahnung ins Haus (ra-euskirchen, Sagsöz&Euskirchen). Es geht um Wiederverkauf mit Gewinnabsicht bei Ebay.
Um es gleich vorne weg zu nehmen: Das mir zur Last gelegte, in diesem Schreiben aufgeführte Vergehen, entspricht den Tatsachen (deutlich beweisbar wurde es dadurch, dass die Klägerin bei mir gekauft hatte und ich mehrfach Angebote hatte). Ich erkenne also prinzipiell mein schuldhaftes Verhalten an und werde auch die Konsequenzen tragen.
In diesem Fall, soweit ich es verstehe bedeutet dies:

- Ich habe die aufgeführte Summe von 984,60 Euro zu bezahlen (setzt sich zusammen aus Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale).
- Ich unterschreibe die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und sende diese sowohl per Fax als auch Einschreiben zu.


Nun frage ich mich, ob damit wirklich alles erledigt ist oder mir noch weitere Verfahren/Forderungen ins Haus flattern werden?
Ich bin etwas irritiert weil nach google-Recherchen immer stark davon abgeraten wird, die beigefügte Unterlassungserklärung zu schicken. Stattdessen solle ich diese modifizieren. Aber warum soll man das machen? Was droht mir ansonsten?

Danke schonmal für eure Hilfe.

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Steffen
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#47 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Januar 2016, 15:18

Hallo @Carnby,


"Wiederverkauf mit Gewinnabsicht" - dies kann vieles sein, noch dass Du ja selbst es bestätigst. Dann muss man sehen, wird man als Verbraucher oder gewerblich eingestuft usw. Nur ein paar Brocken hinwerfen, das reicht nicht. Dazu müsste man erst einmal den Inhalt der Abmahnung (komplett) kennen, um überhaupt etwas sagen zu können.

Natürlich sollte man bei der Art von Abmahnungen nicht allein herumwerkeln und auf alle Fälle nicht ungeprüft irgendeine UE modifizieren und abzuschicken.

Dann wird auch - nach Abgabe der UE - und eingeforderter Auskunft zur Auktion meist erst der Schadensersatz berechnet, wenn er jetzt nicht gefordert wird. Dann kann man schnell einmal über 1.000,- € kommen (nur beim Schadensersatz).

Ich persönlich würde erst einmal alles von einem Anwalt prüfen lassen. Das Geld, was denkt jetzt zu sparen ohne Hinzuziehung eines Anwaltes, kann man dann dreifach hinlegen, wenn man ohne Plan irgendetwas unterzeichnet.

VG Steffen

Carnby
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#48 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 19:16

Danke für deine schnelle Antwort Steffen.
Anbei habe ich das Schriftstück samt Unterlassungserklärung gescannt. (Reihenfolge von unten nach oben!)

Wo siehst du hier die Notwendigkeit einer modifizierten Unterlassungserklärung?

Carnby
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#49 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 19:18

Hier noch der Rest.

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Steffen
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#50 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Januar 2016, 20:18

Wie schon gedacht, es geht um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Hier ist nicht einmal die UE das eigentliche Problem.

Das Problem ist, das bei Unterzeichnung anhand des Umsatzes i.V.m. den Tagen der Schadensersatz noch bestimmt wird. Das bedeutet, zu den jetzt schon geforderten 984,69 € an anwaltlichen Gebühren, kommt später noch ein großer Batzen an Schadensersatz obendrauf.

Diese wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich würde an Deiner Stelle morgen sofort einen Anwalt beauftragen, da es ansonsten sehr teuer kommen kann.

Bitte die Board:Regeln beachten und keine originalen Dokumente ins Forum stellen.

VG Steffen

Carnby
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#51 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 20:25

Das verstehe ich aber nicht. In diesem Schreiben steht rein gar nichts von irgendwelchen Schadensersatzforderungen. Es geht daraus hervor, dass eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, weitere Aktivitäten zu unterlassen sind (durch eine termingerechte UE rechtlich bestätigt) und der genannte Betrag mit Frist zu leisten ist. Ich bin jetzt etwas sprachlos.

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Steffen
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#52 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Januar 2016, 20:57

Abmahnungen beinhalten eine Anzahl von Ansprüchen. Neben der Unterlassung, den Forderungen nach anwaltlichen Gebühren (für die Beauftragung) und den Schadensersatzanspruch.

Jetzt bekommst Du die Abmahnung sowie die Kostennote hinsichtlich der anwaltlichen Gebühren. Als Nächstes die Kostennote hinsichtlich des Schadensersatzes. Da man sich hier im Wettbewerbsrecht befindet, sind die Berechnungen anders als bei Filesharing, und weit höher. Auch verstehen die Anwälte da keinen Spaß, wenn man vlt. die UE nicht abgibt bzw. nicht zahlt.

Deshalb kann ich nur wiederholen, suche Dir einen Anwalt. Wenn Du denkst hier zu sparen, kommt es dich teuer zu stehen.

VG Steffen

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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#53 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 21:06

Ja werde ich machen.
Aber nochmal um es festzuhalten:
Selbst wenn ich jetzt fristgerecht bezahle und die UE fristgerecht zukommen lasse, sowie in Zukunft nicht mehr dagegen verstoße, können trotzdem noch Schadensersatzforderungen auf mich zukommen?

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Steffen
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#54 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Januar 2016, 22:22

Ja, und nicht zu wenig!

Ist ja logisch. Die beauftragen für 984,60 € nicht einen Anwalt, um Dir nur zu sagen, dass Du ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen hast. Glaubst Du doch nicht, oder? Die machen mit dem Schadensersatz die Kohle. Außerdem hast Du, so wie ich es verstehe einen Shop. Sobald Du die UE - ungeprüft - unterzeichnest und weiter irgendetwas anbietest, wird eine Vertragsstrafe fällig (ab 5.000,- € aufwärts).

VG Steffen

Carnby
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#55 Beitrag von Carnby » Sonntag 3. Januar 2016, 22:28

Nein, ich habe keinen Shop sondern bin reiner Privatverkäufer. Und ich biete nichts mehr an.

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Steffen
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#56 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Januar 2016, 22:53

O.K. Sag mal Bescheid, wie es ausgeht.

VG Steffen

kitty.kahlohr
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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#57 Beitrag von kitty.kahlohr » Freitag 22. Januar 2016, 10:40

Hallo mal wieder,

ich schildere mal kurz meinen Fall:

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren bei E*ay eine schicke Handtasche der Marke G*orge, G*na und L*cy erworben. Da sie mir nun nicht mehr gefällt habe ich sie am Dienstag wieder bei dem bekannten Auktionshaus eingestellt.
Dabei habe ich eigene Fotos verwendet und die Tasche so beschrieben wie sie ist u.a. ein Foto von dem Innenetikett, wo bekannterweise immer der Name der Tasche drauf steht - diesen habe ich auch in der Auktionsbeschreibung verwendet.
Gestern bekam ich dann folgende Nachricht von E*bay:


"Guten Tag XXXXXXXX
,
beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html



Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Der Rechteinhaber Dxxxxxxxxx GmbH/ GG&L oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.



Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dxxxxxxxxxxx GmbH/ GG&L.

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
mxxxxx@dexxxxxxxxx.com

Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte hier:
http://ocsnext.ebay.de/ocs/cusr?query=1 ... =email1418

Folgende Angebote wurden entfernt:
Autkionsnummer - Artikelbeschreibung

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
eBay-Sicherheitsteam"


Da dies meine einzige Tasche dieser Marke ist (normalerweise leiste ich mir sowas nicht) kenne ich mich auch nicht so damit aus. Ich habe sie damals gesehen, sie gefiel mir und direkt ersteigert. Ich war gestern völlig irritiert und habe erstmal gegoogelt. Alles was ich zum Thema Fälschung finden konnte habe ich abgeglichen. Namensetikett ist vorhanden, Knöpfe aus Metall, Logo ist korrekt usw. Ich konnte wirklich keinen Hinweis darauf finden, dass es sich in irgendeiner Form um eine Fälschung handeln könnte.

Droht mir nun eine Abmahnung? Oder was habe ich zu erwarten?

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Re: Sonstige (eBay, Amazon und Online-Shops)

#58 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Januar 2016, 22:01

Sorry, keine Ahnung!

VG Steffen

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Abmahnwahn eBay

#59 Beitrag von Steffen » Montag 7. März 2016, 10:17

AW3P: "Deutschland, heilig Abmahnland"


10:15 Uhr

Wenn wir an den "Abmahnwahn" denken, meinen wir meist nur Abmahnungen bei illegalem Filesharing. Dabei ist Deutschland auf - allen - Gebieten des Urheber- und Wettbewerbsrechts ein recht abmahnfreundliches Land. Die Münchner Kanzlei "IT-Recht Kanzlei" allein veröffentlicht eine Liste, in der 1.000 Gründe aufgelistet sind, wo in eBay, Amazon und Online-Shops eine Abmahnung folgen kann. Die Palette ist weiter unendlich. Reicht diese von Abmahnungen bei Bilderklau (eBay, Homepage, Blog); unerlaubte Benutzung von Zitaten, Artikeln, Interviews, Textpassagen; unvollständige Impressen; wettbewerbswidrige Verwendung von Logos oder Markennamen bei privaten Verkaufsauktionen bis hin zu Verkäufen von rechtswidrigen Tickets für Fußballspiele. Ja in den meisten Fällen liegt ein bewusster bzw. unbewusster Verstoß gegen das Urheberrecht / Wettbewerbsrecht vor. Aber ich denke auch, Deutschland ist zumindest bei Abmahnungen führend in der Welt.



Deutschland, heilig Abmahnland

Die Esslinger Anwaltskanzlei "Weiß und Partner" berichtet von einer "Abmahnung Olaf Nimtz durch die Kanzlei LoschelderLeisenberg" . Herr Olaf Nimtz (Helmstedterstraße 1d, 39167 lrxleben), vertreten durch die Kanzlei der LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte, mahnt hierbei einen eBay-Verkäufer wegen vermeintlich wettbewerbswidrigen Handelns ab. Nimtz sei hierbei Mitbewerber des Abgemahnten, denn dieser verkaufe zahlreiche Artikel auf eBay. Aus seinem Bewertungsprofil sowie Fülle der angebotenen Waren ergäbe sich, das der Abgemahnte nicht mehr privat, sondern als gewerblicher Anbieter handele. Hierdurch, so die Kanzlei "LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte", "erwecke der Empfänger der Abmahnung den unzutreffenden Eindruck, dass er Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts tätig sei. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 23 des Anhangs zum UWG dar."

Das Weitere ist schnell erzählt. Der Abgemahnte wird aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR, was möglich stolze 1.171,67 EUR (mit MwSt.) darstellen kann.

Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten, sollten nicht anwaltlich ungeprüft die beigelegte Unterlassungserklärung unterzeichnen bzw. eine Zahlung leisten.

Pikantes Detail. Die Abmahnkanzlei "LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte" wird durch den eigentlichen "Abgemahntenvertreter" Ingo Bentz (IGDDAW) , so wörtlich: "wärmsten empfohlen." Ein Schelm, wer da Böses dabei denkt ...


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Steffen Heintsch für AW3P


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Abmahnungen durch LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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Fußball-Tickets

#60 Beitrag von Steffen » Freitag 11. März 2016, 10:37

AW3P im Gespräch mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Abmahnungen bei Weiterverkauf von Fußball-Tickets auf eBay


10:35 Uhr


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Für viele ist das Internet der Ort, wo man schnell und vor allem bequem dies oder das kauft oder verkauft, wie zum Beispiel in Onlinemarktplätze wie eBay. Insbesondere für Sportveranstaltungen oder Konzerten werden häufig auch Tickets angeboten. Ein Grund kann sein, dass der Ticketinhaber selbst am Tag des Spiels oder Konzerts verhindert ist. Es gibt aber auch viele halbprivate Anbieter, die mit dem Verkauf der Tickets Geld verdienen wollen. Vielmals ist zu lesen, dass diverse Vereine der Fußball-Bundesliga Verkäufer abmahnen lassen, die eine Einzel- oder Dauerkarte für ein bestimmtes Spiel im Internet, beispielsweise über die Auktionsplattform eBay verkaufen. Was ist dran an den Abmahnungen, sind diese überhaupt rechtens und wenn, was ist zu beachten. Diesbezüglich hat AW3P seine Fragen an Rechtsanwalt Christian Solmecke LL.M., Gesellschafter der Kölner Kanzlei "WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR" gerichtet.


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Rechtsanwalt Christian Solmecke LL.M.


WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de


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AW3P: Herr Rechtsanwalt Christian Solmecke, danke erst einmal das Sie sich Zeit genommen haben. Immer wieder liest man von Abmahnungen von eBay-Verkäufer, die eine Einzel- oder Dauerkarte für ein bestimmtes Spiel eines Fußball-Bundesliga-Vereins verkauft haben. Warum werden denn diese privaten Verkäufer abgemahnt? Wenn ich eine Karte bzw. Ticket kaufe, dann ist es doch mein Eigentum! Oder nicht!?


RA Christian Solmecke: Das ist richtig. Ein privater Verkäufer darf sein Ticket grundsätzlich weiterverkaufen. Da in vielen AGB der Veranstalter der Weiterverkauf der Tickets jedoch verboten wird, werden auch private Verkäufer immer mal wieder belangt. Die Veranstalter versuchen dann über Vertragsstrafen und Stadionverbote diese Verkäufe zu unterbinden. Solche AGB sind allerdings - wenn sie ein generelles Weiterverkaufsverbot vorsehen - unwirksam. Problematisch wird es erst, wenn der vermeintlich private Verkäufer aus rechtlicher Sicht nicht mehr im privaten Rahmen handelt. Dann droht eine Abmahnung.


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AW3P: Was genau wird abgemahnt sowie welche Forderungen bzw. Ansprüche können in einer solchen Abmahnung geltend gemacht werden?


RA Christian Solmecke: Gewerbliche Verkäufer werden aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt. In der Abmahnung werden sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.


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AW3P: Kann ich solche Abmahnungen mit ruhigen Gewissen einfach ignorieren?


RA Christian Solmecke: Nein, Abmahnungen sollten nie vom Empfänger einfach ignoriert werden. Auch sollte nicht einfach die Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese meist zu weit gefasst ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung im Einzelfall gerechtfertigt war und entsprechend reagieren.


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AW3P: Sollte man dann die originale UE unterzeichnen, oder reicht es zum Beispiel eine mod. UE nach einem Musterschreiben "Filesharing" abzusenden bzw. "bastel" ich mir eine?


RA Christian Solmecke: Die Betroffenen sollten sich an einen Anwalt wenden und eine auf ihren Fall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.


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AW3P: Wann und unter welchen Bedingungen darf ich als Privatperson überhaupt ein Fußball Ticket im Internet verkaufen? Denn, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR74/06) kann nur gewerblichen Verkäufern die Weiterveräußerung von Eintrittskarten untersagt werden.


RA Christian Solmecke: Der Übergang vom privaten zum gewerblichen Verkäufer ist fließend. Wer einmalig eine Karte bei eBay weiterverkauft hat nicht viel zu befürchten. Wer allerdings regelmäßig und immer wieder Fußballtickets mit einer Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, muss mit einer Abmahnung rechnen. Es kommt hier immer auf eine Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall an.


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AW3P: Herr Rechtsanwalt Christian Solmecke, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.


RA Christian Solmecke: Vielen Dank für das Interview.


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