Bilderabmahnungen

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Steffen
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Bilderabmahnungen

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. April 2011, 00:26


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Steffen
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Re: Bilderabmahnungen

#2 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. April 2011, 14:25

Musterschreiben einer mod. UE (Bilder)


Nutzen Sie nachfolgendes Musterschreiben einer mod. UE, um entweder vorzubeugen oder auf eine erhalten Abmahnung zu reagieren.

Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax: 0000 - 0123456 - 98
Vorab per E-Mail: info@kanzlei-abmahner.de
Rechtsanwaltskanzlei Holger Abmahner
Parkettstraße 3
12345 Gurkendorf



Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Herr/Frau <Vorname Nachname>, <Straße Hausnummer>, <PLZ Wohnort>,

verpflichtet sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl
rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Münzbildabmahner GmbH, diese vertreten durch Herrn Max Mustermann, Wegstraße 24, 54321 Murkshafen,

es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung von der Münzbildabmahner GmbH zu bestimmende Vertragsstrafe, die im
Streitfall von einem deutschen Gericht zu prüfen ist, es künftig zu unterlassen, Lichtbilder, insbesondere aber folgende <Fotografie
(bei nur 1 Bild verwenden) oder Fotografien (ab 2 Bilder verwenden)>
zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder
gegen sonstige Rechte an <diesen Lichtbild (bei nur 1 Bild verwenden) oder diesen Lichtbildern (ab 2 Bilder verwenden)> zu verstoßen,

<In diesem Teil müssen die Abbildungen des Bildes/der Bilder erfolgen (die sie sicherlich noch von der privaten Verkaufsauktion besitzen).
Ohne Abbildungen wird die UE als unzureichend zurückgewiesen. Ich gebe zur Verdeutlichung ein Beispiel mit 2 Bildern an.>


Bild

für die allein die ein Nutzungsrecht innehat, ohne von der Münzbildabmahner GmbH hierfür die Erlaubnis erhalten zu haben.


Ort, den Datum


__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)



Zeichenerklärung

  • Blau - Anschrift Abmahner
  • Rot - eigene Angaben
  • Grün - Rechteinhaber (Fotograf)
  • Braun - Zusatz Information

Die mit den Schriftfarben Blau, Rot , Grün und Braun gekennzeichneten Textpassagen sind variabel und auf den eigenen konkreten Fall
anzuwenden bzw. abzuändern. Hierzu verwenden Sie die Angaben aus dem Abmahnschreiben, insbesondere die der originalen Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung. Kontrollieren Sie abschließend nochmals ihrer gesamten Angaben auf Richtigkeit.

Die Textpassagen mit den Schriftfarben Blau, Rot , Grün und Braun dienen nur zur besseren Veranschaulichung und Darstellung. Vor dem
Eintüten der Finalversion ist zu überprüfen, das die mod. UE komplett in die Schriftfarbe Schwarz versendet wird.


Empfohlene Versandarten

1) Per Telefax bzw. E-Mail zur Fristwahrung.
2) Per Einwurf Einschreiben zur Abgeltung des Unterlassungsanspruchs.
3) Hinzuziehung eines Zeugen (über 18 Jahre; Verwandter, Bekannter, Freund), der gegebenenfalls den Inhalt, das Eintüten, die korrekte
Adressierung und Versand beeiden kann.



Warum Vorbeugen, wenn man durch eBay über eine Urheberrechtsverletzung informiert wird, die Verkaufsauktion
gestoppt wurde, aber man noch keine Abmahnung erhalten hat?


Der Unterlassungsanspruch, die Ausräumung der Wiederholungsgefahr ist beseitigt. Abgemahnt kann man zwar noch immer werden, aber man darf
keine anwaltlichen Gebühren mehr verlangen. Der Schadensersatz kann und wird eingefordert werden, trotz vorauseilender Unterlassungserklärung.
Rechtsverfolgungskosten hingegen dürfen nicht eingefordert werden bei Vorliegen der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Hierbei sollten maximal EUR 120,00 je Bild angemessen sein. Bei Unsicherheiten der Zahlungshöhe sowie bezüglich der Unterlassungserklärung
kann ich Ihnen nur raten, diese erst abzugeben, wenn diese von anwaltlicher Seite geprüft wurde.


SH für die Initiative AW3P

Scorpion
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Re: Bilderabmahnungen

#3 Beitrag von Scorpion » Mittwoch 18. Mai 2011, 15:11

Hallo Gemeinde,

tolle Sache das Forum. Bin leider auch wegen der Verwendung eines Fotos in einem eBay Angebot von einer Privatperson abgemahnt worden, die behauptet der Urheber der Fotografie zu sein.

Darf ich in die oben genannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch "gegenüber dem angeblichen Urheber der Fotografie" schreiben? Für mich als Laien ist es nicht prüfbar ob er wirklich der Urheber ist, wie er anhand von irgendwelcher Ausdrücke aus einer Cumulus-Datenbank behauptet, ebenfalls wäre er im Besitz der originalen Bilddatei.

Danke ;)

Dieser Herr verteilt seit dem 4. Quartal 2010 auch fleißig Abmahnungen wie hier zu lesen ist. Soweit ich recherchieren konnte, kam es bis jetzt noch in keinem Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Steffen
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Re: Bilderabmahnungen

#4 Beitrag von Steffen » Montag 23. Mai 2011, 11:31

Die o.g. Unterlassungserklärung ist für Urheberrechtsverletzung von Privatpersonen (Lichtbildverletzung Privatverkauf eBay usw.) geeignet.

Das Komplizierte, dass man sich in der Regel nicht herausreden kann. Die Meisten haben Merkmale, wo man eine Foto identifizieren kann. Man sollte auch selbst wissen, hat man das Foto selbst gemacht oder einfach irgend woher verwendet.

Abmahnungen in diesem Bereich, sind aber nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Hier ist es ratsam, einen Fachanwalt zu beauftragen, der einen vor einer eventuellen Abzocke oder gar eigenen Fehlern bewahrt.

Die Rechtsprechung ist auch meistens, gegen den Privatverkäufer, außer Du kannst beweisen, woher das Foto letztendlich ist, am besten von dir selbst.

VG Steffen

Sumselbrumm
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Re: Bilderabmahnungen

#5 Beitrag von Sumselbrumm » Samstag 13. August 2011, 15:19

Gerade gefunden auf http://www.golem.de/1108/85692.html

Fremde Fotos bei eBay
LG Köln deckelt Kosten für Abmahnungen

In einem Verfahren um die unerlaubte Verwendung fremder Fotos für eine Privatauktion bei eBay hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Kosten der Abmahnung auf 100 Euro begrenzt werden.

Die 100-Euro-Deckelung für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen hat in der Rechtsprechung noch nicht oft Anwendung gefunden. Ein aktueller Fall in Köln schafft nun etwas mehr Rechtsklarheit.

Die einmalige Verwendung weniger fremder Fotos, um im Rahmen einer privaten eBay-Auktion Reifen zu verkaufen, stellt demnach lediglich eine einfach gelagerte Urheberrechtsverletzung dar. Dafür dürfen dem Urheberrechtsverletzer gemäß Paragraf 97a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr als 100 Euro Abmahnkosten in Rechnung gestellt werden. Das hat das Kölner Landgericht am 21. April 2011 entschieden (Az. 137 C 691/10), berichtet die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Das Gericht wies damit die Klage eines Rechteinhabers ab, der vom eBay-Verkäufer neben 1.800 Euro Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung von sechs Fotos auch Anwaltskosten in Höhe von 1.192,60 Euro kassieren wollte. Der Beklagte hatte sich zuvor geweigert und lediglich 265,70 Euro Abmahnkosten und 300 Euro Schadensersatz gezahlt.

Das Gericht vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass der vom Kläger geforderte Schadensersatz weit überzogen sei. Angemessen wären für die einmalige, nicht geschäftliche, Nutzung der Fotos lediglich 45 Euro Schadensersatz pro Bild. Der Kläger hätte also vom Beklagten insgesamt mehr Geld bekommen als ihm aus Sicht des Gerichts zugestanden hätte. Aus diesem Grund wies es die Klage ab.

Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der 100-Euro-Deckelung mit Erläuterungen zurückgehalten und die Auslegung den Gerichten überlassen. Den für viele Rechteinhaber und Anwälte lukrativen Massenabmahnungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet hat das keinen Abbruch getan. Die Gerichte haben in der Vergangenheit die Deckelung nur in Ausnahmefällen für zutreffend gehalten. Zumindest bei aktuellen Musikstücken und Filmen gehen die Richter in der Regel von einem schwereren Fall der Urheberrechtsverletzung aus. Dafür fallen dann - neben Schadensersatz - Abmahngebühren von mehreren hundert bis über Tausend Euro an.

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Steffen
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Re: Bilderabmahnungen

#6 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. Januar 2012, 18:29

[quoteemflocke]Jetzt hab ich mal eine frage. wenn ich die obige Unterlassungserklärung da hin schicke
und direkt bezahle, ist die sache dann vom tisch !?oder können die dann wieder bei ebay rein schauen und sagen "achja da ist ja noch was in den bewertungen"also verschicken wir das glatt nochmal[/quoteem]

Man sollte einiges beachten. In der Regel stimmt ja der Vorwurf. Verwendet man ein fremdes Bild ohne Lizenz, begeht man einen Urheberverstoß. Schnell aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit werden per Copy/Paste das Bild/die Bilder verwendet. Hier kann es schnell teuer werden.

Trotzdem gilt:
1. mod. UE (nach Muster)
2. Zahlen:
- Anwaltsgebühren (wenn mit Anwalt) 100,- €
- Schadensersatz je Bild max. 120,- € (60,- SE + 100% Verletzeraufschlag wegen Nichtnennung des Fotografen). Mehr sollte man als privater Verkäufer nicht bezahlen!

Wird diese eingehalten, gibt es keine Folgeabmahnungen für das Gleiche.




[quoteemflocke]Ich hab ebay zwar nun angeschrieben und gebeten sie sollen nachträglich die Auktionen löschen,
aber ob und wann sie das machen ist ja immer so eine Sache.[/quoteem]

Dieses Schreiben aufheben. Das Bild/die Bilder wirst Du aber bestimmt selbst und sofort löschen können!




[quoteemflocke]und bei dem eintragen "der bilder" kann ich mich da auf die abmahnung beziehen mit "bilder siehe anhang1 " die sie mir als auszugzugeschickt haben !?
oder soll ich lieber nochmal alles aufführen !?[/quoteem]

Nein. In der mod. UE werden die Bilder noch einmal explizite (mit Bild + Bezeichnung) aufgezählt. Siehe hier unser Muster.


Motto: Wenn schon Bilder - dann nur eigen hergestellte!


VG Steffen

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Re: Bilderabmahnungen

#7 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. Januar 2012, 19:08

O.K. Neun Bilder sind schon ein Pfund. Vielleicht kann man noch etwas von Abmahnerseite entgegen kommen bei den 600,- €. Einfach noch mal die höflich telefonisch nerven. 350,- € für den Schadensersatz als Pauschalbetrag sind angemessen gut.

Kannst Du mir einmal trotzdem, die Abmahnung mal einscannen und zusenden? Keine Angst, es wird nichts veröffentlicht.

VG Steffen

Brooklyn
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Re: Bilderabmahnungen

#8 Beitrag von Brooklyn » Dienstag 31. Januar 2012, 22:00

Hallo liebes Forum, ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Da ich sonst keine Hilfe finden konnte...


Ich habe heute eine Abmahnung bekommen weil ich Bilder (2x) sowie Texte (2x) welche Googlesuchmaschinen Optimiert war von einem Shop. Es geht um Produkte im Bereich "Outdoor & Paintball".. ich habe eine eigene Homepage wo ich Produkte als "Vermittlung" anbiete, also ich verdiene daran nichts und vermittel sogesehen nur zwischen Spielern und den Verkäufern im Ausland. Ich habe auch keinen Shop oder ähnliches, einfach eine Homepage mit einer Produktübersicht welche Sachen man halt aus dem Ausland bestellen kann. Das heißt ich verlange dafür kein Geld und nichts und biete das halt an das die Leute dort gucken können, mir eine Email schreiben und ich dann halt schaue in welchem Shop das am günstigsten ist. Das ist die eine Sache, die andere ist das ich wohl diesen "Text" in einem Privatverkauf in einer Community wo es einen Marktplatz gibt "Private Sachen halt, die man nicht mehr braucht" verwendet habe. Ich muss dazu sagen das ich derzeit Arbeitslos bin und sehr "fertig" bin da ich sowas noch nie hatte, ich wollte damit auch niemandem Schaden oder ähnliches, ich selber bestelle auch Privat (habe es) bei diesem Shop der jetzt von den Anwälten vertreten wird.

Ich habe so ein Dokument geschickt bekommen wo halt alles nochmal drin steht, dann ein Dokument welches ich unterschreiben soll mit diversen Punkten, es geht um einen Streitwert von 20.000 Euro und allein die Anwälte wollen von mir knappe 1000 Euro als Gebühr oder ähnliches, ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll und hoffe hier auf Hilfe.

vielen Dank schon mal

corri
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Re: Bilderabmahnungen

#9 Beitrag von corri » Sonntag 5. Februar 2012, 19:05

Hallo zusammen,
ich betreibe einen Onlineshop und habe eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, wegen:

"Unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werke".

Es geht um ein 240 pixel Bild , wo die Rechte angeblich bei Corbis, einer internationalen Bilddatenbank liegen.

Klar, da haben wir einen Fehler gemacht, wir haben das Bildchen als Kategoriebild im shop verwendet, niemand kann sich mehr erinnern, woher es stammt.
Das Bild war skaliert und beschnitten, dennoch wurde es gefunden, also ACHTUNG, die haben anscheinend hochspezialisierte Bildersuchspider, kontrolliert eure Seiten...

Die wollen jetzt den Nachweis von uns, wie lange wir das Bild schon verwenden und eine Unterlassungserklärung. Geldforderungen noch nicht. Das Bild kostet bei Corbis für ein Jahr Webnutzung 40 EUR.

Das fragliche Bild war gottseidank auf dem Server in einem von der robots.txt gesperrten Verzeichnis, ist daher von google nicht indiziert und auch im cache und auf http://web.archive.org" onclick="window.open(this.href); return false; nicht auffindbar.
Ich vermute ja, daß das Bild als ich es runterlud noch frei war und erst später in die Rechte von Corbis überging, aber ich kann mich definitiv nicht dran erinnern, den ich klaue sonst nie Bilder. Auf jeden Falle konnte ich solche Fälle bei meinen Recherchen jetzt immer wieder nachlesen.

Jetzt frag ich mich, was tun, habe noch eine Woche Zeit.

Hier die geforderte UE:

[quoteem]......es ab sofort zu unterlassen, Vervielfältigungen des Lichtbildwerks Nr. xxxx ohne Zustim-mung des Unterlassungsgläubigers herzustellen bzw. herstellen zu lassen und/oder anderweitig zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffent¬lich zugänglich machen zu lassen. Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich für jeden einzel¬nen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.[/quoteem]

Frage:
Was soll ich daran modifizieren, Eure Muster sind ja eher für Filesharer gedacht ?

Und muß ich die Auskunft über Herkunft, Nutzungsdauer usw ausfüllen ?
wenn ja, was ist ratsam, wielange können die wohl nachweisen?
Und, kann ich es wagen OHNE eigenen Anwalt?

Ich bedanke mich für Eure Hilfe, bin durch mein Malheur bei Euch gelandert, gottseidank gibts Euch... Nachricht gerne auch per PN

Grüße

Brooklyn
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Re: Bilderabmahnungen

#10 Beitrag von Brooklyn » Dienstag 7. Februar 2012, 12:55

Hallo liebes Forum, ich hatte vor einigen Tagen den Thread mit der Urheberrechtsverletzung / Bild. Habe darauf hin ein paar Anwälte angeschrieben und um Rat gebeten soweit so gut. Bei einem sollte ich meine Telefonnummer mitteilen sowie die Abmahnung (PDF) die rufen dann zurück, mit Verweis das , das Erstgespräch Kostenlos ist, ich also mit dem Herren unterhalten wie sowas funktioniert was man machen kann usw, er schickte mir dann eine modifizierte Unterlassungserklärung zu und halt diese Vollmacht, wo ich dann am Telefon gesagt habe, das ich mir das nochmal überlegen muss usw und dann handel, er sagte gut machen wir so.



So 2 Tage später habe ich mit mit dem Anwalt der anderen Partei geeinigt (zusammen mit dem Inhaber) der Bilder (Shops), was auch für mich und den Inhaber i.O war. Ich also neues Dokument bekommen vom Rechtsanwalt (der Gegnerseite) unterschrieben und die Sachen wie Telefonisch mit dem Anwalt der gegenseite abgemacht durchgeführt. 1 Tag danach dem Anwalt der jetzt Geld will, geschrieben das ich mich bedanke für die Telefonische Info aber es doch zu einem Ergebniss gekommen ist und erledigt ist. Dann ruft der Anwalt gestern mein Vater an, das er bis 12 Uhr Unterlagen braucht (denke für die Frist) das hat sich ja alles schon erledigt gehabt.


Heute ruft der Anwalt von dem Herren (gegnerseite) an und meint er hätte Post bekommen von dem Anwalt, was da los sei? Ich ihm das erklärt und er sagte okay, für ihn war wichtig das er SEIN Dokument hatte was ich unterschrieben habe.

HEUTE 07.02.2012 bekomme ich ein Schreiben von dem Anwalt (nicht gegnerseite) wo ich knappe 500,00 Euro bezahlen soll "Zitat"

* Sehr geerhter Herr ***, eine Abschrift der in Ihrem Namen abgegeben strafbewehrten Unterlassungserklärung haben Sie bereits per Email erhalten. Ich erlaube mir nunmehr, meine Tätigkeit - wie mit Ihnen vereinbart - mit anliegender Kostenrechnung abzurechnen, über den weiteren Verlauf werde ich Sie informieren*

Das schreiben ist Datiert auf den 01.02.2012 also genau auf den Tag wo ich mit dem Herren Telefoniert habe, ich habe weder was unterschrieben noch was anderes.



Was ist jetzt zu machen, das kann doch nicht sein oder?

Brooklyn
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Re: Bilderabmahnungen

#11 Beitrag von Brooklyn » Dienstag 7. Februar 2012, 14:04

Per Email sagten die mir, ich solle denen die Abmahnung von dem "Gegner" zukommen lassen und dann schauen die sich mal an rufen mich dann an, daher wussten die sicherlich worum es geht. Hatte die Abmahnung ja als PDF bekommen vom Gegner Anwalt. Aber ich habe wie gesagt nie was unterschrieben, das die mich vertreten sollen oder sowas. Ich frage mich warum "dürfen" die dann Unterlagen zum "Gegner" Anwalt schicken ohne meine Einverständnis?

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Steffen
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Re: Bilderabmahnungen

#12 Beitrag von Steffen » Dienstag 7. Februar 2012, 18:23

RAK Berlin
Die Anwältin bzw. der Anwalt darf grundsätzlich nur im Auftrag ihres/seines Mandanten tätig werden, es sei denn sie/er wurde von einem Vertreter des Mandanten oder einer öffentlichen Stelle bevollmächtigt.
Link: http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/02 ... p#sprung_5
Dieser Auftrag und Vollmacht, sollten schon schriftlich als Vertrag mit rechtskräftiger Unterschrift vorliegen. Ansonsten wird man als Anwalt wohl in die Röhre schauen. Man könnte zwar Streiten, hinsichtlich einer Gebühr einer möglichen Erstberatung (ca. 200), aber eine mod. UE darf niemand ohne Auftrag versenden. Punkt aus.

Der Rechnung einmal widersprechen und sie vollumfänglich zurückweisen. Wenn der entsprechende Anwalt klagt, obliegt ihm die Beweislast. Ohne Unterschrift - keine Beweis einer Beauftragung.

VG Steffen

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Re: Bilderabmahnungen

#13 Beitrag von Brooklyn » Mittwoch 8. Februar 2012, 09:26

Genau das ist es ja, ich habe NIE was unterschrieben. Das erstgespräch ist Kostenlos steht sogar in der Signatur sowohl auf der Homepage bei denen. Die haben mich zurück gerufen und ja sogar gesagt, ich soll mich dann nochmal melden wenn ich mich entschieden habe, aber nun scheint es so als würden die alles allein gemacht haben. Die dürfen doch nicht einfach ohne mein Einverständniss oder Unterschrift in MEINEM NAMEN was machen?

Könntest du mir eventuell per PN schreiben, was ich in solch einen Text schreiben muss? "Wiedersprechen" sorry, bin derzeit sowas von fertig durch die andere Sache noch..

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Re: Bilderabmahnungen

#14 Beitrag von Steffen » Montag 31. Dezember 2012, 13:23

OLG Karlsruhe - Az. 6 U 92/11:
Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL erreichbar ist

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nekluu
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Re: Bilderabmahnungen

#15 Beitrag von nekluu » Mittwoch 2. Januar 2013, 18:55

Ja, das mit den Bildern und dem Urheberrecht vergessen leider einige Leute immer schnell, das kann recht teuer werden. Und gerade Ebay ist da ein Paradies für solche Abmahnanwälte, also immer selber fotografieren.

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Re: Bilderabmahnungen

#16 Beitrag von oooo » Donnerstag 28. Februar 2013, 12:21

hallo,

ich hab die mod. UE abgeschickt - jedoch habe ich nun - 1 Monat nach Versand der UE- ein Schreiben des RA bekommen, ich solle die 280€ bezahlen.
Die 280 € (A&F Bild in ebay - Privatverkäufer) setzen sich zusammen aus:
einmalige Nutzung eines Fotos im Internet... 60€
50%iger Aufschlag für die Nutzung als Bebilderung einer Aktion ... 30€
Aufschlag unterlassener Bildquellennachweis: 90€
Summe Lizenzgebühr: 180€
Rechtsverfolgungskosten: 100€

macht 280 €

Kann man da noch was machen bzw. ist irgend eine Forderung überzogen?!

Danke schonmal!

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Re: Bilderabmahnungen

#17 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Februar 2013, 23:25

Bei einer Bilderabmahnung eBay ist es gang und gäbe, das man eine strafbewehrte UE abgeben muss sowie AG + SE erstatten. In der Regel ist die Beweislage auch eindeutig. Entweder man das Bild verwendet oder nicht!"
  • 100,- € AG gem. § 97a II UrhG (100 Euro Deckelung)
  • 180,- € SE
Die aktuelle Rechtsprechung ist zu unterschiedlich, dass man einen genauen Trend beziffern könnte. Aber die 280,- € sind O.K. und machbar.

Bitte das nächste Mal nur eigene geschossene Fotos verwenden oder gänzlich darauf verzichten.

VG Steffen

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Re: Bilderabmahnungen

#18 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Juni 2013, 11:26

OLG Hamburg: Über 19.000 EUR Schadensersatz für
die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei
Rezepten von der Internetseite “Marion’s Kochbuch”


OLG Hamburg, Urteil vom 02.05.2012, Az. 5 U 144/09
BGH, Beschluss vom 18.04.2013, Az. I ZR 107/12
Art. 103 Abs. 1 GG; § 97 Abs. 2 UrhG


Im Rahmen einer Revisionszulassungsbeschwerde hat der BGH auf ein bislang nicht veröffentlichtes Urteil
des OLG Hamburg hingewiesen, nach welchem für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei
Rezepten von der Internetseite “Marion’s Kochbuch” über 19.000,00 EUR Schadensersatz zu zahlen sind;
das entspricht einem durchschnittlichen Schadensersatz von 150,00 EUR je Werk.


Quelle: Dr. Damm & Partner


BGH-I ZR 107_12.pdf
(101.27 KiB) 425-mal heruntergeladen

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Re: Bilderabmahnungen

#19 Beitrag von Steffen » Montag 22. Juli 2013, 14:07

Die Rache der Wanderhure


Bild

Recht am Bild GbR
Sebastianstraße 43c
53115 Bonn
Telefon: +49 175 6146638
E-Mail: info[at]rechtambild.de
Web: www.rechtambild.de, www.recht-am-bild.de

-----------------------

LG Köln: Auch Schauspieler haben Persönlichkeitsrechte


In einem Artikel des Onlinemagazin: "Rechtambild.de", berichtet Chefredakteur Florian Wagenknecht über eine
Entscheidung des Landgericht Köln hinsichtlich Persönlichkeitsrechten von Schauspielern. Florian Wagenknecht:
"Wird das Image einer Schauspielerin zu Werbezwecken ausgenutzt, ist das Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine
Abwägung der Interessen kann nur zu Gunsten der Schauspielerin ausfallen, wenn das Bild nur zu Geschäftszwecken
abgebildet wird."


Worum geht es?

Alexandra Neldel ist die Hauptdarstellerin in dem 2012 produzierten Film "Rache der Wanderhure". In einem Werbe-
katalog eines Metro-Group Unternehmens wurde ihr Konterfei aus dem Film auf drei TV-Bildschirmen abgebildet. Das
Unternehmen wurde abgemahnt. Zwar dürfe der Film selbst mit dem Bildnis beworben werden, nicht aber andere Pro-
dukte wie Fernseher, so der Vorwurf. Es folgte das klassische Hin- und Her und man zog vor Gericht.


Landgericht Köln, Urteil v. 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12

(...) Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß den §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit den §§ 22, 23 KUG die Unter-
lassung der Nutzung des streitgegenständlichen Bildnisses aus dem Film "Die Rache der Wanderhure" zu Werbezwecken
verlangen. Die kommerzielle Nutzung des Bildnisses der Klägerin durch die Beklagte in der streitgegenständlichen
Anzeige verletzt die Klägerin rechtswidrig in ihrem Recht am eigenen Bild.

Danach dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden es sei denn, es
handelt sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Dies gilt wiederum nicht, wenn durch die Bildveröf-
fentlichung berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, was eine Abwägung des Informationsinteresses
der Allgemeinheit und der Pressefreiheit gegenüber dem Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Persönlichkeit
und seiner Privatsphäre voraussetzt.
(...)

Florian Wagenknecht erklärt: "Der positive Werbe- und Imagewert von Aleandra Neldel in ihrer Rolle als Wanderhure
sei ausgenutzt worden, um die Fernseher zu bewerben. Ziel war es, die Fernseher zu verkaufen; nicht den Film - für
den nicht einmal ein Preis angegeben wurde. Als Schadenersatzanspruch gemäß §§ 823, 249 BGB wurden 1.683,65 Euro
zugesprochen."

"Die Frage, ob Bilder von Schauspielern, Fußballspielern, Moderatoren oder sonstigen bekannten Persönlichkeiten
genutzt werden dürfen, wird sehr häufig gestellt. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es immer auf eine Abwägung
im Rahmen von § 23 KUG ankommt; und dabei insb. bei § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG - die berühmt berüchtigte Zeitgeschichte."

_____________________________________________

Artikel: LG Köln: Auch Schauspieler haben Persönlichkeitsrechte
Autor: Florian Wagenknecht
Quelle: www.rechtambild.de
_______________________________

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Re: Bilderabmahnungen

#20 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. September 2013, 10:06

OLG Frankfurt a.M.:
Nur eine Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von
urheberrechtsverletzenden Fotos
in 11 Auktionen?



Bild
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft

Senke 13
22393 Hamburg
Telefon: 040/35716-904
Telefax: 040/35716-905
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Web: http://www.damm-legal.de/" onclick="window.open(this.href); return false;


Volltext: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.07.2013, Az. 11 U 28/12

(...) Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für einen Unterlassungsschuldner, der sich strafbewehrt verpflichtet hat, 11 Fotos des Gläubigers nicht mehr zu verwenden, nur eine Vertragsstrafe anfällt, wenn die Fotos in 11 abgelaufenen Auktionen weiterhin sichtbar sind. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, weil dem Schuldner aus Fahrlässigkeit unbekannt gewesen sei (...)


Quelle: RA Dr. Damm & Partner

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