Statistik 2017

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Steffen
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Statistik 2017

#1 Beitrag von Steffen » Montag 1. Januar 2018, 00:28

Initiative AW3P: Filesharing Fälle - die Statistik für das Jahr 2017


01.01.2018



Die Zeit vergeht und ehe man sich versieht, ist schon wieder ein Jahr vorbei. Und Hand aufs Herz, je älter man wird, desto schneller. Die Initiative AW3P (kurz: "AW3P") möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das Jahr 2017 zu resümieren. Ein Jahr mit seinen freudigen, traurigen, bewegenden, wichtigen, lustigen oder einfach besonderen Augenblicken. Auch wenn sich immer mehr der Eindruck verstärkt, dass das öffentliche Interesse zumindest beim Thema "Filesharing Abmahnung" verflogen ist.




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Antistatist!? Antistatistik!? Natürlich ist diese Formulierung provokant ausgewählt und das Logo wird immer wieder gern verdeutet. Es wird von meiner Seite aus keine tiefgründige wissenschaftlich fundierte Statistik geben. Nicht nur, weil ich diesbezüglich nicht ausreichend qualifiziert bin, sondern auch, weil keine aussagekräftige empirische Daten vorhanden sind. Auf die Nennung diverser Zahlen möchte die Initiative AW3P dennoch nicht verzichten. Diese werden für den einen oder anderen vielleicht doch von Interesse sein, oder auch nicht.














AW3P Zahlensalat




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Besucher der Homepage




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Diesbezüglich gibt es immer wieder Unklarheiten und Spekulationen. Es handelt sich hierbei um "echte" Besucher. Natürlich bin ich mir aber im Klaren, dass es sich in der Regel um einen festen Leserstamm handelt. Es ist aber auch hier zu sehen, dass die täglichen Besucherzahlen rückläufig sind.



Beginn 01.05.2007: 0 Besucher
Zwischenstand 01.01.2018; 00:10 Uhr: 3.148.920 Besucher


Forum AW3P:
Aufrufe des Threads "Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread"
- Zwischenstand 01.01.2018; 00:10 Uhr: 3.031.910 Zugriffe








Musterschreiben einer mod. UE (Word-Dokument)




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HJ 2014: 12.068
2014: 18.245
HJ 2015: 4.756
2015: 9.546
HJ 2016: 4.259
2016: 8.186
HJ 2107: 4.870
2017: 9.160









Musterschreiben einer mod. UE (PDF-Dokument)




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HJ 2014: 16.037
2014: 44.840
HJ 2015: 10.090
2015: 19.722
HJ 2016: 4.952
2016: 10.001
HJ 2017: 5.605
2017: 9.936









Wegweiser Inkasso (PDF-Dokument)




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HJ 2014: 16.381
2014: 28.689
HJ 2015: 4.445
2015: 8.934
HJ 2016: 3.111
2016: 7.853
HJ 2017: 6.023
2017: 11.394















Klagezahlen & Co.




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Bei der An- / Abfrage der Kanzleizahlen im ersten Halbjahr wurde deutlich, dass kein Interesse mehr besteht diese mitzuteilen, die Zahlen rückläufig sind und viele Kanzleien keine Filesharing Mandate mehr übernehmen. Ich werde deshalb diese Zahlen zukünftig nicht mehr abfragen. Danke an die Kanzleien, die mir über die Jahre hinweg antworteten. Da sich die wöchentliche Zusammenfassung ("AW3P: DER Wochenrückblick für Filesharing-Fälle") - zumindest für einen kleinen Kreis von Interessierten - bewährte, werde ich zukünftig nur noch diese Gerichtsentscheidungen als Grundlage für die Rubrik: "Klagezahlen & Co." nehmen. Sicherlich werden es weitere Gerichtsentscheidungen geben, die nicht veröffentlicht wurden oder deren Veröffentlichung mir eventuell durch die Lappen ging. Wichtig, da sich aus diesen von mir aufgelisteten Gerichtsentscheidungen - keine - Klagewahrscheinlichkeit berechnen lässt.


Des Weiteren gilt der umgemünzte Grundsatz: "iudex non calculat" - "der Richter rechnet nicht".





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AG Augsburg, Urteil vom 26.11.2015, Az. 18 C 2074/15 [Negele verliert; Kläger hat Berufung eingelegt]


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LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2017, Az. 15 S 48/15 [Berufung Sch. / Sch.; Hinweisbeschluss Gericht zur Berufungsrückweisung]


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AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, Az. 42 C 78/16 [ehemals S&P verlieren; eigentlich nicht ganz richtig, anwaltliche Gebühren verjähren, Beklagter kommt seiner sek. Darlegungslast nicht nach und haftet als Täter]


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AG Bochum, Urteil vom 02.05.2017, Az. 65 C 478/15 [WF verlieren; Fehlermittlung bei einem 3D-Film]

AG Bochum, Urteil vom 21.02.2017, Az. 65 C 168/16 [sek. Darlegungslast; pornografischer Film]



LG Bochum, Urteil vom 07.09.2017, Az. I-8 S 17/17 [sek. Darlegungslast; pornografischer Film]


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AG Bochum, Urteil vom 08.11.2017, Az. 70 C 248/17 [WF verlieren; sek. Darlegungslast, AI Urlaub in Kroatien (volljährige Mitnutzer)]

AG Bochum, Urteil vom 04.10.2017, Az. 67 C 235/17 [WF verlieren; Bochumer ½ sek. Darlegungslast (Vortrag der den Schluss nahelegt Dritte hätten den Internetanschluss genutzt - reicht)]



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AG Braunschweig, Urteil vom 29.09.2017, Az. 119 C 93/17 [WF verlieren; Keine Haftung, wenn Angehörige mit nur "begrenzten PC-Kenntnissen" Zugriff hatten; Versäumnisurteil gegen Kläger bleibt aufrechterhalten]


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AG Charlottenburg, Urteil vom 12.12.2017, Az. 203 C 210/17 [Negele verliert; sek. Darlegungslast (minderjährige Kinder)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 14.11.2017, Az. 203 C 255/17 [WF verlieren; keine Nachforschungspflichten durch Schutz der Familie (GG, EU-Grundrechtecharta)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 25.09.2017, Az. 213 C 90/17 [WF verlieren; Schutz der Familie (Ehegatte, Sohn - Mitnutzer)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 22.09.2017, Az. 206 C 236/17 [WF verlieren; AI im Urlaub, Gast räumt Vorwurf ein, Antwort- bzw. Aufklärungspflicht nur bei begründeter Abmahnung]

AG Charlottenburg, Urteil vom 28.08.2017, Az. 213 C 99/17 [Kläger verliert; Beklagte kein Täter, aber Störer wegen unzureichend gesicherten Internetzugang sowie fehlende Unbilligkeit gemäß § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG]

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.07.2017, Az. 213 C 70/17 [WF verlieren; Eheleute]

AG Charlottenburg, Urteil vom 10.07.2017, Az. 213 C 67/17 [Sch. / Sch. verlieren; sek. Darlegungslast (Betreiber Internetcafé), Kläger legte Berufung ein]



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AG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2017, Az. 14 C 66/16 [.rka RAe verlieren; sek. Darlegungslast, mehrere Mitnutzer]

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2017, Az. 13 C 24/16 [Gutsch & Schlegel verlieren; Kläger verfügt nicht über die notwendige Aktivlegitimation (Film in russischer Sprachfassung)]



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AG Elmshorn, Urteil vom 17.02.2017, Az. 53 C 52/16 [.rka RAe verlieren; Versäumnisurteil bleibt aufrecht]


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LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.03.2017, Az. 2-06 S 003/16 [WF nehmen Berufung zurück; sek. Darlegungslast]

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.01.2017, Az. 2-06 S 58/15 [Berufung durch BB wird zurückgewiesen; Kläger keine Aktivlegitimation]



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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.04.2017, Az. 32 C 2377/16 (84) [RA Sarwari verliert; sek. Darlegungslast, BGH-Entscheid "Afterlife"]

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2017, Az. 32 C 1866/16 (90) [.rka RAe verlieren; sek. Darlegungslast erfüllt]



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AG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 25b C 20/16 [Klagerücknahme Rasch; Gericht zur sek. Darlegungslast]


AG Hamburg, Urteil vom 20.07.2017, Az. 32 C 435/16 [Negele verliert; sek. Darlegungslast, Beklagte haftet nicht für dem Ex]

AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2017, Az. 32 C 208/16 [Negele verliert; sek. Darlegungslast, 2 Filme]



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AG Hannover, Urteil vom 15.12.2016, Az. 419 C 14172/15 [Negele verliert; Versäumnisurteil, sek. Darlegungslast]


AG Hannover, Urteil vom 07.11.2017, Az. 543 C 5612/17 (WF verlieren; sek. Darlegungslast (Anschlussinhaber haftet nicht für seine Mitarbeiter)]


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AG Kassel, Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16 [.rka RAe verlieren; sek. Darlegungslast; Mitnutzer (Aussageverweigerungsrecht)]

AG Kassel, Urteil vom 21.03.2017, Az. 410 C 4277/15 [WF verlieren; keine Aktivlegitimation (Nachweis Rechtekette)]



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AG Koblenz, Urteil vom 22.02.2017, Az. 132 C 1772/16 [RA Sarwari verliert; Beweismittelverbot (§ 101 IX UrhG)]


AG Koblenz, Urteil vom 22.11.2017, Az. 161 C 997/17 [Negele verliert; sek. Darlegungslast, Mitnutzer verweigern Zeugnis]


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AG Köln, Urteil vom 08.03.2017, Az. 125 C 251/16 [Negele verliert; Einfachermittlung nicht ausreichend]

AG Köln, Urteil vom 15.12.2016, Az. 137 C 170/16 [RA Sarwari verliert; Einfachermittlung reicht nicht]

AG Köln, Urteil vom 15.12.2016, Az. 148 C 389/16 [WF verlieren; zwei unterschiedliche Zeitermittlungen mit einer IP = keine echte Mehrfachermittlung]



AG Köln, Urteil vom 11.08.2017, Az. 141 C 202/16 [NIMROD verlieren; sek. Darlegungslast]

AG Köln, Urteil vom 13.07.2017, Az. 148 C 130/17 [.rka RAe verlieren; Einfachermittlung reicht nicht aus]

AG Köln, Urteil vom 06.07.2017, Az. 137 C 32/17 [WF verlieren; Einfachermittlung reicht nicht aus]

AG Köln, Urteil vom 28.06.2017, Az. 125 C 571/16 [WF verlieren; Einfachermittlung reicht nicht aus]

AG Köln, Urteil vom 03.04.2017, Az. 125 C 228/17 [WF verlieren; sek. Darlegungslast, Mitnutzer]



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LG Leipzig, Beschluss vom 13.04.2017, Az. 05 S 487/16 [.rka RAe verlieren; Kostentragungspflicht bei Täterbenennung erst nach Klageerhebung, keine Pflicht des Abgemahnten den Täter vorgerichtlich zu benennen]


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AG Leipzig, Urteil vom 25.11.2016, Az. 117 C 4856/15 [WF verlieren; Nachmieter]


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AG Mannheim, Urteil vom 18.01.2017, Az. U 10 C 1780/16 [.rka RAe verlieren; es reicht nur die reine Benennung von Mitnutzer aus]

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AG München, Endurteil vom 04.11.2016, Az. 224 C 11869/16 [WF verlieren; sek. Darlegungslast, WG-Fragebogen]


AG München, Urteil vom 19.12.2017, Az. 233 C 12990/17 [.rka RAe verlieren; sek. Darlegungslast]


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AG Potsdam, Urteil vom 16.08.2017, Az. 20 C 24/17 [WF verlieren; fehlende Aktivlegitimation]


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AG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2017, Az. 121 C 316/16 (09) [.rka RAe verlieren; Koch Media nicht aktivlegitimiert]

AG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2016, Az. 121 C 339/16 (09) [NIMROD verlieren; sek. Darlegungslast (Mitnutzer)]



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AG Stuttgart, Urteil vom 16.03.2017, Az. 5 C 4155/16 [NIMROD verlieren; Beklagter kommt seiner sek. Darlegungslast nach (minderjähriger Mitnutzer)]


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I. HJ 2017:
Oberlandesgericht: 0
Landgericht: 4
Amtsgericht: 23
Gesamt. 27



II. HJ 2017:
Oberlandesgericht: 0
Landgericht: 1
Amtsgericht: 20
Gesamt: 21



2017:
Oberlandesgericht: 0
Landgericht: 5
Amtsgericht: 43
Gesamt:48





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AG Augsburg, Urteil vom 16.12.2016, Az. 72 C 822/16 [WF gewinnen; Beklagter ohne Anwalt]

AG Augsburg, Urteil vom 24.11.2016, Az. 23 C 1369/16 [WF gewinnen; theoretische Zugriffsmöglichkeit reicht nicht]



AG Augsburg, Urteil vom 09.08.2017, Az. 74 C 3541/16 [WF gewinnen; AI wird trotz 7 Mitnutzern als Täterin verurteilt (AI und 7 Mitnutzer kamen als Täter - nicht - in Betracht)]


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LG Berlin, Urteil vom 14.03.2017, Az. 16 S 7/15 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, kommt keiner als Täter infrage - haftet der AI als Täter]

LG Berlin, Hinweis vom 09.03.2017, Az. 16 S 6/17 [WF gewinnen; Beklagter nimmt nach Hinweis Berufung zurück, sek. Darlegungslast; theoretische Möglichkeit einer Täterschaft reicht nicht aus]

LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 08.12.2016, Az. 15 S 10/16 [Hinweisbeschluss zur sek. Darlegungslast]



LG Berlin, Beschluss vom 18.07.2017, Az. 16 S 12/17 [WF gewinnen Berufung; Gericht weist Berufung des Beklagten zurück]


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LG Bielefeld, Urteil vom 28.02.2017, Az. 20 S 226/15 [.rka RAe gewinnen Berufung; Täterschaftsvermutung]


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AG Bielefeld, Urteil vom 06.04.2017, Az. 42 C 384/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, theoretische Möglichkeit reicht nicht]

AG Bielefeld, Urteil vom 15.12.2016, Az. 42 C 240/16 [.rka RAe gewinnen; pauschaler Hinweise auf abstrakte Nutzungsmöglichkeiten reichen nicht aus, AG Bielefeld rückt von seiner ursprünglichen Rechtsauffassung ab]



AG Bielefeld, Urteil vom 02.06. 2017, Az. 42 C 406/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Mitnutzer = Nachbar]


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LG Bochum, Urteil vom 06.04.2017, Az. I-8 S 9/14 [WF; Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof, Wertbemessung Unterlassungsanspruch]

LG Bochum, Urteil vom 21.03.2017, Az. I-8 S 7/14 [WF; Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof, Wertbemessung Unterlassungsanspruch]



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AG Bochum, Urteil vom 22.03.2017, Az. 70 C 380/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast, Beklagter ohne Anwalt]

AG Bochum, Urteil vom 14.03.2017, Az 65 C 423/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, theoretische Möglichkeit einer Täterschaft reicht nicht aus]

AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az. 66 C 10/17 [NIMROD gewinnen; Hinweisbeschluss Gericht, Mehrfachermittlung]



LG Bochum, Urteil vom 21.09.2017, Az. I-8 S 27/17 [NIMROD gewinnen Berufung; bei einem PC, Vortrag zum eigenen Verhalten notwendig (Eheleute)]


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AG Bochum, Urteil vom 08.12.2017, Az. 66 C 66/17 [NIMROD gewinnen; Belehrung minderjährige Kinder]

AG Bochum, Urteil vom 26.09.2017, Az. 65 C 281/17 [Kläger gewinnt; sek. Darlegungslast, Lizenzgebühr von 200,00 EUR für pornografisches Filmwerk angemessen]

AG Bochum, Urteil vom 22.08.2017, Az. 65 C 354/16 [WF gewinnen; Beklagte legt Berufung ein (widersprüchlicher Sachvortrag)]



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LG Bremen, Beschluss vom 02.06.2017, Az. 7 O 766/17 [NIMROD - EV; Gegenstandswert Unterlassung = 30.000,00 EUR]


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AG Bremen, Urteil vom 01.11.2017, Az. 19 C 67/17 [WF gewinnen; negative Feststellungsklage eines Anschlussinhabers wird als unschlüssig und zudem auch als unbegründet abgewiesen]

AG Bremen, Urteil vom 09.08.2017, Az. 23 C 2/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Zeugnisverweigerungsrecht]

AG Bremen, Urteil vom 21.07.2017, Az. 25 C 12/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (kein Mitnutzer kommt als Täter in Frage)]

AG Bremen, Urteil vom 15.06.2017, Az. 10 C 5/17 [WF gewinnen; Beklagter legte Berufung ein (3-jährige K.O.-Schlägerin)]



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OLG Celle, Urteil vom 26.01.2017, Az. 13 U 113/16 [Beklagte verliert Berufung gegen .rka RAe; Fragmente reichen für Bejahung der Verletzungshandlung nach § 97 UrhG aus, Koch Media aktivlegitimiert]


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AG Charlottenburg, Urteil vom 22.06.2017, Az. 210 C 18/17 [NIMROD gewinnen; sek. Darlegungslast, Haftung Pension / Hotel]

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 210 C 14/17 [NIMROD gewinnen; auch im Familienverbund Nachforschungen erforderlich und zumutbar (u.a. BGH "Afterlife")]

AG Charlottenburg, Urteil vom 13.04.2017, Az. 218 C 365/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Beklagter ohne Anwalt]

AG Charlottenburg, Urteil vom 14.03.2017, Az. 225 C 307/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Airbnb]

AG Charlottenburg, Urteil vom 24.01.2017, Az. 225 C 259/16 [WF gewinnt; sek. Darlegungslast)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 20.12.2016, Az. 214 C 103/16 [.rka RAe gewinnen; Sippenhaft]



AG Charlottenburg, Urteil vom 29.08.2017, Az. 203 C 173/17 [WF gewinnen; pauschaler Verweis auf eine vermeintliche Sicherheitslücke am WLAN Router reicht nicht (keine "echte" Mehrfachermittlung)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 08.08.2017, Az. 229 C 137/17 [WF gewinnen; Beklagter legte Berufung ein (Frage: Ist Lebensgefährtin mit Ehegattin gleichgestellt?)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.07.2017, Az. 203 C 116/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, pauschaler Verweis auf vermeintliche Sicherheitslücke nicht]

AG Charlottenburg, Urteil vom 04.07.2017, Az. 229 C 75/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Wohngemeinschaft)]

AG Charlottenburg, Urteil vom 08.06. 2017, Az. 218 C 360/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, widersprüchlicher Vortrag (außergerichtlich / gerichtlich)]



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AG Deggendorf, Urteil vom 27.07.2017, Az. 4 C 746/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (keiner der 9 Mitnutzer kommt als Täter in Frage), 2 Filme]


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OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017, Az. I-20 U 17/16 [.rka RA gewinnen; WLAN / Tor, höhere Sicherungspflichten bei vorangegangenen Abmahnungen]


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LG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2017, Az. 12 S 91/15 [WF gewinnen Berufung; Aktivlegitimation (ja), sek. Darlegungslast]

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2017, Az. 12 S 5/16 [WF gewinnen Berufung; Umfang der sekundären Darlegungslast]



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AG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2017, Az. 11 C 59/16 [.rka RAe gewinnen; Täterschaftsvermutung]


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AG Erfurt, Urteil vom 12.04.2017, Az. 11 C 2341/15 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast]


AG Erfurt, Urteil vom 26.07.2017, Az. 5 C 2538/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Rücknahme Verweisungsantrag durch Beklagte, Versäumnisurteil)]


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LG Flensburg, Urteil vom 31.08.2017, Az. 8 O 9/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast, 5.000,00 EUR Schadensersatz (172 Fälle, 55 verschiedene IP-Adressen, 52 Tage)]

LG Flensburg, Urteil vom 02.06.2017, Az. 8 S 14/16 [.rka RAe gewinnen Berufung; Aktivlegitimation (Vorlage des vollständigen Werksvertrages nicht notwendig)]



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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2017, Az. 32 C 2695/16 (90) [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2017, Az. 30 C 2895/16 (20) [.rka RAe gewinnen; Täterschaftsvermutung]

AG Frankfurt am Main (Außenstelle Höchst), Urteil vom 02.12.2016, Az. 387 C 1062/16 (98) [WF gewinnen; bloßes Bestreiten reicht nicht]



LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2017, Az. 2-06 O 28/17 [.rka RAe gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast ((Ver-) Schweigen des Täters führt zur Haftung), SE 1 Computerspiel = 1.000,00 EUR]


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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2017, Az. 30 C 2166/16 (71) [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (kommt keiner als Täter in Betracht, geht die Täterschaftsvermutung zurück]

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.06.2017, Az. 31 C 2452/16 (23) [.rka RAe gewinnen; Indizwirkung c-Vermerk, sek. Darlegungslast]

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.2017, Az. 30 C 2793/16 (87) [.rka RAe gewinnen; Störerhaftung (AI überlies unkontrolliert den Anschluss minderjährigen Kindern und dessen Freunden]



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AG Halle (Saale), Urteil vom 04.05.2017, Az. 104 C 711/1614 [WF gewinnen, Aktivlegitimation (Nachweis Rechtekette)]


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AG Hamburg, Urteil vom 07.04.2017, Az. 32 C 152/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast, theoretische Möglichkeit reicht nicht]


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AG Kassel, Urteil vom 06.06.2017, Az. 410 C 3434/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (kein Mitnutzer kommt als Täter in Frage)]

AG Kassel, Urteil vom 30.05.2017, Az. 410 C 4000/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (keine Nennung der Adresse des Sohnes), Anforderung an Belehrung Minderjähriger]



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AG Koblenz, Urteil vom 16.03.2017, Az. 152 C 1708/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]


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LG Köln, Urteil vom 16.02.2017, Az. 14 S 30/16 [WF gewinnt Berufung; sekundäre Darlegungslast]

LG Köln, Beschluss vom 25.01.2017, Az. 14 S 38/16 [Hinweis Berufungsgericht hinsichtlich evtl. Zurückweisung der Berufung]



LG Köln, Urteil vom 14.12.2017, Az. 14 S 1/17 [WF gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast (zur Einfachermittlung einer IP-Adresse bzw. simple Einmalerfassung)]

LG Köln, Urteil vom 30.11.2017, Az. 14 S 45/16 [WF gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast (BGH, Urt. v. 06.10.2016 - I ZR 154/15 - "Afterlife"; Nachforschungspflichten gegenüber Ehefrau)]

LG Köln, Urteil vom 14.06.2017, Az. 14 S 94/15 [.rka RAe gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast, widersprüchlicher, unzureichender und wechselnder Sachvortrag]



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AG Landshut, Urteil vom 17.03.2017, Az. 1 C 2094/16 [WF gewinnen; Beklagter ohne Anwalt, Täterschaftsvermutung]


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LG Leipzig, Urteil vom 16.12.2016, Az. 05 S 332/16 [.rka RAe gewinnen; Amtsgericht verkennt BGH-Rechtsprechung]

LG Leipzig, Urteil vom 30.11.2016, Az. 05 S 144/16 [Beklagter verliert Berufung gegen WF; sek. Darlegungslast]



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AG Leipzig, Urteil vom 12.04.2017, Az. 102 C 7361/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Beklagte legte Berufung ein]

AG Leipzig, Urteil vom 28.02.2017, Az. 114 C 5292/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast, Beklagter ohne Anwalt]

AG Leipzig, Urteil vom 09.02.2017, Az 110 C 5611/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast]

AG Leipzig, Urteil vom 30.01.2017, Az. 104 C 7366/16 [WF gewinnt; fehlende Belehrung (minderjährige Kinder)]



AG Leipzig, Urteil vom 27.09.2017, Az. 113 C 8936/16 [WF gewinnen, sekundäre Darlegungslast (Bloßes Bestreiten der eigenen Täterschaft)]

AG Leipzig, Urteil vom 06.09.2017, Az. 102 C 1135/17 [WF gewinnen; Beklagter ohne Anwalt und Plan]

AG Leipzig, Urteil vom 23.06.2017, Az. 118 C 1559/17 [WF gewinnen; sekundäre Darlegungslast, widersprüchlicher Sachvortrag]

AG Leipzig, Urteil vom 20.06.2017, Az.106 C 1599/17 [WF gewinnen; pauschale Benennung weiterer Mitnutzer ist nicht ausreichend]

AG Leipzig, Urteil vom 17.05.2017, Az. 102 C 221/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Mitnutzer 2 IT-Studenten)]



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AG Lübeck, Urteil vom 28.11.2016, Az. 20 C 19/16 [.rka RAe gewinnen; Mitnutzer machen vom Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch und bestreiten den Vorwurf]


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LG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 S 83/16 [WF gewinnen; Aktivlegitimation, Täterschaftsvermutung]


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AG Magdeburg, Urteil vom 28.09.2017, Az. 114 C 247/16 (114) [WF gewinnen; pauschaler Verweis auf Erinnerungslücken genügt nicht den Anforderungen an die sek. Darlegungslast]


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AG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017, Az. 114 C 373/16 (114) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, kein Mitnutzer]

AG Magdeburg, Urteil vom 02.03.2017, Az. 123 C 738/16 (123) [WF gewinnen; Beklagte ohne Anwalt, sekundäre Darlegungslast]



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LG München I, Urteil vom 14.12.2016, Az. 21 S 21085/15 [WF gewinnen Berufung; kommt niemand als Täter in Betracht, geht die Täterschaftsvermutung auf den Beklagten über (i.V.m. Sachverständigengutachten)]


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AG München, Urteil vom 08.05.2017, Az. 159 C 2465/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Beklagter ohne Anwalt (und ohne Plan)]

AG München, Urteil vom 04.01.2107, Az. 242 C 18776/16 [Beklagter ohne Anwalt verliert gegen WF; sek. Darlegungslast]



AG München, Urteil vom 06.10.2017, Az. 264 C 4216/17 [WF gewinnen; pauschaler, widersprüchlicher und verspäteter Sachvortrag]

AG München, Urteil vom 05.09.2017, Az. 159 C 6350/17 [WF gewinnen; sekundäre Darlegungslast ("unberechtigter Fremdzugriff")]

AG München, Urteil vom 09.06.2017, Az. 231 C 25600/16 [WF gewinnen; Nachforschungspflichten des AI, Untervermietung]

AG München, Urteil vom 26.05.2017, Az. 132 C 25109/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (vermeintliche Internetstörung)]



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AG Nürnberg, Urteil vom 07.04.2017, Az. 27 C 7079/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, AI ohne Mitnutzer (Hallenbad)]


AG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17 [Kläger gewinnt; minderjährige Kinder, AI muss auch nach dem Streitgegenstand suchen, nicht nur nach evtl. installierter P2P-Software]


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AG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2017, Az. 4 C 4486/16 (VI) [WF gewinnen; auch im Familienverbund Nachforschungen erforderlich und zumutbar (u.a. BGH "Afterlife")]

AG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 6 C 6124/16 (VI) [WF gewinnen; Nachforschungspflichten]



LG Oldenburg, Beschluss vom 28.03.2017, Az.5 O 1459/16 [WF gewinnen Berufung; Geständnis des benannten Täters (Ehefrau), Täter keine UVE]


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AG Rostock, Urteil vom 09.05.2017, Az. 49 C 76/16 [WF gewinnen; Haftungsfrage Studenten-Wohngemeinschaft (keine Täterbenennung)]


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OLG Schleswig, Teilversäumnis- und Schluss-Urteil vom 25.01.2017, Az. 6 U 9/16 [.rka RAe gewinnen Berufung; mehrfaches Bereithalten eines Werks in Filesharingbörsen lässt eine Vertragsstrafe auch mehrfach verwirken]


OLG Schleswig, Urteil vom 05.10.2017, Az. 6 U 47/16 [Nimrod gewinnen Berufung; Vertragsstrafe i.H.v. 6.000,00 EUR]


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LG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 31.01.2017, Az. 7 S 9/16 [WF; Hinweisbeschluss Gericht; Nachforschungen sowie zur Mitteilungspflicht]


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AG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2017, Az. 121 C 517/16 (09) [NIMROD gewinnen; sek. Darlegungslast]


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LG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2017, Az. 24 O 360/16 [.rka RAe gewinnen; Täterbenennung (mind. Kind), Belehrung, sek. Darlegungslast]


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AG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2017, Az. 7 C 4394/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Single Haushalt]


AG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2017, Az. 10 C 2140/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Sicherheitslücke im Router vor Bekanntwerden)]


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AG St. Ingbert, Urteil vom 13.03.2017, Az. 9 C 163/15 (10) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Sicherheitslücke Router)]


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AG Traunstein, Urteil vom 11.09.2017, Az. 319 C 859/16 [WF gewinnen; Sachverständigengutachten (vermeintliche "Wasserloch-Attacke")]


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I. HJ 2017:
Oberlandesgericht: 3
Landgericht: 16
Amtsgericht: 37
Gesamt: 56



II. HJ 2017:
Oberlandesgericht: 1
Landgericht: 10
Amtsgericht: 35
Gesamt: 46



2017:
Oberlandesgericht: 4
Landgericht: 26
Amtsgericht: 72
Gesamt:102





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Rechtsprechung und Trends

Nach dem Verebben des letzte Aufbäumens der Kanzlei "Baumgarten und Brandt", sprich der letzten Klagewelle (ca. 500 Klagen je Rechteinhaber), dem "Vergreisen" vom "Quotenrenner" Debcon, wird Nachfolgendes deutlich. Es gibt nur noch einen (seriösen) Großabmahner / Kläger, der die meisten (seriösen) Rechteinhaber auf seiner Seite weiß (und den Vertreter der Musikindustrie ausbootete), sowie wenige Kleinabmahner / Kläger. Und man muss es sagen, was Waldorf Frommer und .rka-Rechtsanwälte im Gerichtssaal so machen, ist ernst zu nehmen. Waldorf Frommer. Begeben wir uns einmal ins Reich des "Gottes Spekulatius". Es gibt immer wieder die Annahme, dass man je Aktenzeichen eine Abmahnung versendet und deren Reihenfolge jedes Jahr neu startet. Natürlich wird es hier wahrscheinlich keine Zustimmung geben, sicherlich werde ich die richtigen Zahlen gern veröffentlichen. Das bedeutet aber, man könnte, wenn man in diesen Spekulatius beißen möchte annehmen, dass Waldorf Frommer 2017 ca. 120.000 Abmahnungen versendet hätte haben können. Der Rest ca. 20 % von Waldorf Frommer, ergo noch einmal ca. 24.000. Das bedeutet, 2017 angenommene und versendete Abmahnungen in Höhe von ca. 144.000.

2017 war in puncto Gerichtsentscheidungen ein interessantes Jahr und verspricht spannend zu bleiben auch mit 2018.

Für viele stellte dabei das von der Kölner Kanzlei "Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte" vor dem Bundesgerichtshof erstrittene Urteil "Afterlife", das Urteil an sich mit Signal zur Trendwende in der Rechtsprechung der Bundesrichter zu Filesharing dar.

Der Extrakt ist eigentlich schnell erzählt. Die Bundesrichter überprüften den Tatrichter, wägten die widerstreitenden Grundrechte (praktische Konkordanz) ab und entschieden sich zugunsten des Schutzes der Familie beim Ehegatten oder Familienangehörigen als Mitnutzer. Im Weiteren ist es resultierend dem beklagten Ehegatten nicht zuzumuten, die Internetnutzung des Ehegatten zu dokumentieren, oder gar dessen internetfähiges Endgerät zu untersuchen.




Praktische Konkordanz: Untermaßverbot (minimaler Schutz) i.V.m. der Abwägung widerstreitender Grundrechte

Abgemahnter/Beklagter
- Artikel 6 GG (Schutz der Familie)

Abmahner/Kläger
- Artikel 2 GG (Privatautonomie; effektiver Rechtsschutz)
- Artikel 14 GG (Eigentum)

Kollision der Grundrechte
- Schutzbedürftigkeit
- Ausgleich aller Belange




Das bedeutet - zumindest für uns - dass der Bundesgerichtshof von seiner Rechtsprechung (Dogmatik: Täterschaftsvermutung - sekundäre Darlegungslast) abgeht und salopp formuliert, jeder der als Beklagter als Mitnutzer seinen Ehegatten oder Lebenspartner präsentiert, schon in einem Klageverfahren gewonnen hat. Wer als Leser die Gerichtsentscheide durchliest, wird erkennen, dass das Amtsgericht Charlottenburg hier ein Vorreiter spielt. Aber man sollte da vorsichtig sein, da diese Erstgericht schon immer den Schutz der Familie in den Vordergrund seines Ermessens rückte.

Nur haben wir hier zwei Sachverhalte zu überdenken. Einmal die Qualifikation eines Erstgericht (Amtsgericht) zu Urheberrecht (speziell Filesharing), andermal kann eine Entscheidung eines Erstgerichtes durch ein Berufungsgericht (z. B. Landgericht) betätigt, korrigiert oder abgeändert werden. Es ist kein, oder ein zumindest offenes Geheimnis, dass Volljuristen - nicht ich - der Meinung sind, das Urheberrecht mit seiner Komplexität eigentlich von Erstgerichten fernzuhalten sei. Mit dem GguGpr und dem Wegfall des sogenannten "fliegenden Gerichtsstandes" müssen sich jetzt Amtsrichter bundesweit mit dem Thema beschäftigen, die vielleicht zuvor nie damit in Berührung kamen, weil die Kläger an dem ihnen genehmen Gerichtsstandort zogen. Natürlich muss man auch hinzufügen, dass mit dem Wegfall des fliegenden Gerichtsstandes jetzt auch Anwälte bundesweit beauftragt werden, die sehr wenig mit Urheberrecht in ihrer täglichen anwaltlichen Tätigkeit zu tun hatten und haben.

Jedenfalls - anscheinend nur für mich - waren die Entscheidungen des Landgericht Köln (Az. 14 S 1/17 u.14 S 45/16) ein (Jahresend-) Paukenschlag. Zwei frenetisch umjubelte Sachverhalte (Einfachermittlung, Ehefrau) wurden vom Berufungsgericht gekippt und zum wiederholten Male das Erstgericht (gewaltig) abgewatscht. Natürlich bleibt die weitere Entwicklung und Signalwirkung bundesweit hier spannend.




Anforderungen des Berufungsgericht Köln: Ehemann gegenüber Ehefrau (und umgekehrt)


1) Vortrag auf die Internetnutzung der Ehegatten, zu
a) Kenntnissen,
b) Fähigkeiten,
c) Nutzerverhalten


2) Pflicht des beklagten Ehegatten
a) den Ehegatten zu befragen, ob
aa) dieser die streitgegenständliche Rechtsverletzung begangen hat
ab) Filesharing-Software auf den von ihm genutzten, internetfähige Geräten installiert war und
ac) das streitgegenständliche Werk zum Download in einer Filesharing-Tauschbörse zu der Tatzeit / den Tatzeiten angeboten hatte
b) Angaben, ob er überhaupt insoweit seinen Ehegatten befragt hat
c) das Ergebnis seiner Nachforschungen der Klägerin wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen


3) sonstige Umstände der Anschlussnutzung,
a) ob und welche sonstigen internetfähigen Geräte neben dem Rechner seines Ehegatten und seinem eigenen in seinem Haushalt vorhanden waren,
b) wie diese Geräte, einschließlich seines Rechners und des seines Ehegatten, von den Eheleuten genutzt wurden.
c) ob der Ehegatte den Rechner des / der Beklagten mit nutzt (wie: vollständig / teilweise)


4) Untersuchung der eigenen internetfähigen Geräte durch den Beklagten nach Zugang der Abmahnung, nach
a) installierter Filesharing-Software
b) Installation des Streitgegenstandes


Das Berufungsgericht geht dabei weiter davon aus, dass im Zusammenleben unter Ehegatten die grundlegenden Tatsachen bekannt sind, wie
a) eine besondere Gewandtheit des Ehegatten im Hinblick auf Computer- und Programmierkenntnisse
b) oder auch das Gegenteil, nur rudimentäre Kenntnisse
c) Wer nur mit Hilfe oder auf Grundlage der technischen Voreinstellungen eines anderen das Internet nutzt bzw. nutzen kann, kommt gegebenenfalls als (Allein-) Täter - nicht - in Betracht




Das bedeutet, es bleibt weiterhin in der Rechtsprechung zu Filesharing Fällen spannend. Vor allem sind hier die Anwälte gefragt, die Abgemahnte vor Gericht vertreten.







Querbeet



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BGH, Versäumnisurteil vom 06.10.2016 - I ZR 97/15 (Gegenstandswert)
BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 - "Afterlife" (Volltext)
BGH, Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 - "WLAN Schlüssel" (Volltext)
- BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - I ZR 154/15 - "Afterlife" (Gehörsrüge)
BGH, Beschluss vom 27.10.2016 - I ZR 90/16 (Verjährung)
BGH, Urteil vom 25.10.2016 - II ZR 230/15 (Zustellung "demnächst")
BFH, Urteil vom 21.12.2016 - XI R 27/14
BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - 5 StR 164/16 ("kinox.to", "kino.to")
BGH, Beschluss vom 23.01.2017 - I ZR 265/15 (BB, Verjährung)
BGH, Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16: "Loud" (Volltext)
BGH, Beschluss vom 26.04.2017 - I ZB 41/16 (.rka RAe, Anwaltskosten im Gestattungsverfahren)
BGH, Urteil vom 15.05.2017 - VI ZR 135/13 (im Volltext)
BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - I ZR 115/16: "Metall auf Metall III" (Volltext)
BGH, urteil vom 13.07.2017 - I ZR 193/16 - "Benutzerkennung" (Reseller, kein Beweisverbot)
BGH, Urteil vom 27.07.2017 – I ZR 68/16 (theoretische Möglichkeit einer Täterschaft der Ehefrau nicht nur behauptet)
BGH, Urteil vom 21.09.2017, I ZR 58/16 - "Sicherung der Drittauskunft"


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Das Landgericht München I legt dem EuGH die Frage vor, ob die Handhabung des Schadensersatzanspruches beim Filesharing durch den BGH mit EU-Recht vereinbar ist (Beschluss vom 17.03.2017, Az. 21 S 24454/14)


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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken veröffentlicht (PDF)


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EuGH, Urteil vom 26.04.2017, C-527/15 ("Streaming")
EuGH, Urteil vom 29.11.2017, C-265/16 (Vereinbarkeit von Online-Videorekordern mit dem Urheberrecht)


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OLG München, Urteil vom 12.05.2017, Az. 10 U 748/16 (Beweiswürdigung Erst- / Berufungsgericht)
OVG Münster, Beschluss vom 22.06.2017, Az. 13 B 238/17 (VDSG - rechtswidrig)
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2017, Az. 1 AR 35/17 (SA Z) (Gerichtliche Zuständigkeit bei Online Persönlichkeitsverletzungen)
OLG Bremen, Beschluss vom 21.09.2017, Az. 1 Ws 55/17 (Anspruch auf strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht von Urheberrechtsverletzungen)


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Forenwelt




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Wenn man sich selbst als Forenbetreiber an einer Einschätzung heranwagen will, wird diese wohl immer subjektiv ausfallen. Ich bemühe mich aber, so sachlich und objektiv wie notwendig zu bleiben.








"Die große verschworene Opfergemeinschaft"

Jeder, der sich länger mit diesem Thema beschäftigt, mit offenen Augen durch die Forenlandschaft geht, kommt unweigerlich auf einem gemeinsamen Nenner. Das einzig halbwegs funktionierende Forum als Treffpunkt - aller - Involvierten (und so nie mehr erreicht) war 2006 - 2007 das Unterforum: "Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer" im Gulli:Board. Heute sind realistische gesehen zwei Foren übrig geblieben, die sich selbst auf ihren Fahnen: "Verbraucherschutzforum" geschrieben haben. Behaupten jedenfalls Beide. Lassen wir das erst einmal so abstrakt stehen. Ob einem Forum, dass sich mit dem Thema "Abmahnungen wegen Filesharing" beschäftigt, überhaupt eine bedeutende Rolle zukam oder zukommt, auf diese Frage weiß ich persönlich keine verbindliche Antwort, tendiere aber eher zu nein. Die Antwort liegt höchstwahrscheinlich im Auge des jeweiligen Betrachters (o - ja; o - nein; o - vielleicht (Zutreffendes bitte ankreuzen!)). Genauso wird ein Forum ohne "funktionierende" Administration nicht bestehen. Wenn man die Zeit zurückspult, war doch ein (nichtadministratives) Forum dazu da, um zu diskutieren, sich zu streiten, zu provozieren, Dampf abzulassen, zu beruhigen, zu trollen, sich zur Schau zu stellen, zu informieren, zu helfen, oder einfach Fragen zu stellen, auf die man eine verbindliche Antwort erhoffte. Die Diskrepanz bei Letzteren, von Laien zu einem juristischen Thema, was noch in den Kinderschuhen steckte. Aber, ohne jeglichen wirtschaftlichen Eigeninteressen, was sich noch ändern sollte. Denn wir Opfer wollten auch ein Stück vom Kuchen "Abmahnwahn". Nur konnte auch ein Forum das dritte Newtonsche Gesetz (Prinzip von Actio und Reactio; auch Gegenwirkungsprinzip, Wechselwirkungsprinzip) nicht außer Kraft setzen. Anfänglich, wohl nur müde lächelnd beobachtet, wurde mit dem wachsenden Traffic, dem immer häufigeren Auffinden in den Suchmaschinen, dem unzensierten Veröffentlichen von Schriftsätzen, dem unbekümmerten Aufstellen von (unbewiesenen) Behauptungen, und ja mit den (ungezügelten) Beleidigungen ganz langsam spürbar, dass sich die "Abmahner" wehrten. Und was viele in ihrer Arroganz vergessen, muss in einem Forum, wo die User anonym unterwegs sind, immer nur die Betreiber (Administration) ihren Kopf und Geldbörse hinhalten. Denn die mutigen Forenuser, sind mit Nickname, IP Anonymisierungstool und Wegwerf-E-Mail unterwegs (oder rufen mit unterdrückten Rufnummern an). Keine Aufregung. Natürlich sichert das Internet jedem seine Privatsphäre. Aber zu einem sensiblen Rechtsthema wie Filesharing Abmahnungen muss eine Teilidentifizierung her. Das würde nämlich zur Folge haben, keiner würde bewusst / unbewusst Dampf ablassen und viele arme Opfer-Würstchen würden wieder auf "Tinder" posten.




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Wer kommt heute noch in ein Forum?

Auch hier muss man über den Tellerrand, oder einfach zurückschauen. Unser Hauptargument war doch: "Die Dubiosesten der Dubiosen klagen nicht und werden es wahrscheinlich auch nicht!", Slogans: "Betrug, Abzocke, Strafanzeige erstatten, ich bin unschuldig!" und einer Rechtssprechung / Abmahnpraxis in den Anfängen. Wir gefielen und gefallen uns noch heute in der großen Opferrolle.




Steffen Heintsch:
» Für mich stellte meine Abmahnung (14.12.2006) ein erzieherischer Faktor dar. Ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung und Bezahlung irgendeiner Forderung beendete ich das illegale Filesharing! «





Dies funktionierte auch bis ... ja bis einmal zum Urteil des Bundesgerichtshofs "Sommer unseres Lebens" (Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08) i.V.m. der resultierenden steten Erhöhung der Klagetätigkeit, andermal einer sich immer mehr öffnenden Berichtserstattung beider Seiten. Obwohl von vielen Anwälten und "Foren-Experten" voreilig schon mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs frenetisch abgefeiert (Motto: "Habt alle ein ungesichertes WLAN!"), kam die bitterböse Überraschung mit der Volltextveröffentlichung. Wobei, viele der Benannten erkannten und erkennen heute noch nicht dieses Zeichen.




(...) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (...)





Mit diesem Zitat stellten die Bundesrichter erstmals dogmatisch die Verteidigung auf zwei Säulen (kurz: Täterschaftsvermutung / sekundäre Darlegungslast). Natürlich bleibt als bitterer Beigeschmack, dass der beklagte Anschlussinhaber den Sachvortrag des Klägers substantiiert erschüttern muss, was immer mehr zu einem echten Vollbeweis nahekommt. Man haben wir gelacht oder einfach es nicht verstanden! Die Abmahner - immer einen Schritt voraus - erkannten aber sehr schnell dessen Bedeutung und erhöhten jetzt stetig die Schlagzahl der Klageverfahren, gewannen und öffneten sich in puncto Berichtserstattung. Natürlich wird jede Seite nur das ihm genehme Urteil veröffentlichen. Logo. Obwohl Anwälte, die ihren grandiosen Sieg am Amtsgericht im Netz zelebrieren, auch über eine verlorene Berufung sachlich berichten sollten, nein müssen. Natürlich stellt dieses meine Meinung dar.

Wenn man es wollte, wurde überdeutlich, unsere jahrelang erbaute Sandburg fing an, stark rieselnd einzustürzen. Unser Hauptargument: "Die Dubiosesten der Dubiosen klagen nicht, und werden es wahrscheinlich auch nicht!" verpuffte, wir wollten (und wollen) spielen, beherrschen aber nicht die elementarsten Spielregeln. Wollen auch nicht, denn unsere selbst kreierte "Opferrolle", Slogans: "Betrug, Abzocke, Strafanzeige erstatten, Ich bin unschuldig!" sowie überschlaue Arroganz (es reicht völlig zwei Urteile des Amtsgericht Hintertupfingen zu lesen und zwei Zitate auf mich anzuwenden; ich bin dreimal schlauer als ein Anwalt, wer braucht schon einen, außerdem kostet dieser nur Kohle; und wenn Anwalt, macht dieser was ich sage, und muss natürlich jede Summe akzeptieren usw.) standen und stehen uns im Weg. Übertrieben? Nein! Wenn man umfassend informiert und sich die diversen Gerichtsentscheidungen durchliest, und halbwegs versteht, derjenige kommt zu keinen anderen Schluss. Angstmacherei. Warum denn nur? Wenn ich diverse gewonnene und verlorene Gerichtsentscheidungen kenne, kann ich mir ein Bild machen (Kläger- / Beklagten- / Richterargumente), als nur diese bewusste erbärmliche Augenwischerei einer "Opfergemeinschaft", die eigentlich das Gegenteil ist.







Klagen die denn wirklich? Wie hoch ist denn die Klagewahrscheinlichkeit, dass ICH verklagt werde?

Eine nächste Diskrepanz. Ich möchte als Abgemahnter unbedingt wissen, ob mein Abmahner klagt und vielleicht wie oft, aber will es letztendlich nicht lesen. Ich will nur heroisch am Amtsgericht Hintertupfingen gewonnene Urteile lesen und das mein Abmahner verliert. Daraus nehme "zahlenixfix" ein oder zwei Zitate, die halbwegs auf meinen Fall passen könnten. Und wenn ich verliere, na dann ist doch der Anwalt schuld oder der Richter. Dämlich, geldgierig und faul diese Golf spielende und Porsche fahrende verglüngelten Juristen.








Die Wahrheit ist dabei ganz einfach.

Die genaue Klagewahrscheinlichkeit an Hand konkreter Zahlen kennt nur der Abmahner, der sie nicht verrät. Jeder, der eine Klagewahrscheinlichkeit sich und anderen an Hand uralter Schätzungen verkaufen will, ist dumm wie ein Brot bzw. eine Wurst.




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Es ist doch ganz einfach - natürlich passt dies nicht in unserer lilabunte Welt - wer nicht zahlt, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50; bereite dich so vor, als wenn Du mit Erhalt der Abmahnung eine Klageschrift in den Händen hieltest; lege jeden Monat einen kleinen Geldbetrag für den Fall der Fälle zurück. Punkt. Deshalb werden auf AW3P die Leser weiterhin -umfassend - informiert und können alle bekannten Gerichtsentscheidungen studieren.








GguGpr - Abmahnung for everyone lohnt sich nicht mehr!

Den finalen Schlag für das Ende der "verschworenen Opfergemeinschaft" (so sehen wir uns sehr gerne) und einem Aussortieren der "schwarzen Schafe" des Abmahnwahns, brachte das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (in Kraft treten 09.10.2013, kurz: GguGpr). Natürlich sollte man aber Eines nicht verdrängen. Benutzt jemand eine Tauschbörse für illegales Filesharing, wird die betreffende IP-Adresse geloggt, die Person hinter dieser (leider nur der Anschlussinhaber) zur Auskunft gestattet und durch dem Provider übermittelt, hat diese das legitime Recht sich gegen diesen Rechtsverstoß zur Wehr zu setzen. Zusammenfassend waren aber die "Goldenen Zeiten des Absahnens" aber für sehr viele (Abmahnanwälte, Abgemahnte vertretende Anwälte, Trio Infernal) vorbei. Es lies sich nicht mehr schnell, und ohne großen Aufwand viel Geld verdienen, Anwälte suchten sich ein neues Standbein. Selbst die Übernahme von Klageverfahren bundesweit durch den mit dem GguGpr wegfallenden sogenannten "fliegenden Gerichtsstand" (Kläger klagt an dem ihm genehmen Gerichtsstandort) verlohnte sich nicht mehr im Verhältnis zum eigentlichen Aufwand. Dies alles hatte zu Folge, das Betroffene sich maximal nur bis zum Eintreten der dreijährigen Verjährungszeit engagieren, oder nur noch mitlesen. So what!








Aktuell mus man sagen, die Forenwelt ist Tod

Die verbliebenen Zwei, die Neandertaler des Abmahnwahns. Obwohl letztere Floskel auf Filesharing Abmahnungen nicht mehr anwendbar ist (vgl. IT Recht Kanzlei München: Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)).

Natürlich verirrt sich der eine oder andere Hilfesuchende noch in ein Forum. Denn Geiz ist immer noch geil und man erhofft sich eine verbindliche und schnelle Antwort auf seinen konkreten Rechtsfall. Nur weiß man auch teilweise nicht, handelt es sich jetzt, geschuldet durch die selbst ausgewählte Anonymität (Nickname, anonymer Account), um einen realen Abgemahnten oder eine des Traffics wegen kreierten. Dann gibt es noch einen sogenannten harten Kern (Handvoll), der je nach seinen Möglichkeiten antwortet oder das Forum als Privatchat umfunktioniert, sowie der Administration und deren Ausrichtung. Und auch wenn es niemand gern wahrhaben will, die Masse diskutiert heute nicht mehr in einem Forum mit, weil das Thema einfach vom Tisch des öffentlichen Interesses ist. Die Zukunft ist nur noch bei den Bereitstellungen von Informationen. Jeder Administrator ist hier in der Pflicht umfassend zu informieren.








Summa sumarum

Jedes Forum kann, darf und wird seine Interessen weiter verfolgen, solange die Technik es hergibt. Jeder Betroffene, Foren-Experte kann, darf und wird seinem Opferstatus nach, dass ihm genehme Forum aufsuchen.

Auch wenn es jetzt wieder einen Aufschrei unter den selbst ernannten Foren-Experten geben wird: Aktuell übersteigt die Materie bei Filesharing Abmahnungen die Möglichkeit eines Forums voller Laien. Der einzige Slogan: "Mod. UE + Nichtzahlen" ist nicht mehr zeitgemäß und erfasst auch nicht die Komplexität des Sachverhaltes Urheberrecht (mod. UE ja / nein; Abmahnung berechtigt / wirksam; wann, wie, mit wem, welche außergerichtliche Reaktion etc.) sowie der Rechtsprechung (Dogmatik: tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers / sekundäre Darlegungslast). Je weniger ein Forum besuchen, desto deutlicher wird, dass wir nur herumpfuschen. Egal ob dieser Pfusch vielleicht nicht bewusst vorgenommen wird, es geht letztendlich um das Geld des Hilfesuchenden.



Hiermit möchten wir allen Lesern dieses Blogs, all unseren Kunden und Partnern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2018 wünschen.








Frohes, gesundes und vor allem friedliches neues Jahr

Hiermit möchten wir allen Lesern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2018 wünschen.




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.........................Frohes Neues Jahr – Happy New Year – Bonne Année – Buon Anno – Feliz Año Nuevo –
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