Statistik I. HJ 2016

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Steffen
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Statistik I. HJ 2016

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 2. Juli 2016, 14:51

Initiative AW3P:
Filesharing Statistik für das 1. HJ 2016



14:50 Uhr


Die Zeit vergeht so rasant, und ehe man sich versieht, ist die erste Hälfte des Jahres 2016 wieder Geschichte. Die Initiative AW3P möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das erste Halbjahr zu resümieren.



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Antistatist!? Antistatistik!? Natürlich ist diese Formulierung provokant ausgewählt. Es wird von meiner Seite aus - keine - tiefgründige wissenschaftlich fundierte Statistik geben. Nicht nur, weil ich diesbezüglich nicht ausreichend qualifiziert bin, sondern auch, dass zu wenige empirische Daten vorhanden sind. Auf die Nennung diverser Zahlen möchte ich dennoch nicht verzichten, diese werden für den einen oder anderen vielleicht doch von Interesse sein, oder auch nicht.




AW3P Zahlensalat



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Beginn 01.05.2007: 0
Zwischenstand 30.06.2016; 23:35 Uhr: 2.903.096 Besucher






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PDF: "Wegweiser Inkasso"


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Klagezahlen

Mit der Veröffentlichung dieser Zahlen sind regelmäßig zwei Extreme ersichtlich. Einerseits wird den Zahlen kein Glauben geschenkt, da ja weit mehr Klageverfahren bundesweit geführt werden. Anderseits wird geschlussfolgert, dass die daraus resultierende bzw. berechnete Klagewahrscheinlichkeit bis mehrere Stellen hinter dem Komma - keinen - Anlass zur Sorge bietet.

Natürlich - und dies betone ich immer und immer wieder - stellen diese Zahlen eben nicht die Gesamtzahlen der geführten Klageverfahren bundesweit bei Filesharing-Fällen dar, sondern nur die mitgeteilten Zahlen - 40 - von insgesamt - 53 - auf AW3P aktuell gelisteten Kanzleien. Es gibt bundesweit weit mehr Anwaltskanzleien die Filesharing-Fälle übernehmen sowie Betroffene, die sich allein (mit ohne Anwalt) verteidigen. Hierbei werden diese obsiegen, anerkennen, versäumen, oder sich außergerichtlich bzw. gerichtlich vergleichen - ohne - in dieser Antistatistik erfasst zu sein.

Selbstverständlich werden die übermittelten Informationen vertraulich behandelt, nach der Zusammenfassung die zugesandten E-Mails gelöscht und nur die Gesamtzahlen - ohne - namentliche Spezifizierung veröffentlicht. Ich bedanke mich bei allen Kanzleien, die ihre Zahlen freundlicherweise mitgeteilt haben.


Des Weiteren gilt der umgemünzte Grundsatz: "iudex non calculat" - "der Richter rechnet nicht".


.................


Kanzleien

2011: 21
2012: 42
HJ 2013: 35
2013: 34
HJ 2014: 37
2014: 33
HJ 2015: 44
2015: 47
HJ 2016: 40

.................


Mandate

2011: 13.784
2012: 15.652
HJ 2013: 7.425
2013: 12.854
HJ 2014: 4.660
2014: 10.469
HJ 2015: 4.416
2015: 10.901
HJ 2016: 4.851

.................


Vergleichsbereitschaft (Mandanten)

2011: 0
2012: 42,60 %
HJ 2013: 41,45 %
2013: 36,00 %
HJ 2014: 23,05 %
2014: 20,78 %
HJ 2015: 3 - 10 % - größere Kanzleien; 30 - 80 % - kleinere Kanzleien
2015: 20 - 30 %
HJ 2016: 42,33 %

.................


Wöchentlicher Durchschnitt - Anrufe von Abgemahnte

2014: 1-2
HJ 2015: 3 - 5
2015: 1 - 3
HJ 2016: 3 - 5
  • Hinweis:
    Da im Grundsatz es nur noch eine Großkanzlei gibt, wäre eine Aufspaltung in kleine und große Kanzleien nicht mehr aussagekräftig.

.................


Negative Feststellungsklage

2011: 0
2012: 0
HJ 2013: 0
2013: 0
HJ 2014: 0
2014: 5 (4 Sonstige, 1 WF)
HJ 2015: 5 (5 Debcon)
2015: 8 (5 Debcon, 3 Sonstige)
HJ 2016: 0

.................


Einstweiliges Verfügungsverfahren (EV)

2011: 0
2012: 27 (27 Sonstige)
HJ 2013: 19 (10 Selig, 5 Sch./Sch., 2 Nimrod, 1 Goethe, 1 Sonstige)
2013: 13 (10 Selig, 3 Sch./Sch.)
HJ 2014: 4 (1 Fareds, 1 Sch./Sch., 1 c-law, 1 WSYCR)
2014: 7 (4 Fareds, 1 Sch./Sch., 1 c-law, 1 WSYCR)
HJ 2015: 2 (1 WF, 1 S&P)
2015: 2 (1 WF, 1 S&P)
HJ 2016: 0

.................


Beschwerdeverfahren

2011: 0
2012: 7 (7 Sonstige)
HJ 2013: 5 (2 Sonstige, 1 WF, 1 Negele, 1 U+C)
2013: 7 (6 § 101 IX UrhG, 1 Streitwert)
HJ 2014: 2 (§ 101 IX UrhG)
2014: 2 (2 Sonstige (§ 101 X UrhG))
HJ 2015: 4 (2 Sonstige, 1 WF, 1 rka.)
2015: 4 (2 Sonstige, 1 WF, 1 rka.)
HJ 2016: 0

.................


Mahnbescheid (MB)

2011: 124 (124 Sonstige)
2012: 495 (495 Sonstige)
HJ 2013: 599 (307 Sonstige, 153 WF, 44 Rasch, 39 rka., 36 Sch./Sch., 8 Fareds, 4 Schröder, 2 Haas (infoscore, S&W), 2 Condor (BB), 1 Debcon, 1 Goethe, 1 S&P, 1 Es.Ka.We.)
2013: 2.016 (1.379 Sonstige, 164 WF, 131 Wulf, 72 BB, 55 Rudolph, 44 Negele, 42 Fareds, 38 Sch./Sch., 37 rka., 35 Rasch, 4 Edelmaier, 3 S&P, 2 adebio, 2 Schroeder, 2 Selig, 1 Schmietenknop, 1 Europa, 1 Wehrl, 1 Sebastian, 1 Es.Ka.We., 1 CSR)
HJ 2014: 482 (159 Sonstige, 101 WF, 67 Wulf, 43 BB, 29 Rudolph, 23 Debcon, 21 Fareds, 15 Sch./Sch., 10 Edelmaier, 5 Negele, 3 CSR, 2 U+C, 2 S&P, 1 Haas, 1 Sebastian)
2014: 1.060 (681 Sonstige, 139 WF, 82 Fareds, 42 BB, 28 Sch./Sch., 27 Sebastian Wulf, 18 Inkasso, 11 Negele, 9 rka., 7 CSR, 5 S&P, 4 Condor, 4 c-law, 2 U+C, 1 WSYCR)
HJ 2015: 441 (340 Sonstige, 40 WF, 30 BB, 12 Sch./Sch., 6 Fareds, 4 Rasch, 4 Sebastian, 4 rka., 1 c-law)
2015: 765 (630 Sonstige, 46 WF, 32 BB, 17 Fareds, 14 Sch./Sch., 10 Debcon, 7 rka., 5 Rasch, 2 S&P, 2 Sebastian)
HJ 2016: 1.155
  • 1.050 Sonstige,
  • 71 WF,
  • 11 BB,
  • 9 rka.,
  • 4 Negele,
  • 3 S&S,
  • 2 Fareds,
  • 2 c-law,
  • 1 Nimrod,
  • 1 WSYCR,
  • 1 DS,
[/b]

.................


Vollstreckungsbescheid (VB)

2011: 0
2012: 22 (22 Sonstige)
HJ 2013: 3 (2 Fareds, 1 Rasch)
2013: 31 (16 Sonstige, 6 WF, 3 BB, 3 Wulf, 2 Fareds, 1 U+C)
HJ 2014: 38 (20 Sonstige, 5 BB, 4 Debcon, 3 Rudolph, 3 Wulf, 3 Sch./Sch.)
2014: 61 (30 Sonstige, 14 BB, 10 Inkasso, 2 Fareds, 1 Schroeder, 1 Sch./Sch., 1 c-law, 1 Condor, 1 Wulf)
HJ 2015: 22 (19 Sonstige, 2 Sebastian, 1 Fareds)
2015: 50 (43 Sonstige, 4 Sebastian, 2 WF, 1 Debcon)
HJ 2016: 22
  • 20 Sonstige,
  • 2 WF,
[/b]

.................


Unterlassungsklage

2011: 0
2012: 19 (19 Sonstige)
HJ 2013: 7 (2 Sch./Sch., 2 Sonstige, 1 Rasch, 1 WF, 1 Schröder)
2013: 10 (5 WF, 2 Sonstige, 1 Rasch, 1 Schroeder, 1 S&P)
HJ 2014: 5 (4 Sonstige, 1 Rasch)
2014: 8 (4 Sonstige, 2 WF, 1 Rasch, 1 Negele)
HJ 2015: 7 (7 Sonstige)
2015: 7 (7 Sonstige)
HJ 2016: 5
  • 4 Sonstige,
  • 1 Negele,
[/b]

.................


Amtsgericht (AG)

2011: 165 (165 Sonstige)
2012: 498 (498 Sonstige)
HJ 2013: 238 (85 WF, 48 Rasch, 30 rka., 29 Sonstige, 27 Sch./Sch., 7 Schroeder, 3 Fareds, 2 CSR, 2 S&P, 2 Es.Ka.We., 2 ZD, 1 Lexius)
2013: 641 (189 WF: 189, 173 Sonstige, 120 Sch./Sch., 72 Rasch, 33 rka., 13 Marquort, 9 Schroeder, 8 BB, 5 Negele, 4 Fareds, 3 Es.Ka.We., 2 Kornmeier, 2 Condor, 2 CSR, 2 Nimrod, 2 Lexius, 1 S&P, 1 ZD)
HJ 2014: 237 (72 Sch./Sch., 55 WF, 34 BB, 34 Sonstige, 18 Rasch, 6 Fareds, 5 rka., 5 Negele, 3 Wulf, 2 CSR, 1 Debcon, 1 Sebastian, 1 S&P)
2014: 1.062 (340 Sonstige, 269 BB, 252 Sch./Sch., 95 WF, 28 rka., 18 Rasch, 10 Schalast, 8 Negele, 8 S&P, 7 CSR, 6 Debcon, 5 Sebastian Wulf, 5 Fareds, 3 Nimrod, 2 Inkasso, 2 Kornmeier, 2 Bindhardt, 1 U+C, 1 Es.Ka.We. Schwrz.)
HJ 2015: 525 (333 Sonstige, 95 BB, 51 WF, 18 Rasch, 14 Sch./Sch., 6 rka., 2 Focus, 2 c-law, 1 Fareds, 1 Kornmeier, 1 Munderloh, 1 Sebastian)
2015: 964 (381 Sonstige, 370 BB, 85 WF, 31 rka., 25 NZGB, 24 Rasch, 22 Sch./Sch., 12 Nimrod, 9 S&P, 3 Sebastian, 1 Fareds, 1 c-law)
HJ 2016: 384
  • 240 Sonstige,
  • 72 WF,
  • 25 rka.,
  • 14 Negele,
  • 9 BB,
  • 8 Rasch,
  • 7 S&S,
  • 4 c-law,
  • 3 DS,
  • 1 Sarwari,
  • 1 S&P,
[/b]

.................


Landgericht (LG)

2011: 5 (5 Sonstige)
2012: 57 (57 Sonstige)
HJ 2013: 98 (90 Sonstige, 4 WF, 2 Rasch, 1 Schroeder, 1 rka.)
2013: 13 (6 Sonstige, 5 Rasch, 1 rka., 1 WF)
HJ 2014: 12 (10 Sonstige, 1 WF, 1 Nimrod)
2014: 69 (51 Sonstige, 7 Rasch, 4 WF, 4 BB, 2 rka., 1 Sch./Sch.)
HJ 2015: 61 (41 Sonstige, 14 BB, 2 WF, 2 Rasch, 1 Negele, 1 rka.)
2015: 131 (95 Sonstige, 27 BB, 4 Rasch, 2 WF, 1 NZGB, 1 rka., 1 Nimrod)
HJ 2016: 88
  • 61 Sonstige,
  • 16 BB,
  • 6 rka.,
  • 3 WF,
  • 1 Negele,
  • 1 Rasch,
[/b]

.................


Oberlandesgericht (OLG)

2011: 1 (1 Sonstige)
2012: 12 (12 Sonstige
HJ 2013: 9 (8 Sonstige, 1 Rasch)
2013: 1 (1 Rasch)
HJ 2014: 4 (4 Sonstige)
2014: 4 (4 Sonstige)
HJ 2015: 9 (9 Sonstige)
2015: 6 (5 Sonstige, 1 Rasch)
HJ 2016: 6
  • 6 Sonstige,
[/b]

.................


Bundesgerichtshof (BGH)

2011: 0
2012: 2 (2 Sonstige)
HJ 2013: 2 (2 Sonstige)
2013: 2 (2 Sonstige)
HJ 2014: 2 (2 Sonstige)
2014: 1 (1 Sonstige)
HJ 2015: 1 (1 Rasch)
2015: 1 (1 Sonstige)
HJ 2016: 2
  • 2 Sonstige,
[/b]

.................


Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

2011: 0
2012: 0
HJ 2013: 9 (9 Sonstige)
2013: 0
HJ 2014: 0
2014: 1 (1 Sonstige)
HJ 2015: 0
2015: 5 (5 Sonstige)
HJ 2016: 0

.................

  • Kurz und knapp:


    "Filesharing, hier stark rückläufig. Scheint sich, auch finanziell nicht mehr zu lohnen ..."

    "Hier herrscht derzeit nahezu vollständige Ruhe ..."

    "Allgemein scheint der Abmahnungswahnsinn etwas zurückzugehen, auch schon vor der Verabschiedung des Gesetzes über freie WLANs ..."

    "Sowohl Klage- als auch Abmahnfälle sind deutlich zurückgegangen. Wir führen das zum einen darauf zurück, dass wir wegen begrenzter zeitlicher Kapazitäten derzeit unsere urheberrechtliche Tätigkeit nicht besonders bewerben, zum anderen liegt es aber auch daran, dass die Abmahnungen insgesamt zurückgegangen sind. Das wird mir auch von anderen Kollegen bestätigt ..."

    "Filesharing ist tod ..."

    "Nichts zu vermelden ..."

    "Auffällig ist noch das Gebaren der Debcon. Von der gesamten Filesharing-Post, die bei uns einläuft, stammt ca. 1/3 von Debcon. Weitere Schritte, insbesondere Klagen, wurden von dort noch nicht eingeleitet ..."

.................




Forenwelt

Es ist weiterhin ersichtlich, die so wichtige Forenwelt besteht im Grundsatz - nur - noch aus zwei nennenswerten Foren (Forum IGGDAW, AW3P).



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Diskussionen bzw. Postings von Neu- sowie Altabgemahnten sind extrem rückläufig. Sicherlich ist die mittlerweile angebotene Informationsvielfalt so groß, dass kein Registrieren und keine Anmeldung erforderlich sind, um sein Anliegen zu erläutern und zur Diskussion zu stellen. Der (Neandertaler-) Trend setzt sich aber in diesen zwei Foren unaufhaltsam fort, das heißt, ein Forum zum Thema Filesharing-Abmahnung verliert an Interesse.

Seit dem offensichtlichen Stillstand der Klagen an den Amtsgerichten durch die Kanzlei "BaumgartenBrandt" sowie dem Nichtdurchsetzen der zumindest angekündigten Klageverfahren durch ein Inkasso, erhärtet sich die Prognose dass es seit dem inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013):
  • 1. die jährlich anzahlmäßig versendeten Abmahnungen rückläufig sind,
    2. abgemahnt (und geklagt) wird,
    a) in großer "Stückzahl"
    - 1 "Großkanzlei" mit der entsprechenden wirtschaftlichen Klientel (wie z.B. Münchner Kanzlei "Waldorf Frommer")
    b) in geringer "Stückzahl"
    - wenige "Kleinkanzleien" (wie z.B. "rka.-RAe", "Nimrod", "FAREDS", "Schutt, Waetke"; "Daniel Sebastian", "c-Law", "Yussof Sarwari" usw.)
Und für jeden - der es erkennen will - wird deutlich, dass die Kluft zwischen der allgemeinen Foren-Meinung und der Realität in der Rechtsprechung und Klageverfahren größer wird. Aber zu Ungunsten der Foren, egal wer auch die "alten goldenen Gullizeitenparolen" weiterhin werbekräftig propagiert. Punkt.




Rechtsprechung

Höhepunkt in der ersten Hälfte des Jahres bildete der kompakte Verhandlungs-Termin am Bundesgerichtshof. Stand es letztes Jahr (11.06.2015: I ZR 19/14 - "Tauschbörse I", I ZR 21/14 - "Tauschbörse II", I ZR 75/14 - "Tauschbörse III") noch aus unserer Sicht 0:3, konnte aktuell zumindest ein 1:4 verbucht werden (12.06.2016: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15; Hinweis: noch kein Volltext!). Und was für eines. Hier muss aber der Volltext abgewartet werden, bringt aber ein einfacher Passus (Pressemitteilung, I ZR 86/15) höchstwahrscheinlich Licht ins Dunkel des Störer-Dschungels (beachte: nur in der - volljährige - Konstellation Mitnutzer!).
  • (...) Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht. (...)
Aber wie immer gilt, bindend ist nicht die Pressemitteilung, deshalb muss die Veröffentlichung des Volltextes abgewartet werden.

Ansonsten ist ersichtlich, die Klagewellen der Kanzlei "BaumgartenBrandt" vor den Amtsgerichten sind Geschichte sowie ist die groß angekündigte Klagewelle eines Inkassos wohl im Verborgenen geschehen oder einfach ausgeblieben. Begrüßenswert, dass die abmahnenden Kanzleien sich weiter öffnen und über ihre Entscheidungen berichten.

Das bedeutet aber auch, die Qualität der Filesgaring-Verfahren steigt. Haben sich noch Gerichte bei "BaumgartenBrandt-Klagen" mit einem qualitativ geringen Beklagten-Sachvortrag zufrieden gegeben, wird jetzt die Messlatte höher gelegt. Jeder Beklagte ist - in Zusammenarbeit mit seinem Anwalt - gut beraten dem Hauptaugenmerk auf die Detailliertheit und Plausibilität des eigenen Sachvortrages zu legen. Natürlich ist es menschlich bei Gott und die Welt die Schuld zu suchen und diese bei bestimmten Gerichtsstandorten oder deren Kammern, Verstößen gegen das Grundrecht, Rechtsbruch, unfähigen Richtern usw. usf. vermeintlich zu finden.

Oder einfach abzugehen von widersprüchlichen (Zeugen-) Aussagen, pauschalem Bestreiten, theoretischen Möglichkeiten sowie Anpassung seines Sachvortrages an den Hinweisen des Gerichtes oder von Erst- zu Berufungsgericht usw. usf.

Ich werde ein Urteil separat anschneiden. Hierbei geht es um die Entscheidung des Amtsgericht Charlottenburg (Urt. v. 26.05.2016, Az. 218 C 37/16), erstritten durch die Berliner Kanzlei "Jüdemann Rechtsanwälte". Die Klägerin (DigiRights Administration GmbH / Rechtsanwalt Daniel Sebastian) behauptet, Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte für dezentrale Computernetzwerke für diverse Musikstücke zu sein und insoweit berechtigt zu sein zur Auswertung und zum öffentlichen Zugänglichmachen. Das Amtsgericht sagt aber, dass nach dem Sachvortrag der Klägerin an sie nur Rechte "mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken ..." übertragen wurde. Ein solches, eigenständig übertragbares Nutzungsrecht gibt es nicht. Erlangt diese Entscheidung Rechtskraft, wird es spannend, ob bei entsprechender Nachprüfung ähnlich gelagerte Abmahnungen rechtlich aufrechterhaltbar sind oder Schadensersatzklagen drohen können.




Was war, was wird?

Diese Einschätzung basiert natürlich aus meinem subjektiven Blickwinkel heraus und ich versuche nicht abschweifen.

Wer mit offenen Augen sieht, wird bemerken, dass Filesharing-Abmahnungen nicht mehr das Interesse haben, wie vor den inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013). Die versendeten Abmahnungen gehen zurück und es kristallisiert sich immer weiter heraus, es gibt nur noch einen Großabmahner und mehrere Kleinabmahner. Und zukünftig - egal wer welchen Standpunkt haben sollte - wird man sich im Wesentlichen nur mit der Münchener Kanzlei "Waldorf Frommer" im Gerichtssaal auseinandersetzen müssen. Sicherlich sollte man auch Klagen der Hamburger Kanzlei ".rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR" immer beachten. Und wichtigstes Indiz, dass die Berichte über gewonnen Entscheidungen - jedenfalls aus unserer Sicht - immer mehr verebben.

Abschließend, es bleibt weiterhin spannend zumindest nur im Gerichtssaal. Danke an alle, die sich weiterhin engagieren. ...

... Eines wäre trotzdem noch erwähnenswert. Am 14. Dezember dieses Jahres habe ich - so viel Egoismus sei gewährt - mein 10-jähriges Jubiläum.



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Hier wird natürlich ein Sonderbericht ("10 Jahre im Abmahnwahn mit ohne Therapie!") erfolgen mit viel Abmahnwahnhistory und "pikanten" Details (Fax, E-Mail, Schriftsätzen, Pannen usw. usf.).





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Steffen Heintsch für AW3P




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Initiative AW3P
z.H. Herr Steffen Heintsch
An der Kirche 11
07343 Wurzbach/Thüringen


Telefon: +49 (0)36652 359741 (Festnetz)
Telefax: +49 (0)36652 359742
E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
oder
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Web:
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Blog:
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