[quoteemleo1234]Jetzt steht in dem Schreiben, dass man die Person namentlich nennen könnte, die die Urheberrechtsverletzung
begangen hat, um seine eigene täterschaftliche Verantwortlichkeit zu verneinen.
1) Wie genau soll das funktionieren?
2) Welche weiteren Konsequenzen hätte das für mich als Anschlussinhaber?
3) Welche Konsequenzen hätte das für meinen Fast-Schwiegersohn?
Angenommen ich bzw. mein Fast-Schwiegersohn wäre bereit zu zahlen, allerdings nicht in der genannten Höhe
(900 Euro), wie gehe ich am besten vor? Schicke ich eine mod. UE + ein Verhandlungsschreiben über die Höhe
des zu zahlenden Betrags? Oder muss ich nur ein Verhandlungsschreiben schicken oder erst mal nur eine mod. UE?[/quoteem]
Das sind diese Fragen, auf die ein Forum wohl keine Antwort kennt oder erteilen kann. Warum? Man kommt schnell
in die Richtung unerlaubte Rechtsberatung und was noch schlimmer wäre Aufruf zu einem möglichen Prozessbetrug!
Aber ich kann Dir das Problem -
Allgemein - veranschaulichen.
Im Grundsatz hat der Abgemahnte, aus der ersten Vermutung seiner möglichen Verantwortlichkeit als Anschlussin-
habers, gegenüber dem Abmahner (allgemein) hinsichtlich einer vermeintlichen Urh-Rechtsverletzung:
- => Unterlassungsanspruch (Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung)
=> Bei “Berechtigung“ der Abmahnung die Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und des Schadensersatzes (wenn
diese nicht berechtigt ist, hat er sich dagegen zu wehren!)
Man sagt weiterhin, Du bist als Inhaber des Internetzuganges verantwortlich, was über Deinen Anschluss aus
passiert. Punkt. Aus. Hast Du Deine zumutbaren Prüfpflichten bewusst/unbewusst verletzt - kannst Du als Störer
(Anwaltskosten) haftbar gemacht werden, bei fahrlässigen bzw. schuldhaften Verhalten - auch für den (fiktiven)
Schaden der Lizenzanalogie folgend. Wieder Punkt. Aus.
Warst Du es nicht selbst, kennst aber den Filesharer, hast Du ihn, resultieren aus Deiner Auskunftspflicht
(§ 54f (Abs. 3) UrhG), namentlich zu benennen. Das heißt, wenn ich den betreffenden Verursacher (“Täter“) kenne:
gebe ich als AI eine UVE ab, benenne den wahren “Täter“, der wiederum gibt eine vorbeugende UVE mit ab.
jetzt kommt man aber in der Situation, das diese Konstellation nur einen nützt, nämlich den Abmahner. Warum?
Weil er jetzt Notfalls vor Gericht ein leichteres Spiel hätte, da man den Störer (AI) und Täter (Benannte)
präsentieren kann, jeder eine UVE abgibt und man jetzt auswählen kann, ob man nicht alle beide haftbar macht
oder nur den Benannten. Dieses wird in dieser Konstellation: Benennung auch ein Richter nicht anderes sehen
und es käme die
vollen Kosten auf den Benannten zu + das Du letztendlich auch eine UVE abgeben musstest (davor
kommst Du auch bei einer Benennung nicht herum). Hier hängt jetzt auch viel davon ab, wie hast Du als AI Deinen
Zugang abgesichert um so etwas möglichst zu verhindern.
ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Im Gegenteil, solltest Du diese Strategie weiter verfolgen, würden bei Benennung höchstwahrscheinlich alle beide
Platz nehmen.
Deshalb könnte man erst einmal reagieren, ohne einen “Täter“ mit Name und Adresse zu benennen. Man kann ja sagen,
das man seinen Anschluss abgesichert hat - wie die konkrete Situation vorliegend: 1.,2.,3. ... 10. - und das auf
den Internetzugang noch weitere Personen (Ehefrau, erwachsene Töchter, erwachsene Schwiegersöhne) zugreifen können,
die aber regelmäßig und altersbedingt belehrt und kontrolliert werden.
Das größte Problem hieraus, wenn man nun mit ohne Anwalt reagiert und jetzt den Abmahner über die strafbewehrte UVE
(mod. UE) hinaus - sich mitteilen will -, das man sich um Kopf und Kragen schreiben kann. Deshalb nur mit Anwalt
(kostet natürlich Geld) oder nur die strafbewehrte UVE (mod. UE) und “schweigend“ Verteidigen. Wie genau, kannst
Du
hier nachlesen (aber auch die Risiken nicht überlesen). Man muss sich jetzt entscheiden, ob man auf Sicherheit
(Zahlen, Vergleich) geht oder auf Risiko (mod. UE + nicht zahlen, Risiko Klage - 3 Jahre lang).
Das Einfachste natürlich, Du gibst eine mod. UE ab und die Helden Deiner Töchter löhnen die Forderungssumme. Rechts-
streit erledigt! Noch eine zwischen die Hörner und P2P Out! Ein bisschen Strafe muss schon sein - für den Wissenden
und Unwissenden! Denn es können durchaus auch noch weitere Abmahnungen eintrudeln, wenn man "fleißig" war!
VG Steffen