Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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abzocke
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#121 Beitrag von abzocke » Samstag 24. November 2012, 17:39

walter hat geschrieben:Hallo,
ich bekam heute ein Schreiben mit einer Abmahnung, wegen download eines Computerspieles. 900.-€ sollen wir zahlen.
Wir sind ein Ehepaar über 52/62j. und spielen keine Computerspiele, haben weder playstation noch PC, nur Mac. Unser Netzwerk ist verschlüsselt, der Nachbar kanns nicht gewesen sein. Dei einzige Erklärung hierfür könnte bei Besuch liegen, z.B. mein 19 jähriger Neffe. Der sagte aber, nein, er habe nichts geladen als er bei uns war. Gibt es sonst eine Möglichkeit?
Bin sehr irrtiert, fern eines Schuldgefühls, aber voll eines Ohnmachtsgefühls.
Wie sollen wir vorgehen, eine mod UE? Habe das gerade durchgelesen, verstehe es aber auch nicht ganz um ehrlich zu sein.
vielen Dank für Tipps und erklärende Hilfe im Vorraus
Sie als Anschlußinhaber werden beschuldigt das über ihren Anschluß dieses Spiel heruntergeladen wurde.Wer es schlußendlich war ist dabei ersteinmal unerheblich.Ich würde zuerst einmal die modef Unterlass Erklärung auf den Weg bringen.Nehmen sie auf keinen Fall die von der Kanzlei mitgeschickte,da diese ein Schuldeingeständniss beinhaltet.Weiterhin senkt sie den Streitwert enorm und es geht nur um die verlangte Forderung.Geben sie keine ab droht ihnen eine einstweilige Verfügung und es wird richtig teuer.

Weiterhin würde ich mir hier die Grundregeln durchlesen.Dort werden viele offene Fragen von ihnen beantwortet werden.

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/wissen.htm" onclick="window.open(this.href); return false;

Lassen sie sich nicht verrückt machen, wie ihnen geht es auch tausenden anderen Menschen die einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt werden.Laut Statistik wird nur ein geringer Prozentsatz von diesen kanzleien wirklich verklagt.Diesen geht es nur um eins :

Mit sehr wenig Aufwand sehr viel Geld zu verdienen.Die ihnen zugeschickte Abmahnung wird außer den personendaten mit identischem Inhalt an hunderte von anderen Haushalten geschickt.

Dilli
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#122 Beitrag von Dilli » Samstag 24. November 2012, 18:45

Hallo an alle, bin neu in diesem Forum,
@walter, so wie Ihnen ergeht es zigtausenden Leuten in Deutschland.
Eine Abmahnug flattert ins Haus, man ist ersteinmal völlig ratlos und verstört, und weiß zunächst nicht, was man machen soll, auch ob der extrem kurz gesetzten Reaktionsfristen.
Zunächst hilft es extrem, sich gründlichst in die Materie einzulesen, was hier in diesem Forum sehr gut und übersichtlich erklärt wird.
Auch das Erstgespräch mit einem mit einem auf Urheberrecht spezialisiertem Anwalt nimmt auch schon viel an Irritation heraus, und man kann dann für sich einen Weg entscheiden ,z.B modifizierte Unterlassungserklärung + Nichtzahlen, wie es die meisten tun.

Wie mein Vorredner es sehr richtig sagt, es geht letztendlich darum, mit weing Aufwand viel Geld zu verdienen, unter dem Deckmantel der Urheberrechtsverletzung und deren konsequenter Verfolgung, das alles mit freundlicher Hilfe von Vater Staat, dessen geltendes Recht sich die Abmahner sehr geschickt so hindrehen, wie sie es brauchen, um ordentlich Geld einzunehmen
Ob man es letztendlich war oder nicht spielt keine Rolle, alles ist so ausgelegt das man immer Täter für die Musikindustrie bzw. deren Abmahnanwälte ist.

Ich würde empfehlen, mich zunächst gründlich zu informieren durch Recherche, und mich dann mit einem versierten Anwalt zusammensetzten, das war auch meine eigene Vorgehensweise, vielleicht können Sie ja einen Verbindungsnachweis(Routerprotokoll, Daten vom Provider) erbringen, der Sie vielleicht schon entlasten kann, falls zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung zu einem Tauschnetzwerk bestand, das ist eigentlich die einzige Möglichkeit für einen effektiven Gegenbeweis.

P.S.: Ein normales Rechtsempfinden bzw.Rechtsverständnis in diesem Gebiet findet praktisch keine Anwendung, alles sehr speziell, Ihnen viel Erfolg

Viele Grüße
Dilli

walter
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#123 Beitrag von walter » Samstag 24. November 2012, 19:02

Vielen Dank,
die Wissensseite wird mein Wochenende pimpen, das ist ja wirklich sehr umfassend!

Und dann also eine Unterlassungserklärung nach Ihrem Muster verfassen.

Sie haben wohl recht, es tut nichts zur Sache wer da was geladen hat, aber das Leck wüsste ich gerne.
Wie findet man Hilfe die das Netzwerk sicher macht, las da was von einem gesicherten Gastzugang mit beschränkter Nutzung?

Dilli
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#124 Beitrag von Dilli » Samstag 24. November 2012, 19:24

Hallo walter,

1. Es handelt sich um einen Zahlendreher bei der IP Adresse, die Ihnen irrtümlich zugeordnet wird, passiert sehr oft...
2. Fühlen Sie Ihrem Neffen nochmal auf den Zahn:-)
3. Derjenige muß Ihren Netzwerkschlüssel kennen, damit er über Ihr W-Lan runterladen kann( siehe 2.)
4. Schauen Sie mal nach, ob Sie über Ihren Router eine Verbindungsdatenaufzeichnung abrufen können (Push-Service).
für den Tag, wo das passiert sein soll, falls es noch nicht allzu lange her ist.

Ich habe mir meine ModUe vom Anwalt erstellen lassen, bei mir war es ein Musiktitel von einem Sampler.
Noch nicht voreilig mit der mod Ue, prüfen Sie erstmal Punkt 4.
Danach kann man sich mit der mod Ue beschäftigen...

Dilli
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#125 Beitrag von Dilli » Samstag 24. November 2012, 19:26

Hab vergessen, Ihr Netzwek dürfte sicher genug sein, wenn es mit WPA 2 verschlüsselt ist

Gruß

Gabriel
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#126 Beitrag von Gabriel » Samstag 24. November 2012, 19:30

Sie haben wohl recht, es tut nichts zur Sache wer da was geladen hat, aber das Leck wüsste ich gerne.
Das Problem ist das man die Technik nicht zu 100% sicher machen kann ausser man kündigt seinen Internetanschluss. Sogar das WPA2 Protokoll am Router gibt keinen 100% Schutz aber wird anerkannt bei der Sicherung sollte es mal zur Gerichtentscheidung kommen. Man kann nur Steine im Weg legen.

Die Frage wäre. Welches Betriebssystem ist auf dem MAC installiert ? Das MAC OS oder Windows ?
Und dann also eine Unterlassungserklärung nach Ihrem Muster verfassen.
Auf jeden Fall nicht die UE die bei der Abmahnung mit dabei liegt unterschreiben.
Das wäre ein Schuldeingeständnis und die Schlinge um Hals legen.

Die mUE hier vom Forum nehmen und entsprechend Daten eintragen. Sie ist kein Schuldeingeständnis.

Steffen wird hier bestimmt noch was zu sagen.

Gruss Gabriel

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#127 Beitrag von Steffen » Sonntag 25. November 2012, 12:14

Hallo @walter,

sehr viel Abgemahnte, die vielleicht auch zum ersten Mal so ein Schreiben ihr Eigen nennen, haben verständlicherweise
damit Problem und sind meist überfordert. Seit meiner Abmahnung 12/2006 hat sich daran nicht viel geändert.

Um was geht es überhaupt?

Ein Rechteinhaber (RI) oder Rechteverwerter (RV) beauftragt eine Protokollierungsfirma (Log-Firma) zur Überprüfung von
P2P-Netzwerken (Tauschbörse, kurz TB) nach eventuellen Urheberverstößen gegenüber seinen Werken/Rechte. Diese werden
dann von dieser Log-Firma (Auftrag und vom RI/RV eingeräumte Rechte) aufgeschrieben. Dabei ist entscheidend die IP-Adresse.
Diese besagt aber nur, welcher Provider diese zum Zeitpunkt einen seiner Kunden zugewiesen hat.

Dabei muss man noch wissen, wer irgendetwas in einer TB herunterlädt, biete es in dieser Zeit gleichzeitig anderen an.
Dabei ist jetzt dieses Herunterladen und Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werke nicht erlaubt und steht unter
Strafe. Irrelevant, ob die Medienindustrie zu teuer ihre Produkte verkauft, nur mit Abmahnung Geld verdienen will usw.

Jetzt geht der vom RI/RV beauftragte Anwalt zum zuständigen Landgericht des Providers, der die ermittelte P2P-IP-Adresse
einen seiner Kunden zuteilte zum Log-Zeitpunkt (siehe unter § 101 Abs. 9 UrhG).

Der Provider muss bei Vorlage eines Richterbschlusses (meist erst Sicherung-, dann Auskunftsbeschluss) den Kunden mit
Namen und Hausnummer dem Abmahnanwalt mitteilen, der zum Log-Zeitpunkt die ermittelte P2P-IP benutzte. Dabei ist eben
nur der Inhaber des Internetzugang (Anschlussinhaber; kurz: AI) beauskunftbar.

Da eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, hat der Geschädigte ein Recht, nicht nur diese zu ahnden, sondern auch den
Anspruch durchzusetzen, das der Verantwortliche (AI) die mögliche Wiederholungsgefahr ausräumt. Der Verantwortliche hat
in einer verpflichtenden Erklärung diese Handlung zukünftig zu unterlassen. Dabei reicht die Vermutung aus. Diese geschieht
eben mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE), hierbei aber nicht die als Entwurf im
Abmahnschreiben beigelegte (Schuldeigeständnis; Zahlungsverpflichtung), sondern durch eine abgeänderte UVE (kurz: mod. UE,
kein Schuldeingeständnis bei Verwendung unseres Musters).



Und jetzt sagt man weiter, weil der wahre Täter (Filesharer) nicht ermittelbar ist, wird der ermittelbare Verantwortlich
des Internetzuganges (AI) abgemahnt und ihm eine Störerhaftung vorgeworfen, die er widerlegen muss. Wer unberechtigt
abgemahnt wurde, der soll sich (immer besser aber mit Anwalt) dagegen aktiv wehren.

[...] Wir sind ein Ehepaar über 52/62j. und spielen keine Computerspiele, haben weder Playstation noch PC, nur Mac. Unser
Netzwerk ist verschlüsselt, der Nachbar kann‘s nicht gewesen sein. Die einzige Erklärung hierfür könnte bei Besuch liegen,
z.B. mein 19 jähriger Neffe. Der sagte aber, nein, er habe nichts geladen als er bei uns war. Gibt es sonst eine Möglichkeit?
[...]

Nachfolgendes ist - nicht - abwertend gemeint, sondern stellt meine Meinung dar.

Irrelevant:
[...] Wir sind ein Ehepaar über 52/62j. und spielen keine Computerspiele, haben weder Playstation noch PC, nur Mac. Unser
Netzwerk ist verschlüsselt, der Nachbar kann‘s nicht gewesen sein.
[...]

Relevant:
[...] Die einzige Erklärung hierfür könnte bei Besuch liegen, z.B. mein 19 jähriger Neffe. Der sagte aber, nein, er habe
nichts geladen als er bei uns war
. [...]
Dr. Gregory House (TV-Serie): ”Der Mensch lügt immer!”
Gerade aus diesem Grund hat sich eine Vorgehensweise entwickelt, die aber ausgerichtet auf eine Reaktion mit ohne Anwalt.

Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Bei weiteren Fragen, bitte diese stellen, einfach hier im Forum oder per E-Mail.



Hallo @Dilli,

Jetzt schüttelt es mich etwas.

[...] 1. Es handelt sich um einen Zahlendreher bei der IP Adresse, die Ihnen irrtümlich zugeordnet wird, passiert sehr
oft ...
[...]

Nach meiner Kenntnis wurde es gerichtlich gerade einmal nachgewiesen (LG Stuttgart - Az. 17 O 243/07). Jetzt von passiert
sehr oft zu sprechen ist eine Behauptung ins Blaue hinein. Denn man sollte schon bedenken, im Gerichtssaal zählen nun einmal
Beweise, darunter zählt auch der Tatsachenvortrag. Ergo nicht was sein könnte, sondern was im konkreten Fall beweisbar!


[...] Ich habe mir meine mod. UE vom Anwalt erstellen lassen, bei mir war es ein Musiktitel von einem Sampler. Noch nicht
voreilig mit der mod. UE, prüfen Sie erstmal Punkt 4. Danach kann man sich mit der mod. UE beschäftigen ...
[...]

Jetzt sind wir doch wieder bei der alten Frage: Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei? oder Mod. UE vom Anwalt oder vom
Forum? Egal ob man eine strafbewehrte UVE von einem Anwalt sich erstellen lässt oder - unter Berücksichtigung der
Nutzungshinweise - das Musterschreiben einer mod. UE hier aus dem Forum verwendet, es sollte - immer - mit Bedacht vorgegangen
werden und dreimal geprüft, ehe unterzeichnet. Und mal am Rande, wer bis jetzt noch nichts von Push-Service bzw. Router-Logs
gehört hat, dem hilft diese Hinweis auch nicht sehr weiter, obwohl richtig.

VG Steffen

Dilli
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#128 Beitrag von Dilli » Sonntag 25. November 2012, 20:19

Nach meiner Kenntnis wurde es gerichtlich gerade einmal nachgewiesen (LG Stuttgart - Az. 17 O 243/07). Jetzt von passiert
sehr oft zu sprechen ist eine Behauptung ins Blaue hinein. Denn man sollte schon bedenken, im Gerichtssaal zählen nun einmal
Beweise, darunter zählt auch der Tatsachenvortrag. Ergo nicht was sein könnte, sondern was im konkreten Fall beweisbar!

Hallo Steffen,
das ist nicht ins Blaue hinein behauptet, das sind auch Tatsachen, was mehrfach gerichtlich nachgewiesen wurde, ich habe die Aktenzeichen vorliegen, im einem anwaltlichen Schreiben an die abmahnende Kanzlei, kann ich dir im Volltext schicken falls es Dich interessiert...

Jetzt sind wir doch wieder bei der alten Frage: Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei? oder Mod. UE vom Anwalt oder vom
Forum? Egal ob man eine strafbewehrte UVE von einem Anwalt sich erstellen lässt oder - unter Berücksichtigung der
Nutzungshinweise - das Musterschreiben einer mod. UE hier aus dem Forum verwendet, es sollte - immer - mit Bedacht vorgegangen
werden und dreimal geprüft, ehe unterzeichnet. Und mal am Rande, wer bis jetzt noch nichts von Push-Service bzw. Router-Logs
gehört hat, dem hilft diese Hinweis auch nicht sehr weiter, obwohl richtig.

Auch mal am Rande von mir:
Wer sagt, das der User von Push-Service bzw.Router-Logs noch nichts gehört hat?
Ob gehört oder nicht, eben ein Hinweis...

Gruß Dilli

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#129 Beitrag von Steffen » Montag 26. November 2012, 15:26

[quoteemDilli]das ist nicht ins Blaue hinein behauptet, das sind auch Tatsachen, was mehrfach gerichtlich nachgewiesen wurde, ich habe die Aktenzeichen vorliegen, im einem anwaltlichen Schreiben an die abmahnende Kanzlei, kann ich dir im Volltext schicken falls es Dich interessiert...[/quoteem]

Natürlich immer her damit. Bitte per E-Mail - danke.

Das Problem ist aber, das es für einen Richter nur interessant ist, wenn du es für deinen konkreten Fall nachweisen kannst.



[quoteemDilli]Auch mal am Rande von mir:
Wer sagt, das der User von Push-Service bzw. Router-Logs noch nichts gehört hat?
Ob gehört oder nicht, eben ein Hinweis...[/quoteem]

Ich habe doch gepostet, das Dein Hinweis richtig ist, aber aus der Erfahrung heraus sage ich eben, das die wenigsten Abgemahnten wissen, was du überhaupt meinst mit einem Push-Service (Bsp.). Selbst Abgemahnte mit einem Router wissen vielleicht, das dieser Log-Protokolle anlegt, aber deshalb werden sie noch lange nicht abgespeichert.
Wie gesagt, der Hinweis war ja korrekt.

VG Steffen

Dilli
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#130 Beitrag von Dilli » Montag 26. November 2012, 19:03

Moin Steffen,
taufen wir den Push-Service einfach mal um in "Verbindungsnachweis":-))

Die Aktenzeichen poste ich Dir die Tage per E-Mail, in Verbindung mit dem ganzen Absatz von meinem RA (Antwortschreiben an Abmahnkanzlei)

Bis denn,
Dilli

walter
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#131 Beitrag von walter » Mittwoch 28. November 2012, 12:25

Erstmal vielen Dank für die umfassenden Informationen.
Ich bin sehr beeindruckt von der Fülle von Informationen die Sie zusammengetragen haben, Respekt!
Leider von vielem dennoch überfordert da ich bisher noch nicht mit Rechtsangelegenheiten zu tun hatte.

Inzwischen hat der Neffe, (Dr. House hat nicht ganz unrecht) gestanden, er habe jedoch nichts geladen, darum hatten wir ihn auch gebeten als er bei uns wohnte (ich hatte Sorge er würde Filme... laden, davon hatte er mal erzählt), aber so ein P2P offen gelassen und zwar die ganzen 2 Monate die er bei uns war zwecks Studienbeginn/Wg-suche.
Ich bekomme Magengrummeln wenn ich mir vorstelle das da noch mehr kommen kann. Muss ich mir ein P2P-Netzwerk ähnlich wie Dropbox vorstellen?

Ist es in unserem Fall nicht sinnvoll zu zahlen, denn wenn wir letzendlich dafür haften das wir ihm den Internetzugang gewährt haben und er dieses Netzwerk offen gelassen hat, wüßte ich leider nicht wie ich mich verteidigen sollte. Es sei denn es würde gelten das wir uns nicht vorstellen konnten das er so einen Unsinn macht und wir gutgläubige Trottel sind. Ich las das Eltern seit neuestem geschützt sind, wenn sie ihre Kinder belehrt haben, das gilt aber wohl kaum für "erwachsene" Neffen?!

Gibt es die Möglichkeit über die Höhe der Summe zu verhandeln, es sind hier 900.-€ angesetzt.
Ich las hier im Forum, das ein niedriger Vergleich abgeschlossen wurde, geht dies nur mit Anwalt, das scheue ich noch ob der folgenden Kostenspirale oder liege ich da falsch?
Darf man hier im Forum nach der Adresse eines guten bezahlbaren Anwaltes (in Köln) fragen?

Wie schüzen sich denn eigentlich Hotels oder Internet Cafes, die können doch auch nicht neben den Gästen sitzen?
Wie kann ich einen Verbindungsnachweis bei der Telekom erlangen, gibt es da auch einen link.?
Ich bin leider zu unbedarft beim Router einen Pushdienst zu finden.

Gabriel
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#132 Beitrag von Gabriel » Mittwoch 28. November 2012, 12:45

Muss ich mir ein P2P-Netzwerk ähnlich wie Dropbox vorstellen?
Wikipedia P2P

Da kann man sich ein bischen einlesen.
Zu den anderen Fragen müssten andere antworten.
Gruss Gabriel

leo1234
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#133 Beitrag von leo1234 » Samstag 1. Dezember 2012, 10:48

Guten Tag zusammen und frohen 1. Advent.

Am 29.11.2012 habe ich eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Reichelt, Klute und Aßmann erhalten, welche die Koch Media GmbH vertreten und mich der Urheberrechtsverletzung für das Spiel Geheimakte 3 bezichtigen. Ich selbst habe davon jedoch noch nie was gehört und weiss auch nichts mit P2P anzufangen.

Nach einer Fragerunde innerhalb der Familie (2 Töchter + 2 Fast-Schwiegersöhne) hat sich jedoch herusgestellt, dass einer meiner Fast-Schwiegersöhne sich das Spiel runtergeladen hat.

Jetzt steht in dem Schreiben, dass man die Person namentlich nennen könnte, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, um seine eigene täterschaftliche Verantwortlichkeit zu verneinen.
1) Wie genau soll das funktionieren?
2) Welche weiteren Konsequenzen hätte das für mich als Anschlussinhaber?
3) Welche Konsequenzen hätte das für meinen Fast-Schwiegersohn?

Angenommen ich bzw. mein Fast-Schwiegersohn wäre bereit zu zahlen, allerdings nicht in der genannten Höhe (900 Euro), wie gehe ich am besten vor? Schicke ich eine mod. UE + ein Verhandlungsschreiben über die Höhe des zu zahlenden Betrags? Oder muss ich nur ein Verhandlungsschreiben schicken oder erst mal nur eine mod. UE?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#134 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Dezember 2012, 11:46

[quoteemleo1234]Jetzt steht in dem Schreiben, dass man die Person namentlich nennen könnte, die die Urheberrechtsverletzung
begangen hat, um seine eigene täterschaftliche Verantwortlichkeit zu verneinen.
1) Wie genau soll das funktionieren?
2) Welche weiteren Konsequenzen hätte das für mich als Anschlussinhaber?
3) Welche Konsequenzen hätte das für meinen Fast-Schwiegersohn?

Angenommen ich bzw. mein Fast-Schwiegersohn wäre bereit zu zahlen, allerdings nicht in der genannten Höhe
(900 Euro), wie gehe ich am besten vor? Schicke ich eine mod. UE + ein Verhandlungsschreiben über die Höhe
des zu zahlenden Betrags? Oder muss ich nur ein Verhandlungsschreiben schicken oder erst mal nur eine mod. UE?[/quoteem]

Das sind diese Fragen, auf die ein Forum wohl keine Antwort kennt oder erteilen kann. Warum? Man kommt schnell
in die Richtung unerlaubte Rechtsberatung und was noch schlimmer wäre Aufruf zu einem möglichen Prozessbetrug!
Aber ich kann Dir das Problem - Allgemein - veranschaulichen.

Im Grundsatz hat der Abgemahnte, aus der ersten Vermutung seiner möglichen Verantwortlichkeit als Anschlussin-
habers, gegenüber dem Abmahner (allgemein) hinsichtlich einer vermeintlichen Urh-Rechtsverletzung:
  • => Unterlassungsanspruch (Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
    und Verpflichtungserklärung)
    => Bei “Berechtigung“ der Abmahnung die Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und des Schadensersatzes (wenn
    diese nicht berechtigt ist, hat er sich dagegen zu wehren!)
Man sagt weiterhin, Du bist als Inhaber des Internetzuganges verantwortlich, was über Deinen Anschluss aus
passiert. Punkt. Aus. Hast Du Deine zumutbaren Prüfpflichten bewusst/unbewusst verletzt - kannst Du als Störer
(Anwaltskosten) haftbar gemacht werden, bei fahrlässigen bzw. schuldhaften Verhalten - auch für den (fiktiven)
Schaden der Lizenzanalogie folgend. Wieder Punkt. Aus.

Warst Du es nicht selbst, kennst aber den Filesharer, hast Du ihn, resultieren aus Deiner Auskunftspflicht
(§ 54f (Abs. 3) UrhG), namentlich zu benennen. Das heißt, wenn ich den betreffenden Verursacher (“Täter“) kenne:
gebe ich als AI eine UVE ab, benenne den wahren “Täter“, der wiederum gibt eine vorbeugende UVE mit ab.

jetzt kommt man aber in der Situation, das diese Konstellation nur einen nützt, nämlich den Abmahner. Warum?
Weil er jetzt Notfalls vor Gericht ein leichteres Spiel hätte, da man den Störer (AI) und Täter (Benannte)
präsentieren kann, jeder eine UVE abgibt und man jetzt auswählen kann, ob man nicht alle beide haftbar macht
oder nur den Benannten. Dieses wird in dieser Konstellation: Benennung auch ein Richter nicht anderes sehen
und es käme die vollen Kosten auf den Benannten zu + das Du letztendlich auch eine UVE abgeben musstest (davor
kommst Du auch bei einer Benennung nicht herum). Hier hängt jetzt auch viel davon ab, wie hast Du als AI Deinen
Zugang abgesichert um so etwas möglichst zu verhindern.

ignorantia legis non excusat - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Im Gegenteil, solltest Du diese Strategie weiter verfolgen, würden bei Benennung höchstwahrscheinlich alle beide
Platz nehmen.

Deshalb könnte man erst einmal reagieren, ohne einen “Täter“ mit Name und Adresse zu benennen. Man kann ja sagen,
das man seinen Anschluss abgesichert hat - wie die konkrete Situation vorliegend: 1.,2.,3. ... 10. - und das auf
den Internetzugang noch weitere Personen (Ehefrau, erwachsene Töchter, erwachsene Schwiegersöhne) zugreifen können,
die aber regelmäßig und altersbedingt belehrt und kontrolliert werden.

Das größte Problem hieraus, wenn man nun mit ohne Anwalt reagiert und jetzt den Abmahner über die strafbewehrte UVE
(mod. UE) hinaus - sich mitteilen will -, das man sich um Kopf und Kragen schreiben kann. Deshalb nur mit Anwalt
(kostet natürlich Geld) oder nur die strafbewehrte UVE (mod. UE) und “schweigend“ Verteidigen. Wie genau, kannst
Du hier nachlesen (aber auch die Risiken nicht überlesen). Man muss sich jetzt entscheiden, ob man auf Sicherheit
(Zahlen, Vergleich) geht oder auf Risiko (mod. UE + nicht zahlen, Risiko Klage - 3 Jahre lang).

Das Einfachste natürlich, Du gibst eine mod. UE ab und die Helden Deiner Töchter löhnen die Forderungssumme. Rechts-
streit erledigt! Noch eine zwischen die Hörner und P2P Out! Ein bisschen Strafe muss schon sein - für den Wissenden
und Unwissenden! Denn es können durchaus auch noch weitere Abmahnungen eintrudeln, wenn man "fleißig" war!

VG Steffen

leo1234
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#135 Beitrag von leo1234 » Samstag 1. Dezember 2012, 13:21

Danke für die sehr schnelle Antwort und "allgmeine" Stellungnahme deinerseits.
Also den betreffenden zu nennen scheint ja jetzt keine optimale Lösung zu sein.
Der Held meiner Tochter (schön formuliert) wäre bereit, die Forderungssumme zu begleichen, damit die ganze Sache schnell erledigt ist.

Seine Frage wäre jetzt, ob wir dann eine mod. UE abgeben und gleichzeitig nochmal versuchen eine Vergleichsverhandlung (mit Hilfe eines befreundeten Anwalts) zu führen? Oder könnte es dann passieren, dass die Anwaltskanzlei hingeht und sogar höhere Forderungen auspackt, weil ja ihr "Angebot" (die 900€) schon sehr günstig wären etc. pp.
Oder sollte man lieber eine mod. UE abschicken und gleichzeitig die 900€ überweisen? Bekommt man, wenn man das Geld überweist, dann eigentlich eine schriftliche Zusage, dass das Geld eingegangen ist und die Sache damit als erledigt betrachtet wird?

"Deshalb könnte man erst einmal reagieren, ohne einen “Täter“ mit Name und Adresse zu benennen. Man kann ja sagen,
das man seinen Anschluss abgesichert hat - wie die konkrete Situation vorliegend: 1.,2.,3. ... 10. - und das auf
den Internetzugang noch weitere Personen (Ehefrau, erwachsene Töchter, erwachsene Schwiegersöhne) zugreifen können,
die aber regelmäßig und altersbedingt belehrt und kontrolliert werden."

Das würde ich dann mit dabeischreiben. Wir haben unser W-Lan über WPA2 verschlüsselt. Meine Töchter und deren Freunde sind alle volljährig und ich wüsste nicht, inwiefern man diese regelmäßig belehren bzw. kontrollieren sollte.

" Ein bisschen Strafe muss schon sein - für den Wissenden
und Unwissenden! Denn es können durchaus auch noch weitere Abmahnungen eintrudeln, wenn man "fleißig" war!"

Dazu noch eine Frage: Der "Täter" hat mir zugesichert, dass es das einzige Mal war, dass er etwas per P2P oder sonst etwas bei uns heruntergeladen hat. Sollte das stimmen, kann ja eigentlich nichts mehr passieren oder?
Oder arbeiten die Anwaltskanzleien und deren zugehörige Firmen so geschickt, dass sie z.B. jemanden erwischen, Daten von ihm speichern, abwarten ob er noch Mal erwischt wird, ihn dann abmahnen und wenn er dann zahlt, ihn dann wegen des älteren Vergehens wieder abmahnen, weil sie dann ja einen willigen Geldgeber gefunden haben?!

Ich danke für die weitere Hilfe.

abzocke
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#136 Beitrag von abzocke » Samstag 1. Dezember 2012, 14:44

Wenn die modefu Unterlass abgegeben wird und der Betrag bezahlt wird ist diese Sache beendet.Bei Vergleichsverhandlungen wird der geforderte Betrag nicht höher, sondern eher geringer wenn die abmahnende kanzlei sich darauf einläßt(reduzierter Betrag).Machen sie meist, weil es ja wieder schnell verdientes geld ist und darum geht es diesen Kanzleien.Man muß mit 75% der Ursprungssumme rechnen+die Kosten des eigenen Anwalts.Man kann also die modef Unterlass zuerst abgeben um den Anspruch auf Unterlassung zu erfüllen und dann mit Hilfe des befreundeten Anwalts in Vergleichsverhandlungen treten ist aber selbst dann noch möglich wenn man die Klageschrift bekommt.Tatsache ist das laut Statistik nur 1-2 % der Abgemahnten auch wirklich verklagt werden.

Würden sie den Schwiegersohn als Täter nennen würden sie als Störer belangt,da es über ihren Anschluß geschah und er als Täter.Schlechte Lösung...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#137 Beitrag von Steffen » Samstag 1. Dezember 2012, 15:11

[quoteemleo1234]Ich danke für die weitere Hilfe.[/quoteem]
Es kann und darf nur ein Hinweis sein, wie man reagieren könnte. Ich als AI würde eine mod. UE abgeben
und gleichzeitig einen privaten Vergleich anstreben, dabei ist real 65o,- EUR. Egal was dabei herauskommt,
das wäre dann die Angelegenheit Deiner Helden. Nur sollte man sich im Klaren sein, wird ein Vergleich
getroffenen und beschlossen, sollte man sich dann an diesen halten. Wie? Dazu habe ich hier Anhaltspunkte
gegeben.

[quoteemleo1234]Der "Täter" hat mir zugesichert, dass es das einzige Mal war, dass er etwas per P2P oder sonst etwas bei
uns heruntergeladen hat. Sollte das stimmen, kann ja eigentlich nichts mehr passieren oder?[/quoteem]
Ganz ehrlich, viele halten mich für zynisch und verbittert. Ist aber nicht so, höchstens realistisch. Es
installiert sich doch niemand ein P2P-Software und lädt sich nur das eine Spiel herunter.
Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Wichtig, das Du Einfluss nimmst und die "Priezeln" es nicht
mehr machen!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#138 Beitrag von leo1234 » Sonntag 2. Dezember 2012, 18:10

Ok, danke an Steffen und "abzocke" für eure Meinungen.

Ich werde mich dann mal mit meinem Anwalt beraten und schauen was er für eine Lösung vorschlägt. Es ist trotzdem gut, dass man sich hier Meinungen und evtl. auch schon Erfahrungen abholen kann, damit man nicht ganz wie ein Ochs vorm Berg steht. Auch eure Anfänger-Guides etc. sind gut und hilfreich.

Melde mich dann mal hier, wenn es etwas neues gibt und wie .rka reagiert hat etc.

Bis dahin, schöne Weihnachtstage.

abaulet
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#139 Beitrag von abaulet » Dienstag 11. Dezember 2012, 17:35

Hi zusammen!

Ich hatte ja am 09.11. diesen Jahres an gleicher Stelle davon berichtet, dass meiner Ma ein Mahnbescheid in's Haus geflogen ist, dem voll widersprochen wurde. Heute nun kam der nette Brief des Inkassounternehmens Conrad im Auftrag der KSM wegen einer Filesharingangelegenheit (weitere Details wurden nicht genannt). Die geforderte Summe hat sich nun um ca. 30% gegenüber dem Mahnbescheid erhöht, als Zahlfrist werden 6 Werktage genannt, andernfalls wird der Fall an deren Gerichtsabteilung weitergegeben.

Wie hoch ist das Risiko eines SCHUFA Eintrages? Wenn ich der Forderung zunächst widerspreche (z.B. unter Nutzung der Vorlage des dargelegten Links) dürfte also tatsächlich kein SCHUFA Eintrag erfolgen, richtig?

P.S. (Vielleicht eine dumme Frage) :D
In dem Link zum Inkassoschreiben der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH erscheinen nun auch Boll AG und die Kanzlei Baumgarten Brandt, die mir nicht bekannt sind, aber auch nicht blau unterlegt. Sind die für den Fall relevant, oder muss ich das z.B. durch KSM und .rka ersetzen? Klingt eigentlich logischer :D

MfG,

Abaulet

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#140 Beitrag von maddin » Dienstag 11. Dezember 2012, 18:31

Ich wollte Dir grad den "Wegweiser Inkasso" ans Herz legen, aber irgendwie ist der Link grad tot, da weiß Steffen sicher mehr.
Das Musterschreiben aus dem Condor Thread musste arg umarbeiten...

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