Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Die zwei genannten Optionen sind also Zahlen oder Nicht-Zahlen - wie sieht es mit rechtlichem Beistand aus?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Unsere Vorgehensweise ist eine allgemeine Empfehlung wie man auf eine Abmahnung reagieren könnte, wenn man erst einmal -ohne Anwalt- vorgehen möchte.Die zwei genannten Optionen sind also Zahlen oder Nicht-Zahlen - wie sieht es mit rechtlichem Beistand aus?
- 1. mod. UE (deckt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ab)
2. nicht zahlen (entweder Verjährung (3 Jahre) oder Klage)
2.1. Beweise zur eigenen Verteidigung sammeln, Akteneinsicht stellen und monatlich ca. bis 50 € in eine privaten Klagetopf (= kein Vergleichstopf!)
3. Zahlen, aber mit einem privaten Vergleich (Preis drücken)
Unsere Empfehlung sieht erst einen Anwalt bei Gerichtspost vor (Klageschrift)!
Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem selbst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. März 2013, 20:52
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hi
Ich wurde im Mai 2011 von RKA abgemanhnt,nach abgabe der mod UE war ruhe bis letzte Woche da kam ein Brief ich hätte bis 21.3. die letzte Möglichkeit die 800 € zu bezahlen!
Wie hoch ist die wahrscheinlich dass es vor Gericht geht?
Ich wurde im Mai 2011 von RKA abgemanhnt,nach abgabe der mod UE war ruhe bis letzte Woche da kam ein Brief ich hätte bis 21.3. die letzte Möglichkeit die 800 € zu bezahlen!
Wie hoch ist die wahrscheinlich dass es vor Gericht geht?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das ist letztendlich uninteressant, da man sich mit Nichtzahlen
doch entschieden hat für: Entweder Verjährung oder Klage!
Daran hat sich nichts geändert!
VG Steffen
doch entschieden hat für: Entweder Verjährung oder Klage!
Daran hat sich nichts geändert!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. März 2013, 20:52
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Wie teuer wird es ca wenn ich verklagt werde?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
hängt ja immer von deiner verteidigungsstrategie ab, ab so um die 1.000,- € sollte man einplanen.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. März 2013, 20:52
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Dann macht es doch sinn die 800€ zu zahlen oder wäre das ein Schuldeingeständnis?
Muss man bei der Verhandlung anwesend sein? Weil die Verhandlung ist bestimmt nicht bei mir um die Ecke?
Muss man bei der Verhandlung anwesend sein? Weil die Verhandlung ist bestimmt nicht bei mir um die Ecke?
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Dienstag 12. März 2013, 20:52
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Bin ich eigentlich bei dehnen vorgemerkt für die nächste Abmahnung wenn ich außergerichtlich zahle?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@hightower997, ob es vor Gericht geht oder nicht kann Dir hier niemand sagen. Bei rka denk ich ab Mahnbescheid kannst Du ziemlich sicher davon ausgehen.
Da Du den noch nicht hast, sondern nur einen sogenannten Bettelbrief, liegt es immer bei Dir ob Du auf deren Angebote eingehst oder nicht.
An der Verhandlung brauchst Du nicht teilnehmen, die kannst Du entweder verstreichen lassen (Versäumnisurteil) oder Du erkennst vor der Verhandlung an.
Deinen letzten Post verstehe ich nicht, hast Du noch mehr Abmahnungen laufen oder bist Du weiterhin fleissig am filesharen ??
Da Du den noch nicht hast, sondern nur einen sogenannten Bettelbrief, liegt es immer bei Dir ob Du auf deren Angebote eingehst oder nicht.
An der Verhandlung brauchst Du nicht teilnehmen, die kannst Du entweder verstreichen lassen (Versäumnisurteil) oder Du erkennst vor der Verhandlung an.
Deinen letzten Post verstehe ich nicht, hast Du noch mehr Abmahnungen laufen oder bist Du weiterhin fleissig am filesharen ??
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
Weil hier jemand von 100 Klagen pro Jahr schrieb...
Also Reichelt hat bereits 1400 Klagen in Hamburg eingereicht. Macht euch darauf gefaßt, daß die alles einklagen. Der letzte Brief an mich war auch sehr andeutig. Ich bin in Beratung des Anwalts, der in diesem Forum empfohlen wird. Bei mir geht es um ein geladenes PC-Spiel von 2010. 800€ solltet ihr nicht zahlen, bietet denen eine Summe von 400-500€ an, darauf sind sie bei mir innerhalb von einer Woche eingegangen. Mir wurde von meinem Anwalt dringendst geraten, darauf einzugehen.
Ich bin als Student durch die Sache so wie so gearscht, weil das Geld meinen monatlichen Lohn übersteigt.
Wenn ich mit dem Studium durch bin, hole ich mir als erstes mal ne Rechtsschutz und dann wird bis zur letzten Instanz durchgezogen. Ich bin gerade dermaßen bedient!
Weil hier jemand von 100 Klagen pro Jahr schrieb...
Also Reichelt hat bereits 1400 Klagen in Hamburg eingereicht. Macht euch darauf gefaßt, daß die alles einklagen. Der letzte Brief an mich war auch sehr andeutig. Ich bin in Beratung des Anwalts, der in diesem Forum empfohlen wird. Bei mir geht es um ein geladenes PC-Spiel von 2010. 800€ solltet ihr nicht zahlen, bietet denen eine Summe von 400-500€ an, darauf sind sie bei mir innerhalb von einer Woche eingegangen. Mir wurde von meinem Anwalt dringendst geraten, darauf einzugehen.
Ich bin als Student durch die Sache so wie so gearscht, weil das Geld meinen monatlichen Lohn übersteigt.
Wenn ich mit dem Studium durch bin, hole ich mir als erstes mal ne Rechtsschutz und dann wird bis zur letzten Instanz durchgezogen. Ich bin gerade dermaßen bedient!
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 23. März 2013, 12:25
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe auch meine Klageverfügung vom AG HH vor wenigen Tagen wg. CoJ aus 2009 bekommen.
Demnach habe ich nun 14 Tage Zeit die Klageerwiderung abzugeben.
In einem vorherigen Post habe ich gelesen entweder "Strategie ausarbeiten + Anwalt" oder "annehmen"
Wie genau kann ich jetzt noch annehmen bzw. ist jetzt noch ein privater Vergleich möglich?
Hat das jemand schon versucht/durchgeführt?
ich habe auch meine Klageverfügung vom AG HH vor wenigen Tagen wg. CoJ aus 2009 bekommen.
Demnach habe ich nun 14 Tage Zeit die Klageerwiderung abzugeben.
In einem vorherigen Post habe ich gelesen entweder "Strategie ausarbeiten + Anwalt" oder "annehmen"
Wie genau kann ich jetzt noch annehmen bzw. ist jetzt noch ein privater Vergleich möglich?
Hat das jemand schon versucht/durchgeführt?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemSongwriter]Wie genau kann ich jetzt noch annehmen bzw. ist jetzt noch ein privater Vergleich möglich?
Hat das jemand schon versucht/durchgeführt?[/quoteem]
Ich nehme einmal an, das nur der Log 2009 war, die Abmahnung dagegen 2010 kam (ohne MB?) - da es ansonsten am 31.12.2012; 24:Uhr verjährt wäre!
Von einer Anerkenntnis würde ich persönlich abraten! Entweder den sicheren Weg, man beauftragt einen Anwalt, oder Du wendet dich selbst und persönlich sofort an dem Abmahner mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs!
Das ist nicht neues und passiert in DE zu Hauf. Wie? Hier = Link!
VG Steffen
Hat das jemand schon versucht/durchgeführt?[/quoteem]
Ich nehme einmal an, das nur der Log 2009 war, die Abmahnung dagegen 2010 kam (ohne MB?) - da es ansonsten am 31.12.2012; 24:Uhr verjährt wäre!
Von einer Anerkenntnis würde ich persönlich abraten! Entweder den sicheren Weg, man beauftragt einen Anwalt, oder Du wendet dich selbst und persönlich sofort an dem Abmahner mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs!
Das ist nicht neues und passiert in DE zu Hauf. Wie? Hier = Link!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 23. März 2013, 12:25
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ja korrekt! Der MB kam pünktlich am 30.12.12. Die Anerkenntnis ist für mich auch nicht relevant. Die Frage zielte vielmehr auf das "Wie mach ich das?", da es in der Klageverfügung dafür keine Option gibt.Steffen hat geschrieben:[quoteemSongwriter]Wie genau kann ich jetzt noch annehmen bzw. ist jetzt noch ein privater Vergleich möglich?
Hat das jemand schon versucht/durchgeführt?[/quoteem]
Ich nehme einmal an, das nur der Log 2009 war, die Abmahnung dagegen 2010 kam (ohne MB?) - da es ansonsten am 31.12.2012; 24:Uhr verjährt wäre!
Von einer Anerkenntnis würde ich persönlich abraten! Entweder den sicheren Weg, man beauftragt einen Anwalt, oder Du wendet dich selbst und persönlich sofort an dem Abmahner mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs!
Das ist nicht neues und passiert in DE zu Hauf. Wie? Hier = Link!
VG Steffen
Sprich, wenn ich Annehmen wollte, gäbe es dafür eine Form?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemdownforze]Also rka.-RAe haben bereits 1400 Klagen in Hamburg eingereicht. Macht euch darauf gefasst, dass die alles einklagen. Der letzte Brief an mich war auch sehr eindeutig. Ich bin in Beratung des Anwalts, der in diesem Forum empfohlen wird. Bei mir geht es um ein geladenes PC-Spiel von 2010. 800,- € solltet ihr nicht zahlen, bietet denen eine Summe von 400-500,- € an, darauf sind sie bei mir innerhalb von einer Woche eingegangen. Mir wurde von meinem Anwalt dringend geraten, darauf einzugehen.
Ich bin als Student durch die Sache so wie so gearscht, weil das Geld meinen monatlichen Lohn übersteigt. Wenn ich mit dem Studium durch bin, hole ich mir als erstes mal ‘ne Rechtsschutz und dann wird bis zur letzten Instanz durchgezogen. Ich bin gerade dermaßen bedient![/quoteem]
Hallo @downforze,
1.400 Klagen!? 2013!? Oh mein Gott, ich denke nach unseren Tiecher: @Frank2009, das die Dubiosesten der Dubiosen niemals klagen!? Skandal! Nein im Ernst. Es ist doch irgendwie Logo! 2013 ist das Jahr wo zahlenmäßig die meisten Abgemahnten am 31.12.; 24:00 Uhr in die Verjährung ziehen, wenn man nicht gezahlt hat!
Auch, das rka.-RAe verstärkt auf Hamburg klagen ist kein Geheimnis. Deshalb ist ja auch wichtig, sich mit Erhalt des Abmahnschreiben beweissicher vorzubereiten. Und hier liegt der Hase im Kümmel! Meist war man es oder kann die mögliche Störerhaftung nicht beweisbar (substantiiert) entkräften. Ein einfaches Bestreiten reicht eben nicht!
Die größte Hürde bei rka.RAe i.V.m. der Logistep AG, das entgegen den Foren-Meinungen eben Logistep AG in DE loggen darf und nicht auf Grund von Behauptungen ins Blaue hinein richterlich angezweifelt wird. Man tritt immer mit mehreren Logs auf (Bsp.21.Log, 14 Tage, unterschiedliche Zeiten, unterschiedliche IPs). Hier ist es schwer in Richtung von Ermittlungsfehlern zu argumentieren, das es richterlich lebensfremd wäre, wenn jede Ermittlung (die fehlerfrei zum AI führt) fehlerbehaftet ist. Mit Lawotschka kommt man hier nicht weit. Natürlich, egal wer mich verflucht, wer keine beweisbare Verteidigung hat oder es einfach nur war, sollte sich lieber mit Eintreffen von Gerichtspost vergleichen.
Aber bei der Anpreisung von kostengünstigen Winterschlussverkaufsvergleichen (WSV), sollte man aber fairerweise erwähnen, dass zu dem Vergleichsbetrag natürlich die eigenen Anwaltskosten aufaddiert werden müssen.
Abschließend bleibt zu erwähnen, das bei dem Weg durch die Instanzen, man persönlich erst einmal irgend einen Schaden vortragen muss. Du wurdest auf Grund eines Logs, der Beauskunftung + Vermutungsklausel des BGH - abgemahnt (was legitimes Recht darstellt) und bist im Gegenzug und freiwillig in Vergleichshandlung getreten und hast sie abgeschlossen. Nicht nur, das der Abmahner Dir keinen Schaden zugefügt hat (Vergleich = freiwillig von deiner Seite, Du wurdest nicht gezwungen), - keine - Rechtsschutzversicherung (wenn sie denn Urheberrecht beinhalten würde, was die meisten sowieso nicht tun) wird - rückwirkend vom Vertragsdatum an - einspringen! Diesen Gedanken kann man getrost knicken!
VG Steffen
Ich bin als Student durch die Sache so wie so gearscht, weil das Geld meinen monatlichen Lohn übersteigt. Wenn ich mit dem Studium durch bin, hole ich mir als erstes mal ‘ne Rechtsschutz und dann wird bis zur letzten Instanz durchgezogen. Ich bin gerade dermaßen bedient![/quoteem]
Hallo @downforze,
1.400 Klagen!? 2013!? Oh mein Gott, ich denke nach unseren Tiecher: @Frank2009, das die Dubiosesten der Dubiosen niemals klagen!? Skandal! Nein im Ernst. Es ist doch irgendwie Logo! 2013 ist das Jahr wo zahlenmäßig die meisten Abgemahnten am 31.12.; 24:00 Uhr in die Verjährung ziehen, wenn man nicht gezahlt hat!
Auch, das rka.-RAe verstärkt auf Hamburg klagen ist kein Geheimnis. Deshalb ist ja auch wichtig, sich mit Erhalt des Abmahnschreiben beweissicher vorzubereiten. Und hier liegt der Hase im Kümmel! Meist war man es oder kann die mögliche Störerhaftung nicht beweisbar (substantiiert) entkräften. Ein einfaches Bestreiten reicht eben nicht!
Die größte Hürde bei rka.RAe i.V.m. der Logistep AG, das entgegen den Foren-Meinungen eben Logistep AG in DE loggen darf und nicht auf Grund von Behauptungen ins Blaue hinein richterlich angezweifelt wird. Man tritt immer mit mehreren Logs auf (Bsp.21.Log, 14 Tage, unterschiedliche Zeiten, unterschiedliche IPs). Hier ist es schwer in Richtung von Ermittlungsfehlern zu argumentieren, das es richterlich lebensfremd wäre, wenn jede Ermittlung (die fehlerfrei zum AI führt) fehlerbehaftet ist. Mit Lawotschka kommt man hier nicht weit. Natürlich, egal wer mich verflucht, wer keine beweisbare Verteidigung hat oder es einfach nur war, sollte sich lieber mit Eintreffen von Gerichtspost vergleichen.
Aber bei der Anpreisung von kostengünstigen Winterschlussverkaufsvergleichen (WSV), sollte man aber fairerweise erwähnen, dass zu dem Vergleichsbetrag natürlich die eigenen Anwaltskosten aufaddiert werden müssen.
Abschließend bleibt zu erwähnen, das bei dem Weg durch die Instanzen, man persönlich erst einmal irgend einen Schaden vortragen muss. Du wurdest auf Grund eines Logs, der Beauskunftung + Vermutungsklausel des BGH - abgemahnt (was legitimes Recht darstellt) und bist im Gegenzug und freiwillig in Vergleichshandlung getreten und hast sie abgeschlossen. Nicht nur, das der Abmahner Dir keinen Schaden zugefügt hat (Vergleich = freiwillig von deiner Seite, Du wurdest nicht gezwungen), - keine - Rechtsschutzversicherung (wenn sie denn Urheberrecht beinhalten würde, was die meisten sowieso nicht tun) wird - rückwirkend vom Vertragsdatum an - einspringen! Diesen Gedanken kann man getrost knicken!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemSongwriter]Sprich, wenn ich Annehmen wollte, gäbe es dafür eine Form?[/quoteem]
Hallo @Songwriter,
Wie mache ich das?, diesbezüglich habe ich doch gerade Dir gepostet! Anerkenntnis des Urteils - nein; sofort (Montag) mit oder mit ohne Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich anstreben! Auch zum wie? (siehe bzw. klicke einfach einmal auf den Link, meines vorangegangenen Post) wurde eingegangen.
VG Steffen
Hallo @Songwriter,
Wie mache ich das?, diesbezüglich habe ich doch gerade Dir gepostet! Anerkenntnis des Urteils - nein; sofort (Montag) mit oder mit ohne Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich anstreben! Auch zum wie? (siehe bzw. klicke einfach einmal auf den Link, meines vorangegangenen Post) wurde eingegangen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Guten Tag werte Community,
ich verfolge das ganze Abmahn-Geschehen schon längere Zeit (auch hier im Forum) und muss mich nun (leider) auch zu Wort melden.
Wurde Ende November abgemahnt -> modUE abgeschickt, dann war Ruhe.
Anfang Februar 2013 kam ein weiterer Bettler -> Auf Grund versch. Gründe das Geld dann überwiesen (750€) und gehofft die Sache sei damit etwas entschärft.
Nun bekam ich heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Gefordert werden die (bereits gezahlten!) 750€ + Verfahrenkosten (Gerichtskosten (!?) + Rechtsanwaltkosten) und Zinsen. Alles in allem nun 899€.
Wie soll ich nun reagieren? Insgesamt widersprechen oder nur den Verfahrenskosten+Zinsen? Die Hauptforderung wurde ja bereits überwiesen!
ich verfolge das ganze Abmahn-Geschehen schon längere Zeit (auch hier im Forum) und muss mich nun (leider) auch zu Wort melden.
Wurde Ende November abgemahnt -> modUE abgeschickt, dann war Ruhe.
Anfang Februar 2013 kam ein weiterer Bettler -> Auf Grund versch. Gründe das Geld dann überwiesen (750€) und gehofft die Sache sei damit etwas entschärft.
Nun bekam ich heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Gefordert werden die (bereits gezahlten!) 750€ + Verfahrenkosten (Gerichtskosten (!?) + Rechtsanwaltkosten) und Zinsen. Alles in allem nun 899€.
Wie soll ich nun reagieren? Insgesamt widersprechen oder nur den Verfahrenskosten+Zinsen? Die Hauptforderung wurde ja bereits überwiesen!
-
- Beiträge: 32
- Registriert: Dienstag 12. Februar 2013, 23:42
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo waszum,
Ich würde zuallererst mal dort anrufen und nachfragen. Vllt wurde deine Zahlung übersehen oder falsch zugeordnet. Wenn sich die Sache dann aufklärt wird sollte der Mahnbescheid von der Gegenseite zurückgenommen werden.
Ansonnsten würde ich dem MB widersprechen.
Gruß Homer
Ich würde zuallererst mal dort anrufen und nachfragen. Vllt wurde deine Zahlung übersehen oder falsch zugeordnet. Wenn sich die Sache dann aufklärt wird sollte der Mahnbescheid von der Gegenseite zurückgenommen werden.
Ansonnsten würde ich dem MB widersprechen.
Gruß Homer
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Jo, so wie Homer es gesagt hat. Sollte ja kein Problem sein die zahlung evtl. zu belegen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
MB insgesamt widersprechen + Nachweis der Überweisung suchen! Den schickt man diesen als Kopie zum Antragsteller.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Zum Antragsteller? Nicht an rka? Antragsteller ist (laut Mahnbescheid) eine polnische Firma, Prozessbevollmächtigte sind ja die .rka RA.
Werde wohl morgen mal anrufen und nachfragen.
Selbst wenn es zur Aufklärung des Vorfalls kommt, wäre ein Ignorieren des Mahnbescheides sicherlich nicht klug. Wäre es daher von Vorteil beim Abschicken des Widerspruches ein Schreiben und eventuell eine Kopie der Überweisung beizulegen? Wer weiß wie lange es dauert, bis rka dem Gericht Bescheid geben.
Danke für die schnellen Antworten!
Werde wohl morgen mal anrufen und nachfragen.
Selbst wenn es zur Aufklärung des Vorfalls kommt, wäre ein Ignorieren des Mahnbescheides sicherlich nicht klug. Wäre es daher von Vorteil beim Abschicken des Widerspruches ein Schreiben und eventuell eine Kopie der Überweisung beizulegen? Wer weiß wie lange es dauert, bis rka dem Gericht Bescheid geben.
Danke für die schnellen Antworten!