Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#221 Beitrag von Steffen » Montag 15. April 2013, 04:37

Gedanken zum neuen Antiabzockgesetz.
Wachs’sche Gedankenspiele zum
“Anti-Abzocke-Gesetzentwurf”



15. März 2013; 00:05 Uhr


Seit der gestrigen Meldung: -Bundeskabinett beschließt "Anti-Abzocke-Gesetz"- häufen
sich die Meldungen und Prognosen. Da liest man von einem Sieg gegen die
"Abmahnanwälte" (obwohl die Bundesregierung von 2005 – 2012 dem digitalen
"Dornröschenschlaf" frönte und gerade erst aufwacht); ein hoch qualifizierte
Fachanwalt empfiehlt gar jetzt schon und mit Hinweis auf den Gesetzentwurf die
geminderten Anwaltsgebühren zu bezahlen; die einen jubeln und andere sind wiederum
skeptisch bzw. vertreten den Standpunkt es geht nicht weit genug und hält (wieder
einmal) "Hintertüren" offen.

In einem Forum von Netzwelt.de las ich einen Standpunkt von Rechtsanwalt Dr. Wachs.
Nicht nur aufgrund bestehender Freundschaft, sondern weil mir sein Standpunkt wichtig
ist, werde ich diesen zur Diskussion stellen und veröffentlichen. Natürlich immer
unter der Voraussetzung, dass die Zeit es bringen wird und, das jemand anderes
natürlich einen anderen Standpunkt vertreten kann und darf.


...........................


Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de

...........................

Ich persönlich bin recht unsicher, was der Gesetzentwurf wirklich für Abgemahnte
bedeutet.

a) Laufende Abmahnungen und Gerichtsverfahren
Bei laufenden Abmahnungen und Gerichtsverfahren ist das Gesetz nicht direkt
anwendbar. Was passieren könnte, ist dass die Gerichte aber die Streitwerte im Laufe
des nächsten Jahres fortentwickeln und immer weiter an 1.000,00 EUR annähern.
Mittelbar könnte das Gesetz also auch Altfällen helfen.

b) Nach Inkrafttreten
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist damit zu rechnen, dass

aa) Abmahnungen nach einem Schreiben und nicht Annahme des Vergleichsangebots
schneller gerichtlich anhängig gemacht werden. Einfach weil die Auseinandersetzung
mit der Akte sich für Kanzleien nicht mehr lohnt.

bb) Klassische Inkasso Kanzleien deutlicher in den Markt drängen werden, weil deren
Abläufe auf diese Streitwerte bereits optimiert sind.

Das Ganze obwohl sich "eigentlich" an den Zahlen nicht viel ändert zumindest bei 90 %
der Kanzleien. Denn eine One-Song-Abmahnung wird weiter 150,00 EUR plus 200,00 EUR
Schadensersatz und XX,XX EUR für Ermittlung kosten. Das Vergleichsangebot wird dann
auf 400,00 EUR gesetzt.

Bei ganzen Alben wird 150,00 EUR, plus 700,00 EUR Schadensersatz und XX,XX EUR für
Ermittlung gefordert (z.B.) Ähnlich bei Computerspielen und Filmen.

Natürlich ist mir bewusst, dass nur der wahre Täter den Schadensersatz zahlen muss,
aber faktisch sehen einige Gerichte vor allem im südlichen Teil Deutschlands auch den
Störer als Täter, wenn der Störer nicht beweisen kann kein Täter zu sein.

cc) Es soll in Neufassung des § 49 GKG heißen: [...] In einer
Urheberrechtsstreitsache beträgt der Streitwert für den Unterlassungs- oder
Beseitigungsanspruch 1.000,00 Euro [...].

Die Anwaltskanzleien könnten also den Schadensersatz, Kosten für die Ermittlung und
sogar Auskunftsansprüche streitwerterhöhend geltend machen. Wenn wir von 1.000,00 EUR
Unterlassung, 800,00 EUR Schadensersatz, 250,00 EUR Auskunftsanspruch (angepasst
wegen Unterlassungsstreitwert) und 50,00 EUR Ermittlungskosten ausgehen ergibt dies
mindestens 2.100 EUR. Die Anwaltskosten bei einem Film werden also mindestens 229,30
EUR sein. Aber auch damit könnte man leben, zeigt es aber handwerkliche Schwächen des
Gesetzesentwurfs klar auf, wenn immer von einer 150,00 EUR Kostendeckelung gesprochen
wird, aber diese nicht erreicht wird.

"Der große Wurf" wird das Gesetz allenfalls dadurch, als das ein Prozess zukünftig
nicht allein aus Sorge vor den unkalkulierbaren Kosten gescheut werden muss.
Urheberrechtsverletzungen werden nach meiner Meinung höchstens unwesentlich
günstiger, aber der Abgemahnte hat jetzt die Chance sich zu wehren ohne danach
ruiniert zu sein. Das finde ich sehr gut und "DAS" ist ein sehr gutes Signal.


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
...........................

Die Vergangenheit hat gezeigt, das man das Endergebnis abwarten sollte und nicht
schon Pressemitteilungen oder Gesetzesentwürfe vor dem Abend loben. Zeigt es aber
erst einmal eine Chance, das Erstabmahnungen sich fair und humaner gestalten können,
der Abmahnindustrie die Weichen gestellt wurden ("1.000 Gründe abgemahnt zu werden"),
aber auch, das die privaten Verbraucher ihre Chance sehen und P2P dafür nutzen, wofür
es konzipiert wurde. Nämlich zum freien Tauschen persönlicher Daten oder
Urlaubsvideos und nicht für vom Gesetzgeber unter Strafe gestellten das Herunterladen
und gleichzeitige Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke. Denn, wenn sich jetzt
die Zahlen der Abgemahnten wieder erhöhen, wären es die falschen Signale gewesen.
Aber auch die Bundesregierung, der Gesetzgeber, die Urheber, die Anschlussinhaber –
insbesondere der Eltern sind weiterhin in der Pflicht genommen hier gemeinsam einen
abmahnfreie Erziehungsprozess zu finden und umzusetzen. Natürlich immer unter der
Voraussetzung, das die Politiker wieder lernen Bürgerorientiert zu arbeiten.


Bild


Aber auch als Hinweis für die Medienindustrie. Weg vom überteuerten Mainstream und
hin zu attraktiven verbraucherfreundlichen Verkaufsmodellen.

Denn "wegfilesharen", "wegabmahnen", "wegklagen" kann man diese Problem Internet
("1.000 Gründe um abgemahnt zu werden") nicht. Hier wird noch eine Menge Erziehungs-
und Aufklärungsarbeit -aller- Notwendig sein, damit die Prinzessin nach dem Kuss des
Prinzen nicht nur gähnt, sondern auch aufsteht und aktiv wird.

________________________________

SH für AW3P
____________________
Wir hatten die letzten Jahre immer den Trend, das es am Anfang des Jahres etwas ruhig war und die Anzahl der Abmahngen dann wieder zunahm.

VG Steffen

Rolo
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#222 Beitrag von Rolo » Mittwoch 17. April 2013, 21:11

Hi, ich habe noch ein paar Fragen.
Wenn ein Rechteinhaber meine Daten bei meinem Provider abfragt, muss er oder mein Provider mich dann darüber informieren,
auch wenn er vorerst nicht abmahnt?
Und wie lange hat er Zeit nach Kenntniss des angeblichen Urheberrechtsverstosses abzumahnen, 3 Jahre?
Kann er also die erste Abmahnung abschicken (Rechtsverstoss 1) und abwarten ob ich zahle, und wenn ja, dann gleich die zweite Abmahnung
(Rechtsverstoss 2, falls vorhanden) hinterher schicken?
-ö.,,ö.,,
Habe ich ein Recht auf Auskunft bei meinem Provider wann, wie oft und/oder wer meine Daten abgefragt hat?

Danke für Antworten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#223 Beitrag von Steffen » Donnerstag 18. April 2013, 04:55

Wenn ein Rechteinhaber meine Daten bei meinem Provider abfragt, muss er oder mein Provider mich dann darüber informieren, auch wenn er vorerst nicht abmahnt?
Der Provider - nein. Der Abmahner macht es mit der Abmahnung.

Und wie lange hat er Zeit nach Kenntniss des angeblichen Urheberrechtsverstosses abzumahnen, 3 Jahre?
Nach Übermittlung des Klarnamen durch den Provider, ab Ende des Jahres 3 Jahre!
Log: 2009, LG-Beschluss: 2009; Providerauskunft Klarnamen 2010:
Verjährungsfrist:
Beginn: 31.12.2010; 24:00 Uhr
Ende: 31.12.2013; 24:00 Uhr

Ob es so war, muss im Klageverfahren geklärt werden.
Kann er also die erste Abmahnung abschicken (Rechtsverstoss 1) und abwarten ob ich zahle, und wenn ja, dann gleich die zweite Abmahnung (Rechtsverstoss 2, falls vorhanden) hinterher schicken?
Jeder Rechtsverstoß kann - einzeln - abgemahnt werden.


VG Steffen

Rolo
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#224 Beitrag von Rolo » Freitag 19. April 2013, 20:58

"Sobald der Rechteinhaber die Daten der Internetzugangsprovider erstmalig erhält, muss er sie hierüber also informieren. Seiner Benachrichtigungspflicht kommt der Rechteinhaber regelmäßig in Form von Abmahnungen etc. nach."

Zitat aus:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201" onclick="window.open(this.href); return false; ... erletzers/

Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, muss der Rechteinhaber mich zeitnah über die Datenabfrage informieren, ob in Form einer Abmahnung oder anders, kann also nicht 3 Jahre lang warten, zwar mit der Abmahnung, aber nicht mit der Information über die Datenabfrage bei meinem Provider.
Sollten also hypothetisch Urheberrechtsverstösse im letzten Jahr passiert sein, und wären diese dem Rechteinhaber bekannt, und hätte er meine Daten zu diesem Zeitpunkt bei meinem Provider abgefragt, hätte er mich schon lange darüber informieren müssen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#225 Beitrag von Steffen » Freitag 19. April 2013, 21:34

Sobald der Rechteinhaber die Daten der Internetzugangsprovider erstmalig erhält, muss er sie hierüber also informieren. Seiner Benachrichtigungspflicht kommt der Rechteinhaber regelmäßig in Form von Abmahnungen etc. nach.
Dieses i.V.m. dem § 199 BGB = alles im rechtlichen Lot. Auch das UrhG gibt keine Fristen einer Abmahnung vor.

VG Steffen

Alfred_J_Kwak
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#226 Beitrag von Alfred_J_Kwak » Sonntag 21. April 2013, 12:37

Hallo zusammen,

jetzt brauche ich doch mal einen Rat. Ich (bzw. mein Vater - Anschlussinhaber) habe eine Abmahnung gegen Ende 2009 bekommen. Ich habe mich damals für die Variante mod. UE und nicht zahlen entschieden. Der Mahnbescheid wurde bereits im Ganzen widersprochen.

Jetzt kam eine beglaubigte Abschrift der Verfügung vom AG Hamburg mit der frist innerhalb zwei Wochen eine schriftliche Klageerwiederng einzureichen. Diese Frist ist, da ich im Urlaub war, leider schon am 25.04. vorbei. Sollte ich jetzt spätestens einen Anwalt einschalten oder kann ich hierauf noch selber schriftlich antworten? Habe dazu im Forum leider noch nichts gefunden.

Freundliche Grüße...

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#227 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. April 2013, 12:48

[quoteemAlfred_J_Kwak]Jetzt kam eine beglaubigte Abschrift der Verfügung vom AG Hamburg mit der Frist innerhalb zwei Wochen eine schriftliche Klageerwiderung einzureichen. Diese Frist ist, da ich im Urlaub war, leider schon am 25.04. vorbei. Sollte ich jetzt spätestens einen Anwalt einschalten oder kann ich hierauf noch selber schriftlich antworten? Habe dazu im Forum leider noch nichts gefunden.[/quoteem]

Nach meiner Zeitrechnung ist Heute erst der 21.04.2013. Du könntest also Heute alles einscannen, dann dieses Komplett einen Anwalt Deines Vertrauens versenden. Morgen früh diesen Anwalt anrufen mit der Maßgabe der Beauftragung, Hinweis auf der knapp bemessenen noch verbleibenden Frist und Deiner möglichen Vorgehensweise: Verteidigung oder eines Vergleiches oder einer Besprechung. Alles andere, wie “Do-it-Yourself“ ist juristischer “Selbstmord“.

VG Steffen

Alfred_J_Kwak
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#228 Beitrag von Alfred_J_Kwak » Sonntag 21. April 2013, 12:53

Okay, vielen Dank für Rasche antwort. So eine klare Aussage hatte ich mir erhofft, danke!

Noch etwas anderes, ich werde mich wohl für den Vergleich entscheiden. Kann dies auch ein nicht Fachanwalt erledigen oder sollte es dringend ein Fachanwalt (ala Dr. Wachs) sein?

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#229 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. April 2013, 13:16

[quoteemAlfred_J_Kwak]Noch etwas anderes, ich werde mich wohl für den Vergleich entscheiden. Kann dies auch ein nicht Fachanwalt erledigen oder sollte es dringend ein Fachanwalt (ala Dr. Wachs) sein?[/quoteem]
Ich kenne Fachanwälte, ... egal, diese sind sowieso nicht in unserer empfohlenen Liste. Es sollte immer ein Anwalt sein mit Herz zu seinem Beruf, der notwendigen Gerichtserfahrung vor Ort und einen sachlichen Preis. Nenne wir es doch beim Namen, dieses ist doch bei den Meisten von Interesse. Natürlich ist RA Dr. Wachs (als Rechtsbeistand der Initiative AW3P) meine erste Wahl. Aber wem Du beauftragst, dass ist eine Entscheidung, die bei dichens liegt.

Von “Foren-Hobby(möchtegern)anwälten“ (alias Shual) würde ich aber generell die Finger lassen.

VG Steffen

bilivofa
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#230 Beitrag von bilivofa » Montag 22. April 2013, 17:29

Hallo,

ich wurde Anfang 2011 abgemahnt, darauf habe ich mit einer ModUE reagiert und nicht gezahlt.
Jetzt habe ich wieder mal ein Bettelbrief erhalten.

Da es in letzter Zeit zu vielen Mahnbescheiden usw. gekommen ist würde ich einen privaten Vergleich ohne Anwalt bevorzugen.
Ist dies auch noch möglich nachdem der Mahnbescheid eingegangen ist und komme ich dann genauso "billig" raus wie
wenn ich zu dem Jetzigen Zeitpunkt einen privaten Vergleich anstrebe?

Und noch eine Frage:
Ist es in der Momentanen Situation immer noch möglich die Kosten um bis zu 50% zu drücken?
Oder sollte ich lieber etwas weniger drücken?

Schon mal Danke im voraus

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#231 Beitrag von Steffen » Montag 22. April 2013, 23:25

[quoteembilivofa]ich wurde Anfang 2011 abgemahnt, darauf habe ich mit einer ModUE reagiert und nicht gezahlt. Jetzt habe ich wieder mal ein Bettelbrief erhalten.[/quoteem]
Ich z.B. reagiere auf gar keine Bettelbriefe und ignoriere diese.

[quoteembilivofa]Da es in letzter Zeit zu vielen Mahnbescheiden usw. gekommen ist würde ich einen privaten Vergleich ohne Anwalt bevorzugen. Ist dies auch noch möglich nachdem der Mahnbescheid eingegangen ist und komme ich dann genauso "billig" raus wie wenn ich zu dem Jetzigen Zeitpunkt einen privaten Vergleich anstrebe?[/quoteem]
Ein außergerichtlicher Vergleich ist immer möglich, auch in einem Gerichtsverfahren. Abhängig von:
1. die Gegenseite ist auch vergleichbereit
2. je höher deren Einsatz, desto höher der Vergleichsbetrag
3. in der Regel zu deren Konditionen

[quoteembilivofa]Und noch eine Frage:
Ist es in der Momentanen Situation immer noch möglich die Kosten um bis zu 50% zu drücken? Oder sollte ich lieber etwas weniger drücken?[/quoteem]
Das muss man einfach ausprobieren.

VG Steffen

Iluiris
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#232 Beitrag von Iluiris » Dienstag 23. April 2013, 12:58

Hallo,

Ich wurde ebenfalls im September 2011 fuer Dungeon Siege 3 abgrmahnt. Daraufhin Anwalt genommeb ModU abgegeben und ein Vergleichsangebot 300 euro. Nun fast 2 jahre spaeter schickt mein Anwalt einen Brief wo ich aufgefordert werde bis zum 28.4 die 800 euro zu zahlen. Es handelt sich denk ich nicht um einen Bettelbrief! Das dreiste: es wurde mir vorgeworfen ich haette nichts unternommen und ich haette die frist furchtlos verstreichen lassen, dies stimmt ja nicht. Mein Anwalt wies die Gegnerseite darauf hin das immer noch eine Ablehnung oder Zustimmung des Vergleichsangebotes im Raum steht. Was passiert nach der Frist ehrlich gesagt bin ich zuzeit nervlich am Ende Mutter im Krankenhaus, ich hab FH, Bk Pruefungen und nun das.

Gruß Schmiddi

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#233 Beitrag von Steffen » Dienstag 23. April 2013, 13:25

Hallo @Schmiddi,

zuerst einmal Ruhe und keine Panik. Du bist doch anwaltlich vertreten. Punkt.

Es gibt im großen und ganzen keine gesetzliche Bestimmung zur Abwicklung eines außergerichtlichen Vergleiches (vlt. etwa i.S.d. § 779 BGB). Kommt kein Vergleichsvertrag zustande - Stillschweigen begründet keinen Vertragsannahme - gibt es keinen Vergleich! Natürlich ist es schräg, das die Gegenseite auf ein Vergleichsangebot Deines Anwaltes nicht reagiert, aber rechtlich nicht relevant. Stillschweigen bedeutet - keine Annahme.

Das bedeutet, hier ist Dein Anwalt gefragt. Aber generell gilt, ohne Vergleichsannahme des Abmahners bestehen eben noch die vollen Forderungen aus der Abmahnung. Warte doch erste einmal ab, was der Schriftverkehr Deines Anwalt bringt.

Halte uns einmal auf dem Laufenden.

VG Steffen

Iluiris
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#234 Beitrag von Iluiris » Dienstag 23. April 2013, 17:21

Hallo,
Sind nach Ablauf der Frist mit Hoeheren Kosten zu rechnen troz Anwalt?

Gruß Schmiddi

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#235 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. April 2013, 00:09

[quoteemSchmiddi]Sind nach Ablauf der Frist mit höheren Kosten zu rechnen trotz Anwalt?[/quoteem]
Erst einmal stehen die Forderungen aus der Abmahnung an. Soweit ich weiß, erhöht man Seitens rka.-RAe die Forderungen nicht bis zur Klage.

Was ich sowieso nicht verstehe.

Es gibt doch vor dem digitalen Internet noch das analoge Telefon, sowie warum Dein Anwalt dort nicht schon längst telefonisch nachhakt. Die präsentieren natürlich Euch einen Vergleich nicht auf dem Silbertablett - diesen muss man sich schon erarbeiten. Vielleicht ward Ihr auch nur glücklich, das sie nicht antworteten. Das müsst Ihr selbst wissen.

VG Steffen

Kalle000
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#236 Beitrag von Kalle000 » Samstag 27. April 2013, 18:59

Hallo, Leidensgenossen.

Bei mir gibts neues: Ich habe nach dem widersprochenen Mahnbescheid mit dem zuständigem Anwalt bei .rka telefoniert und einen Vergleich über 500€ herausgehandelt. Nicht gerade die Lösung, auf die ich stolz bin, aber ich kann mir ein verlorenes Verfahren gerade überhaupt nicht leisten.

Mein Agebot bezog sich auf "möchte ich Ihnen den Vorschlag unterbreiten, alle den mir vorgeworfenen Verstoß betreffenden Forderungen seitens des Rechteinhabers CD Projekt RED Sp. z o.o. und ihrer rechtlichen Vertretung, .rka Rechtsanwälte, die Kosten des Mahnverfahrens einschließend, für die Zahlung eines Abgeltungsbetrages von


EUR 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro)


zu begleichen."

woraufhin ich von .rka ein Schreiben bekam mit der Formulierung, die Mandantin stimme dem Vergleichsangebot zu. Auf mein nochmaliges Bitten, etwas rechtskräftiges von .rks zu erhalten, erhielt ich einen Brief mit "...nochmals bestätigen, dass mit Zahlung des Vergleuichsbetrags sämtliche Ansprüche in dieser Sache abgegolten sind. Die Sache ist dann endgültig erledigt."

Darf ich darauf vertrauen und einfach überweisen, oder gibts für .rka doch noch Hintertüren?

Danke!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#237 Beitrag von Steffen » Samstag 27. April 2013, 19:16

[quoteem]Darf ich darauf vertrauen und einfach überweisen, oder gibts für .rka doch noch Hintertüren?[/quoteem]
Darauf kannst Du Vertrauen. Bei Zahlung der 500 Tacken ist dieser Rechtsstreit erledigt. Bitte aber alles, auch die Überweisung, dauerhaft archivieren.

Auf der Überweisung sollte man zusätzlich vermerken, wenn es geht:

Vergleich Az. 12343456, Zahlung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung gleichwohl rechtsverbindlich.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#238 Beitrag von Flo20991 » Sonntag 28. April 2013, 23:16

Guten Abend

meine Mutter hat auch am 1..4.2011 einen solchen Brief bezüglich "F1 2010" natürlich haben wir dann die abgeänderter erklärung abgeschickt und haben dann erstmal nix mehr gehört bis vor 2 wochen ein Bettelbrief kam meine Mutter hatte natrülich gleich Panik aber wird sind dann erstmal zur Verbraucherzentrale gefahren und waren dort bei der Rechtsberatung das ist wirklich nicht teuer ich galube 15€ und die hat dann alles mit uns durchgesprochen und für weite 20€ einen Brief verfasst der auch wirklich gut geschrieben ist das meine mutter nicht haftbar gemacht werden kann für andere minderjährige Personen in ihrem haushalt.


Also ich kann euch wirklich nur empfehlen wenn ihr ne frage habt bzw. hilfe braucht von einem Anwalt und nicht gleich viel Geld bezahlen wollt versucht es erstmal mit der Verbraucherzentrale die haben ständig mit solchen fällen zutun.

Gruß Flo

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#239 Beitrag von Steffen » Montag 29. April 2013, 04:33

Hallo @Flo,

könntest Du mir einmal diesen Brief einscannen und per E-Mail zusenden? Keine Angst, er wird nicht veröffentlicht. Vielleicht kann es auch ja anderen behilflich sein.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#240 Beitrag von Kalle000 » Montag 29. April 2013, 11:30

So, ich habe jetzt gezahlt *seufz* 500€ für einen Vergleich nach einem Mahnbescheid [ohne Anwalt], weil mir vorgeworfen wurde... The Wítcher 2... 2011.. von der mir zugeordneten email adresse.. bla. ihr kennt das.

Der zuständige Anwalt von .rka meinte zu mir, dass ich sicher schon mitbekommen hätte, dass sie alte Fälle jetzt "rechtsgängig" machen würden, also deckt sich seine Aussage zumindest mit meiner Interpretation der Mahnbescheid- und Klage-Häufigkeit von .rka. Ich bin gespannt, wie ich es bei euch weitergeht. Viel Erfolg wünsche ich!

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