Wachs’sche Gedankenspiele zum
“Anti-Abzocke-Gesetzentwurf”
15. März 2013; 00:05 Uhr
Seit der gestrigen Meldung: -Bundeskabinett beschließt "Anti-Abzocke-Gesetz"- häufen
sich die Meldungen und Prognosen. Da liest man von einem Sieg gegen die
"Abmahnanwälte" (obwohl die Bundesregierung von 2005 – 2012 dem digitalen
"Dornröschenschlaf" frönte und gerade erst aufwacht); ein hoch qualifizierte
Fachanwalt empfiehlt gar jetzt schon und mit Hinweis auf den Gesetzentwurf die
geminderten Anwaltsgebühren zu bezahlen; die einen jubeln und andere sind wiederum
skeptisch bzw. vertreten den Standpunkt es geht nicht weit genug und hält (wieder
einmal) "Hintertüren" offen.
In einem Forum von Netzwelt.de las ich einen Standpunkt von Rechtsanwalt Dr. Wachs.
Nicht nur aufgrund bestehender Freundschaft, sondern weil mir sein Standpunkt wichtig
ist, werde ich diesen zur Diskussion stellen und veröffentlichen. Natürlich immer
unter der Voraussetzung, dass die Zeit es bringen wird und, das jemand anderes
natürlich einen anderen Standpunkt vertreten kann und darf.
...........................
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
...........................
Die Vergangenheit hat gezeigt, das man das Endergebnis abwarten sollte und nicht
schon Pressemitteilungen oder Gesetzesentwürfe vor dem Abend loben. Zeigt es aber
erst einmal eine Chance, das Erstabmahnungen sich fair und humaner gestalten können,
der Abmahnindustrie die Weichen gestellt wurden ("1.000 Gründe abgemahnt zu werden"),
aber auch, das die privaten Verbraucher ihre Chance sehen und P2P dafür nutzen, wofür
es konzipiert wurde. Nämlich zum freien Tauschen persönlicher Daten oder
Urlaubsvideos und nicht für vom Gesetzgeber unter Strafe gestellten das Herunterladen
und gleichzeitige Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke. Denn, wenn sich jetzt
die Zahlen der Abgemahnten wieder erhöhen, wären es die falschen Signale gewesen.
Aber auch die Bundesregierung, der Gesetzgeber, die Urheber, die Anschlussinhaber –
insbesondere der Eltern sind weiterhin in der Pflicht genommen hier gemeinsam einen
abmahnfreie Erziehungsprozess zu finden und umzusetzen. Natürlich immer unter der
Voraussetzung, das die Politiker wieder lernen Bürgerorientiert zu arbeiten.
Aber auch als Hinweis für die Medienindustrie. Weg vom überteuerten Mainstream und
hin zu attraktiven verbraucherfreundlichen Verkaufsmodellen.
Denn "wegfilesharen", "wegabmahnen", "wegklagen" kann man diese Problem Internet
("1.000 Gründe um abgemahnt zu werden") nicht. Hier wird noch eine Menge Erziehungs-
und Aufklärungsarbeit -aller- Notwendig sein, damit die Prinzessin nach dem Kuss des
Prinzen nicht nur gähnt, sondern auch aufsteht und aktiv wird.
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SH für AW3P
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“Anti-Abzocke-Gesetzentwurf”
15. März 2013; 00:05 Uhr
Seit der gestrigen Meldung: -Bundeskabinett beschließt "Anti-Abzocke-Gesetz"- häufen
sich die Meldungen und Prognosen. Da liest man von einem Sieg gegen die
"Abmahnanwälte" (obwohl die Bundesregierung von 2005 – 2012 dem digitalen
"Dornröschenschlaf" frönte und gerade erst aufwacht); ein hoch qualifizierte
Fachanwalt empfiehlt gar jetzt schon und mit Hinweis auf den Gesetzentwurf die
geminderten Anwaltsgebühren zu bezahlen; die einen jubeln und andere sind wiederum
skeptisch bzw. vertreten den Standpunkt es geht nicht weit genug und hält (wieder
einmal) "Hintertüren" offen.
In einem Forum von Netzwelt.de las ich einen Standpunkt von Rechtsanwalt Dr. Wachs.
Nicht nur aufgrund bestehender Freundschaft, sondern weil mir sein Standpunkt wichtig
ist, werde ich diesen zur Diskussion stellen und veröffentlichen. Natürlich immer
unter der Voraussetzung, dass die Zeit es bringen wird und, das jemand anderes
natürlich einen anderen Standpunkt vertreten kann und darf.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
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Ich persönlich bin recht unsicher, was der Gesetzentwurf wirklich für Abgemahnte
bedeutet.
a) Laufende Abmahnungen und Gerichtsverfahren
Bei laufenden Abmahnungen und Gerichtsverfahren ist das Gesetz nicht direkt
anwendbar. Was passieren könnte, ist dass die Gerichte aber die Streitwerte im Laufe
des nächsten Jahres fortentwickeln und immer weiter an 1.000,00 EUR annähern.
Mittelbar könnte das Gesetz also auch Altfällen helfen.
b) Nach Inkrafttreten
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist damit zu rechnen, dass
aa) Abmahnungen nach einem Schreiben und nicht Annahme des Vergleichsangebots
schneller gerichtlich anhängig gemacht werden. Einfach weil die Auseinandersetzung
mit der Akte sich für Kanzleien nicht mehr lohnt.
bb) Klassische Inkasso Kanzleien deutlicher in den Markt drängen werden, weil deren
Abläufe auf diese Streitwerte bereits optimiert sind.
Das Ganze obwohl sich "eigentlich" an den Zahlen nicht viel ändert zumindest bei 90 %
der Kanzleien. Denn eine One-Song-Abmahnung wird weiter 150,00 EUR plus 200,00 EUR
Schadensersatz und XX,XX EUR für Ermittlung kosten. Das Vergleichsangebot wird dann
auf 400,00 EUR gesetzt.
Bei ganzen Alben wird 150,00 EUR, plus 700,00 EUR Schadensersatz und XX,XX EUR für
Ermittlung gefordert (z.B.) Ähnlich bei Computerspielen und Filmen.
Natürlich ist mir bewusst, dass nur der wahre Täter den Schadensersatz zahlen muss,
aber faktisch sehen einige Gerichte vor allem im südlichen Teil Deutschlands auch den
Störer als Täter, wenn der Störer nicht beweisen kann kein Täter zu sein.
cc) Es soll in Neufassung des § 49 GKG heißen: [...] In einer
Urheberrechtsstreitsache beträgt der Streitwert für den Unterlassungs- oder
Beseitigungsanspruch 1.000,00 Euro [...].
Die Anwaltskanzleien könnten also den Schadensersatz, Kosten für die Ermittlung und
sogar Auskunftsansprüche streitwerterhöhend geltend machen. Wenn wir von 1.000,00 EUR
Unterlassung, 800,00 EUR Schadensersatz, 250,00 EUR Auskunftsanspruch (angepasst
wegen Unterlassungsstreitwert) und 50,00 EUR Ermittlungskosten ausgehen ergibt dies
mindestens 2.100 EUR. Die Anwaltskosten bei einem Film werden also mindestens 229,30
EUR sein. Aber auch damit könnte man leben, zeigt es aber handwerkliche Schwächen des
Gesetzesentwurfs klar auf, wenn immer von einer 150,00 EUR Kostendeckelung gesprochen
wird, aber diese nicht erreicht wird.
"Der große Wurf" wird das Gesetz allenfalls dadurch, als das ein Prozess zukünftig
nicht allein aus Sorge vor den unkalkulierbaren Kosten gescheut werden muss.
Urheberrechtsverletzungen werden nach meiner Meinung höchstens unwesentlich
günstiger, aber der Abgemahnte hat jetzt die Chance sich zu wehren ohne danach
ruiniert zu sein. Das finde ich sehr gut und "DAS" ist ein sehr gutes Signal.
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
...........................bedeutet.
a) Laufende Abmahnungen und Gerichtsverfahren
Bei laufenden Abmahnungen und Gerichtsverfahren ist das Gesetz nicht direkt
anwendbar. Was passieren könnte, ist dass die Gerichte aber die Streitwerte im Laufe
des nächsten Jahres fortentwickeln und immer weiter an 1.000,00 EUR annähern.
Mittelbar könnte das Gesetz also auch Altfällen helfen.
b) Nach Inkrafttreten
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist damit zu rechnen, dass
aa) Abmahnungen nach einem Schreiben und nicht Annahme des Vergleichsangebots
schneller gerichtlich anhängig gemacht werden. Einfach weil die Auseinandersetzung
mit der Akte sich für Kanzleien nicht mehr lohnt.
bb) Klassische Inkasso Kanzleien deutlicher in den Markt drängen werden, weil deren
Abläufe auf diese Streitwerte bereits optimiert sind.
Das Ganze obwohl sich "eigentlich" an den Zahlen nicht viel ändert zumindest bei 90 %
der Kanzleien. Denn eine One-Song-Abmahnung wird weiter 150,00 EUR plus 200,00 EUR
Schadensersatz und XX,XX EUR für Ermittlung kosten. Das Vergleichsangebot wird dann
auf 400,00 EUR gesetzt.
Bei ganzen Alben wird 150,00 EUR, plus 700,00 EUR Schadensersatz und XX,XX EUR für
Ermittlung gefordert (z.B.) Ähnlich bei Computerspielen und Filmen.
Natürlich ist mir bewusst, dass nur der wahre Täter den Schadensersatz zahlen muss,
aber faktisch sehen einige Gerichte vor allem im südlichen Teil Deutschlands auch den
Störer als Täter, wenn der Störer nicht beweisen kann kein Täter zu sein.
cc) Es soll in Neufassung des § 49 GKG heißen: [...] In einer
Urheberrechtsstreitsache beträgt der Streitwert für den Unterlassungs- oder
Beseitigungsanspruch 1.000,00 Euro [...].
Die Anwaltskanzleien könnten also den Schadensersatz, Kosten für die Ermittlung und
sogar Auskunftsansprüche streitwerterhöhend geltend machen. Wenn wir von 1.000,00 EUR
Unterlassung, 800,00 EUR Schadensersatz, 250,00 EUR Auskunftsanspruch (angepasst
wegen Unterlassungsstreitwert) und 50,00 EUR Ermittlungskosten ausgehen ergibt dies
mindestens 2.100 EUR. Die Anwaltskosten bei einem Film werden also mindestens 229,30
EUR sein. Aber auch damit könnte man leben, zeigt es aber handwerkliche Schwächen des
Gesetzesentwurfs klar auf, wenn immer von einer 150,00 EUR Kostendeckelung gesprochen
wird, aber diese nicht erreicht wird.
"Der große Wurf" wird das Gesetz allenfalls dadurch, als das ein Prozess zukünftig
nicht allein aus Sorge vor den unkalkulierbaren Kosten gescheut werden muss.
Urheberrechtsverletzungen werden nach meiner Meinung höchstens unwesentlich
günstiger, aber der Abgemahnte hat jetzt die Chance sich zu wehren ohne danach
ruiniert zu sein. Das finde ich sehr gut und "DAS" ist ein sehr gutes Signal.
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
Die Vergangenheit hat gezeigt, das man das Endergebnis abwarten sollte und nicht
schon Pressemitteilungen oder Gesetzesentwürfe vor dem Abend loben. Zeigt es aber
erst einmal eine Chance, das Erstabmahnungen sich fair und humaner gestalten können,
der Abmahnindustrie die Weichen gestellt wurden ("1.000 Gründe abgemahnt zu werden"),
aber auch, das die privaten Verbraucher ihre Chance sehen und P2P dafür nutzen, wofür
es konzipiert wurde. Nämlich zum freien Tauschen persönlicher Daten oder
Urlaubsvideos und nicht für vom Gesetzgeber unter Strafe gestellten das Herunterladen
und gleichzeitige Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke. Denn, wenn sich jetzt
die Zahlen der Abgemahnten wieder erhöhen, wären es die falschen Signale gewesen.
Aber auch die Bundesregierung, der Gesetzgeber, die Urheber, die Anschlussinhaber –
insbesondere der Eltern sind weiterhin in der Pflicht genommen hier gemeinsam einen
abmahnfreie Erziehungsprozess zu finden und umzusetzen. Natürlich immer unter der
Voraussetzung, das die Politiker wieder lernen Bürgerorientiert zu arbeiten.
Aber auch als Hinweis für die Medienindustrie. Weg vom überteuerten Mainstream und
hin zu attraktiven verbraucherfreundlichen Verkaufsmodellen.
Denn "wegfilesharen", "wegabmahnen", "wegklagen" kann man diese Problem Internet
("1.000 Gründe um abgemahnt zu werden") nicht. Hier wird noch eine Menge Erziehungs-
und Aufklärungsarbeit -aller- Notwendig sein, damit die Prinzessin nach dem Kuss des
Prinzen nicht nur gähnt, sondern auch aufsteht und aktiv wird.
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SH für AW3P
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VG Steffen