Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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AdelaaR
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#41 Beitrag von AdelaaR » Mittwoch 23. Februar 2011, 09:14

@ Ghost800:

Habe das identische Schreiben bekommen, kannst stark davon ausgehen, dass es wieder Standardtexte sind. Uns wurde eine 14-tägige Frist gesetzt. Abgeheftet und ruhe ist.

@ Alle:

Falls dem MB komplett widersprochen wird und die sechs Wochen rum sind, ist dann gänzlich die Gefahr der Klage gebannt bzw. muss dann die besagte Kanzlei den Weg nochmal komplett durchziehen? Sind euch irgendwelche Fälle bekannt, wo rka die Klage durchgezogen hat? Langsam zweifelt man hier an der "rechtsstaatlichkeit", man kommt sich vor wie in einer Bananenrepublik.

Grüße und haltet die Ohren steif

shouwaronin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#42 Beitrag von shouwaronin » Donnerstag 24. Februar 2011, 10:54

@Grazer
danke für den Link.

Ich liebe ja Juristendeutsch. Ich habe bestimmt 90% des Inhaltes nicht verstanden und bis zuletzt wusste ich nicht zu wessen Gunsten eigentlich entschieden wurde.
Es ist aber interessant zu sehen, das dies scheinbar tatsächlich von Fall zu Fall entschieden wird und nur bei Flüchtigkeitsfehlern von Seiten der Kanzlei eine Aussicht auf Erfolg zu haben scheint.
Interessieren würd mich ja auch, ob das Juristendeutsch eine Notwendigkeit darstellt oder eher eine Art Barriere, um Ottonormalbürger von zuviel Neugier abzuhalten.

Gruss

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#43 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Februar 2011, 10:43

[quoteemshouwaronin]Ich liebe ja Juristendeutsch. Ich habe bestimmt 90% des Inhaltes nicht verstanden und bis zuletzt wusste ich nicht, zu wessen
Gunsten eigentlich entschieden wurde.
Es ist aber interessant zu sehen, das dies scheinbar tatsächlich von Fall zu Fall entschieden wird und nur bei Flüchtigkeitsfehlern
vonseiten der Kanzlei eine Aussicht auf Erfolg zu haben scheint.
Interessieren würde mich ja auch, ob das Juristendeutsch eine Notwendigkeit darstellt oder eher eine Art Barriere, um Otto-Normalbürger
von zu viel Neugier abzuhalten.[/quoteem]

Du hattest im ersten Posing gefragt:
shouwaronin hat geschrieben:Was würde eigentlich passieren, wenn eine Kanzlei so tut als würde sie eine Abmahnung zu jemandem schicken, dies jedoch nicht tut
und den "Abgemahnten" nach dem Ablauf der gesetzten Frist so behandelt wie jemanden, der auf ihre Unterlassungserklärung nicht
reagiert hätte?
Gäbe es denn da überhaupt eine Möglichkeit sich dagegen zu verteidigen?
Also, es gibt - nach m.E. nach - viele Abmahner, die gierig sind und einzig handeln nach dem Motto: “Turn Piracy Into Profit“, aber
nicht dumm! Das sind studierte Leute, die nichts anderes tagtäglich machen. Also nur mal so tun, das fällt nicht nur unter Betrug,
sondern auch auf die eigenen Abmahnerfüße. Von so einem Gedanken sollte man sich schnell trennen.

Grazer hatte schon auf das LG Erfurt - Az. 3 O 1140/08 hingewiesen. Der Abmahnanwalt wird über ein Postausgangsbuch, einem PBeV sowie
Zeugen verfügen, der/die bestätigt/bestätigen wird/werden, dass die Abmahnung am [Datum] versendet wurde. Wenn diese letztendlich
nicht ankommt, dann ist der Betroffene in der Beweispflicht.

Es gilt nun einmal, derjenige, der sich auf etwas beruft - dem obliegt die Beweislast und -pflicht.

Juristensprache, schwere Sprache. Sicherlich auch um Nichtjuristen außen vor zu lassen. Manchmal hat man auch den Eindruck, dass man
am BGH anders denkt, redet und handelt.

Aber so isses nun mal.

VG Steffen

varg
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#44 Beitrag von varg » Sonntag 27. Februar 2011, 12:57

Guten Morgen !

Benötige Euren Rat. Bei mir kam letztens der Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Die Sache ist jetz schon ewig her und lange hat man auch nichts von dieser RKA Kanzlei gehört.

Kann jedoch erst Montag mit meinem betreuenden Anwalt sprechen.

Habt Ihr Erfahrungen ob ein Widerspruch in diesen Angelegenheiten Sinn macht ?
Oder ob man einfach blecht und gut is.

Danke & Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#45 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Februar 2011, 13:49

Erstens man sollte - immer - auf Gerichtspost reagieren.
Warum? Du befindest Dich in einem gerichtlichen Mahnverfahren, aus dessen Ergebnis heraus, Du ein Mahnbescheid erhalten hast.

Der Betroffene muss innerhalb der angegebenen Frist - 14 Tage - auf den Mahnbescheid reagieren. Entweder man erkennt an und bezahlt,
oder legt Widerspruch ein (insgesamt, nur zu einem Teil). Legt man keinen Widerspruch ein, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Das ist ein rechtskräftiger Titel und dann kommt der Gerichtsvollzieher; Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - das volle Schuldner-Programm.

Solange aber der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen wurde, kann man dem Mahnbescheid immer noch widersprechen. Also das
Ding heute, wenn möglich mit Fax/E-Mail an das Mahngericht, morgen per Einschreiben hinterher.
Kreuz bei insgesamt + Unterschrift, wenn die Abmahnung unberechtigt war.

Das ist kein Kinderspiel!

Weiterführender Link: Mahnbescheid

VG Steffen

varg
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#46 Beitrag von varg » Sonntag 27. Februar 2011, 14:33

Danke für die Antwort, aber ich schicke sicher nicht einfach den Mahnbescheid ab ohne mit meinem Anwalt gesprochen zu haben.

Mit ging es bei der Fragestellung mehr darum ob Ihr wisst wie die Gerichte in diesen Fällen so entscheiden. Ich meine es ähnelt sich ja fast immer.

Wenn man eh keine Chance hat sich da rauszureden dann ist ja besser man zahlt gleich.

Finde es einfach eine riesen sauerei dass die Gerichte diese Scheisse überhaupt mitmachen und denen nicht einfach mal nen tritt in ihren arroganten arsch verpassen. Das sind alles bagatelldelikte und man macht einen aufwand wie bei einem verbrecher.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#47 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Februar 2011, 14:50

[quoteem]Danke für die Antwort, aber ich schicke sicher nicht einfach den Mahnbescheid ab
ohne mit meinem Anwalt gesprochen zu haben.[/quoteem]
Das ist mir völlig Banane. Ich habe Dir gesagt, was nach dem geltenden Gesetz
auf Dich zukommen kann und wird.
Es bleibt Deine Entscheidung und Konsequenzen.

VG Steffen

varg
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#48 Beitrag von varg » Sonntag 27. Februar 2011, 15:11

Ja ist mir doch alles klar, es geht doch nicht darum den Mahnbescheid zu ignorieren, es geht darum ob es jemand hier gibt der weiss wie die Gerichte entscheiden und ob die Wahrscheinlichkeit groß ist dass eine solche Klage abgewisen wird.

Es muss doch schon einige Urteile gegeben haben, das läuft doch jetzt schon seid Jahren.

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#49 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. Februar 2011, 17:10

Ja ist mir doch alles klar, es geht doch nicht darum den Mahnbescheid zu ignorieren, es geht darum ob es jemand hier gibt der weiss, wie die Gerichte
entscheiden und ob die Wahrscheinlichkeit groß ist dass eine solche Klage abgewiesen wird.
Das ist unverständlich. Du befindest Dich in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Selbst bei eingelegtem Widerspruch ist nicht heraus, dass der Abmahner
letztendlich heraus klagt. Dann geht das gerichtliche Mahnverfahren nämlich weiter, wenn die Abgabe an das Streitgericht beantragt ist + die Gerichtskosten
(weitere 5/6, 1/6 ist schon für MB bezahlt) eingezahlt werden. Das kann auch nach Jahren noch sein. Allerdings ist natürlich erst die weitere Handlung die
weitere Verjährungshemmung. Wenn also bei Ablauf nicht früh genug beantragt wird, kann Verjährung eintreten. Ab der weiteren Verfahrenshandlung (Abgabe
an das Gericht) ist aber wieder eine neue Hemmung von mindestens 6 Monaten eingetreten. Das kann man mehrfach ziehen, wenn man will.

Kurzfassung: Nach Widerspruch 6 Monate (grob)!


rka.-Rechtsanwälte hat, was bekannt ist, 2010:
  • 9.010 Mal abgemahnt
  • 0 Mahnbescheide erlassen
  • 1 EV erwirkt
  • 2 Mal geklagt.
VG Steffen

varg
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#50 Beitrag von varg » Sonntag 27. Februar 2011, 19:46

ok Danke.

Dann muss man also eher mit einer Verurteilung rechnen wenn es denn zum prozess kommen sollte.

:roll:

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#51 Beitrag von maddin » Sonntag 27. Februar 2011, 22:49

Ja hallo im Forum varg !

Mir scheint Du hast in Panik nach Hilfe gesucht, bist in diesem Forum gelandet und findest nicht schnell genug Hilfe bzw Trost für Dein Problem oder ? Mein Tip :
Lesen, alle Threads, alle Links, einfach ALLES ! Deine Frage kann niemand konkret beantworten, vielleicht hat die Kanzlei, die Dich abgemahnt hat, noch nie geklagt, aber macht ausgerechnet bei Dir den Anfang, wer kann das schon sagen ??? Drei Jahre Zeit um zu klagen oder sonst was zu tun, da haben die meisten Abgemahnten bestimmt schon vergessen das sie sich in diesem Forum angemeldet haben.
Verurteilung ? Schlechtes Gewissen ? Was runtergeladen oder auch nicht ? Falsche IP zum falschen Zeitpunkt ?
Halte Dich an die Vorgehensweise die Dir hier empfohlen wird und warte ab, ein bissl Lotterie spielt bei jedem mit.

@Steffen, FAREDS iss anderer Thread, hier iss rka ;) - thx

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jediyeti
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#52 Beitrag von jediyeti » Dienstag 1. März 2011, 21:56

Status Bericht: es kam ein mahnung mitte januar von den R.K.A. schmocks, die antwortfrist war auf zwei wochen gesetzt, habe einen anwalt mit der sache beauftragt (kosten 260€), bis jetzt (01.03.2011) keine weitere post bekommen...

meiner meinung nach hat es sich gelohnt, den fall an den anwalt abzugeben, mann ist beruhigt dass man keine juristischen fehler begeht, und dass die r.k.a. sofort sieht, dass sie es nicht mehr mit einer privatperson zu tun hat, sondern einem juristen der sich in der rechtslage auskennt.

gruß Jeti

AdelaaR
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#53 Beitrag von AdelaaR » Donnerstag 3. März 2011, 18:36

Hallo Leute,

benötige schnellstmöglich eine Antwort:

Habe vor kurzem einen Mahnbescheid erhalten(mir ist die 14 Tage Frist bekannt) und wollte gänzlich widersprechen, bin aber über einen Passus im Hauptschreiben gestolpert und brauche deswegen dringend eine Info.

Dort steht auf der rechten oberen Seite (nach der Summe, Zinsberechnung usw.):

"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. FÜR DEN FALL EINES WIDERSPRUCHS HAT DER ANTRAGSTELLER
DIE DURCHFÜHRUNG DES STREITIGEN VERFAHRENS BEANTRAGT"

Ist der großgeschriebene Teil Standardpassus oder muss ich bei Nichtzahlung mit einem Verfahren rechnen? Vielen Dank und viele Grüße

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#54 Beitrag von maddin » Donnerstag 3. März 2011, 22:25

Hoi AdelaaR,
ich kann Dir nur folgende Antwort geben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, das müssen die Profis hier machen.
Ich hab auch einen Mahnbescheid von denen bekommen, dem ich widersprochen habe, in Gänze. Bis dato iss nix weiter passiert, soviel zu meinem Status. Da es sich um einen Vordruck vom Gericht handelt, gehe ich davon aus, daß es sich hierbei um Standardpassi handelt.

Wie gesagt, alles unter Vorbehalt.

AdelaaR
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#55 Beitrag von AdelaaR » Donnerstag 3. März 2011, 22:32

@ maddin:

du hattest doch geschrieben, dass du auch ein Mahnbescheid haast, ist bei dir das selbe zu finden? Grundsätzlich gehe ich vom Standard aus, aber man weiß ja nie.

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#56 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 00:03

Kreuz bei Widerspruch insgesamt (2), Datum (1), Unterschrift (12) - mehr isses nicht!

VG Steffen

AdelaaR
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#57 Beitrag von AdelaaR » Freitag 4. März 2011, 19:20

@ Steffen:

Als erstes vielen Dank für die Energie die du (und natrülich auch die anderen) aufwendest, um diesen ******* Treiben einhalt zu gebieten
- großen Respekt vor der Leistung!

Den Widerspruch auszufüllen kann jeder, es ging mir speziell um den Passus:

""Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge. FÜR DEN FALL EINES WIDERSPRUCHS HAT DER ANTRAGSTELLER
DIE DURCHFÜHRUNG DES STREITIGEN VERFAHRENS BEANTRAGT"

Der hat mich etwas stutzig gemacht, hast du eine Ahnung ob das Standard ist oder können wir uns schon
einen Anwalt holen?

Grüße

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#58 Beitrag von maddin » Freitag 4. März 2011, 22:25

@AdelaaR, ich hab das Ding schon zurück geschickt, mir aber keine Kopie gemacht, deswegen kann ich Dir den genauen Wortlaut nicht nennen. Ich bin mir aber sehr sicher, daß etwa das Gleiche drin stand. Will Dich aber auch nicht mit Fehlinformationen in die Irre führen.
Was den Mahnbescheid an sich angeht, das haben Steffen und seine Mitstreiter hier schon X-Fach geschrieben, Kreuz an oben genannter Stelle und weiter abwarten, erst bei Klage Anwalt, das steht auch in der Abmahnfibel. Ob das gutgeht oder nicht, kA. Meine 6 Wochen sind fast rum, ma guggn was passiert. Danach müssen 3 Jahre rum gehen :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#59 Beitrag von Steffen » Freitag 4. März 2011, 23:11

1. Widerspruch

Kreuz bei Widerspruch insgesamt (2), Datum (1), Unterschrift (12) - mehr isses nicht!


2. "Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen
Verfahrens beantragt"


Wenn rechtzeitig Widerspruch erhoben wird und eine Partei (hier der Gläubiger) die Durchführung des streitigen Verfahrens
beantragt hat, dann gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das Streitgericht ab, das in
dem Mahnbescheid gemäß § 690 Abs. 1 Nr.5 bezeichnet worden ist.

Der Antragsteller (also der Gläubiger) hat unüblicherweise bereits im Mahnbescheid ankreuzt: "Im Falle des Widerspruchs
beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens". Das Gericht teilt dem Antragsteller mit, dass Widerspruch
eingelegt wurde und der Antragsteller muss daraufhin die weiteren Gerichtskosten einzahlen. Die Sache wird nach Einzahlung
der weiteren Gerichtskosten an das zuständige Gericht abgegeben und das Gericht fordert dann den Antragsteller dazu auf,
seinen Anspruch innerhalb von 2 Wochen zu begründen (§ 696 Abs. 1 ZPO).

Es gibt jetzt also 2 Möglichkeiten:

Entweder der Antragsteller hat diesen Antrag beim Ausstellen des Mahnbescheids nicht gestellt oder aber er hat die weiteren
Gerichtskosten nicht einbezahlt, dann bleibt das Verfahren jetzt liegen, es kommt zum Stillstand. Das Gericht kann den
Mahnbescheid dann nach einem Jahr zurückweisen, vorher ist der Antragsteller aber zu hören.

Oder aber, das Gericht hat dem Antragsteller die 2-Wochen-Frist gesetzt. Dann hättest du aber eine Nachricht über die Abgabe
des Verfahrens an das zuständige Gericht erhalten müssen. Versäumt der Antragsteller (Gläubiger) die vom Gericht gesetzte
2-Wochen-Frist, hat dieses jedoch keine Folgen (§ 697 Abs. 3 ZPO). Der Antragsgegner kann dann den Antrag stellen, dass
ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden soll. Mit dieser Terminbestimmung würde das Gericht dem Antragsteller
nochmals eine Frist setzen, um seinen Anspruch zu begründen. Ab da gelten dann die Vorschriften des normalen Klageverfahrens.

Auch richtig ist es, dass mit Ihrem Widerspruch das Verfahren direkt ans Gericht geht, da der Gegner bereits im Mahnbescheid
das streitige Verfahren beantragt hat, wobei dies noch nichts bedeuten mag, denn der Gegner muss nicht weiter vorgehen.
Oftmals wird nach erfolglosem Mahnbescheid wegen Widerspruchs die Sache nicht weiter verfolgt.

Lass Dich überraschen!


VG Steffen

hottie
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#60 Beitrag von hottie » Dienstag 12. April 2011, 18:20

habe heute die zweite Mahnung erhalten, mit dem Vermerk der letztmöglichen Begleichung der Gebühr. Wird zu den Akten gelegt.

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