Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das kann dir keiner sagen, ob sie andere Abmahnungen schicken. Niemand weiß, was alles runtergeladen wurde. Nur die Kanzlei und der Täter. Zahlen gilt als Schuldeingeständnis. Du solltest aber das schriftlich bestätigen lassen, das mit der Zahlung sämtliche Ansprüche erledigt sind.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Also in der mod UE? Warum macht man überhaupt eine mod UE und benutzt nicht die Unterlassungserklärung von der .rka wenn man durch das Zahlen die Schuld eh eingesteht ?Du solltest aber das schriftlich bestätigen lassen, das mit der Zahlung sämtliche Ansprüche erledigt sind
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Mit der Unterlassungserklärung von der Kanzlei gestehst du die Schuld ein und bist gezwungen zu zahlen. Undzwar die volle Summe. Schick lieber dein eigenes hin. Und dann schickst du denen noch ein Schreiben hin, das du dir keiner Schuld bewusst bist, aber trotzdem zahlen willst. Drück die Summe aber ein bisschen. Da ist eigentlich immer Luft bei der Summe. Und dann halt schreiben, das du es schriftlich haben willst, dass alle ansprüche mit der zahlung erledigt sind.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Danke dir. Und mit dieser Methode sollte ich von der .rka nichts mehr hören also?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo @nico_585,
ich muss den Fakt trotzdem erneut benennen. DU überhaupt nicht, DU - minderjährig!
Wenn, der abgemahnte Anschlussinhaber. Keinen Plan = Anwalt!
Ansonsten:
ich muss den Fakt trotzdem erneut benennen. DU überhaupt nicht, DU - minderjährig!
Wenn, der abgemahnte Anschlussinhaber. Keinen Plan = Anwalt!
Ansonsten:
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.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
verklagen!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
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.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
- § 102 Satz 1 UrhG:
- Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
- § 102 Satz 2 UrhG:
- Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
! | Hinweis: Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert! |
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen (Allgemein): - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
- a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
- a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
- Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
- a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden
- § 102 Satz 1 UrhG:
- Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
- § 102 Satz 2 UrhG:
- Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
- § 102 Satz 1 UrhG:
- a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
verklagen!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Jo mit DU meinte ich eig den AI.
nico du verstehst das nicht. Es können WEITERE Abmahnungen kommen, MÜSSEN aber nicht. Das weiß nur die Kanzlei und der Täter, ob noch etwas anderes geladen wurde.
nico du verstehst das nicht. Es können WEITERE Abmahnungen kommen, MÜSSEN aber nicht. Das weiß nur die Kanzlei und der Täter, ob noch etwas anderes geladen wurde.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Steffen ich glaube du verstehst nicht. Es ist ziemlich egal ob der AI in der Scheisse steckt oder ich denn et ist mein Vater. Wie jemand schon früher auf diesem Thread gesagt hat du hilfst keinem weiter
-
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
was soll er noch weiter raten ? Er hat die allgemeine Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen gepostet. DU bist nicht der AI und kannst gar nichts unternehmen. Unternehmen können nur deine Eltern etwas. Es wird höchstwahrscheinlich nicht bei der einzigen Abmahnung bleiben. In den nächsten 3-6 Monaten werden noch weitere kommen. Und die Aussage, "wenn man keinen Plan hat, zum Anwalt gehen" ist völlig korrekt. Das Forum kann nicht deine Probleme lösen, es gibt nur Tipps wie man mit Abmahnungen umgehen kann, nicht muss.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt, als Gott Hirn verteilt hat (bzw. nicht) ...nico_585 hat geschrieben:Steffen ich glaube du verstehst nicht.
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Information AW3P
Mit sofortiger Wirkung wurde in den Nutzungsregeln des Boards - die jeder mit Registrierung akzeptiert - ein zusätzlicher Punkt aufgenommen.
1. Nutzungsvertrag
d. Solltest Du jünger als 18 Jahre sein, bedarf es zur wirksamen Registrierung einer schriftlichen Zustimmung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten. Mit Deiner Registrierung versicherst Du, dass Du 18 Jahre alt bist oder aber mit Zustimmung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten handelst. Der Betreiber des Boards ist berechtigt, jederzeit einen schriftlichen Nachweis Deiner Volljährigkeit bzw. der Zustimmungserklärung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten anzufordern.
Das bedeutet, ich werde nicht mehr herum diskutieren, ob jemand denkt, dass es schietegal ist, ob man unter oder über 18 Jahre ist. Ich werde einem Forenuser, der sich als Minderjähriger und Täter outet - keine Hinweise erteilen. Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die sich im Grundsatz gegenüber Volljährige richtet.
Entweder es wird akzeptiert, und ab sofort keine öffentlichen Fragen mehr an das Board gerichtet, oder ich muss das als schweren Verstoß gegen die Board-Regeln werten und den entsprechenden Account löschen.
Punkt. Aus. Ende.
Steffen (Forenberteiber)
Mit sofortiger Wirkung wurde in den Nutzungsregeln des Boards - die jeder mit Registrierung akzeptiert - ein zusätzlicher Punkt aufgenommen.
1. Nutzungsvertrag
d. Solltest Du jünger als 18 Jahre sein, bedarf es zur wirksamen Registrierung einer schriftlichen Zustimmung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten. Mit Deiner Registrierung versicherst Du, dass Du 18 Jahre alt bist oder aber mit Zustimmung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten handelst. Der Betreiber des Boards ist berechtigt, jederzeit einen schriftlichen Nachweis Deiner Volljährigkeit bzw. der Zustimmungserklärung Deines/Deiner Erziehungsberechtigten anzufordern.
Das bedeutet, ich werde nicht mehr herum diskutieren, ob jemand denkt, dass es schietegal ist, ob man unter oder über 18 Jahre ist. Ich werde einem Forenuser, der sich als Minderjähriger und Täter outet - keine Hinweise erteilen. Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die sich im Grundsatz gegenüber Volljährige richtet.
Entweder es wird akzeptiert, und ab sofort keine öffentlichen Fragen mehr an das Board gerichtet, oder ich muss das als schweren Verstoß gegen die Board-Regeln werten und den entsprechenden Account löschen.
Punkt. Aus. Ende.
Steffen (Forenberteiber)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Es gab Bohnen...Steffen hat geschrieben:Punkt. Aus. Ende.
Sehr gut !
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Guten Morgen die Damen und Herren,
ich habe hier vor langer Zeit mal meinen Fall erläutert. Den roll ich jetzt einfach wieder auf.
29. September 2011
Meine Mutter hatte damals eine Abmahnung von besagter Rechtsanwaltskanzlei erhalten zwecks einem Videospiel "Dirt3";800 €.
02.10.2011
Die mod.Ue abgeschickt.
10.10.2011
Antwort bekommen das die Sache für die Mandantin keineswegs für erledigt sei, und meine Mutter doch bitte die 800 € überweisen soll. (abgeheftet)
17.09. 2012
Die Mandantin sei ausnahmsweise dazu bereit den geltend gemachten Betrag auf 560 € zu reduzieren. (abgeheftet)
26.02.2014
Mahnbescheid erhalten Gesamtsumme 516,23 € (Streitwert: 386 €)
Meine Fragen:
1. Warum ist der Streitwert jetzt so niedrig?
2. Damals hatten weder meine Mutter, noch ich das Geld irgendetwas zu bezahlen.
Jetzt ist es so: Meine Mutter ist mittlerweile 65 Jahre alt und krank. Ich habe das Geld und bin mir auch der Schuld bewusst, dass ich das Spiel damals heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt.
3. Ist es Sinnvoll, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche und versuche einen Vergleich anzubieten?
Ich möchte das Meine Mutter da jetzt einfach raus ist.
ich habe hier vor langer Zeit mal meinen Fall erläutert. Den roll ich jetzt einfach wieder auf.
29. September 2011
Meine Mutter hatte damals eine Abmahnung von besagter Rechtsanwaltskanzlei erhalten zwecks einem Videospiel "Dirt3";800 €.
02.10.2011
Die mod.Ue abgeschickt.
10.10.2011
Antwort bekommen das die Sache für die Mandantin keineswegs für erledigt sei, und meine Mutter doch bitte die 800 € überweisen soll. (abgeheftet)
17.09. 2012
Die Mandantin sei ausnahmsweise dazu bereit den geltend gemachten Betrag auf 560 € zu reduzieren. (abgeheftet)
26.02.2014
Mahnbescheid erhalten Gesamtsumme 516,23 € (Streitwert: 386 €)
Meine Fragen:
1. Warum ist der Streitwert jetzt so niedrig?
2. Damals hatten weder meine Mutter, noch ich das Geld irgendetwas zu bezahlen.
Jetzt ist es so: Meine Mutter ist mittlerweile 65 Jahre alt und krank. Ich habe das Geld und bin mir auch der Schuld bewusst, dass ich das Spiel damals heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt.
3. Ist es Sinnvoll, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche und versuche einen Vergleich anzubieten?
Ich möchte das Meine Mutter da jetzt einfach raus ist.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemrotibert]Meine Fragen:
1. Warum ist der Streitwert jetzt so niedrig?[/quoteem]
Man sollte sich hierzu den MB einmal genauer anschauen. So weit ich Kenntnis habe, fordern rka.-RAe in der Regel in einem MB nur die anwaltlichen Gebühren ein. Deshalb die geringere Summe.
[quoteemrotibert]2. Damals hatten weder meine Mutter noch ich das Geld irgendetwas zu bezahlen.
Jetzt ist es so: Meine Mutter ist mittlerweile 65 Jahre alt und krank. Ich habe das Geld und bin mir auch der Schuld bewusst, dass ich das Spiel damals heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt.[/quoteem]
Ist keine Frage.
[quoteemrotibert]3. Ist es sinnvoll, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche, und versuche einen Vergleich anzubieten? Ich möchte, das meine Mutter da jetzt einfach raus ist.[/quoteem]
Sicherlich kann man den MB -insgesamt- widersprechen und sich zeitnah mit rka.-RAe telefonisch in Verbindung setzten, um einen Vergleich auszuhandeln. Man sollte aber schon wissen was man da tut, was ein möglicher Vergleich er beinhalten sollte und -kein- Schuldeingeständnis eingehen. Letztlich hängt es aber davon ab, ob rka.-RAe vergleichsbereit sind und zu welchen Konditionen sowie insbesondere vom Verhandlungsgeschick.
Bei Unsicherheiten sollte man einen Anwalt beauftragen.
VG Steffen
1. Warum ist der Streitwert jetzt so niedrig?[/quoteem]
Man sollte sich hierzu den MB einmal genauer anschauen. So weit ich Kenntnis habe, fordern rka.-RAe in der Regel in einem MB nur die anwaltlichen Gebühren ein. Deshalb die geringere Summe.
[quoteemrotibert]2. Damals hatten weder meine Mutter noch ich das Geld irgendetwas zu bezahlen.
Jetzt ist es so: Meine Mutter ist mittlerweile 65 Jahre alt und krank. Ich habe das Geld und bin mir auch der Schuld bewusst, dass ich das Spiel damals heruntergeladen bzw. zur Verfügung gestellt.[/quoteem]
Ist keine Frage.
[quoteemrotibert]3. Ist es sinnvoll, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche, und versuche einen Vergleich anzubieten? Ich möchte, das meine Mutter da jetzt einfach raus ist.[/quoteem]
Sicherlich kann man den MB -insgesamt- widersprechen und sich zeitnah mit rka.-RAe telefonisch in Verbindung setzten, um einen Vergleich auszuhandeln. Man sollte aber schon wissen was man da tut, was ein möglicher Vergleich er beinhalten sollte und -kein- Schuldeingeständnis eingehen. Letztlich hängt es aber davon ab, ob rka.-RAe vergleichsbereit sind und zu welchen Konditionen sowie insbesondere vom Verhandlungsgeschick.
Bei Unsicherheiten sollte man einen Anwalt beauftragen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Danke für die schnelle Antwort.
Weiß jemand ob rka erfolgreich einklagen?
Weiß jemand ob rka erfolgreich einklagen?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
rka.RAe gehören zu den eher klagefreundlicheren Kanzleien. Hier sollte man schon ein beweisbare (Verteidigungs-)Strategie besitzen. Man wartet auch stets mit sehr vielen Logs auf.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich verstehe das so. Sollte rka ein Vergleich akzeptieren und meine Mutter das bezahlen, ist diese Angelegenheit vom Tisch. Schützt sie aber nicht vor weiteren Abmahnungen oder?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ja !rotibert hat geschrieben:, ist diese Angelegenheit vom Tisch.
Nein, denn keiner - ausser Dir/Euch - weiß was sonst noch so heruntergeladen und ggfs. geloggt wurde !rotibert hat geschrieben:Schützt sie aber nicht vor weiteren Abmahnungen oder?
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Also auch wenn ich erfolgreich bzw. nicht erfolgreich verklagt wurde, so kann ich immernoch abgemahnt werden?
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- Beiträge: 90
- Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
wieso soll eine Klage wegen EINES Verstoßes Abmahnungen wegen anderer Verstöße verhindern ? Das sind völlig voneinander unabhängige Vorgänge. Wenn du Herrn Müller krankenhausreif prügelst und wirst zu Schadensersatz verurteilt, kann dich Herr Lüdenscheid, den du ebenfalls krankhausreif geschlagen hast, auch noch zu Schadensersatz verklagen. Oder denkst du weil Herr Müller Schadensersatz erhalten hat, hat Herr Lüdenscheid keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr ?