[quoteemnico_585]Könntet ihr bitte meine vorherigen Fragen beantworten?
Und damit das jetzt klar ist, ich stelle in diesem Forum Fragen und nicht meine Eltern, weil sie sie
sich mit Internet nicht gut auskennen aber das heißt lange nicht, dass ich die mod. UE schicken werde,
oder mein Name erwähnen werde.[/quoteem]
Man sollte einmal die Gedanken und Vorgänge ordnen.
Abgemahnt und angeschrieben wird der Anschlussinhaber, denn er allein ist über die P2P-IP vom Provider
verauskunftbar. Dieser hat sich im Grundsatz darum zu kümmern. Natürlich kann Mum und Du deinem Dad
-beraterisch- zur Seite stehen, trotzdem liegen die Verantwortung, die möglichen Risiken und Kosten
beim Abgemahnten, ergo bei Dad. Keinen Plan = Rechtsanwalt.
Dann werde ich aus dem Geschriebenen nicht schlau. Wenn Dad zuhause ist, was sollen da noch die ganzen
Fragen. Du hast doch genauso wenig einen Plan, wie Dad und Mum. Sorry, dies ist eine sehr kontraproduktive
Ausgangssituation. Außerdem sollte man mit den Aussagen etwas langsamer machen. Du bist minderjährig,
Deine Eltern, insbesondere Dad als AI hat keinen Internet-Plan, Du räumst den Vorwurf selbst ein, und
pochst aber auf Antworten.
Ich werde jetzt einmal deutlicher. Dad unterschreibt die mod. UE und Du zahlst, und das bei jeder noch
möglichen Abmahnung, bis Du lernst, dass man so etwas nicht macht. Ganz geschweige, dass dieses Spiel
mit Freigabe ab 18 Jahren ist.
Du kannst Nachfolgendes Deinem Dad vorlesen, aber ich rate, dass er sich an einem Anwalt wendet. Und
dies geht bei wenig Geld auch mit einem Beratungsbeihilfeschein. Dein Dad soll sich einmal auf dem
Amtsgericht diesbezüglich erkundigen.
VG Steffen
.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle -
können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
- anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
- (Rest-)Schadensersatz (SE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre,
verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
- Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
- Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
den (Rest-)Schadensersatz gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!
Ausführlich hier!
.
.
.