Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Naja, unter EINER Decke stecken die bestimmt nicht. Aber man kann schon ausgehen, dass einige der "guten" Anwälte auch klar von der Sache profitieren und ein gutes Verhältnis zu ihren "bösen Kollegen" haben . Denke man sollte von Anwälten die Finger lassen, die nichts anderes als Filesharing-Abgemahnte vertreten.
VG
VG
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
da musst du abwarten. Die haben ja noch bis Mitte nächsten Jahres Zeit zu klagen.n diesen Sommerferien hat er dann hinterhältig nen Gerichtlichen Mahnbescheid geschickt.Wohl in der Hoffnung das man in Urlaub ist und nicht wiedersprechen kann.Und ich schätze mal das wars jetzt und ich werde nie wieder was von diesen xxxx hören.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo @Blackwatcher,
wer sich mit wem unter einer Decke vergnügt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ...
... aber ein Anwalt ist eine Dienstleistung, die einmal Geld kostet und andermal der Anwalt das Maximale für seinen Mandanten herausholen sollte.
Unsere allgemeine Vorgehensweise richtet sich doch, und das schon seit vielen Jahren, betreffs einer ersten Reaktion - ohne Anwalt -. Einen Anwalt, erst mit Erhalt einer Klageschrift. Natürlich, wird es besondere Fälle geben, wo man sofort einen Anwalt einschalten muss.
Wer sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, hat freiwillig gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
Hinwiese/Warnung:
Dann sind es Anwälte, Abmahnanwälte und keine G*******! Bitte die Wortwahl überdenken, da es einen Verstoß gegen die Board-Regeln darstellt.
VG Steffen
wer sich mit wem unter einer Decke vergnügt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ...
... aber ein Anwalt ist eine Dienstleistung, die einmal Geld kostet und andermal der Anwalt das Maximale für seinen Mandanten herausholen sollte.
Unsere allgemeine Vorgehensweise richtet sich doch, und das schon seit vielen Jahren, betreffs einer ersten Reaktion - ohne Anwalt -. Einen Anwalt, erst mit Erhalt einer Klageschrift. Natürlich, wird es besondere Fälle geben, wo man sofort einen Anwalt einschalten muss.
Wer sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, hat freiwillig gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
- Wird man nicht verklagt, hat man alles richtig gemacht
Wird man verklagt, muss man das bekannte und eingegangene Risiko tragen und sich aktiv mit Anwalt verteidigen.
Hinwiese/Warnung:
Dann sind es Anwälte, Abmahnanwälte und keine G*******! Bitte die Wortwahl überdenken, da es einen Verstoß gegen die Board-Regeln darstellt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hi ich bins nochmal.
Um Blackwater seine frage zu beantworten:
Lass es gar nicht dazu kommen.
Ich habe mir einen Anwalt genommen für das Fachgebiet Urheberrecht (nich das ding das du am arm hast :D )
Wir haben beschlossen, einen Vergleich anzubieten, der auch aktzeptiert wurde
Kurze Kostenumrechnung:
Streitwert 20.000€
Ursprüchliche Forderung 850€
Nach Vergleich: 500€ zu je 50€ Raten
Anwaltkosten: 300€ ebenfalls in Raten zu zahlen (so teuer weil schon in Klageschrift)
50€ gespart
Schönen Tag noch
Um Blackwater seine frage zu beantworten:
Lass es gar nicht dazu kommen.
Ich habe mir einen Anwalt genommen für das Fachgebiet Urheberrecht (nich das ding das du am arm hast :D )
Wir haben beschlossen, einen Vergleich anzubieten, der auch aktzeptiert wurde
Kurze Kostenumrechnung:
Streitwert 20.000€
Ursprüchliche Forderung 850€
Nach Vergleich: 500€ zu je 50€ Raten
Anwaltkosten: 300€ ebenfalls in Raten zu zahlen (so teuer weil schon in Klageschrift)
50€ gespart
Schönen Tag noch
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
...habe heute Post vom Amtsgericht Hamburg bekommen mit einer Verfügung und Aufforderung binnen 14 Tage eine schriftliche Klageerwiederung einzureichen.
Gesamtsumme : 470€
wie soll ich mich nun Verhalten ?!
...habe heute Post vom Amtsgericht Hamburg bekommen mit einer Verfügung und Aufforderung binnen 14 Tage eine schriftliche Klageerwiederung einzureichen.
Gesamtsumme : 470€
wie soll ich mich nun Verhalten ?!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Einfach, weil es einfach ist:
Fazit:
Fazit:
- Anwalt Deines Anwaltes beauftragen,
dich aktiv verteidigen,
abschließend hier berichten.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@ Steffen
...möchte jetzt eine Vergleichszahlung anstreben !!!
wie gehe ich da am besten vor [ kontakt mit den anwälten ] ?! ...und was mache ich mit der Klageerwiederung ?! ist sie hinfällig wenn es zur einigung kommt ?!
...möchte jetzt eine Vergleichszahlung anstreben !!!
wie gehe ich da am besten vor [ kontakt mit den anwälten ] ?! ...und was mache ich mit der Klageerwiederung ?! ist sie hinfällig wenn es zur einigung kommt ?!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Natürlich sind das berechtigte Fragen und Probleme. Aber hierzu müsste man im Grundsatz den gesamten Fall kennen, von Abmahnung bis dato. Ich persönlich halte nichts von der Do-it-yourself-Methode - mit Erhalt einer Klageschrift. Hier muss einfach ein Profi (Anwalt Deines Vertrauens) und keine Forenmeinung her. Geiz ist zwar geil, aber es gibt auch das Sprichwort: Wer billig kauft, kauft doppelt und dreifach!
Es müssen Fristen eingehalten werden, bei dessen Nichtbeachtung man leicht verliert, ehe es angefangen hat. Natürlich kann man sich - sofort - mit dem Kläger telefonisch in Verbindung setzten und sein Glück im außergerichtlichen Vergleich suchen. Die sagen dann schon, wie es weitergeht. Nur sollte man auch hier wissen, was man da tut.
Also ich persönlich bleibe dabei, mit Erhalt einer Klage - Anwalt Deines Vertrauens!
VG Steffen
Es müssen Fristen eingehalten werden, bei dessen Nichtbeachtung man leicht verliert, ehe es angefangen hat. Natürlich kann man sich - sofort - mit dem Kläger telefonisch in Verbindung setzten und sein Glück im außergerichtlichen Vergleich suchen. Die sagen dann schon, wie es weitergeht. Nur sollte man auch hier wissen, was man da tut.
Also ich persönlich bleibe dabei, mit Erhalt einer Klage - Anwalt Deines Vertrauens!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe schon vor länger mit einem Abmahnung beschäftigt, habe mich früher in einem anderen Forum informiert (der nicht mehr existiert). Ich habe zwei kurze Fragen zu der Thema Akteneinsicht...
Welches Datum soll man angeben? Der [angeblichen] Tatzeit oder der Datum der Abmahnung selber? Ein Anderes Datum steht nicht drin.
Das schreiben um Akteneinsicht zu bekommen geht einfach an das Gericht oder muss man da eine bestimmte Abteilung oder solches erwähnen?
Falls die dumme Fragen sind, sorry ich bin Ausländer, manches weiß ich einfach nicht und möchte sicher gehen wenn es um sowas geht.
Danke für die Hilfe.
ich habe schon vor länger mit einem Abmahnung beschäftigt, habe mich früher in einem anderen Forum informiert (der nicht mehr existiert). Ich habe zwei kurze Fragen zu der Thema Akteneinsicht...
Welches Datum soll man angeben? Der [angeblichen] Tatzeit oder der Datum der Abmahnung selber? Ein Anderes Datum steht nicht drin.
Das schreiben um Akteneinsicht zu bekommen geht einfach an das Gericht oder muss man da eine bestimmte Abteilung oder solches erwähnen?
Falls die dumme Fragen sind, sorry ich bin Ausländer, manches weiß ich einfach nicht und möchte sicher gehen wenn es um sowas geht.
Danke für die Hilfe.
-
- Beiträge: 135
- Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ja, der Musterschreiben habe schon soweit ausgefüllt, es ging nur um welches Datum aus der Abmahnung ich nehmen soll und an wie es am besten an dem Gericht zu senden ist. In diesem Fall LG Köln:
Anschrift:
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Postanschrift:
Postfach
50922 Köln
Schicke es wirklich einfach an:
Postfach
50922 Köln
ohne "Landgericht Köln" zu erwähnen oder wie? Oder doch der Straßenadresse.
Anschrift:
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Postanschrift:
Postfach
50922 Köln
Schicke es wirklich einfach an:
Postfach
50922 Köln
ohne "Landgericht Köln" zu erwähnen oder wie? Oder doch der Straßenadresse.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
?????. Muss dir hier wirklich jemand sagen, wie man richtig die Empfängeradresse auf einen Briefumschlag schreibt ?Monkey6 hat geschrieben:
Schicke es wirklich einfach an:
Postfach
50922 Köln
ohne "Landgericht Köln" zu erwähnen oder wie? Oder doch der Straßenadresse.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Die Adresse, die auf den Briefumschlag kommt wäre:
Landgericht Köln
Postfach
50922 Köln
Das "Landgericht Köln" sollte mit drauf stehen.
Landgericht Köln
Postfach
50922 Köln
Das "Landgericht Köln" sollte mit drauf stehen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Die einzige Sachen die ich in den letzten 10 Jahren per Post verschickt habe, hatten mit dem Abmahnung zu tun. In Kanada geht alles Online oder per Email, und selbst hier haben sich die meisten Sachen Online erledigt.
Und ja, ich fand es komisch etwas ohne eine Straße anzugeben zu verschicken. Scheinbar ist das aber bei einem Gericht anders.
Vielen Dank Abdul.
Und ja, ich fand es komisch etwas ohne eine Straße anzugeben zu verschicken. Scheinbar ist das aber bei einem Gericht anders.
Vielen Dank Abdul.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Kein Problem, gerne doch. Postfächer kenne ich auch nur mit Nummern hinten dran (z.b Postfach 7894). Scheinbar haben sie einen eigenen Postfach im Landgericht vor Ort. Keine Ahnung, wie sie das Handhaben, aber das wäre die richtige Adresse für Briefwege.Monkey6 hat geschrieben:Vielen Dank Abdul.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Wollte mich nur nochmal melden: Es kam zu einem Vergleich, ich musste einen guten dreistelligen Betrag insgesamt bezahlen.
Fazit: Es wäre besser gewesen, vor dem Mahnbescheid oder der Klage einen Anwalt zu nehmen und einen Vergleich auszuhandeln, der kostet weitaus weniger
Fazit: Es wäre besser gewesen, vor dem Mahnbescheid oder der Klage einen Anwalt zu nehmen und einen Vergleich auszuhandeln, der kostet weitaus weniger
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Da haste sicher recht gudmensch
Für alle die es interessiert ob schonmal jemand von RKA verklagt wurde, ja ich und das steht auch hier im Thread !
Abmahnung -> ModUE -> Mahnbescheid -> Widerspruch -> Klageschrift -> Urteil in Abwesenheit -> Post vom Gerichtsvollzieher -> Ratenzahlung
Der Ablauf im Zeitraffer ohne konkrete Daten.
Für alle die es interessiert ob schonmal jemand von RKA verklagt wurde, ja ich und das steht auch hier im Thread !
Abmahnung -> ModUE -> Mahnbescheid -> Widerspruch -> Klageschrift -> Urteil in Abwesenheit -> Post vom Gerichtsvollzieher -> Ratenzahlung
Der Ablauf im Zeitraffer ohne konkrete Daten.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
ich benötige dringend Hilfe.
Ich wurde von o.g. Kanzlei vor einiger Zeit Abgemahnt. Auf die Abmahnung habe ich mit einer mod.UE reagiert. Soweit so gut. Diese wurde auch angenommen.
Immer wieder kamen mal schreiben mit quasi Bitte um Bezahlung etc. Diese habe ich konsequent ignoriert.
Ende letzten Jahres kam dann ein Schreinen vom AG Coburg mein ich war das, quasi als nicht beglaubigte Klageschrift. Diese habe ich mit Antwort das Ich die Klage nicht anerkenne zum AG zurückgeschickt.
Dann kam vor kurzem ein Schreiben des AG Hamburgs, dass es sich für diesen Fall als nicht zuständig ansieht wegen der §104a UrhG (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken)
Die Klageseite hat Verweisungsantrag an das AG meines Wohnortes gestellt.
Nun ist ein Schreiben meines örtlichen AG's angekommen, indem mir geschrieben wird das es zwei Fristen jetzt gibt. Frist eins, innerhalb von 14 Tagen, ob ich mich gegen die Klage verteidigen will.
Frist zwei, auf die Anspruchsbegründung erwidern.
Jetzt ganz konkret gefragt. Ist das noch im Rahmen in dem ich selbst tätig werde oder befinde Ich mich jetzt soweit das ich einen Rechtsanwalt mit einbeziehen muss?
Ich bitte um kurzfristige Antworten. Leider war ich mehrere Tage lang unterwegs, so das die Frist in zwei Tagen endet.
Danke schonmal für die Hilfe.
Mfg
ich benötige dringend Hilfe.
Ich wurde von o.g. Kanzlei vor einiger Zeit Abgemahnt. Auf die Abmahnung habe ich mit einer mod.UE reagiert. Soweit so gut. Diese wurde auch angenommen.
Immer wieder kamen mal schreiben mit quasi Bitte um Bezahlung etc. Diese habe ich konsequent ignoriert.
Ende letzten Jahres kam dann ein Schreinen vom AG Coburg mein ich war das, quasi als nicht beglaubigte Klageschrift. Diese habe ich mit Antwort das Ich die Klage nicht anerkenne zum AG zurückgeschickt.
Dann kam vor kurzem ein Schreiben des AG Hamburgs, dass es sich für diesen Fall als nicht zuständig ansieht wegen der §104a UrhG (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken)
Die Klageseite hat Verweisungsantrag an das AG meines Wohnortes gestellt.
Nun ist ein Schreiben meines örtlichen AG's angekommen, indem mir geschrieben wird das es zwei Fristen jetzt gibt. Frist eins, innerhalb von 14 Tagen, ob ich mich gegen die Klage verteidigen will.
Frist zwei, auf die Anspruchsbegründung erwidern.
Jetzt ganz konkret gefragt. Ist das noch im Rahmen in dem ich selbst tätig werde oder befinde Ich mich jetzt soweit das ich einen Rechtsanwalt mit einbeziehen muss?
Ich bitte um kurzfristige Antworten. Leider war ich mehrere Tage lang unterwegs, so das die Frist in zwei Tagen endet.
Danke schonmal für die Hilfe.
Mfg
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich wollte eigentlich nur wissen ob das noch im Bereich liegt im dem selbst handelt oder in dem man Rechtsbeistand sucht. Ich verstehe es nicht richtig, ob es - wenn ich Widerspruch einlege - zur Gerichtsverhandlung kommt....