Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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muensteraner
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#361 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 11. September 2013, 15:47

Mal abgesehen, wer heute noch Filesharing macht, der sollte sowieso mal seine Intelligenz überprüfen lassen. Mir ist wirklich unverständlich, dass das Geschäft mit filesharing-Abmahnungen immer noch funktioniert. Mittlerweile sollte beim letzten angekommen sein, dass da ein paar nette Menschen sitzen die nur darauf warten, bis wieder jemand ihre Ladenhüter herunterlädt.

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#362 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 11. September 2013, 15:49

Filesharing ist eine Sammelsucht. Ein Raucher weiß doch auch wie gesundheitsschädlich seine Sucht ist, er raucht aber trotzdem weiter.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#363 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. September 2013, 15:50

[quoteemmuensteraner]Im Strafrecht müsste der Kläger klar nachweisen, dass der Rechner gelaufen ist, im Zivilrecht
nehmen das die Gerichte einfach an, weil ein Abmahner behauptet die IP geloggt zu haben?

Lustig ist, dass diese ganzen Filesharing-Fälle strafrechtlich keinerlei Folgen haben, weil
sich der Staatsanwalt damit wegen zu geringem Schaden nicht damit beschäftigt, die Abmahner
können jedoch Phantasieschadenssummen von 12.000 und mehr Euro ansetzen, nur um die Gebühren
für die Abmahnung/Zivilrechtsverfahren in die Höhe zu treiben.[/quoteem]

Na ganz so einfach ist es nicht und wird meistens als Abgemahnte-Ausrede benutzt. Hier sollte
man im Grundsatz zwischen Strafrecht (Unschuldsprinzip) und dem Zivilrecht (Gleichheitsprinzip)
unterscheiden.

M.M.n. sollten Strafermittlungsbehörden sich um “echte“ Straftaten kümmern und nicht um UrhR-
Verstöße. Natürlich, und danach schauen alle, gilt hier das Unschuldsprinzip.

Strafrecht:
in dubio pro reo indicandum est - Im Zweifel ist zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden!

::::::::::::::::::::

Nur befinden wir uns eben im Zivilrecht und müssen mit dem Gesetzen und der Rechtsprechung klar-
kommen. Und hier liegt der Abgemahnte im Pfeffer. Dieses können oder wollen wir nicht, oder wir
waren es einfach.


Zivilrecht
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!


Oberste Maxime im Zivilrecht ist das Gleichheitsrecht:
=> Jeder beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen
Anspruch hindert.


1. Grundsätze:
=> der Gleichbehandlung (Art. 3 GG, AGG).
=> der Privatautonomie (jeder darf seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten, Art. 2
Abs. 1 GG, §§ 134 + 138 BGB)
=> der Vertragsbindung (pacta sunt servanda, wörtlich: “Verträge sind einzuhalten“)
=> der zivilrechtlichen Beweislast (jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen beweisen)
2. Prinzipien:
=> das Abstraktionsprinzip (Trennungsprinzip, Trennung von kausalem Verpflichtungs- und abstraktem
Verfügungsgeschäft.)
=> das Verschuldensprinzip (der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten).

Ansprüche aus einem UrhR-Verstoß:
  • Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
  • Beseitigung (§ 98 UrhG)
  • Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB)
  • Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG):
    • a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns (§§ 249 ff.
      BGB)
      b) Zahlung einer angemessenen Lizenz oder
      c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns.
Und die in der Abmahnung verlangten Forderungen, werden und können vom Verletzten selbst berechnet.
Dieses ist der Gegenstandswert.

Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient unter
Berücksichtigung, welcher Schaden
=> ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
=> bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.

(...) Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schaden
bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre.
Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt einen fiktiven Schaden fest und
gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. (...)
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer
.
.
.

usw.
.
.
.
usf.

Das bedeutet, Wissen ist Macht! Denn ansonsten diskutieren wir über Sachen, die rechtlich Feststehen,
und wir einfach nicht bewusst / unbewusst beherrschen.

VG Steffen

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#364 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 11. September 2013, 16:02

Steffen hat geschrieben:[quoteemmuensteraner]Im Strafrecht müsste der Kläger klar nachweisen, dass der Rechner gelaufen ist, im Zivilrecht
nehmen das die Gerichte einfach an, weil ein Abmahner behauptet die IP geloggt zu haben?

Lustig ist, dass diese ganzen Filesharing-Fälle strafrechtlich keinerlei Folgen haben, weil
sich der Staatsanwalt damit wegen zu geringem Schaden nicht damit beschäftigt, die Abmahner
können jedoch Phantasieschadenssummen von 12.000 und mehr Euro ansetzen, nur um die Gebühren
für die Abmahnung/Zivilrechtsverfahren in die Höhe zu treiben.[/quoteem]

Na ganz so einfach ist es nicht und wird meistens als Abgemahnte-Ausrede benutzt. Hier sollte
man im Grundsatz zwischen Strafrecht (Unschuldsprinzip) und dem Zivilrecht (Gleichheitsprinzip)
unterscheiden.

M.M.n. sollten Strafermittlungsbehörden sich um “echte“ Straftaten kümmern und nicht um UrhR-
Verstöße. Natürlich, und danach schauen alle, gilt hier das Unschuldsprinzip.

Strafrecht:
in dubio pro reo indicandum est - Im Zweifel ist zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden!

::::::::::::::::::::

Nur befinden wir uns eben im Zivilrecht und müssen mit dem Gesetzen und der Rechtsprechung klar-
kommen. Und hier liegt der Abgemahnte im Pfeffer. Dieses können oder wollen wir nicht, oder wir
waren es einfach.


Zivilrecht
da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht!


Oberste Maxime im Zivilrecht ist das Gleichheitsrecht:
=> Jeder beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen
Anspruch hindert.


1. Grundsätze:
=> der Gleichbehandlung (Art. 3 GG, AGG).
=> der Privatautonomie (jeder darf seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten, Art. 2
Abs. 1 GG, §§ 134 + 138 BGB)
=> der Vertragsbindung (pacta sunt servanda, wörtlich: “Verträge sind einzuhalten“)
=> der zivilrechtlichen Beweislast (jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen beweisen)
2. Prinzipien:
=> das Abstraktionsprinzip (Trennungsprinzip, Trennung von kausalem Verpflichtungs- und abstraktem
Verfügungsgeschäft.)
=> das Verschuldensprinzip (der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten).

Ansprüche aus einem UrhR-Verstoß:
  • Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
  • Beseitigung (§ 98 UrhG)
  • Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB)
  • Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG):
    • a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns (§§ 249 ff.
      BGB)
      b) Zahlung einer angemessenen Lizenz oder
      c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns.
Und die in der Abmahnung verlangten Forderungen, werden und können vom Verletzten selbst berechnet.
Dieses ist der Gegenstandswert.

Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient unter
Berücksichtigung, welcher Schaden
=> ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
=> bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.

(...) Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Schaden
bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre.
Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt einen fiktiven Schaden fest und
gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. (...)
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer
.
.
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usw.
.
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Das bedeutet, Wissen ist Macht! Denn ansonsten diskutieren wir über Sachen, die rechtlich Feststehen,
und wir einfach nicht bewusst / unbewusst beherrschen.

VG Steffen
Mag ja sein. Dann verstehe ich aber folgende Rechnung aus dem S W Thread nicht :

Ermittlungskosten: EUR 150,00
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie EUR 250,00
Ersatz AG (VV 2300 VV 7001, 7002 RVG, Streitwert EUR 12.000,00) EUR 703,80

Schadenersatzforderung nach Lizenzanalogie 250 Euro, jedoch einen Streitwert von 12000 Euro für diese eine Lied. Das kann kein Nichtjurist wirklich nachvollziehen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#365 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. September 2013, 16:44

[quoteemmuensteraner]Mag ja sein. Dann verstehe ich aber folgende Rechnung aus dem S W Thread nicht :

Ermittlungskosten: EUR 150,00
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie EUR 250,00
Ersatz AG (VV 2300 VV 7001, 7002 RVG, Streitwert EUR 12.000,00) EUR 703,80

Schadenersatzforderung nach Lizenzanalogie 250 Euro, jedoch einen Streitwert von
12.000 Euro für diese eine Lied. Das kann kein Nichtjurist wirklich nachvollziehen.[/quoteem]

Hier geht es nicht um das Nachvollziehen als Nichtjurist, sondern um Verstehen.

Es gibt ein ermittelten UrhR-Verstoß über ein P2P-Netzwerk. Punkt. Der Verletzte legt
jetzt einen Gegenstandswert fest, aus dem die anwaltlichen Gebühren für die Beauftragung
eines Anwaltes berechnet werden, diesen UrhR-Verstoß zu ahnden.

Hinweis:
Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren
dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
  • => ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
    => bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.
Gegenstandswert = 12.000,00 €, wie gesagt, dieser wird vom Verletzten festgelegt. Daraus
resultieren für die Beauftragung eines Anwaltes zur Abmahnung, nach
  • => altem RVG (bis 01.08.2013) eine GG VV2300 + AP VV 7001, 7002: 703,80 €,
    => neuem RVG (ab 01.08.2013) eine GG VV2300 + AP VV 7001, 7002: 805,20 €,
die man im Abmahnschreiben, neben dem Schadensersatz geltend macht.

Hinweis:
Wobei die Streitwerte - je Lied - mittlerweile durch die Gerichte drastisch reduziert werden!

Streitwert:
Im Rechtsstreit macht eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend. Der Geldwert dieser
Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte Betrag
der Streitwert.


Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren des Gerichts und der Rechtsanwälte.


Zum Schadensersatz:

Nach gängiger Rechtsprechung werden - je Lied - ein SE als angemessen erhalten zw. 150,00
- 300,00 je Lied. Hier kann jeder diese Entscheidung googlen.


Zu den Ermittlungskosten:

150,00 € ist ein gängiger Wert für die Ermittlung der IP-Adresse (Log-Firma) sowie anfallenden
Gebühren bei Beantragung einer Gestattungsanordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG (siehe § 128c KostO)

......................

Ob diese Forderungen berechtigt sind, wird ein Richter entscheiden. Und der Abgemahnte kann
jederzeit bei Nichtberechtigung die Abmahnung sofort zurückweisen oder auf eine richterliche
Entscheidung warten.


VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#366 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 11. September 2013, 18:03

Die Motivation der Abmahner, Logs zu fälschen oder zu manipulieren, abzustreiten, wirkt doch recht blauäugig. Oder anderweitig begründet. Wobei ich bei ihnen, Forty Two, eher zu letzterem tendiere. Allein die Summen an Euronen, die in dieser Branche umgesetzt werden, dürften Grund genug sein, um jedes Mittel zu rechtfertigen, um zum Ziel zu kommen. Und das mit allen erdenklichen Tricks, natürlich immer im Rahmen der Legalität, gearbeitet wird, dürfte wohl unbestritten sein. Deswegen würde ich hier die Möglichkeit von Manipulationen nie völlig auschließen. Es sein denn, ich wäre bei WF, S&S, BB, U+C usw. beschäftigt. Dann allerdings würde ich mit allen Mitteln versuchen, die Beweismöglichkeiten der Gegenseite fragwürdig bis unmöglich erscheinen zu lassen. Wie geschrieben, wenn ich 's wäre.

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#367 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 11. September 2013, 19:04

Alter Sack hat geschrieben:. Es sein denn, ich wäre bei WF, S&S, BB, U+C usw. beschäftigt. Dann allerdings würde ich mit allen Mitteln versuchen, die Beweismöglichkeiten der Gegenseite fragwürdig bis unmöglich erscheinen zu lassen. Wie geschrieben, wenn ich 's wäre.
Der Gedanke kam mir auch schon :lol:

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#368 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 11. September 2013, 19:09

Nicht nur dir, muensteraner. Das Manifestieren der Beweissicherheit der Abmahnbranche findet sich übrigens in fast jedem Schreiben der Damen und Herrn der Abmahngilde.

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#369 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 11. September 2013, 20:14

Alter Sack hat geschrieben:Die Motivation der Abmahner, Logs zu fälschen oder zu manipulieren, abzustreiten, wirkt doch recht blauäugig..
Findest Du?! - Das Gegenteil ohne jegliche Anhaltspunkte zu vermuten ist aber kein Deut besser. Zweifel sind durchaus zulässig, aber sie sollten begründet sein, Außer heißer Luft und vagen Andeutungen ist da aber bisher noch nichts handfestes von Deiner Seite gekommen. Und durch ständiges wiederholtes Einstreuen dieser haltlosen Vermutungen werden diese nicht glaubwürdiger.
Alter Sack hat geschrieben: Allein die Summen an Euronen, die in dieser Branche umgesetzt werden, dürften Grund genug sein, um jedes Mittel zu rechtfertigen, um zum Ziel zu kommen. Und das mit allen erdenklichen Tricks, natürlich immer im Rahmen der Legalität, gearbeitet wird, dürfte wohl unbestritten sein...
RICHTIG! Solange sich alles im Rahmen der Legalität bewegt, Ja. Die Methoden der Abmahner kann man moralisch verurteilen (das tu ich im Übrigen auch), aber solange der rechtliche Rahmen eingehalten wird ist da leider nichts zu machen. Das (hier angedeutete) Fälschen von Beweismitteln wäre aber definitiv nicht mehr legal.
Alter Sack hat geschrieben: Deswegen würde ich hier die Möglichkeit von Manipulationen nie völlig auschließen....
Ich bemühe mein Vergleich mit dem See nochmal. Herrgott, solange so viele dumme/unverbesserliche oder unwissende Forellen in diesem See herumschwimmen und der Abmahner nur die Angel auswerfen muss, besteht überhaupt kein Bedarf hier Logs zu manipulieren, es ist schlichtweg nicht notwendig! Es gehen jeden Monat weitaus mehr Forellen ins Netz, als die Abmahner essen, bzw. verklagen können. Warum da noch die Fangquote manipulieren??!!
Alter Sack hat geschrieben: Es sein denn, ich wäre bei WF, S&S, BB, U+C usw. beschäftigt. Dann allerdings würde ich mit allen Mitteln versuchen, die Beweismöglichkeiten der Gegenseite fragwürdig bis unmöglich erscheinen zu lassen. Wie geschrieben, wenn ich 's wäre.
Und das war klar, dass Du jetzt wieder diesen angedeuteten Vorwurf hervorbringst - und das ebenfalls schon zum wiederholten Mal. Aber wie auch in den anderen vergangenen Fällen hast Du auch hier nichts Haltbares vorbringen, weil es da auch gar nicht gibt. Ich habe auch schon mehrmals gesagt, dass ich bei einem Provider arbeite. Es steht Dir natürlich frei dies in Zweifel zu setzen, aber bitte dann mit haltbaren Hinweisen, einfach so den Vorwurf (Entschuldigung für den Ausdruck) "dahinkotzen" ohne jegliche Anhaltspunkte ist unterste Schublade.

Du solltest von Deinem Schwarz/Weiß-Denken endlich mal wegkommen, es gibt eben nicht nur Abmahner und Abgemahnte.

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#370 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 11. September 2013, 20:48

ich will jetzt auch keinem Abmahner absichtliche Manipulation unterstellen. Aber es ist erwiesen , dass auch bei den Logs Fehler passiert sind und es auch bei der Übermittlung von IP-Adressen/Datum an die Provider Fehler geschehen können und auch bei den Providern Fehler beim Ermitteln des Anschlusses Fehler geschehen können. Wo Menschen arbeiten passieren nun mal Fehler, auch Software wird von Menschen entwickelt und ist fehlerhaft. Derzeit hat kaum jemand die Möglichkeit einen solchen Fehler nachzuweisen, sollte ein Fehler passiert sein, weil kaum jemand das Geld hat, sich einen entsprechenden Anwalt und Gutachter zu leisten, auf das Risiko hin im nachhinein doch bezahlen zu müssen. Und deshalb lieber bezahlen wie gegen die Abmahnung vorzugehen. Aber ich gebe dir Recht, 99,9% die sagen, "ich war es nicht", waren es in Wirklichkeit doch. Jedoch wenn man in anderen Threads liest dass manche erst nach mehr als 3 Jahren für einen Downloads abgemahnt werden, ist durchaus Zweifel angebracht, dass es so manchem Abmahner wirklich darum geht, die abgemahnten Werke vor illegaler Verbreitung zu schützen. Denn der in der Zeit nicht Abgemahnte kann das Werk in dieser Zeit munter weiter verbreiten ohne mit Folgen rechnen zu müssen. Aber vielleicht ist das ja bei manchen RI so erwünscht. wer weiß. Längerer Verbreitungszeitraum, größere Ausbeute mit Abmahnungen.

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#371 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. September 2013, 23:10

Bild


Liebe Leute,

hier im Thread geht es um Abmahnungen von rka.-Rechtsanwälte.

Bei Langeweile, es gibt genügend Threads im Technikbereich, wo Ihr ungestört
Euren Privatchat weiterführen könnt.

VG Steffen


PS: Keine Bitte!

Biggomar
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#372 Beitrag von Biggomar » Donnerstag 12. September 2013, 10:32

Moin moin.
Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben von den RKA Leuten bekommen und ich hatte erst tierische Panik, weil das für mich Neuland ist, aber zum Glück bin ich auf euch gestoßen und nach durchforsten des Forums und der AW3P Seite war ich schonmal ein wenig beruhigt und weiss jetzt besser wie ich mich verhalten muss. Jetzt sind mir aber ein paar Sachen unklar und ich wollte einfach mal nachfragen.
Erstmal (damit ich wirklich nichts falsch mache) zu dem Ablauf der ganzen Sache.

Ich soll also:

1. Die mod.UE per E-mail verschicken. Einmal den Text in die Mail direkt kopieren und einmal eine Kopie des original Dokuments als Anhang hinzufügen.
2. Das original Dokument per Einschreiben mit Rückschein an RKA versenden.
3. Eine minderung der "Strafe" verhandeln?
Hier bin ich mir gerade noch unsicher wie und wann ich das machen soll. Ich kann es mir nicht leisten 800€ zu bezahlen auch wenn es in Raten möglich wäre. Ich bin froh wenn ich am Ende des Monats nicht im Minus bin mit meinem Bankkonto ^^
Kann ich da einfach anrufen und denen (ganz freundlich) meine Lage schildern und darauf hoffen dass sie mit sich handeln lassen?
Und es wurde ja jetzt schon mehrmals hier im Forum gesagt, dass man aufpassen muss, dass man bei dem Gespräch kein "Schuldgeständniss" raushaut (oder wie das nochmal heißt). Aber was genau würde ein "Geständniss" eigentlich ändern?
Und da gab es noch eine Sache die hier schon öfters gefragt wurde, wozu ich aber nie eine Antwort gesehen habe. Wenn ich da anrufe um zu sagen dass ich bezahlen will und den Betrag aushandeln möchte, dann ist das doch schon ein "Schuldgeständniss" oder nicht? Oder ist die Zahlung kein automatisches Geständniss? Ab wann ist es überhaupt ein Schuldgeständniss bzw was muss ich vermeiden zu sagen am Telefon? Oder ist es in dem moment sowieso egal für die, wenn ich denen sage dass ich Zahlen werde?
Das ganze hat mich so unsicher gemacht, weil es teilweise so klang als müsste ich mich bei einem Geständniss auf noch mehr Probleme gefasst machen.

MFG

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#373 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 11:03

Biggomar hat geschrieben:Moin moin.
Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben von den RKA Leuten bekommen und ich hatte erst tierische Panik, weil das für mich Neuland ist, aber zum Glück bin ich auf euch gestoßen und nach durchforsten des Forums und der AW3P Seite war ich schonmal ein wenig beruhigt und weiss jetzt besser wie ich mich verhalten muss. Jetzt sind mir aber ein paar Sachen unklar und ich wollte einfach mal nachfragen.
Erstmal (damit ich wirklich nichts falsch mache) zu dem Ablauf der ganzen Sache.

Ich soll also:

1. Die mod.UE per E-mail verschicken. Einmal den Text in die Mail direkt kopieren und einmal eine Kopie des original Dokuments als Anhang hinzufügen.
2. Das original Dokument per Einschreiben mit Rückschein an RKA versenden.
3. Eine minderung der "Strafe" verhandeln?
Hier bin ich mir gerade noch unsicher wie und wann ich das machen soll. Ich kann es mir nicht leisten 800€ zu bezahlen auch wenn es in Raten möglich wäre. Ich bin froh wenn ich am Ende des Monats nicht im Minus bin mit meinem Bankkonto ^^
Kann ich da einfach anrufen und denen (ganz freundlich) meine Lage schildern und darauf hoffen dass sie mit sich handeln lassen?
Und es wurde ja jetzt schon mehrmals hier im Forum gesagt, dass man aufpassen muss, dass man bei dem Gespräch kein "Schuldgeständniss" raushaut (oder wie das nochmal heißt). Aber was genau würde ein "Geständniss" eigentlich ändern?
Und da gab es noch eine Sache die hier schon öfters gefragt wurde, wozu ich aber nie eine Antwort gesehen habe. Wenn ich da anrufe um zu sagen dass ich bezahlen will und den Betrag aushandeln möchte, dann ist das doch schon ein "Schuldgeständniss" oder nicht? Oder ist die Zahlung kein automatisches Geständniss? Ab wann ist es überhaupt ein Schuldgeständniss bzw was muss ich vermeiden zu sagen am Telefon? Oder ist es in dem moment sowieso egal für die, wenn ich denen sage dass ich Zahlen werde?
Das ganze hat mich so unsicher gemacht, weil es teilweise so klang als müsste ich mich bei einem Geständniss auf noch mehr Probleme gefasst machen.

MFG
Ein Schuldgeständnis verschlechtert deine Verhandlunsposition und ist bei einer evntl Gerichtsverhandlung , sofern du dich wie viele hier im Forum zum Nichtzahlen entscheiden solltest , von Nachteil . Wenn du geringes Einkommen hast und bezahlen möchtest, solltest du überlegen, ob du nicht bei deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragst. Dann kostet dich der Anwalt nur 10 Euro und der führt für dich dann die Vergleichverhandlungen. Dies ist sicherer, sonst sagst du vielleicht doch versehentlich etwas, was für dich von Nachteil sein kann. Du musst davon ausgehen, dass die am Telefon sehr freundlich sein werden, und da bekommst du unter Umständen den Eindruck, dass die verständnidvoll reagieren könnten und lässt dich dazu hinreißen, etwas zu sagen, was du besser nicht sagen solltest. Wenn du keinen Beratungshilfeschein bekommen solltest, weil du zuviel verdienst, verhandle auf schriftlichem Weg. Da kannst du dir genau überlegen, was du schreibst. Für solche Vergleichsangebote gibt es in diesem Forum auch eine Vorlage. Zudem solltest du dich darauf einstellen, dass dies zwar die erste Abmahnung war, aber nicht die letzte sein wird, die in den nächsten Wochen ins Haus flattern wird. Besonders wenn vom gleichen Anwalt eine weitere Abmahnung ins Haus flattert und du hast versehentlich ein Schuldeingeständnis gemacht, hast du bei der weiteren Abmahung sehr schlechte Karten einen niedrigen Vergleich auszuhandeln.

VG

Biggomar
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#374 Beitrag von Biggomar » Donnerstag 12. September 2013, 11:31

OK danke schonmal für die schnelle Antwort :)
Kann ich dieses Vergleichsangebot per Mail machen oder per Post? Und kann ich wenn ich denen meine mod.UE verschicke auch gleich ein Vergleichsangebot mitschicken oder soll ich das getrennt machen?
Du meinst es werden noch mehrere Abmahnungen zu dem selben Inhalt kommen oder zu anderen gesaugten Inhalten? Weil wegen zweitem muss ich mir keine Sorgen machen ;)

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#375 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 11:35

Biggomar hat geschrieben:OK danke schonmal für die schnelle Antwort :)
Kann ich dieses Vergleichsangebot per Mail machen oder per Post? Und kann ich wenn ich denen meine mod.UE verschicke auch gleich ein Vergleichsangebot mitschicken oder soll ich das getrennt machen?
Du meinst es werden noch mehrere Abmahnungen zu dem selben Inhalt kommen oder zu anderen gesaugten Inhalten? Weil wegen zweitem muss ich mir keine Sorgen machen ;)
das Gleiche darf nicht nochmal abgemahnt werden.

Biggomar
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#376 Beitrag von Biggomar » Donnerstag 12. September 2013, 11:43

Achso dann ist ja gut :)
Aber wie ist das denn jetzt mit dem Vergleichsangebot? Kannst du mir das nochmal beantworten? Will jetzt eigentlich nur wissen ob ich das gleich mit de mod.UE abschicken soll? Und was für ein Betrag ist denn realistisch?? Wenn ich da jetzt schreibe 100euro oder so dann halten die mich ja für bescheuert ^^

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#377 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 12:38

Biggomar hat geschrieben:Achso dann ist ja gut :)
Aber wie ist das denn jetzt mit dem Vergleichsangebot? Kannst du mir das nochmal beantworten? Will jetzt eigentlich nur wissen ob ich das gleich mit de mod.UE abschicken soll? Und was für ein Betrag ist denn realistisch?? Wenn ich da jetzt schreibe 100euro oder so dann halten die mich ja für bescheuert ^^
Steffen hat hier im Forum Guides hierzu. Lesen musst du schon noch selbst und auch entscheiden was du tust. :lol:

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#378 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. September 2013, 12:39

[quoteemBiggomar]Ich soll also:[/quoteem]

Nein, hier geht man schon falsch heran. Du kannst! Man sollte sich immer verdeutlichen, eine allgemeine Empfehlung eines Verbraucherforums ist kein Dogma und wird die Hilfe eines Anwaltes nicht ersetzen. Denn man sollte sich im klaren sein, letztendlich geht es um - Dein - Geld! Der anonyme Ratgeber ist dann weg, wen Du kommst und dich beschwerst, das es anders gekommen ist und du jetzt viel Zahlen musst.

Deshalb gibt es auch keine Fall bezogene, sondern nur eine allgemeine Vorgehensweise, die wir Euch empfehlen.


[quoteemBiggomar](...) 3. Eine Minderung der "Strafe" verhandeln?
Hier bin ich mir gerade noch unsicher wie und wann ich das machen soll. Ich kann es mir nicht leisten 800€ zu bezahlen auch wenn es in Raten möglich wäre. Ich bin froh wenn ich am Ende des Monats nicht im Minus bin mit meinem Bankkonto. Kann ich da einfach anrufen und denen (ganz freundlich) meine Lage schildern und darauf hoffen dass sie mit sich handeln lassen? Und es wurde ja jetzt schon mehrmals hier im Forum gesagt, dass man aufpassen muss, dass man bei dem Gespräch kein "Schuldeingeständnis" heraushaut (oder wie das nochmal heißt). Aber was genau würde ein "Geständnis" eigentlich ändern? (...)[/quoteem]

In der allgemeinen Empfehlung heißt es:

Code: Alles auswählen

Hinweis:
=> Wer nicht vorhat zu bezahlen, - keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben, Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
=> Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::

Frage: Gehst Du bei Zahnschmerzen in den Keller und holst dir einen Akkuschrauber, oder gehst zum Zahnarzt?

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Mit Erhalt eines Abmahnschreiben befindet man sich in einem außergerichtlichen Zivilrechtsstreit. Hier werden Ansprüche geltend gemacht, deren Nichtabgeltung gerichtlich durchgesetzt werden können! Darüber muss jeder im Klaren sein. Die lilabunte Forenwelt von Anno Dazumal funktioniert nicht mehr. Man klagt! Natürlich kann auch ich Dir keine Garantie ausstellen, das Du gerade verklagt wirst, aber auch nicht, dass gerade Du nicht verklagt wirst. Die Chance steht 50:50!

Wenn man jetzt Juristisch unbedarft an einem Rechtsstreit herangeht und aktiven Kontakt mit dem Abmahner sucht, um den Sachverhalt zu erklären, kann und wird man sich um Kopf und Kragen reden. Man kennt es doch von den Kindern. Wird ein Kind bei etwas erwischt, oder soll zu irgendetwas Stellung nehmen (, selbst wenn man es dabei gesehen hat,), kommt sofort: Ich war es nicht, ganz ehrlich, es war der oder der bzw. ich wollte es nicht, aber der hat gesagt ... usw. usf.

Und genau dasselbe geschieht, wenn ein juristisch Unbedarfter bei dem Abmahner anruft um den Sachverhalt zu klären. Man wird alles erzählen und seine Omma sprichwörtlich zu verkaufen, um - selbst - so billig als möglich herauszukommen. Hier kann man sich eben - unbewusst - um Kopf und Kragen reden! Sicherlich, so ehrlich muss man auch sein, kann man mit der Masse der Abmahner vernünftig und höflich reden. Aber, wenn man vorhat sich zu vergleichen, sollte man lieber den Mustervergleich verwenden.

Natürlich, wenn ich die Schuld telefonisch oder gar schriftlich zugebe, kann man mich erfolgreich verklagen, wenn die Vergleichsverhandlungen scheitern. Viel Abgemahnte denken, das der Abmahner sich höflich verbeugt und ein Dankesschreiben verfasst, wenn man nur 100 Euro anbietet.

Man sollte also schon wissen, was man tut.

VG Steffen



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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Biggomar
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 11. September 2013, 14:50

Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#379 Beitrag von Biggomar » Donnerstag 12. September 2013, 13:24

Ja das mit dem "ich soll also" hätte ich anders formulieren sollen ^^ Mir ist schon klar dass das hier nur Hilfestellungen sind und mögliche Ratschläge. Ich trage die Last ja auf meinen eigenen Schultern und egal was hier gesagt wird, ich werde es auf niemanden schieben, wenn am Ende irgendein Mist passiert, weil mir bewusst ist dass ich für meine eigenen Taten verantwortlich bin und niemand sonst :)

Naja ich wollte mich auch nicht mit Händen und Füssen verteidigen und meine Oma verkaufen und mich wie ein kleines Kind verhalten ^^ Ich hätte jetzt nur klar machen wollen dass ich nicht viel verdiene und deshalb auf eine Ratenzahlung und eine eventuelle Minderung hoffe (ok auf die raten muss ich nicht hoffen das wird ja schon vorgeschlagen ^^) ich werde ganz bestimmt keinen Mist erzählen nur um besser da zu stehen.
Ja bei meinen "Sprachkünsten" ist ein schriftlicher Vergleich eh die bessere Wahl, zumindest wenn ich davon ausgehe dass ich wirklich keinen Anwalt zu rate ziehe.

Bin mal gespannt wie das ganze ausgeht. Hab ein wenig angst vor dem ganzen Kram, weil bei mir gerade alles drunter und drüber geht und ich habe endlich ein paar gute Nachrichten im Leben bekommen und am selben Tag hab ich dann so einen Frustbrief im Kasten :( Und das als hardcore Zocker der den Schrank voller original Games im Werte von mehreren tausend Euro hat -.-" Ich weiss dass das keine Rechtfertigung ist, aber es ist trotzdem frustrierend wenn man der Spieleindustrie soviel Geld in den Rachen geworfen hat und jetzt passiert sowas. Au man sorry das gehört hier bestimmt nicht rein, aber ich musste mich kurz mal darüber auslassen :DDD

Naja jetzt bin ich schonmal ein wenig schlauer als vorher, danke dafür Leutz ^^

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#380 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 12. September 2013, 15:04

Biggomar hat geschrieben:Ja das mit dem "ich soll also" hätte ich anders formulieren sollen ^^ Mir ist schon klar dass das hier nur Hilfestellungen sind und mögliche Ratschläge. Ich trage die Last ja auf meinen eigenen Schultern und egal was hier gesagt wird, ich werde es auf niemanden schieben, wenn am Ende irgendein Mist passiert, weil mir bewusst ist dass ich für meine eigenen Taten verantwortlich bin und niemand sonst :)

Naja ich wollte mich auch nicht mit Händen und Füssen verteidigen und meine Oma verkaufen und mich wie ein kleines Kind verhalten ^^ Ich hätte jetzt nur klar machen wollen dass ich nicht viel verdiene und deshalb auf eine Ratenzahlung und eine eventuelle Minderung hoffe (ok auf die raten muss ich nicht hoffen das wird ja schon vorgeschlagen ^^) ich werde ganz bestimmt keinen Mist erzählen nur um besser da zu stehen.
Ja bei meinen "Sprachkünsten" ist ein schriftlicher Vergleich eh die bessere Wahl, zumindest wenn ich davon ausgehe dass ich wirklich keinen Anwalt zu rate ziehe.

Bin mal gespannt wie das ganze ausgeht. Hab ein wenig angst vor dem ganzen Kram, weil bei mir gerade alles drunter und drüber geht und ich habe endlich ein paar gute Nachrichten im Leben bekommen und am selben Tag hab ich dann so einen Frustbrief im Kasten :( Und das als hardcore Zocker der den Schrank voller original Games im Werte von mehreren tausend Euro hat -.-" Ich weiss dass das keine Rechtfertigung ist, aber es ist trotzdem frustrierend wenn man der Spieleindustrie soviel Geld in den Rachen geworfen hat und jetzt passiert sowas. Au man sorry das gehört hier bestimmt nicht rein, aber ich musste mich kurz mal darüber auslassen :DDD

Naja jetzt bin ich schonmal ein wenig schlauer als vorher, danke dafür Leutz ^^
Eigentlich sollte heutzutage jeder sich darüber bewusst sein, dass Filesharing mit großer Wahrscheinlichkeit früher oder später zu einer Abmahnung führt.

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