Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das älteste Argument, seit es den Abmahnwahn gibt... Klar, kann man die Flugtickets und Hotelabrechnungen sammeln und vorlegen, aber das entkräftet doch in keinster Weise irgendeine Schuldfrage. Der Rechner kann auch während eines zweiwöchigen Urlaubs alleine vorsichhinsaugen.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
naja, das ist Blödsinn. Kein vernünftiger Mensch lässt über Wochen ohne Aufsicht seinen Computer laufen. Man sollte in so einem Fall halt mal überlegen wer evntl. noch Zugang zu der Wohnung hatte.FortyTwo hat geschrieben:Das älteste Argument, seit es den Abmahnwahn gibt... Klar, kann man die Flugtickets und Hotelabrechnungen sammeln und vorlegen, aber das entkräftet doch in keinster Weise irgendeine Schuldfrage. Der Rechner kann auch während eines zweiwöchigen Urlaubs alleine vorsichhinsaugen.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Und das ist das älteste Argument der Abmahnschergen seit Anbeginn dieser Abzockerei!FortyTwo hat geschrieben:Der Rechner kann auch während eines zweiwöchigen Urlaubs alleine vorsichhinsaugen.
Und genau diese Beweislastumkehr wird in jüngster Rechtsprechung immer wieder verneint,
so das ein schlüssiger Vortrag "Im Urlaub waren ALLE Geräte abgeschaltet/stromlos" von den Gerichten
als hinreichend Vorgetragen erachtet werden.
Sehr zu Begrüßen, ebenso wie das verbiegen des fliegenden Gerichtsstands!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemnobo85]meine Freundin hat jetzt ebenfalls ein Schreiben von der oben genannten Anwaltskanzlei bekommen. Auf jeden Fall folgt erst einmal eine mod. UE und meine Frage ist, ob es ratsam und sinnvoll ist ein Schreiben beizufügen in welchem wir erklären, dass wir zu diesem Zeitpunkt gar nicht in Deutschland waren, was ja auch der Wahrheit entspricht oder ist dies eher unratsam wegen eventueller laienhaften Formulierung woraus die Anwälte einem einen Strick drehen könnten?[/quoteem]
So etwas darf nur mit dem eigenen Anwalt besprochen werden. Dann ist zu entscheiden, ob man sich gegen eine - dem Anschein nach - unberechtigte Abmahnung wehrt usw. Ein Forum ist hierauf ein schlechter Antwortgeber.
Ab zum Anwalt und beratschlagen, ob man nicht sogar sich aktiv wehrt.
VG Steffen
So etwas darf nur mit dem eigenen Anwalt besprochen werden. Dann ist zu entscheiden, ob man sich gegen eine - dem Anschein nach - unberechtigte Abmahnung wehrt usw. Ein Forum ist hierauf ein schlechter Antwortgeber.
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Da scheinst Du nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein. Rechner 24/7 durchlaufen zu lassen ist jetzt nicht so ungewöhnlich, in vielen Haushalten steht mittlerweile sogar schon ein Homeserver, der ebenfalls 24/7 durchrennt.muensteraner hat geschrieben: naja, das ist Blödsinn. Kein vernünftiger Mensch lässt über Wochen ohne Aufsicht seinen Computer laufen. Man sollte in so einem Fall halt mal überlegen wer evntl. noch Zugang zu der Wohnung hatte.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Tja, dann weise mal "schlüssig" nach, dass Deine Geräte alle stromlos waren. Zumal heute viele Nutzer nur noch einen VoIP-Telefonanschluss haben und die wenigsten Ihren Router abschalten, weil dann auch kein Telefon oder AB mehr funktioniert.The Grinch hat geschrieben:Und das ist das älteste Argument der Abmahnschergen seit Anbeginn dieser Abzockerei!FortyTwo hat geschrieben:Der Rechner kann auch während eines zweiwöchigen Urlaubs alleine vorsichhinsaugen.
Und genau diese Beweislastumkehr wird in jüngster Rechtsprechung immer wieder verneint,
so das ein schlüssiger Vortrag "Im Urlaub waren ALLE Geräte abgeschaltet/stromlos" von den Gerichten
als hinreichend Vorgetragen erachtet werden.
Sehr zu Begrüßen, ebenso wie das verbiegen des fliegenden Gerichtsstands!
Und wenn tatsächlich alles stromlos war, wie konnte dann der betreffende Anschluss auffällig werden?!
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Deswegen geht man wegen sowas zu Anwalt. Auch muss der Telefonanschluss und Router auch wegen des Anrufbeantworters nicht laufen. Übrigens muss das Telefon wenn man nicht zu Hause ist, nicht funktionieren.FortyTwo hat geschrieben:The Grinch hat geschrieben: Tja, dann weise mal "schlüssig" nach, dass Deine Geräte alle stromlos waren. Zumal heute viele Nutzer nur noch einen VoIP-Telefonanschluss haben und die wenigsten Ihren Router abschalten, weil dann auch kein Telefon oder AB mehr funktioniert.
Und wenn tatsächlich alles stromlos war, wie konnte dann der betreffende Anschluss auffällig werden?!
Die T-Net-Box funktioniert völlig unabhängig vom Telefon zu Hause. Und jeder Telekomnutzer hat die T-Net-Box. Auch läuft bei mir auch nicht immer der Rechner wenn der Router läuft. Wo soll da die Logik sein, dass wenn der Router läuft automatisch auch der Computer läuft ? Deine Argumente klingen recht wirr. Wie kann das passieren ? Loggingfehler bei IP/Uhrzeit, Fehler bei der Abfrage beim Provider durch falsch übermittelte Uhrzeit/IP-Adresse oder Fehler durch den Provider, dass dieser einen Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers macht. Du siehst also man braucht nicht lange überlegen und schon findet man ein paar mögliche Fehlerursachen
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Du schließt zuviel vom Allgemeinen auf Spezielle. Auch wenn jeder T-Kunde die T-Net-Box hat, heisst das nicht, dass der Kunde diese auch benutzt. Beispielsweise bin ich selbst seit Jahren T-Net-Kunde, weiß um die T-Net-Box, hab diese aber trotzdem noch nie benutzt.muensteraner hat geschrieben: Deswegen geht man wegen sowas zu Anwalt. Auch muss der Telefonanschluss und Router auch wegen des Anrufbeantworters nicht laufen. Die T-Net-Box funktioniert völlig unabhängig vom Telefon zu Hause. Und jeder Telekomnutzer hat die T-Net-Box. Auch läuft bei mir auch nicht immer der Rechner wenn der Router läuft. Wo soll da die Logik sein, dass wenn der Router läuft automatisch auch der Computer läuft ? Deine Argumente klingen recht wirr.
Und dass bei Dir der Rechner nicht rund um die Uhr läuft, bedeutet ebenfalls nicht, dass das bei jedem anderen auch so ist. Nach einem Steam-Sale z.B. läuft bei mir der Rechner tagelang durch, bis die Images der gekauften Spiele heruntergeladen sind.
Natürlich ist es keine Schlussfolgerung, dass wenn der Router läuft der Rechner automatisch läuft, ABER das war doch die Argumentation, dass alles stromlos ist. Und wenn der Router online war und sich eine IP gezogen hat, dann ist es eben schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass hinter dem Router nicht doch ein Gerät online gewesen sein kann.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
auch der Router hat LogfilesFortyTwo hat geschrieben:Du schließt zuviel vom Allgemeinen auf Spezielle. Auch wenn jeder T-Kunde die T-Net-Box hat, heisst das nicht, dass der Kunde diese auch benutzt. Beispielsweise bin ich selbst seit Jahren T-Net-Kunde, weiß um die T-Net-Box, hab diese aber trotzdem noch nie benutzt.muensteraner hat geschrieben: Deswegen geht man wegen sowas zu Anwalt. Auch muss der Telefonanschluss und Router auch wegen des Anrufbeantworters nicht laufen. Die T-Net-Box funktioniert völlig unabhängig vom Telefon zu Hause. Und jeder Telekomnutzer hat die T-Net-Box. Auch läuft bei mir auch nicht immer der Rechner wenn der Router läuft. Wo soll da die Logik sein, dass wenn der Router läuft automatisch auch der Computer läuft ? Deine Argumente klingen recht wirr.
Und dass bei Dir der Rechner nicht rund um die Uhr läuft, bedeutet ebenfalls nicht, dass das bei jedem anderen auch so ist. Nach einem Steam-Sale z.B. läuft bei mir der Rechner tagelang durch, bis die Images der gekauften Spiele heruntergeladen sind.
Natürlich ist es keine Schlussfolgerung, dass wenn der Router läuft der Rechner automatisch läuft, ABER das war doch die Argumentation, dass alles stromlos ist. Und wenn der Router online war und sich eine IP gezogen hat, dann ist es eben schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass hinter dem Router nicht doch ein Gerät online gewesen sein kann.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
LOL. 1. Wenn der Router offline war (wie behauptet), dann hat er gar keine Logs. 2. Router-Logs des abgemahnten AI haben gar keine Beweiskraft, da der Betroffene/Abgemahnte diese jederzeit zu seinen Gunsten hätte verändern können.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
es ist sinnlos weiter zu diskutieren. Die sollen zu einem Anwalt gehen und der wird sich darum kümmern. Weder du noch ich sind in der Lage zu beurteilen, was Beweiskraft hat und was nicht. Der weiß schon wer und wie die Logs gesichert werden müssen, dass eine Manipulation nicht unterstellt werden kann. Also mach dir da nicht zuviele Gedanken. Dafür gibt es Fachleute. Es ist weder meine Aufgabe noch deine Aufgabe hier gerichtfeste Beweise zu ermitteln. Übrigens habe ich auf die Logs hingeweisen, weil darin gesichert wird, wann welche IP-Adresse einen evntl angeschlossenen Computer zugeweisen wird. Wenn da nichts zu finden ist, war auch kein Computer angeschlossen. .FortyTwo hat geschrieben:LOL. 1. Wenn der Router offline war (wie behauptet), dann hat er gar keine Logs. 2. Router-Logs des abgemahnten AI haben gar keine Beweiskraft, da der Betroffene/Abgemahnte diese jederzeit zu seinen Gunsten hätte verändern können.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Du hast doch damit angefangen die möglichen Beweise zu sezieren. Und jetzt, wo Deine Felle davonschwimmen machst Du einen Rückzieher...
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich hatte direkt geschrieben, dass sie zum Anwalt gehen sollen, mehr nicht. Anzuzweifeln, zu zezieren hast du begonnen.Bist du blond, weil du so schnell vergisst was du geschrieben hast ? Übrigens laufen mir nicht die Felle weg, ich habe ja nicht die Abmahnung erhalten, also können mir auch keine Felle wegschwimmen.FortyTwo hat geschrieben:Du hast doch damit angefangen die Beweise zu sezieren. Und jetzt, wo Deine Felle davonschwimmen machst Du einen Rückzieher...
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Im Grunde kann man alles zu seinen Gunsten verändern, besonders, wenn es dabei um viel Geld geht. Sogar die Damen und Herren Abmahner dürften dazu in der Lage sein. Und vor allem dürfte denen ganz besonders daran gelegen sein, die Beweiskraft der Argumente der Gegenseite zu entkräften. Zumal Justitia wohl langsam aufwacht und nicht mehr ganz so kooperativ ist, wie man es gewohnt ist. Da wird wohl so mancher langsam seine Felle wegschwimmen sehen.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
eben. Im Strafrecht müsste der Kläger klar nachweisen, dass der Rechner gelaufen ist, im Zivilrecht nehmen das die Gerichte einfach an, weil ein Abmahner behauptet die IP geloggt zu haben ? Irgendwie ist das nicht nachvollziehbar. Lustig ist, dass diese ganzen Filesharing-Fälle strafrechtlich keinerlei Folgen haben, weil sich der Staatsanwalt damit wegen zu geringem Schaden nicht damit beschäftigt, die Abmahner können jedoch Phantasieschadenssummen von 12000 und mehr Euro ansetzen, nur um die Gebühren für die Abmahnung/Zivilrechtsverfahren in die Höhe zu treiben.Alter Sack hat geschrieben:Im Grunde kann man alles zu seinen Gunsten verändern, besonders, wenn es dabei um viel Geld geht. Sogar die Damen und Herren Abmahner dürften dazu in der Lage sein. Und vor allem dürfte denen ganz besonders daran gelegen sein, die Beweiskraft der Argumente der Gegenseite zu entkräften. Zumal Justitia wohl langsam aufwacht und nicht mehr ganz so kooperativ ist, wie man es gewohnt ist. Da wird wohl so mancher langsam seine Felle wegschwimmen sehen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Zweifellos wären die Damen und Herren Abmahner dazu in der Lage die Logs zu fälschen. Die Frage, die sich das Gericht aber stellt: Hat der Abmahner überhaupt ein Interesse und einen Grund diese Logs zu fälschen?Alter Sack hat geschrieben:Im Grunde kann man alles zu seinen Gunsten verändern, besonders, wenn es dabei um viel Geld geht. Sogar die Damen und Herren Abmahner dürften dazu in der Lage sein.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Vor dem Direktauskunftsanspruch (§101 UrhG) wurde immer ein Strafverfahren eingeleitet. Desweiteren wird auch nicht nachgewiesen, dass ein bestimmter Rechner gelaufen ist, sondern von welchem Anschluss aus der Down-/Upload erfolgt ist. Das ist heute so und war bei der strafrechtlichen Verfolgung bis 2008 auch schon so.muensteraner hat geschrieben: Im Strafrecht müsste der Kläger klar nachweisen, dass der Rechner gelaufen ist, im Zivilrecht nehmen das die Gerichte einfach an, weil ein Abmahner behauptet die IP geloggt zu haben ?
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
habe nicht behauptet, dass die fälschen. Es kann jedoch zu Fehlern beim Loggen kommen. Es haben auch schon Leute Filesharing-Abmahnungen bekommen, die noch nicht mal einen Computer/Router haben.FortyTwo hat geschrieben:Vor dem Direktauskunftsanspruch (§101 UrhG) wurde immer ein Strafverfahren eingeleitet. Desweiteren wird auch nicht nachgewiesen, dass ein bestimmter Rechner gelaufen ist, sondern von welchem Anschluss aus der Down-/Upload erfolgt ist. Das ist heute so und war bei der strafrechtlichen Verfolgung bis 2008 auch schon so.muensteraner hat geschrieben: Im Strafrecht müsste der Kläger klar nachweisen, dass der Rechner gelaufen ist, im Zivilrecht nehmen das die Gerichte einfach an, weil ein Abmahner behauptet die IP geloggt zu haben ?
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Der Abmahner hat zumindest denselben Grund, Logs zu fälschen oder zu manipulieren, wie der Abgemahnte.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Falsch! Für den Abmahner besteht gar keine Notwendigkeit Logs zu fälschen. Es ist ihm herzlich egal ob Lieschen Müller oder Max Mustermann die Abmahnung erhält. Filesharing ist ein riesengroßer See. Der Abmahner muss doch nur die Angel auswerfen. Ob da jetzt die Forelle Frida oder Heinz anbeisst ist ihm völlig schnuppe. In dem See gibt es soooo viele Forellen.Alter Sack hat geschrieben:Der Abmahner hat zumindest denselben Grund, Logs zu fälschen oder zu manipulieren, wie der Abgemahnte.
Der Abgemahnte hingegen hätte durchaus ein Interesse (und eben auch die Möglichkeit) seine Router-Logs zu fäschen.