Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden und toi, toi, toi ...
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
was? der fall ist doch durch nach einem erfolgreichen vergleich, da brauchts keine wünsche mehr.. oder sehe ich da was falsch?
von meiner seite aber vielen dank für die unterstützung..!
von meiner seite aber vielen dank für die unterstützung..!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
sry, hatte in den falschen thread gepostet. du warst nicht gemeint.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
Ich habe kuerzlich Akteneinsicht beantragt und nun auch die Kopien vom Landgericht zugesandt bekommen. Darin finde ich die von Logistep gefundenen IP Adressen (mit Hashwert der Datei, Datum, Uhrzeit, Client) und den Beschluss, den Provider nun Identitaeten zuordnen zu lassen.
Natuerlich finde ich den Log, der in der Abmahnung angegeben war, aber wie finde ich heraus, ob es evtl. noch andere zu derselben Datei gehoerige Logs gibt?
Angenommen, es existiert tatsaechlich nur ein Log, inwiefern wuerde das die Erfolgschancen vor Gericht aendern? Im Prinzip waere dann ja nur bewiesen, dass die entsprechende Datei zu diesem einen Zeitpunkt angeboten war (evtl. irrtuemlich angeclickt und sofort wieder geloescht, aber definitiv nur in vernachlaessigbarem Masse zur illegalen Verbreitung beitragen konnte).
Besten Dank im Voraus,
sloth
Ich habe kuerzlich Akteneinsicht beantragt und nun auch die Kopien vom Landgericht zugesandt bekommen. Darin finde ich die von Logistep gefundenen IP Adressen (mit Hashwert der Datei, Datum, Uhrzeit, Client) und den Beschluss, den Provider nun Identitaeten zuordnen zu lassen.
Natuerlich finde ich den Log, der in der Abmahnung angegeben war, aber wie finde ich heraus, ob es evtl. noch andere zu derselben Datei gehoerige Logs gibt?
Angenommen, es existiert tatsaechlich nur ein Log, inwiefern wuerde das die Erfolgschancen vor Gericht aendern? Im Prinzip waere dann ja nur bewiesen, dass die entsprechende Datei zu diesem einen Zeitpunkt angeboten war (evtl. irrtuemlich angeclickt und sofort wieder geloescht, aber definitiv nur in vernachlaessigbarem Masse zur illegalen Verbreitung beitragen konnte).
Besten Dank im Voraus,
sloth
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo, ich bin neu im Forum und habe neulich einen Bettelbrief in der Post.
Zur Info:
ich habe bereits 2010 eine Abmahung für ein Spiel (Just Cause 2) erhalten. Zu der Zeit war mein Wissen über PC´s und deren Sicherheit
einfach nicht vorhanden.
Eine modifizierte UE habe ich auf anraten eines anderen Forums, dessen Name mir entfallen ist, bereits abgeschickt.
Nun habe ich ein Vergleichsangebot vorliegen , mit der bitte oder Forderung das ganze aussergerichtlich zu klären.
Ursprünglich wurde ein Betrag von über 600 Euro gefordert. Nun biete man mir einen Betrag unter 400 Euro und auch
die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Die Frist zur Antwort läuft bis Mitte nächsten Monats. Im Juli wären die 3 Jahre abgelaufen.
Dazu muss ich sagen, das ich noch keinen Vergleich angefordert habe, und auch noch keinen Rechtsbeistand in Anspruch nahm.
Das Schreiben ist keine gerichtlichte Sache , sondern rein von den Anwälten rka.
Da ich Alg2 Empfänger bin und sich meine finanzielle Lage in den nächsten Jahren kaum wesentlich bessern wird , wollte ich mal fragen , wie ich mich nun verhalten kann.
Da mir ja unter der Armutgrenze ein Beratungsgutschein zusteht und der Betrag auch in Raten nicht leicht zu stemmen ist.
Dazu kommt noch das ich in einer Priv. Insolvenz bin.
- Habe ich in meinen Fall Chancen den Betrag zu drücken?
- Wäre das nicht quasi ein Geständnis , diesen Vergleich anzunehmen? Oder soll ich es aussitzen bis ein gerichtliches Schreiben kommt?
- Und ja, was meinst ihr , wie man sich nun am besten verhalten sollte?
- Kontakt zum Anwalt aufnehmen oder eher warten?
Ich danke schonmal im Vorraus für etwaige Antworten.
Mfg Riese
Zur Info:
ich habe bereits 2010 eine Abmahung für ein Spiel (Just Cause 2) erhalten. Zu der Zeit war mein Wissen über PC´s und deren Sicherheit
einfach nicht vorhanden.
Eine modifizierte UE habe ich auf anraten eines anderen Forums, dessen Name mir entfallen ist, bereits abgeschickt.
Nun habe ich ein Vergleichsangebot vorliegen , mit der bitte oder Forderung das ganze aussergerichtlich zu klären.
Ursprünglich wurde ein Betrag von über 600 Euro gefordert. Nun biete man mir einen Betrag unter 400 Euro und auch
die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Die Frist zur Antwort läuft bis Mitte nächsten Monats. Im Juli wären die 3 Jahre abgelaufen.
Dazu muss ich sagen, das ich noch keinen Vergleich angefordert habe, und auch noch keinen Rechtsbeistand in Anspruch nahm.
Das Schreiben ist keine gerichtlichte Sache , sondern rein von den Anwälten rka.
Da ich Alg2 Empfänger bin und sich meine finanzielle Lage in den nächsten Jahren kaum wesentlich bessern wird , wollte ich mal fragen , wie ich mich nun verhalten kann.
Da mir ja unter der Armutgrenze ein Beratungsgutschein zusteht und der Betrag auch in Raten nicht leicht zu stemmen ist.
Dazu kommt noch das ich in einer Priv. Insolvenz bin.
- Habe ich in meinen Fall Chancen den Betrag zu drücken?
- Wäre das nicht quasi ein Geständnis , diesen Vergleich anzunehmen? Oder soll ich es aussitzen bis ein gerichtliches Schreiben kommt?
- Und ja, was meinst ihr , wie man sich nun am besten verhalten sollte?
- Kontakt zum Anwalt aufnehmen oder eher warten?
Ich danke schonmal im Vorraus für etwaige Antworten.
Mfg Riese
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Moin Riese,
erstmal zum Ablauf der drei Jahre, Du meinst die Verjährung, die läuft nach einer Abmahnung im Jahr 2010 erst 2014 ab, drei volle Kalenderjahre !
Ein Vergleich von denen und dann unter 400€ ? Günstiger wird es sicher nicht, wenn es denn zur Klage kommt.
Kommt es nicht zur Klage, dann hast Du heutzutage einfach nur Glück gehabt.
Kannst Du Dich verteidigen ? Hört sich nicht so an, vor allem Dein Satz über PCs und ihre Sicherheit...
Deine Entscheidung, annehmen oder pokern.
erstmal zum Ablauf der drei Jahre, Du meinst die Verjährung, die läuft nach einer Abmahnung im Jahr 2010 erst 2014 ab, drei volle Kalenderjahre !
Ein Vergleich von denen und dann unter 400€ ? Günstiger wird es sicher nicht, wenn es denn zur Klage kommt.
Kommt es nicht zur Klage, dann hast Du heutzutage einfach nur Glück gehabt.
Kannst Du Dich verteidigen ? Hört sich nicht so an, vor allem Dein Satz über PCs und ihre Sicherheit...
Deine Entscheidung, annehmen oder pokern.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo @Riese,
“Jeder stirbt für sich allein“
Hans Fallada
Das bedeutet, jeder sollte sich umfassend informieren, seine konkrete Situation -
Verteidigung/Wirtschaftlichkeit - beurteilen, und dann entscheiden.
Wenn man keine beweisbare Verteidigung hat, die wirtschaftlich Lage suboptimal, dann steht
man doch nach wie vor, vor der Entscheidung: Verjährung oder Klage bzw. Nichtzahlen oder
Zahlen (Vergleich)!
Wenn eine 3-jährige Verjährung im Juli abläuft, sollte ja auch ein MB vorliegen, den man
höchstwahrscheinlich widersprochen hat. Sonst macht - Juli - keinen Sinn.
Abmahner: 400€ Vergleichsvorschlag mit möglichen Raten!
Abgemahnter: Kein Geld, keine Verteidigung - was nun?
Falls die Frage auftaucht, dieser Zivilstreit hat keinen Einfluss auf eine mögliche
Privatinsolvenz.
Es gibt doch nicht viel.
“Jeder stirbt für sich allein“
Hans Fallada
Das bedeutet, jeder sollte sich umfassend informieren, seine konkrete Situation -
Verteidigung/Wirtschaftlichkeit - beurteilen, und dann entscheiden.
Wenn man keine beweisbare Verteidigung hat, die wirtschaftlich Lage suboptimal, dann steht
man doch nach wie vor, vor der Entscheidung: Verjährung oder Klage bzw. Nichtzahlen oder
Zahlen (Vergleich)!
Wenn eine 3-jährige Verjährung im Juli abläuft, sollte ja auch ein MB vorliegen, den man
höchstwahrscheinlich widersprochen hat. Sonst macht - Juli - keinen Sinn.
Abmahner: 400€ Vergleichsvorschlag mit möglichen Raten!
Abgemahnter: Kein Geld, keine Verteidigung - was nun?
Falls die Frage auftaucht, dieser Zivilstreit hat keinen Einfluss auf eine mögliche
Privatinsolvenz.
Es gibt doch nicht viel.
- 1. Man wartet, ob man wirklich klagt
=> klagt man nicht, hat man alles richtig gemacht
=> klagt man, hat man die berühmte A-Karte. Deine wirtschaftliche Lage interessiert nur
dann niemand, und keine Sorge, man holt sich das Geld.
- 2. Man ruft einfach an und redet
=> Es gibt sehr wenig Abmahner - ich habe schon mit sehr vielen persönlich gesprochen -
die, wenn man ordentlich redet, kein Verständnis für einen Härtefall haben.
=> Man ruft da unverbindlich an, schildert seine wirtschaftliche Situation (ohne
Schuldeingeständnis) - höflich und ordentlich - und versucht dann vlt. einen 250€ Vergleich
mittels (Kleinst-)Ratenzahlung auszuhandeln.
Wo ist da das Problem? Es geht schließlich um dein Geld.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
die antworten helfen mir grade nicht weiter , soweit war ich ja auch schon...
Ja ich meinte diese verjährung , die mod UE wurde von mitte 2010 versendet,
nachdem ich die forderung erhielt, also mitte 2010 fing alles an.
Und ob mein Netzwerk da gesichert war, das kann ich nicht beurteilen, ich
bin kein it techniker.
und solche Spiele zocke ich nichtmal, von daher möchte ich das nicht bezahlen müssen,
aber irgenwas muss ich ja tun, wenn hier ne frist drin steht , gell?
rede ich mit denen, gestehe ich dann nicht wieder die gesamtschuld ein?
dort muss ich mich doch auch wieder irgenwie verkaufen.
da ich mir das selbst nicht zutraue, werde ich es wohl mit dem beratungsgutschein versuchen und
das nen fachmann, schriftlich, regeln lassen.
Ja ich meinte diese verjährung , die mod UE wurde von mitte 2010 versendet,
nachdem ich die forderung erhielt, also mitte 2010 fing alles an.
Und ob mein Netzwerk da gesichert war, das kann ich nicht beurteilen, ich
bin kein it techniker.
und solche Spiele zocke ich nichtmal, von daher möchte ich das nicht bezahlen müssen,
aber irgenwas muss ich ja tun, wenn hier ne frist drin steht , gell?
rede ich mit denen, gestehe ich dann nicht wieder die gesamtschuld ein?
dort muss ich mich doch auch wieder irgenwie verkaufen.
da ich mir das selbst nicht zutraue, werde ich es wohl mit dem beratungsgutschein versuchen und
das nen fachmann, schriftlich, regeln lassen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Viel Erfolg!da ich mir das selbst nicht zutraue, werde ich es wohl mit dem beratungsgutschein versuchen und
das nen fachmann, schriftlich, regeln lassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Kann irgendwer etwas zu meinem Beitrag vom 16.5. sagen? Wäre klasse.
Gruß,
Sloth
Gruß,
Sloth
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
würde mich auch interessieren :Dsloth hat geschrieben:Kann irgendwer etwas zu meinem Beitrag vom 16.5. sagen? Wäre klasse.
Gruß,
Sloth
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo @sloth,
ich beobachte schon über einen längeren Zeitpunkt, das man zwar beantragt, das nur die IP/IPs zu beauskunften sind, die dem Namen + Anschrift zugeordnet wurden, man aber dann eine große Liste bekommt, aus der nichts ersichtlich oder ablesbar ist. Hash’s die man nicht findet bzw. zuordnen kann usw.
Wenn es wirklich nur ein Log war, dann ist es für die Argumentation nicht schlecht. Sollten aber noch weitere Logs vorliegen, wäre es dann schon wieder Komplizierter.
Ich weiß es aber nicht, und es wird wohl erst in einem Klageverfahren endgültige Klärung erbracht werden.
VG Steffen
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ich beobachte schon über einen längeren Zeitpunkt, das man zwar beantragt, das nur die IP/IPs zu beauskunften sind, die dem Namen + Anschrift zugeordnet wurden, man aber dann eine große Liste bekommt, aus der nichts ersichtlich oder ablesbar ist. Hash’s die man nicht findet bzw. zuordnen kann usw.
Wenn es wirklich nur ein Log war, dann ist es für die Argumentation nicht schlecht. Sollten aber noch weitere Logs vorliegen, wäre es dann schon wieder Komplizierter.
Ich weiß es aber nicht, und es wird wohl erst in einem Klageverfahren endgültige Klärung erbracht werden.
VG Steffen
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Stand in Deinem Schreiben nichts von den Logs ? Bei mir waren gleich alle 20 aufgeführt, da gabs dann keine Ausreden mehr...
In dem Fall würde ich die Akteneinsicht bemühen. Vielleicht ist deren Beweislage ja mal schwach ?
In dem Fall würde ich die Akteneinsicht bemühen. Vielleicht ist deren Beweislage ja mal schwach ?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
In dem Abmahnschreiben listen unsere .rka Freunde nur einen log ("unter anderem sind folgende Dateien beweissicher dokumentiert").maddin hat geschrieben:Stand in Deinem Schreiben nichts von den Logs ? Bei mir waren gleich alle 20 aufgeführt, da gabs dann keine Ausreden mehr...
In dem Fall würde ich die Akteneinsicht bemühen. Vielleicht ist deren Beweislage ja mal schwach ?
Gibt es für mich denn eine Möglichkeit, aus den öffentlichen IP Adressen die mich betreffenden zu finden? Die wechseln ja regelmäßig. Ich verstehe nicht, warum ich diese Information nicht bekommen habe, war sie doch Vorraussetzung für die Abmahnung.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hier kann man nur Akteneinsicht nehmen. - Wie? - Ist in den empfohlenen Vorgehensweisen beschrieben.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Aber genau das habe ich ja getan und eben nur die gesamte Liste an IPs, Hashs etc. bekommen, aber nicht die Logs, die nur mich betreffen. Habe ich die falsche Akte angefragt?Steffen hat geschrieben:Hier kann man nur Akteneinsicht nehmen. - Wie? - Ist in den empfohlenen Vorgehensweisen beschrieben.
VG Steffen
Gruß,
Sloth
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Weiß ich nicht, ich kenne nicht Deinen Antrag und nicht die Auskunft. Es gibt in der Abmahnung ein Az. hinsichtlich des Auskunftsbeschlusses und betreffenden LG. Wenn nicht, muss man es vom Abmahner erfragen. Dann gibt es einen Antrag für die Akteneinsicht, in dem man um die IP-Adressen bittet, die einem zugeordnet wurden.Habe ich die falsche Akte angefragt?
Auszug:
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP – Adressen, die dem Antragsteller nicht zugeordnet wurden
Dann muss man eben nochmal am Auskunfts-LG nach haken. Wo wir beim Hauptproblem wieder wären. Ein Forum kann wohl dieses und jenes empfehlen, wenn aber etwas anderes passiert oder nur verändert, können/dürfen wir dann nicht neu reagieren. Das ist eben so, wenn man keinen Anwalt beauftragt und es allein händeln möchte. Es ist immer ein Reagieren und Agieren, was die tun sollten, die dafür studiert haben und bezahlt werden. Und ich bin mir sicher, das es immer Komplizierter wird.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Habe gerade noch einmal beim Landgericht Koeln nachgehakt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass sie ueber diese Information (Zuordnung der IP Adressen) gar nicht verfuegen. Macht fuer mich als Laie auch Sinn, da vom LG ja nur der Beschluss kam, dass die Telekom eben diese Zuordnung durchfuehrt. Die Frage ist, wer dann diese IP Zuordnungen erhaelt. Als Abgemahnter bzw. evtl. beklagter muss es mir doch moeglich sein, die dem evtl. Verfahren zugrunde liegenden Daten einzusehen.
Bitte lasst mich wissen, falls meine Beitraege zu speziell werden und nicht mehr hierher passen. Ich denke jedoch, dass es anderen vermutlich aehnlich ergeht.
Beste Gruesse,
Sloth
Bitte lasst mich wissen, falls meine Beitraege zu speziell werden und nicht mehr hierher passen. Ich denke jedoch, dass es anderen vermutlich aehnlich ergeht.
Beste Gruesse,
Sloth
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das Prozedere der Gestattung ist ja auch richtig vom LG Köln beschrieben. Antragsteller geht ans Auskunfts-LG und beantragt die Herausgabe von Verkehrsdaten. Das LG prüft, gestattet oder nicht. Mit der Gestattung geht der Antragsteller zum Provider, der Übermittelt die Klarnamen an den Abmahner.
Natürlich kennen ich andere LG's, wo man nur eine Liste erhält, mit den IP-Adressen, die einem zugeordnet wurden. Das macht aber mehr Arbeit, als nur eine komplette IP-Liste zu schicken.
Die Akteneinsicht ist daher nur ein kleines Mosaikstein im Mosaik: Verteidigung, und kein alleiniger Ausweg. Wer damit nicht einverstanden ist, wie die Handhabung /das Prozedere erfolgt, der sollte sich am betreffenden OLG beschweren.
VG Steffen
Natürlich kennen ich andere LG's, wo man nur eine Liste erhält, mit den IP-Adressen, die einem zugeordnet wurden. Das macht aber mehr Arbeit, als nur eine komplette IP-Liste zu schicken.
Die Akteneinsicht ist daher nur ein kleines Mosaikstein im Mosaik: Verteidigung, und kein alleiniger Ausweg. Wer damit nicht einverstanden ist, wie die Handhabung /das Prozedere erfolgt, der sollte sich am betreffenden OLG beschweren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
So, ich hab in der vergangenen Woche auch den Kostenfestsetzungsbeschluß in Höhe von 285€ erhalten, ist der Betrag prompt an .rka zu entrichten oder warte ich da auf die "Gesamtrechnung"? :D