Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
also du meinst wenn mich nach dem Widerruf so ein Schreiben erreicht, wie das was Maddin erhalten hat, bin ich immer noch in der Lage mich mit denen aussergerichtlicht zu einigen?
Gruss
also du meinst wenn mich nach dem Widerruf so ein Schreiben erreicht, wie das was Maddin erhalten hat, bin ich immer noch in der Lage mich mit denen aussergerichtlicht zu einigen?
Gruss
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@Sandra85 : Du nicht, aber Dein Anwalt. Hier im Forum wird angeraten, Vergleiche nur durch einen Fachanwalt anzustreben.
Bei dem Schreiben was ich bekommen habe ist das aber nicht notwendig mMn, ich warte damit bis zum Erhalt der Klageschrift.
Ich für mein Teil warte jetzt einfach ab was passiert...
Wenn´s Dich interessiert : Ich wurde 2010 abgemahnt -> ModUE verschickt, Anfang 2012 Mahnbescheid -> Widerspruch, vor ein paar Wochen das Schreiben aus obigem Post.
Das war es bis jetzt, ich halt Euch auf dem laufenden.
Bei dem Schreiben was ich bekommen habe ist das aber nicht notwendig mMn, ich warte damit bis zum Erhalt der Klageschrift.
Ich für mein Teil warte jetzt einfach ab was passiert...
Wenn´s Dich interessiert : Ich wurde 2010 abgemahnt -> ModUE verschickt, Anfang 2012 Mahnbescheid -> Widerspruch, vor ein paar Wochen das Schreiben aus obigem Post.
Das war es bis jetzt, ich halt Euch auf dem laufenden.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Wie genau fülle ich den Widerruf denn überhaupt aus? Widerruf ankreuzen und Unterschrift drunter und das wars oder wie?
Gruss
Gruss
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo Sandra,
im MB-Schreiben befindet sich doch neben dem Widerspruch-Formular
eine ausführliche Anlage die selbsterklärend ist!
VG Steffen
im MB-Schreiben befindet sich doch neben dem Widerspruch-Formular
eine ausführliche Anlage die selbsterklärend ist!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Zurückschicken nicht vergessenSandra85 hat geschrieben:Wie genau fülle ich den Widerruf denn überhaupt aus? Widerruf ankreuzen und Unterschrift drunter und das wars oder wie?
Gruss
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Und dann per Einschreiben an das Gericht wo's hergekommen ist?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Bitte wo es möglich ist, per Doppelversand und schön Kopien aufbewahren!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hab gerade einen Anruf von meiner Ma erhalten, nach dem letzten Bettler vor einigen Monaten mit wiederholter Androhung eines Mahnbescheides sei nun gestern ein, wie sie sagt, förmlicher Brief vom Amtsgericht Berlin eingegangen. Werde mir die Sache morgen mal genauer anschauen und dann hier weiter Stellung beziehen. Find's aber schon interessant und auffällig, dass in den einzelnen angeblichen Rechtsverletzungen immer gleiche Intervalle für alle Beschuldigten gewählt werden
Bei mir ging es übrigens wie bei Sandra85 auch um das PC Spiel Call of Juarez - Bound in Blood!
Bei mir ging es übrigens wie bei Sandra85 auch um das PC Spiel Call of Juarez - Bound in Blood!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@Steffen
Wie läuft denn so ein Vergleich ab nach Ankunft der Klageschrift? Gibt es ungefähre Kosten? Ein Anwalt ist ja auf jeden Fall schon einmal drauf zu rechnen.
Wie läuft denn so ein Vergleich ab nach Ankunft der Klageschrift? Gibt es ungefähre Kosten? Ein Anwalt ist ja auf jeden Fall schon einmal drauf zu rechnen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Mit Erhalt einer Klageschrift, sollte man im Grundsatz einen Anwalt beauftragen, zur Vertretung seiner Interessen. Egal wie man weiter vorgehen möchte. Hier gibt das RVG klare Vorgaben. Wer anerkennen möchte, der brauch natürlich keinen Anwalt!
Sicherlich kann man einen Vergleich zwischen den beiden Parteien und außergerichtlich auch noch mit Erhalt einer Klageschrift anstreben. Grundvoraussetzung, dieser wird einvernehmlich geschlossen. Das bedeutet aber auch, rka.-RAe/RI müssen vergleichsbereit sein und diktieren dann die Höhe der Summe - nicht Du! Deshalb gehört hier - anwaltliches - Geschick dazu, bei den Verhandlungen. Hier werden nämlich ansonsten Kosten umgelegt, die Du als Laie nicht überblickst.
Bei einem anwaltlichen Vergleich erhöhen sich die Anwaltskosten und verringern die Gerichtskosten (ca. auf ein Drittel), darum werden bei Vergleichen unabhängig von den sonstigen Kosten die Vergleichskosten jeweils der eigenen Partei auferlegt. Jetzt konkret eine Summe zu benennen geht nicht, da ich nicht den konkreten Fall kenne. Auch bei anderen Abmahner gibt es die unterschiedlichsten Vergleichsbeträge. Sorry, solche Kostenaufschlüsselungen wird es deshalb nicht geben können.
VG Steffen
Sicherlich kann man einen Vergleich zwischen den beiden Parteien und außergerichtlich auch noch mit Erhalt einer Klageschrift anstreben. Grundvoraussetzung, dieser wird einvernehmlich geschlossen. Das bedeutet aber auch, rka.-RAe/RI müssen vergleichsbereit sein und diktieren dann die Höhe der Summe - nicht Du! Deshalb gehört hier - anwaltliches - Geschick dazu, bei den Verhandlungen. Hier werden nämlich ansonsten Kosten umgelegt, die Du als Laie nicht überblickst.
Bei einem anwaltlichen Vergleich erhöhen sich die Anwaltskosten und verringern die Gerichtskosten (ca. auf ein Drittel), darum werden bei Vergleichen unabhängig von den sonstigen Kosten die Vergleichskosten jeweils der eigenen Partei auferlegt. Jetzt konkret eine Summe zu benennen geht nicht, da ich nicht den konkreten Fall kenne. Auch bei anderen Abmahner gibt es die unterschiedlichsten Vergleichsbeträge. Sorry, solche Kostenaufschlüsselungen wird es deshalb nicht geben können.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Aber sagen wir mal, ich möchte jetzt zahlen und das in Raten, wie packe ich das am besten an?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
mich hat´s auch erwischt!!!
Vor ca. 2,5 Jahren habe ich auch über eine Tauschbörse das PC-Spiel Call of Juarez - Bound in Blood heruntergeladen und auch promt ein halbes Jahr später eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte erhalten. Damals habe ich mir über Abmahnungen und Tauschbörsen noch keine Gedanken gemacht.
Naja, jedenfalls habe ich damals eine modifizierte UE abgegeben und bis heute behauptet, dass ich diese Datei nicht heruntergeladen und damit auch angeboten habe. Den geforderten Betrag habe ich nie überwiesen.
Nun habe ich, nachdem es über 1,5 Jahre ruhig war, ohne weitere Androhung einen Mahnbescheid über 918,52 € erhalten. So wie ich das sehe, gibt es jetzt 3 Möglichkeiten, wie ich reagiere:
1) Ich zahle den geforderten Betrag.
2) Ich lege Widerspruch ein.
3) Ich zahle nicht und lege auch keinen Widerspruch ein. (gut, das wäre wohl die dümmste Idee)
Da ich mir ziemlich sicher bin, nicht "ohne" Kosten aus der Angelegenheit rauszukommen, würde ich gerne von euch wissen, was die für mich günstigste Alternative wäre.
Vielen Dank.
mich hat´s auch erwischt!!!
Vor ca. 2,5 Jahren habe ich auch über eine Tauschbörse das PC-Spiel Call of Juarez - Bound in Blood heruntergeladen und auch promt ein halbes Jahr später eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte erhalten. Damals habe ich mir über Abmahnungen und Tauschbörsen noch keine Gedanken gemacht.
Naja, jedenfalls habe ich damals eine modifizierte UE abgegeben und bis heute behauptet, dass ich diese Datei nicht heruntergeladen und damit auch angeboten habe. Den geforderten Betrag habe ich nie überwiesen.
Nun habe ich, nachdem es über 1,5 Jahre ruhig war, ohne weitere Androhung einen Mahnbescheid über 918,52 € erhalten. So wie ich das sehe, gibt es jetzt 3 Möglichkeiten, wie ich reagiere:
1) Ich zahle den geforderten Betrag.
2) Ich lege Widerspruch ein.
3) Ich zahle nicht und lege auch keinen Widerspruch ein. (gut, das wäre wohl die dümmste Idee)
Da ich mir ziemlich sicher bin, nicht "ohne" Kosten aus der Angelegenheit rauszukommen, würde ich gerne von euch wissen, was die für mich günstigste Alternative wäre.
Vielen Dank.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Die weitere Vorgehensweise hängt doch von Deiner Strategie ab.
Wie kannst du die eigene Störerhaftung entkräften (dieses musst
Du Dir selbst beantworten).
Ansonsten, hast Du doch das Risiko gekannt. Wer nicht zahlt
- kann - verklagt werden. Widerspruch würde ich aber trotzdem
einlegen, falls Du dich vergleichen willst mit denen.
VG Steffen
Wie kannst du die eigene Störerhaftung entkräften (dieses musst
Du Dir selbst beantworten).
Ansonsten, hast Du doch das Risiko gekannt. Wer nicht zahlt
- kann - verklagt werden. Widerspruch würde ich aber trotzdem
einlegen, falls Du dich vergleichen willst mit denen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Wenn mit "eigene Störerhaftung entkräften" gemeint ist, dass ich beweisen kann, dass der Download bzw. das Uploaden nicht von mir selbst begangen wurde, dann kann ich dies nicht.
Wenn ich nun aber Einspruch gegen den MB einlege, um mich zu vergleichen, dann brauche ich aber zwingend einen Anwalt, oder? Dann stellt sich für mich die Frage, ob ich damit finanziell besser fahre. Selbst wenn der Anwalt einen besseren Betrag aushandeln kann, kämen ja dann auf jeden Fall noch die Kosten meines Anwalts auf mich zu.
Noch eine andere Frage: Sollte es zu einer VErhandlung kommen, so hat der Abmahner bereits angegeben, dass das Amtsgericht Hamburg zuständig sein soll. Da ich selbst aus dem Raum Düsseldorf komme, könnte man eine Verlegung beantragen?
Gruß
Alex
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Wenn mit "eigene Störerhaftung entkräften" gemeint ist, dass ich beweisen kann, dass der Download bzw. das Uploaden nicht von mir selbst begangen wurde, dann kann ich dies nicht.
Wenn ich nun aber Einspruch gegen den MB einlege, um mich zu vergleichen, dann brauche ich aber zwingend einen Anwalt, oder? Dann stellt sich für mich die Frage, ob ich damit finanziell besser fahre. Selbst wenn der Anwalt einen besseren Betrag aushandeln kann, kämen ja dann auf jeden Fall noch die Kosten meines Anwalts auf mich zu.
Noch eine andere Frage: Sollte es zu einer VErhandlung kommen, so hat der Abmahner bereits angegeben, dass das Amtsgericht Hamburg zuständig sein soll. Da ich selbst aus dem Raum Düsseldorf komme, könnte man eine Verlegung beantragen?
Gruß
Alex
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das ist immer schade, das man selbst seine Verteidigung nicht aufgebaut hat. Aber so geht es leider vielen.
Natürlich ist für eine Vergleichsverhandlung immer ein Anwalt besser, als selbst herumzuwurschteln. Aber dieses will doch niemand hören und ein Anwalt kostet ja zusätzlich Geld (Ironisch gemeint). Man sollte aber trotzdem dem MB widersprechen und dann, wenn man möchte sich mit dem Abmahner in Verbindung setzen.
Wie? Hier!
VG Steffen
Natürlich ist für eine Vergleichsverhandlung immer ein Anwalt besser, als selbst herumzuwurschteln. Aber dieses will doch niemand hören und ein Anwalt kostet ja zusätzlich Geld (Ironisch gemeint). Man sollte aber trotzdem dem MB widersprechen und dann, wenn man möchte sich mit dem Abmahner in Verbindung setzen.
Wie? Hier!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@Steffen
Nochmals vielen Dank, auch für den Link.
Zunächst meine letzte Frage, dann muss ich in mich gehen und überlegen, was ich mache.
Wenn ich dem MB widerspreche, werde ich mich auf jeden Fall mit der Kanzlei in Verbindung setzen und versuchen, einen Vergleich auszuhandeln. Sollte die Kanzlei aber nicht bereit sein, sich auf einen Vergleich einzulassen und in die nächste Instanz gehen, dann wird´s für mich aber auf jeden Fall teurer, oder könnte ich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn mir die Sache doch zu heiß werden sollte, den Betrag aus dem Mahnbescheid zahlen und so einem möglichen Verfahren oder einer höheren Strafe vom Amtsgericht aus dem Wege gehen?
Nochmals vielen Dank, auch für den Link.
Zunächst meine letzte Frage, dann muss ich in mich gehen und überlegen, was ich mache.
Wenn ich dem MB widerspreche, werde ich mich auf jeden Fall mit der Kanzlei in Verbindung setzen und versuchen, einen Vergleich auszuhandeln. Sollte die Kanzlei aber nicht bereit sein, sich auf einen Vergleich einzulassen und in die nächste Instanz gehen, dann wird´s für mich aber auf jeden Fall teurer, oder könnte ich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn mir die Sache doch zu heiß werden sollte, den Betrag aus dem Mahnbescheid zahlen und so einem möglichen Verfahren oder einer höheren Strafe vom Amtsgericht aus dem Wege gehen?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
es ist doch ganz einfach. mb widersprechen. wenn man sich vergleichen will, vergleichsverhandlungen.
scheitern die, überweist man die summe aus der abmahnung! ob man den rest einklagt, weiß ich nicht.
oder man lässt es darauf ankommen und verteidigt sich als "unschuldiger".
vg steffen
scheitern die, überweist man die summe aus der abmahnung! ob man den rest einklagt, weiß ich nicht.
oder man lässt es darauf ankommen und verteidigt sich als "unschuldiger".
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
ich bekam heute ein Schreiben mit einer Abmahnung, wegen download eines Computerspieles. 900.-€ sollen wir zahlen.
Wir sind ein Ehepaar über 52/62j. und spielen keine Computerspiele, haben weder playstation noch PC, nur Mac. Unser Netzwerk ist verschlüsselt, der Nachbar kanns nicht gewesen sein. Dei einzige Erklärung hierfür könnte bei Besuch liegen, z.B. mein 19 jähriger Neffe. Der sagte aber, nein, er habe nichts geladen als er bei uns war. Gibt es sonst eine Möglichkeit?
Bin sehr irrtiert, fern eines Schuldgefühls, aber voll eines Ohnmachtsgefühls.
Wie sollen wir vorgehen, eine mod UE? Habe das gerade durchgelesen, verstehe es aber auch nicht ganz um ehrlich zu sein.
vielen Dank für Tipps und erklärende Hilfe im Vorraus
ich bekam heute ein Schreiben mit einer Abmahnung, wegen download eines Computerspieles. 900.-€ sollen wir zahlen.
Wir sind ein Ehepaar über 52/62j. und spielen keine Computerspiele, haben weder playstation noch PC, nur Mac. Unser Netzwerk ist verschlüsselt, der Nachbar kanns nicht gewesen sein. Dei einzige Erklärung hierfür könnte bei Besuch liegen, z.B. mein 19 jähriger Neffe. Der sagte aber, nein, er habe nichts geladen als er bei uns war. Gibt es sonst eine Möglichkeit?
Bin sehr irrtiert, fern eines Schuldgefühls, aber voll eines Ohnmachtsgefühls.
Wie sollen wir vorgehen, eine mod UE? Habe das gerade durchgelesen, verstehe es aber auch nicht ganz um ehrlich zu sein.
vielen Dank für Tipps und erklärende Hilfe im Vorraus