Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich erhielt vor einem Jahr eine Abmahnung für ein Spiel. Man verlangte 800€. Ich lasse mich anwaltlich vertreten. Nun erhielt ich heute ein Schreiben von meinem Anwalt, der damit rechnet, daß RKA eine Vielzahl von Klagen einreicht, aber gleichzeitig aufgrund der Masse nicht alle verklagt werden können. Gleichzeitig wurde die Forderung um ca. 250€ reduziert.
Die Statistik von RKA scheint eher darzustellen, daß sehr wenig geklagt wird. Ich bin nun ratlos, ob ich die Forderung+Anwalt zahle oder das Risiko auf einen deutlich höheren Betrag eingehe.
Nachtrag: RKA hat laut dreipage 2011 14 mal geklagt. Ich bin am hin- und herüberlegen, was ich nun mache.
Mal angenommen, es kommt wirklich zur Klage, wollt ihr dann einen Gerichtstermin haben? Ich kann jede Unterstützung gebrauchen.
Die Statistik von RKA scheint eher darzustellen, daß sehr wenig geklagt wird. Ich bin nun ratlos, ob ich die Forderung+Anwalt zahle oder das Risiko auf einen deutlich höheren Betrag eingehe.
Nachtrag: RKA hat laut dreipage 2011 14 mal geklagt. Ich bin am hin- und herüberlegen, was ich nun mache.
Mal angenommen, es kommt wirklich zur Klage, wollt ihr dann einen Gerichtstermin haben? Ich kann jede Unterstützung gebrauchen.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich tendiere momentan dazu nicht zu bezahlen und abzuwarten was passiert.
Weiß jemand, ob ich zunächst mit weiteren Mahnbescheiden rechnen kann oder ob mir ggf. gleich mit dem Erhalt einer Klageschrift rechnen muss.
Angenommen ich erhalte eine Klageschrift, wie verhalte ich mich dann am Besten?
Weiß jemand, ob ich zunächst mit weiteren Mahnbescheiden rechnen kann oder ob mir ggf. gleich mit dem Erhalt einer Klageschrift rechnen muss.
Angenommen ich erhalte eine Klageschrift, wie verhalte ich mich dann am Besten?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
- 1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
!Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das steht so im Schreiben leider nicht. Nur, daß RKA sich bei meinem, in diesem Forum sehr bekannten, Anwalt wohl mit einem Dutzend Ordner gemeldet hat. Ich werde wohl die Risikovariante wählen, nichts zahlen und einen Prozeß riskieren. Mein Streben diese Abzockerei nicht zu unterstützen, ist einfach zu stark.woher/woraus resultieren diese Eindrücke?
RKA verschickt wohl immer gegen Ende des Jahres seine Schreiben, wenn genug Opfer vorhanden sind. Bei mir streckt sich das jetzt auch schon 1,5 Jahre hin.Weiß jemand, ob ich zunächst mit weiteren Mahnbescheiden rechnen kann oder ob mir ggf. gleich mit dem Erhalt einer Klageschrift rechnen muss.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Bei .rka kommt wieder Schwung in die Sache.
Ich zitiere mal kurz aus dem neuen Bettler Techland wg. "Call of Juarez - Bound in Blood":
Sehr geehrte xxx,
mit Schreiben vom xx. Oktober 2009 hatten wir für unsere Mandantin einen operablen Vorschlag unterbreitet [...].Für unsere Mandantin unterbreiten wir nunmehr - letztmalig vor Einleitung der nun kurzfristig anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung - das Angebot, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 750€ zu erledigen.
Na spannend, ausserdem warten die jetzt mit diversen Beschlüssen auf (z.B. OLG Hamburg, Beschluß vom 03.11.2010, Az. 5 W 126/10; LG Köln, Urt. v. 11.Mai 2011, Az. 28 O 763/10; OLG Köln, Az. 6 W 114/10, BGH, Urt. v. 19.10.1989, Az. I ZR 63/88 - Antwortpflicht des Abgemahnten). Sprich, meine Mutter als Abgemahnte soll nun Auskunft darüber geben, wer evtl. als Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen haben sollte. Neugierig, aber wie soll man sowas als Abgemahnter schon wissen.
Also gehen wir mal davon aus, dass zeitnah tatsächlich ein Mahnbescheid rausgeht, andere Quellen gehen schon davon aus, dass .rka ihre Quote vor Gericht erhöhen wollen. Immerhin hat Hr. Klute scheinbar die Zeit gefunden, dass Schreiben auch tatsächlich zu unterschreiben :D
Ich zitiere mal kurz aus dem neuen Bettler Techland wg. "Call of Juarez - Bound in Blood":
Sehr geehrte xxx,
mit Schreiben vom xx. Oktober 2009 hatten wir für unsere Mandantin einen operablen Vorschlag unterbreitet [...].Für unsere Mandantin unterbreiten wir nunmehr - letztmalig vor Einleitung der nun kurzfristig anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung - das Angebot, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 750€ zu erledigen.
Na spannend, ausserdem warten die jetzt mit diversen Beschlüssen auf (z.B. OLG Hamburg, Beschluß vom 03.11.2010, Az. 5 W 126/10; LG Köln, Urt. v. 11.Mai 2011, Az. 28 O 763/10; OLG Köln, Az. 6 W 114/10, BGH, Urt. v. 19.10.1989, Az. I ZR 63/88 - Antwortpflicht des Abgemahnten). Sprich, meine Mutter als Abgemahnte soll nun Auskunft darüber geben, wer evtl. als Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen haben sollte. Neugierig, aber wie soll man sowas als Abgemahnter schon wissen.
Also gehen wir mal davon aus, dass zeitnah tatsächlich ein Mahnbescheid rausgeht, andere Quellen gehen schon davon aus, dass .rka ihre Quote vor Gericht erhöhen wollen. Immerhin hat Hr. Klute scheinbar die Zeit gefunden, dass Schreiben auch tatsächlich zu unterschreiben :D
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
nun,
aus rein ökonomischem Aspekt ist es ja auch sinnvoll für ihre Kanzlei die Fristen wieder zu verlängern, so bleibt man als möglicher eintreibbarer Posten in ihren Bilanzen erhalten. Ach was das liebe Geld aus Menschen macht. Immer wieder erstaunlich.
Mal so als Frage, was soll eigentlich ein "operabler Vorschlag" sein? Hört sich an als wollten die einen schweren Eingriff bei dir vornehmen.
aus rein ökonomischem Aspekt ist es ja auch sinnvoll für ihre Kanzlei die Fristen wieder zu verlängern, so bleibt man als möglicher eintreibbarer Posten in ihren Bilanzen erhalten. Ach was das liebe Geld aus Menschen macht. Immer wieder erstaunlich.
Mal so als Frage, was soll eigentlich ein "operabler Vorschlag" sein? Hört sich an als wollten die einen schweren Eingriff bei dir vornehmen.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
xx.06.2012 Abmanung
xx.06.2012 ich: modUE
...to be continued
xx.06.2012 Abmanung
xx.06.2012 ich: modUE
...to be continued
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Nabend,
erstmal Hallo an alle.
So nun zu meinem Anliegen. Ende September 2011 habe ich von den besagten Anwälten ein Schreiben erhalten in dem für ein Spiel 800 € verlangt wurden. Daraufhin habe ich eine mod.UE abgeschickt. Daraufhin habe ich eine Empfangsbestätigung bekommen in der auch steht das die Angelegenheit noch längst nicht erledigt für sie sei. Nun ja, nicht geantwortet drauf und nun kam heute ein Schreiben. Es steht geschrieben, ich zitiere: "Sehr geehrter XXXX, ganz ausahmsweise ist unsere Mandantin bereit, den geltend gemachten Betrag auf eine Summe von 560 € zu reduzieren. Voraussetzung ist die Zahlung des hier benannten Betrages bis spätestens zum 02 Okt. 2012"
Nun meine Frage. Wie sollte ich weiter vorgehen? Danke schonmal im Voraus.
mfg
erstmal Hallo an alle.
So nun zu meinem Anliegen. Ende September 2011 habe ich von den besagten Anwälten ein Schreiben erhalten in dem für ein Spiel 800 € verlangt wurden. Daraufhin habe ich eine mod.UE abgeschickt. Daraufhin habe ich eine Empfangsbestätigung bekommen in der auch steht das die Angelegenheit noch längst nicht erledigt für sie sei. Nun ja, nicht geantwortet drauf und nun kam heute ein Schreiben. Es steht geschrieben, ich zitiere: "Sehr geehrter XXXX, ganz ausahmsweise ist unsere Mandantin bereit, den geltend gemachten Betrag auf eine Summe von 560 € zu reduzieren. Voraussetzung ist die Zahlung des hier benannten Betrages bis spätestens zum 02 Okt. 2012"
Nun meine Frage. Wie sollte ich weiter vorgehen? Danke schonmal im Voraus.
mfg
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Annehmen oder Abwarten (Hinterkopf: 3 Jahre Zeit, Klage ist möglich).
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Halle geldabschneider,
also erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Habe den Brief erstmal abgeheftet
Also damit ich das jetzt nicht falsch verstehe sollte ich erstmal nicht darauf reagieren ja?
also erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Habe den Brief erstmal abgeheftet
Also damit ich das jetzt nicht falsch verstehe sollte ich erstmal nicht darauf reagieren ja?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Gut zu wissen. Ja ich spare mir einen kleinen Puffer an. Ist glaube ich das beste was ich jetzt machen kann. Danke an alle nochmal.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Habe Mahnbescheid erhalten; wurde nach 2 Jahren wieder angeschrieben;
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?
Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.
Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Mehr ist es doch nicht!
Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.
Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:
Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!
VG Steffen
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?
Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.
Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«
Mehr ist es doch nicht!
Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.
Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:
Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Heute kam der Brief vom Mahngericht dass nun alle Vorraussetzungen erfüllt sind für die Abgabe des Verfahrens. Es wurde demnach an das Amtsgericht XY überstellt.
Ich denk mal bei mir wirds eng ...
Aber ich habs versucht
Ich denk mal bei mir wirds eng ...
Aber ich habs versucht
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Kannst Du ihn mir einmal bitte einscannen und zusenden (per E-Mail)?
Danke - VG Steffen
Danke - VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
yep
Was liest Du daraus ?
Was liest Du daraus ?
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
ich habe heute auch so einen Mahnbescheid erhalten in dem steht das ich 921 Euro zahlen soll! Ich habe alle vorheringen Briefe von RKA einfach ignoriert. Nun reicht es mir und ich möchte zahlen, aber in Raten wenn es möglich ist.
Meine Frage nun an euch, wie soll ich hierbei am besten vorgehen? Einfach in der Kanzlei anrufen und persönlich mit denen reden? Oder wie geh' ich am besten vor?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss Sandra
ich habe heute auch so einen Mahnbescheid erhalten in dem steht das ich 921 Euro zahlen soll! Ich habe alle vorheringen Briefe von RKA einfach ignoriert. Nun reicht es mir und ich möchte zahlen, aber in Raten wenn es möglich ist.
Meine Frage nun an euch, wie soll ich hierbei am besten vorgehen? Einfach in der Kanzlei anrufen und persönlich mit denen reden? Oder wie geh' ich am besten vor?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss Sandra
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Also,
ich habe bisher alle Schrifrstücke von denen Ignoriert, eine Mod. UE haben die auch nie von mir erhalten.
Gruss!
ich habe bisher alle Schrifrstücke von denen Ignoriert, eine Mod. UE haben die auch nie von mir erhalten.
Gruss!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@Sandra85,
natürlich kann jeder machen, was er möchte und wie oft. Ich nehme aber einmal an, das es sich um nur ein Lied handelt. Ich persönlich meine, das es immer erst einmal gut ist, dem MB insgesamt zu widersprechen. Um eben keinen rechtskräftigen Titel zu kassieren (Stichpunkt Zwangsvollstreckung). Dann könnte man sich immer noch entscheiden, ob man sich mit dem Abmahner außergerichtlich vergleicht oder weiter abwartet. Überlegt doch mal 921 € für ein Lied! Soviel wird auch nicht bei einer Klage herum kommen. Momentan eine mod. UE abgeben, das würde ich mir noch überlegen und abhängig machen, wie man sich weiter entscheidet. Denn eine konsequente Rechtsverfolgung und Durchsetzung des Unterlassungsanspruches ist ja nicht zu erkennen und es wird auch keine gefordert, oder?
[quoteemgeldabschneider]Wird der Inhalt meines vorangegangenen Links (Vorgehensweise eines Abgemahnten) auch noch angepasst in bezug auf "dieselbe Angelegenheit"? Respekt, dass Du es hier unter Punkt e) mit aufgenommen hast![/quoteem]
@geldabschneider,
siehste, dies ist den Wenigsten aufgefallen. Was soll man denn ellenlang und monatelang herum diskutieren. Umsetzen, Aufnehmen und gut!
VG Steffen
natürlich kann jeder machen, was er möchte und wie oft. Ich nehme aber einmal an, das es sich um nur ein Lied handelt. Ich persönlich meine, das es immer erst einmal gut ist, dem MB insgesamt zu widersprechen. Um eben keinen rechtskräftigen Titel zu kassieren (Stichpunkt Zwangsvollstreckung). Dann könnte man sich immer noch entscheiden, ob man sich mit dem Abmahner außergerichtlich vergleicht oder weiter abwartet. Überlegt doch mal 921 € für ein Lied! Soviel wird auch nicht bei einer Klage herum kommen. Momentan eine mod. UE abgeben, das würde ich mir noch überlegen und abhängig machen, wie man sich weiter entscheidet. Denn eine konsequente Rechtsverfolgung und Durchsetzung des Unterlassungsanspruches ist ja nicht zu erkennen und es wird auch keine gefordert, oder?
[quoteemgeldabschneider]Wird der Inhalt meines vorangegangenen Links (Vorgehensweise eines Abgemahnten) auch noch angepasst in bezug auf "dieselbe Angelegenheit"? Respekt, dass Du es hier unter Punkt e) mit aufgenommen hast![/quoteem]
@geldabschneider,
siehste, dies ist den Wenigsten aufgefallen. Was soll man denn ellenlang und monatelang herum diskutieren. Umsetzen, Aufnehmen und gut!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,
Danke erstmal für die schnellen Antworten!
Steffen also bist du der Meinung ich sollte eine Mod UE rausschicken und dann den Widerruf hinterher? Aber wenn ich mir so Posts wie den letzten von Maddin durchlese, bekomm ich n bisschen Muffensausen? Oder ist das alles nur heisse Luft? Und meinst du auch wenn die Klage durchkommt, wirds nicht mehr als 1000 Euro kosten?
Es ging übrigens um ein PC Spiel Call of Juarez!
Danke im Vorraus
Guss Sandra!
Danke erstmal für die schnellen Antworten!
Steffen also bist du der Meinung ich sollte eine Mod UE rausschicken und dann den Widerruf hinterher? Aber wenn ich mir so Posts wie den letzten von Maddin durchlese, bekomm ich n bisschen Muffensausen? Oder ist das alles nur heisse Luft? Und meinst du auch wenn die Klage durchkommt, wirds nicht mehr als 1000 Euro kosten?
Es ging übrigens um ein PC Spiel Call of Juarez!
Danke im Vorraus
Guss Sandra!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo Sandra,
PC Spiel Call of Juarez! O.K.
Muffensausen? Das Risiko einer Klage trägt doch jeder, der sich für das Nichtzahlen entscheidet! Wenn Du vorhast Dich mit denen zu vergleichen, würde ich trotzdem erst dem MB widersprechen. Ein MB anzuerkennen ist halt ein Schuldeingeständnis und Zwangsvollstreckbar (rechtskräftiger Titel), wenn man mit einer Ratenzahlung nicht mitmacht.
1. Widerspruch gegen den MB - insgesamt
2. Sich mit denen Außergerichtlich vergleichen oder weiter abwarten. Kommt keine Klage, hast Du alles richtig gemacht, kommt eine, eben die berühmte A-Karte. Mehr ist es nicht. Mir der mod. UE, da würde ich noch warten. Bei einem außergerichtlichen Vergleich sagen die dann schon, ob sie noch eine benötigen. Mit der Nase würde ich sie nicht darauf stoßen.
VG Steffen
PC Spiel Call of Juarez! O.K.
Muffensausen? Das Risiko einer Klage trägt doch jeder, der sich für das Nichtzahlen entscheidet! Wenn Du vorhast Dich mit denen zu vergleichen, würde ich trotzdem erst dem MB widersprechen. Ein MB anzuerkennen ist halt ein Schuldeingeständnis und Zwangsvollstreckbar (rechtskräftiger Titel), wenn man mit einer Ratenzahlung nicht mitmacht.
1. Widerspruch gegen den MB - insgesamt
2. Sich mit denen Außergerichtlich vergleichen oder weiter abwarten. Kommt keine Klage, hast Du alles richtig gemacht, kommt eine, eben die berühmte A-Karte. Mehr ist es nicht. Mir der mod. UE, da würde ich noch warten. Bei einem außergerichtlichen Vergleich sagen die dann schon, ob sie noch eine benötigen. Mit der Nase würde ich sie nicht darauf stoßen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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