Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#841 Beitrag von siegfriedklein » Dienstag 21. Oktober 2014, 20:27

http://www.rechtsanwaltskanzlei-urheber ... hnbescheid" onclick="window.open(this.href); return false;

Cynic
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#842 Beitrag von Cynic » Montag 3. November 2014, 12:42

Hat schon mal jemand einen Gerichtstermin erhalten

mwd
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#843 Beitrag von mwd » Montag 3. November 2014, 15:40

Cynic hat geschrieben:Hat schon mal jemand einen Gerichtstermin erhalten
Zwei Beiträge über Dir steht ein schöner bunter Beitrag .)(

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#844 Beitrag von Alter Sack » Montag 3. November 2014, 16:50

Ja, warum?

Cynic
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#845 Beitrag von Cynic » Dienstag 4. November 2014, 21:30

bist du dort erschienen

Weil ich eine einladung bekommen habe von Schulenberg und schenk

AxelF
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#846 Beitrag von AxelF » Dienstag 4. November 2014, 22:19

Cynic hat geschrieben:bist du dort erschienen

Weil ich eine einladung bekommen habe von Schulenberg und schenk
Auf der "Einladung" ist in der Regel vermerkt, ob das Gericht ein persönliches Erscheinen wünscht.

Sollte man der Verhandlung fernbleiben und auch keinen Vertreter entsenden, ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil ...

bastler
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#847 Beitrag von bastler » Donnerstag 6. November 2014, 20:31

Aprobo Klage .
Am 23 10. ist im AG Frankfurt wieder mal ne Klage von S&S abgewiesen worden.
Ich denke mal, näheres wird bestimmt ein hier mitlesender Anwalt verkünden.
Naja, noch haben sie einen Monat Zeit gelassen bekommen, um Einspruch einzulegen.

MfG

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#848 Beitrag von Alter Sack » Freitag 7. November 2014, 11:02

Bin ich nicht. Hatte allerdings auch keine Einladung von S & S. Hab' mir einen Anwlat gesucht. Der Rest dazu folgt, wenn alles durch ist. Würde auf alle Fälle aber empfehlen, bei der Wahl des Anwalts sorgfältig zu sein und sich Zeit zu lassen. Soweit wie's geht natürlich.

Cynic
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#849 Beitrag von Cynic » Samstag 8. November 2014, 16:23

Ja es steht drauf selber erscheinen.

naja

Ich weis nicht so recht mit den ganzen Anwälten die hier in der liste stehen
besser selber wirklich einen suchen,wie hier schon gesagt wurde

weil ich habe auch probleme trotz anwalt

Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#850 Beitrag von Future2013 » Mittwoch 12. November 2014, 14:40

So

Heute ist die Klage vom Amtsgericht gekommen.
Ging sehr schnell.
Der erste Brief von S&S kam am 29.05.13
Dann noch einer am 24.10.13
MB am 23.04.14
und nun Gerichtseinladung

filesharing war angeblich am 23.03.13

Gerade Dr. Wachs angerufen und warte auf Rückruf

Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#851 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 13. November 2014, 14:34

So habe nun Dr.Wachs beauftragt.

Er sagte aber auch am Telefon das die Klagefreude der Abmahner zunimmt.
Also an alle , nicht zu früh freuen

mwd
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#852 Beitrag von mwd » Freitag 14. November 2014, 15:25

Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber was soll ein Anwalt auch sagen? "Die klagen eh nicht mehr so viel, Ihr braucht mich nicht!" :l,

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#853 Beitrag von Alter Sack » Freitag 14. November 2014, 16:58

Könnt' mir schon vorstellen, dass die emsig am Klagen sind. In vielen Fällen wird's ja garnicht vor Gericht gehen, weil vorher verglichen wird. Oder die Klagen werden kurz vorher zurückgezogen. Das, was wirklich vor Gericht landet, wird nur ein kleiner Teil sein. Und den Anwälten kann's im Endeffekt auch egal sein, ihr Geld bekommen die immer. Wobei es vor Gericht für die Beklagten heute schon deutlich günstiger aussieht, als noch vor einem Jahr oder länger.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#854 Beitrag von Steffen » Samstag 15. November 2014, 22:24

Angriff der Kreuzritter
auch in Bremerhaven abgewehrt



Gestern bekam ich von der Bremer Kanzlei: "Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte" folgende Information:
"Das Amtsgericht Bremerhaven hat mit Urteil vom 10.09.2014 (Az. 56 C 0565/14) eine Klage der Kanzlei Schulenberg / Schenk für die "MIG Film GmbH" abgewiesen. Betroffen war der Film "1612 Angriff der Kreuzritter"."

Wenn man zum Thema recherchiert, stößt man unweigerlich auf den gleich gelagerten Fall des Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 31 C 414-14(17)), bei dem auch die Klage als unbegründet abgewiesen wurde bzw. der Kläger sie zurücknahm. In beiden Fällen wurde die Klage als unbegründet angesehen, aufgrund fehlender Aktivlegitimation.


Was ist diese Aktivlegitimation überhaupt?

Wenn dem Kläger die Aktivlegitimation zusteht, bedeutet dies, dass er die Befugnis hat, seinen Anspruch gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Zwingende Voraussetzungen dafür sind, dass ihm das geltend gemachte Recht auch zusteht sowie, dass er in seine eigene Rechte verletzt wurde.


Zum Fall

Frau "X" wurde mit Schreiben vom 14.04.2010 abgemahnt. Der Vorwurf lautete, das Frau "X" über einer sogenannten Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung getätigt hätte bezüglich Download des Filmwerk "1612 - Angriff der Kreuzritter". Die Firma "MIG Film GmbH" behauptete, sie habe die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk "1612 - Angriff der Kreuzritter" von der Firma "CENTRAL Partnership" aus Moskau erworben und sei alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie alleinige Lizenznehmerin. Die "MIG Film GmbH" beauftragte eine Anwaltskanzlei, diese forderte Herrn "X" zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf sowie zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 EUR. Frau "X" gab keine geforderte Unterlassungserklärung ab, leistete keine Zahlungen, reagierter nicht auf den Mahnbescheid und es erging resultierend ein Vollstreckungsbescheid. Hierauf legte Frau "X" Einspruch gegenüber dem Vollstreckungsbescheid ein. Nach Abgabe des streitigen Verfahrens an das AG Bremen (außergerichtliche Anwaltskosten 807,80 EUR aus einem Streitwert von 19.000,00 EUR sowie einen Schadensersatz von mindestens 200,00 EUR) wurde das Verfahren an das AG Bremerhaven verwiesen.

Die Klägerin beantragte,
- den Vollstreckungsbescheid des AG Euskirchen vom 08.01.2014 aufrechtzuerhalten
- die Beklagte zu verurteilen einen weiteren Schadensersatz in Höhe von 157,80 EUR nebst Zinsen seit Rechtsanhängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte beantragt,
- den Vollstreckungsbescheid aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Die Entscheidung des Amtsgericht Bremerhaven

Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist zulässig. Die Klage ist indes nicht begründet sowie hat die "MIG Film GmbH" gegen Frau "X" weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf die Erstattung der anwaltlichen Kosten der Abmahnung.


Fehlende Aktivlegitimation

Auffallend der Sachverhalt, egal ob in der Entscheidung des AG Frankfurt am Main (Az. 31 C 414-14(17)) oder hier vorliegend in der des AG Bremerhaven (Az. 56 C 0565/14), die vorgeworfene Urheberechtsverletzung soll im Jahr 2009 getätigt worden sein, obwohl die Erstveröffentlichung im Jahr 2010 war. Irgendwie unlogisch. Aber zurück zur Entscheidung des Amtsgerichtes Bremerhaven.

Das Amtsgericht Bremerhaven entschied hier unstreitig, das der MIG Film GmbH an der Aktivlegitimation fehlt sowie diese nicht nachgewiesen wurde. Trotz Hinweise des Gerichtes erfolgte seitens der Klägerin hierzu kein substantiierter Vortrag. Eine Vermutungswirkung von § 10 Abs. 3 UrhG wurde seitens des Amtsgerichtes ausgeschlossen, denn es hätte die Vorlage etwaiger Vertragswerke bedurft.


................................


Die Entscheidung des Amtsgericht Bremerhaven im Volltext:

AG Bremerhaven, Urteil vom 10.09.2014, Az. 56 C 0565/14

................................



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Rechtsanwalt Florian Burgsmüller

Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Florian Burgsmüller
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E-Mail: burgsmueller@schmel.de
Web: www.schmel.de


"Wir hatten im Rahmen der Klagerwiderung unter anderem massiv die Rechteinhaberschaft der Klägerin bestritten. Das Amtsgericht hatte insoweit im Rahmen der mündlichen Verhandlung der Klägerin Hinweise erteilt und ihr einen Schriftsatznachlass gewährt. Nachdem die Klägerin diese Frist ungenutzt hat verstreichen lassen, hat das Amtsgericht die Klage nunmehr - wie auch schon das AG Frankfurt a.M. (Urteil vom 14.05.2014, Az. 31 C 414/14) - mangels nachgewiesener Rechteinhaberschaft der Klägerin abgewiesen."

"Einmal mehr hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, sich gegen Klagen im Filesharing Bereich zu verteidigen."


................................

Danke an Herrn Rechtsanwalt Florian Burgsmüller für die kurze Einschätzung und das positiv erstrittene Urteil.



Fazit (Anwaltliches)

Auch die Aktivlegitimation im Urheberrecht sollte daher, neben der Prüfung einer Rechtsverletzung, bei einer Abmahnung genau geprüft werden. Fehlt eine solche, handelt es sich nämlich um eine unberechtigte Abmahnung, sodass die vorgerichtlichen Abmahnkosten dafür auch nicht erstattet werden müssen.

Für einen substantiierten Nachweis der Aktivlegitimation bei einer lückenlosen Rechtekette, der für einen Schadensersatzanspruch erbracht werden muss, genügt dabei die bloße Benennung von Zeugen nicht. Auch im Falle einer mündlichen Übertragung von Nutzungsrechten muss unbedingt dargelegt werden, wann und mit wem unter welchen Umständen Gespräche zur Übertragung der Rechte stattgefunden haben.


Fazit (AW3P)

Auffallend das einmal der angebliche UrhR-Verstoß vor offizieller Erstveröffentlichung getätigt wurde und andermal, dass die "MIG Film GmbH" die Rechte nicht innehatte und hat. Ist es nun Unwissenheit, Dummheit oder Betrug? Ich kenne darauf keine Antwort. Was passiert im Grundsatz mit allen "1612 - Angriff der Kreuzritter"-Abgemahnten, die ja - offensichtlich unberechtigt - abgemahnt wurden? Müsste die "MIG Film GmbH" nicht - alle - "1612 - Angriff der Kreuzritter"-Abmahnungen zurücknehmen, abgegebene Unterlassungserklärungen kündigen und bezahlte Gelder zurücküberweisen. Oder?


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Autor: Steffen Heintsch für AW3P
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Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#855 Beitrag von Future2013 » Sonntag 16. November 2014, 06:55

Was ist den zu tun wenn man selbst einen Vergleich anstreben will?

Wenn ich mir überlege das der RA 380.00€ zzgl. MWST will für einen Vergleich. vor der vor dem Gerichtstermin ist - wäre es zu überlegen das selbst zu machen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#856 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. November 2014, 10:09

[quoteemFuture2013]Was ist den zu tun, wenn man selbst einen Vergleich anstreben will?

Wenn ich mir überlege, das der RA 380.00 € zzgl. MWST will für einen Vergleich. Der vor dem Gerichtstermin ist - wäre es zu überlegen das selbst zu machen.[/quoteem]

Was erwartest Du denn jetzt? Ich kann dir doch jetzt nicht ins Forum schreiben was Du in einem laufenden Verfahren zu tun oder zu lassen hast. Insbesondere bei diesem speziellen Abmahner auch noch. Spätestens nächste Woche habe ich wieder eine Abmahnung im Briefkasten. Aber nicht, weil ich Unverantwortlich bin, sondern weil ich nur helfen möchte - kostenlos und kostenfrei.

Man muss letztlich sich doch selbst und allein - abhängig von seiner eigenen beweisbaren Strategie + dem Verlauf des Verfahrens + den Einschätzungen seines Anwaltes - entscheiden, in welche Richtung man gehen will, wie viel man riskieren will, oder nicht.

Ein Anwalt, der wegen Überbelastung sofort (mit Erhalt Klageschrift) zu einem Vergleich rät, von dem würde ich persönlich sowieso abraten, wenn man sich bis zum bitteren Ende aktiv verteidigen will. Und hier ist der springende Punkt. Heutzutage ist aber alles eine Geldfrage und nicht, kämpfe ich als sog. bzw. ugs. "Unschuldiger" für mein Recht. Ich bin immer etwas genervt (und das eigentlich sehr wenig) wenn jemand sagt: den sehr guten Anwalt nehme ich nicht, weil ich dann 100 Ocken für den seine Reisekosten löhnen muss; ich regen mich hinterher mal auf, weil der Anwalt, den ich beauftrage mit dem Flugzeug durch DE reist und im Hilton schläft; usw. Opfer bringen heißt Risiken eingehen ohne Garantie. Wir vergleichen uns oder erkennen an - weil es uns billiger kommt; wir zahlen lieber weniger für einen Pfuscher (der dann den verpfuschten Fall auch nur "provisionell" an seinen Haus- und Hofanwalt übergibt), als für einen Profi - weil es uns billiger kommt; usw. Natürlich, wenn - keine - beweisbare Strategie vorhanden ist oder nach der Klageerwiderung ersichtlich ist, dass man wohl vom Richter eine Watschn erhält, dann muss man den Weg finden, günstig herauszukommen. Das ist richtig.

Wenn man sich ohne Anwalt vergleichen will, sollte man einfach den Abmahner / Kläger - anrufen - und es abklären. Natürlich nur, wenn man weiß, was man da tut. Aber das wollen wir dann auch nicht. Wir wollen dann schon ein Musterschreiben, das wir einmal keine Arbeit haben, eventuell noch persönliche Freizeit und Mittel einsetzen müssten und andermal den persönlichen Kontakt scheuen. Denn dazu fehlt uns dann doch der Schneid. Weil wir es letztlich nur waren ...?

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#857 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 16. November 2014, 11:04

@Future2013 - wie sieht denn deine Konstellation aus? Sprich Familienverhältnisse zum Tatzeitpunkt, finanzielle Verhältnisse usw.. Das sollte man beim Vergleich überdenken und danach entscheiden, ob Vergleich oder Gericht. Ich war da leider etwas vorschnell, vielleicht war's auch Panik. Keine Ahnung. Bei mir sah's eigentlich gut aus, hab' mich aber auf Anraten für einen Vergleich entschieden. Eigene Dummheit - würde ich heute sagen. Vor allem, wenn ich jetzt lese, wie oft besagte Kanzlei vor Gericht scheitert. Da wird mir auch klar, warum die bei dem Vergleichsangebot ohne Diskussion sofort zugeschlagen haben. Den Fehler mache ICH aber nicht noch einmal. Wenn ich dann wirklich noch einmal vergleichen wollte, würde ich mein Glück ohne anwaltlichen Beistand versuchen. Mit Anwalt sind die Kosten nämlich wirklich fast so hoch, wie die Forderung der ursprünglichen Abmahnung. Nur mit dem Unterschied, dass den Löwenanteil eine andere Kanzlei kassiert. Dumm gelaufen, aber es war meine Entscheidung. Und genauso ist's bei dir.

rene.kreuzritter
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#858 Beitrag von rene.kreuzritter » Donnerstag 20. November 2014, 20:54

Hallo Strefan,

ich bin neu hier und habe meine erste Güteverhandlung gegen die MIG Film GmbH hinter mich gebracht.Also Schulenberg &

Schenk, ********* ;-)

Jetzt brauche ich aber etwas Unterstützung von jemanden der sich etwas besser auskennt .

Ich hoffe das ich hier richtig bin ,bzw. hier richtig eintrage. ;hp

Gruß Rene

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#859 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 23:07

[quoteemrene.kreuzritter]Jetzt brauche ich aber etwas Unterstützung von jemanden der sich etwas besser auskennt .
Ich hoffe das ich hier richtig bin bzw. hier richtig eintrage.[/quoteem]
Das Problem, das ich in ein laufendes Verfahren nicht eingreife, weil ich es nicht darf und kein Anwalt bin. Das bedeutet, Hilfe in einem Verfahren, wirst Du hier nicht finden. Wenn Du wirklich jemand brauchst der sich auskennt, kenne ich persönlich nur Einen - einen Anwalt.

VG Steffen

rene.kreuzritter
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#860 Beitrag von rene.kreuzritter » Freitag 21. November 2014, 00:11

Danke für die Hilfe ,aber bei einen Anwalt denke ich komme ich nicht viel weiter ,da ich die Arbeitsweise dieser kenne.

Darum habe ich ja auch alles selber gemacht ,nur beim Vergleich habe ich keine Einigung erreicht so das der Richter zu

ungunsten gegen mich entschieden hat.Jetzt meine Frage wieviele Instanzen gibt es nach dem Vergleich noch ,wenn ich

in Widerspruch gehe ??

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