Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Danke für deine Einschätzung in Rückinfo.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Ich muss hier @kersare recht geben. Wenn ich im Vornherein weiß, das ich keine beweisbare Strategie habe, warum vergleiche ich mich nicht sofort oder erkenne sofort an? Und letztlich, war es ja Deine Entscheidung, also musst Du dir ja etwa gedacht haben.
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Warum liest sich das komisch ? Ich habe die Prozedur 5 Jahre durchgezogen und wie die meisten gehofft, dass ich durch den Raster falle, war aber leider nicht so. Als dann die Klageschrift kam, was willst dann machen ? Kannst auch nur einen Vergleich außergerichtlich anbieten. Was ist dann mit den Verfahrenskosten die bleiben dir dann.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Es ist ja keine Verurteilung, weder von @kersare oder michens, wenn es aber so stand, dann lade ich mit doch keine zusätzlichen Kosten auf (Anwalt, Reisekosten, Spesen usw.) und ziehe das Gerichtsverfahren durch, sondern verlgeiche mich mit Erhalt der Klageschrift. Habt ihr denn gedacht, das es Gewinnbar ist, anderes macht es doch keinen Sinn.
Und welche Kosten hattest Du denn komplett?
VG Steffen
Und welche Kosten hattest Du denn komplett?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Mal blöd gefragt: Hat der Abmahner/Kläger bei einem solchen Ausgang überhaupt noch was gut gemacht?Franke hat geschrieben: Die Verfahrenskosten legte der Richter 2 Drittel der Kläger 1 Drittel für mich fest.
Gruß Homer
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
[quoteemhomer_s1981]Mal blöd gefragt: Hat der Abmahner/Kläger bei einem solchen Ausgang überhaupt noch was gut gemacht?[/quoteem]
Man sollte globaler Herangehen!
1. Nach unserer regelmäßigen Ansicht, sind ja alle Abmahnungen unberechtigt, die Gegenseite hat keinerlei Beweise und sind Abzocker sowie Richter sind gekauft.
=> Das hieße, jeder Vergleich ist nicht für den Abgemahnten/Kläger ein Sieg (wie wir es gern darstellen) sondern für den Abmahner (allgemein).
2. Die Anwälte - ich kenne den Rahmenvertrag nicht - erhalten ja sowieso ihre Gebühren.
=> Sicherlich macht man dann in den einem Fall etwas Minus. Aber S&S fahren doch nicht selbst, sondern einer der Mitarbeiter. Wie diese dann bezahlt werden - weiß ich auch nicht -.
3. Die Masse macht‘s!
=> ich weiß es nicht, aber nehmen wir fiktiv 2013 nur 1.000 Klageverfahren an, wo der Abmahner in einem Vergleich 800,- EUR zugesprochen bekommt. Wären es doch 800.000,- EUR, obwohl man keine Beweise hat und der Betreffende unbegründet abgemahnt wurde.
=> Dann sollte man sich im Klaren sein, geht einmal in die diversen Foren und schaut einmal wer aktiv postet und wie viel Abgemahnte/Beklagte sich melden. Das ist doch sehr wenig, im Gegensatz zu dem Abgemahnten bzw. Beklagten.
Statistik Abmahnungen Abmahner (bei regelmäßigen Forderungen in Höhe von ca. 1.300,- EUR):
VG Steffen
Man sollte globaler Herangehen!
1. Nach unserer regelmäßigen Ansicht, sind ja alle Abmahnungen unberechtigt, die Gegenseite hat keinerlei Beweise und sind Abzocker sowie Richter sind gekauft.
=> Das hieße, jeder Vergleich ist nicht für den Abgemahnten/Kläger ein Sieg (wie wir es gern darstellen) sondern für den Abmahner (allgemein).
2. Die Anwälte - ich kenne den Rahmenvertrag nicht - erhalten ja sowieso ihre Gebühren.
=> Sicherlich macht man dann in den einem Fall etwas Minus. Aber S&S fahren doch nicht selbst, sondern einer der Mitarbeiter. Wie diese dann bezahlt werden - weiß ich auch nicht -.
3. Die Masse macht‘s!
=> ich weiß es nicht, aber nehmen wir fiktiv 2013 nur 1.000 Klageverfahren an, wo der Abmahner in einem Vergleich 800,- EUR zugesprochen bekommt. Wären es doch 800.000,- EUR, obwohl man keine Beweise hat und der Betreffende unbegründet abgemahnt wurde.
=> Dann sollte man sich im Klaren sein, geht einmal in die diversen Foren und schaut einmal wer aktiv postet und wie viel Abgemahnte/Beklagte sich melden. Das ist doch sehr wenig, im Gegensatz zu dem Abgemahnten bzw. Beklagten.
Statistik Abmahnungen Abmahner (bei regelmäßigen Forderungen in Höhe von ca. 1.300,- EUR):
- 2009 - 12.395 (ca. 16 Mille [im Fall das alle Zahlen])
2010 - 22.400 (ca. 29 Mille)
2011 - 3.360 (ca. 4,4 Mille)
2012 - 3.500 (ca. 4,6 Mille)
2013 - 4.650 (ca 6 Mille)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Heute mal wieder einen MB bekommen.
Vom Amtsgericht Wedding.
Was mich wundert das die diesmal so schnell waren.
Die Dinge aus 2010 kamen Ende 2013.
Die Abmahnung von Mai 2013 da kam der MB schon heute.
Gruß Ingo
Vom Amtsgericht Wedding.
Was mich wundert das die diesmal so schnell waren.
Die Dinge aus 2010 kamen Ende 2013.
Die Abmahnung von Mai 2013 da kam der MB schon heute.
Gruß Ingo
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Danke für die Info. Sag einmal bitte Bescheid, wenn es etwas Neues gibt (gern auch nur über PN/E-Mail).
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Bei uns ist der Sache jetzt schon längst erledigt.
S+S könnte keine beweise zaubern.
Dank Prozesskostenhilfe und Dr Wachs keinen Cent gekostet.
Klage abgewiesen glaube ich.
Auf jeden Fall das war´s ohne Prozess.
S+S könnte keine beweise zaubern.
Dank Prozesskostenhilfe und Dr Wachs keinen Cent gekostet.
Klage abgewiesen glaube ich.
Auf jeden Fall das war´s ohne Prozess.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Danke und Gratulation.
Oh mein Gott, und das mit Wachs. Das war bestimmt Zufall oder Glück!
VG Steffen
Oh mein Gott, und das mit Wachs. Das war bestimmt Zufall oder Glück!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Gratulation auch von mir !!!mrpinkeyes hat geschrieben: und Dr Wachs keinen Cent gekostet.
Klage abgewiesen glaube ich.
Auf jeden Fall das war´s ohne Prozess.
Steffen hat geschrieben:
Oh mein Gott, und das mit Wachs. Das war bestimmt Zufall oder Glück!
VG Steffen
Ja, dem Humor von Steffen ist nichts hinzuzufügen !
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
mrpinkeyes hat geschrieben:Bei uns ist der Sache jetzt schon längst erledigt.
S+S könnte keine beweise zaubern.
Dank Prozesskostenhilfe und Dr Wachs keinen Cent gekostet.
Klage abgewiesen glaube ich.
Auf jeden Fall das war´s ohne Prozess.
Gratuliere!!!
aber eine Frage, Prozesskostenhilfe? Wird das denn übernommen?
Grüsse
"Estas"
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Wenn man gewinnt, PKH zugesprochen bekam - Ja!aber eine Frage, Prozesskostenhilfe? Wird das denn übernommen?
Wenn man keine Aussicht hat auf Erfolg, bekommt man sowieso keine PKH.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Termin 20.05.2014, KG Berlin, Az. 5 U 145/13,
Heintsch ./. Schulenberg und Schenk
Eigentlich ist heute 12:00 Uhr der Termin vorm Kammergericht Berlin. Eigentlich. Wenn
mich nicht am 12.05.2014 der Beschluss des Kammergerichtes ereilt hätte, indem
Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt wurde.
KG Berlin, 09.05.2014, 5 U 145/13:
auf Erfolg bestehe und (, das sind jetzt meine eigenen Gedanken,) ich mir die Fahrt
nach Berlin sparen könne.
KG Berlin, 09.05.2014, 5 U 145/13:
stellt und ich antworte,
erfolgt, sondern die konkrete Beantwortung einer konkreten Verjährungsfrage an Hand
konkreter Daten, und das ist mir nicht, sondern nur einem Anwalt erlaubt.
Natürlich kann man dies auch anders sehen, ansonsten hätte ich keine Berufung einlegen
lassen. Nur bin ich nicht selbstmörderisch veranlagt und werde mich freiwillig zur
"Schlachtbank" führen lassen. Nach intensiver Beratung mit meinen Rechtsbeistand
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, wird die Berufung zurückgezogen. Da erst einmal eine
höhere Instanz verwehrt wird, werden wir in nächster Zeit uns beraten, wie wir weiter
vorgehen.
Folgen
Natürlich, da das Urteil des Landgericht Berlin vom 30.08.2013 im einstweiligen
Verfügungsverfahren, Az. 103 O 60/13, weiterhin Bestand hat, darf ich auch zukünftig
keine Frage hin der Verjährung eines registrierten User des Forums AW3P konkret
beantworten, sondern nur noch abstrakt. Es braucht auch niemand erneut Nachfragen, es
betrifft nur meine Person!
Natürlich ist das Ergebnis nicht befriedigend. Aber, man sollte immer kämpfen, wenn
man sich im Recht wähnt, denn den Ausgang weiß man niemals vorher.
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Steffen Heintsch
Betreiber des Forum: Initiative AW3P
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Heintsch ./. Schulenberg und Schenk
Eigentlich ist heute 12:00 Uhr der Termin vorm Kammergericht Berlin. Eigentlich. Wenn
mich nicht am 12.05.2014 der Beschluss des Kammergerichtes ereilt hätte, indem
Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt wurde.
KG Berlin, 09.05.2014, 5 U 145/13:
(...) Der Antrag des Antragsgegners vom 29.01.2014 auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen. (...)
Im Weiteren führte das Kammergericht Berlin unmissverständlich aus, das keine AussichtProzesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen. (...)
auf Erfolg bestehe und (, das sind jetzt meine eigenen Gedanken,) ich mir die Fahrt
nach Berlin sparen könne.
KG Berlin, 09.05.2014, 5 U 145/13:
(...) Prozesskostenhilfe erhält nur derjenige, dessen beabsichtigte Rechtsverfolgung
oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Das ist hier nicht der Fall. Die Berufung des
Antragsgegners bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Dem Urteil des
Landgerichts wird zugestimmt und auf seine Begründung verwiesen. (...)
Das heißt unmissverständlich, wenn ein registrierter User im Forum von AW3P die Frageoder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Das ist hier nicht der Fall. Die Berufung des
Antragsgegners bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Dem Urteil des
Landgerichts wird zugestimmt und auf seine Begründung verwiesen. (...)
stellt und ich antworte,
- Quarkbemme01: "Ich wurde geloggt am <Datum>, abgemanhnt am <Datum> abgemahnt, wann ist
meine Abmahnung verjährt?"
Steffen Heintsch: "Verjährungsfrist, Beginn: <Datum; Uhrzeit>, Ende: <Datum; Uhrzeit>"
- 1. Rechtsdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1 RDG, sowie
2. rechtliche Prüfung im Einzelfall i.S. von § 2 Abs. 1 RDG
erfolgt, sondern die konkrete Beantwortung einer konkreten Verjährungsfrage an Hand
konkreter Daten, und das ist mir nicht, sondern nur einem Anwalt erlaubt.
Natürlich kann man dies auch anders sehen, ansonsten hätte ich keine Berufung einlegen
lassen. Nur bin ich nicht selbstmörderisch veranlagt und werde mich freiwillig zur
"Schlachtbank" führen lassen. Nach intensiver Beratung mit meinen Rechtsbeistand
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, wird die Berufung zurückgezogen. Da erst einmal eine
höhere Instanz verwehrt wird, werden wir in nächster Zeit uns beraten, wie wir weiter
vorgehen.
Folgen
Natürlich, da das Urteil des Landgericht Berlin vom 30.08.2013 im einstweiligen
Verfügungsverfahren, Az. 103 O 60/13, weiterhin Bestand hat, darf ich auch zukünftig
keine Frage hin der Verjährung eines registrierten User des Forums AW3P konkret
beantworten, sondern nur noch abstrakt. Es braucht auch niemand erneut Nachfragen, es
betrifft nur meine Person!
Natürlich ist das Ergebnis nicht befriedigend. Aber, man sollte immer kämpfen, wenn
man sich im Recht wähnt, denn den Ausgang weiß man niemals vorher.
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Steffen Heintsch
Betreiber des Forum: Initiative AW3P
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
News: Klagerücknahme!
Schulenberg Schenk verliert Klage beim AG Frankfurt
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.
Master of Law (Medien- und Urheberrecht)
Bad Nauheimer Str. 4
64289 DarmstadtTel. +49 (0) 6151 2768225
Tel.: +49 (0) 6151 39217600
Fax.:+49 (0) 6151 39217609
mail@rechtsanwalt-kramarz.de
http://kanzlei-kramarz.de
.........................
(...) Die Kanzlei Schulenberg & Schenk hat mit Ihrem Mandanten, der MIG Film GmbH, eine Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt verloren. Entscheidend für den Richter war, dass die MIG Film GmbH ihre Rechteinhaberschaft an dem Film "1612 - Angriff der Kreuzritter" nicht darlegen konnte. (…)
… weiterlesen!
-
- Beiträge: 198
- Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Mensch Maier, ist ja echt Ekelhaft ...
Läuft nicht gut für das Gespann S & S und Edelmaier!
Läuft nicht gut für das Gespann S & S und Edelmaier!
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Kann man sich darauf berufen wenn man für den selben Film abgemahnt wurde und ein Verfahren ansteht oder sollte man trotzdem anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?Steffen hat geschrieben:News: Klagerücknahme!
Schulenberg Schenk verliert Klage beim AG Frankfurt
(...) Die Kanzlei Schulenberg & Schenk hat mit Ihrem Mandanten, der MIG Film GmbH, eine Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt verloren. Entscheidend für den Richter war, dass die MIG Film GmbH ihre Rechteinhaberschaft an dem Film "1612 - Angriff der Kreuzritter" nicht darlegen konnte. (…)
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Aus meiner Sicht sollte man, egal welches Urteil irgendwo ergeht, mit Erhalt einer Klageschrift einen Anwalt beauftragen. Schau Dich doch einmal um, wo die ganzen gewonnen Prozesse sind, wo Beklagte sich selbst vertraten? Da wirst Du nicht sehr viel finden. Ich kenne keines.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Hm, da hast du natürlich Recht.
Immerhin macht mir die Klageabweisung Mut. Es bleibt nur zu hoffen dass S&S ihre Rechteinhaberschaft an dem Film nicht doch noch beweisen können.
Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen dass die das auf sich sitzen lassen.
Immerhin macht mir die Klageabweisung Mut. Es bleibt nur zu hoffen dass S&S ihre Rechteinhaberschaft an dem Film nicht doch noch beweisen können.
Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen dass die das auf sich sitzen lassen.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Ist ein Russischer Film.
Wie die Lizenzen hier nach DE gekommen sein sollen ist schon Zweifelhaft.
Bei Mir ist es der selbige Film ja und heute kam die Klage von AG Frankfurt.
Aber selbst die Lizenz beunruhigt mich nicht so.
Es gibt noch andere Gründe warum die Klage nicht stimmen kann. Ja und ab und an lohnt eben z.B.
Aufheben von Rechnungen über das Zurückerstatten von Telefon und Internetgebühren in einem Gewissen Zeitraum
( Da der Anschluss in dem Zeitraum nicht Genutzt werden konnte , Man hatte beim Straßenneubau mal kurz ein schwarzes rundes Ding mit weg gebaggert :(
)
Schöne Pfingsten.
Wie die Lizenzen hier nach DE gekommen sein sollen ist schon Zweifelhaft.
Bei Mir ist es der selbige Film ja und heute kam die Klage von AG Frankfurt.
Aber selbst die Lizenz beunruhigt mich nicht so.
Es gibt noch andere Gründe warum die Klage nicht stimmen kann. Ja und ab und an lohnt eben z.B.
Aufheben von Rechnungen über das Zurückerstatten von Telefon und Internetgebühren in einem Gewissen Zeitraum
( Da der Anschluss in dem Zeitraum nicht Genutzt werden konnte , Man hatte beim Straßenneubau mal kurz ein schwarzes rundes Ding mit weg gebaggert :(
)
Schöne Pfingsten.