Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#721 Beitrag von Steffen » Freitag 14. Februar 2014, 01:00

Das Hamburger "Sperma Abenteuer"



Im heutigen Artikel werde ich eine aktuelle Abmahnung der Hamburger Abmahnkanzlei: "©-Law
GbR RECHTSANWÄLTE" unter der AW3P-Lupe nehmen.


Bild


Wem diese Kanzlei kein Begriff ist, es ist ein "Ableger" der Hamburger Abmahnkanzlei:
"Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte".


Abmahner:
  • ©-Law GbR RECHTSANWÄLTE
    Alsterchaussee 25
    20149 Hamburg
    Rechtsanwälte Stephan R. Schulenberg, LL.M.Eur. und André Schenk, LL.M.Eur.
    Fax: 040 444 055 11
    E-Mail: info@c-law.de

Rechteinhaber:
  • Berlin Media Art JT e.K. (ehemals John Thompson Productions e.K.)
    Inhaber Raymond Louis Bacharach
    Knesebeckstraße 20/21
    10023 Berlin
    Fax: (030) 886678988

Streitgegenstand:
  • Filmwerk: "Charly's Sperma-Abenteuer"

Forderungen:
  • Pauschaler Abgeltungsbetrag: 650,00 EUR
  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Entfernung des Filmwerkes vom Computer

Achtung: Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist ein
Schuldeingeständnis und Zahlungsverpflichtung!



Zitat Original Entwurf eines Unterlassungsvertrages:

Code: Alles auswählen

(...) es, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden
Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR,

1. zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk des Gläubigers "xxxxxxxx" oder
Teile hiervon, ohne Zustimmung insbesondere im Internet öffentlich zugänglich zu machen,
zu verbreiten oder zu vervielfältigen, oder dies Dritten zu ermöglichen;

2. dem Gläubiger zur Abgeltung aller Ansprüche pauschal 650,00 EUR auf das Konto der
Kanzlei Schulenberg & Schenk. Kto.: xxx xxx xxx, BLZ: xxx xxx xx, xxxxx xxxxx, Betrefff:
xxxxxx/14 zu zahlen (...)

Hände weg! Sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, nur eine Modifizierte
(Beispiel eines Musterschreibens). Wenn Sie sich nicht sicher sind, müssen sie anwaltlichen
Rat einholen!



Aufschlüsselung der erstattungsfähigen Kosten gemäß
§ 97a Abs. 2 Nr. 3 UrhG:



Bild

oder

Bild




2 Wermutstropfen bleiben

Wenn man sich das aktuelle Abmahnschreiben der Kanzlei "©-Law GbR RECHTSANWÄLTE" genau
durchliest bleiben 2 Wermutstropfen.


1. Formulierung: "Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes"

Seite 4:
(...) 3. Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit
ist unsere Mandantschaft bereit, zur Abgeltung aller Ansprüche die Zahlung eines
pauschalen Schadensersatzes in Höhe
von

650,00 EUR

zu akzeptieren. (...)
In dem beigelegten Entwurf eines möglichen Unterlassungsvertrages hingegen:
(...) 2. dem Gläubiger zur Abgeltung aller Ansprüche pauschal 650,00 EUR auf (...)
Ob man hier mit der Formulierung "Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes" bei dem
Betroffenen ein gewisses Angstlevel erzeugen will, bewusst gewählt wurde, oder einfach
unscharf (von mir auch ungeschickt) gewählt, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier sollte
man wahrscheinlich den entsprechenden Textbaustein überdenken, das ist so nicht ganz
konsequent.


2. Abmahnung durch die beauftragte Kanzlei "©-Law GbR RECHTSANWÄLTE",
Zahlung aber auf das Konto der Kanzlei "Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte"


Natürlich ist durch diesen zweiten Wermutstropfen die Abmahnung nicht unwirksam. Es ist
aber erstaunlich, das der geschäftsführende Gesellschafter, Rechtsanwalt Stephan R.
Schulenberg LL. M. Eur., im Namen und Vollmacht der "©-Law GbR RECHTSANWÄLTE" Ansprüche
geltend macht, der Betroffenen aber Zahlungen auf das Konto einer anderen Kanzlei, das der
Kanzlei "Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte" vornehmen soll.

Hier werden nur unnötig Verschwörungstheorien geweckt, wie, gibt es die Kanzlei "©-Law GbR
RECHTSANWÄLTE" in Wirklichkeit. Es erweckt den Eindruck, das man mit "©-Law GbR
RECHTSANWÄLTE" die unschönen Abmahnungen aus der Ecke der "Schmuddelfilme“ bearbeiten
will, um den Namen der Kanzlei "Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte" Persilweiß zu
halten. Wer weiss?


____________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
___________________________












Schlagwörter:

Abmahnung c-Law GbR (©-Law GbR), Abmahnung durch Schulenberg & Schenk Forum, Abmahnung
Schulenberg & Schenk, Abmahnung von Schulenberg & Schenk, Abmahnung von Schulenberg &
Schenk Klage, Abmahnungen durch c-Law GbR (©-Law GbR), Abmahnungen Schulenberg & Schenk,
Abmahnungen von c-Law GbR (©-Law GbR), Abmahnwahn DreipageX Andre Schenk,
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 269#p35269, AW3P, Berlin Media Art e.K.,
c-Law GbR (©-Law GbR), Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH, EV, EV LG Berlin Az. 103 O
60/13, EV LG Berlin Az. 97 O 75/13, G&G Media Foto-Film GmbH, Global Direct Selling Forum
in Dubai, http://www.heise.de/tp/blogs/6/155724,% ... m-netz.de/,
http://www.obtainer-online.com/forum/, http://www.sus-law.de/, Kanzlei Schulenberg und
Schenk GbR, LG Berlin - Urteil vom 11.12.2013 - Az. 97 O 75/13 - Schmarrn, Obtainer Global
Direct Selling Forum 2013, Präzedenzfall: LG Berlin - Urteil vom 11.12.2013 - Az. 97 O
75/13 - "Schmarrn", rechtsanwalt Andre Schenk, Rechtsanwalt Stephan R. SchulenbergX,
Schenk, Schmarrn, Schulenberg, Schulenberg & Schenk, Schulenberg und Schenk, Schulenberg
und Schenk GbR, Steffen Heintsch, Stephan R. Schulenberg, Wolfgang Embacher Filmproduktion,
Das Hamburger “Sperma Abenteuer”

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#722 Beitrag von AbduL03 » Freitag 14. Februar 2014, 12:05

Habe wie letztens berichtet, auch ein Angebot erhalten von 650€. Hat das was damit zutun ?

Abmahnung Anfang 2013 und von S&S wegen einem Porno.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#723 Beitrag von Steffen » Freitag 14. Februar 2014, 12:07

Möglich.

VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#724 Beitrag von AbduL03 » Freitag 14. Februar 2014, 12:52

Naja ... mal abwarten

Seggl88
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#725 Beitrag von Seggl88 » Freitag 14. Februar 2014, 15:15

Hallo,

Ich habe am 17.08.2010 ein Schreiben von Sch&Sch erhalten, über einen Aktion vom Jan 2010.
Anfang 2013 hat sich dann Rhein Inkasso eingemischt.

Heute, 14.02.2014 erhalte ich erneut ein Schreiben vom Inkassobüro mit einer letzten Zahlungsaufforderung vor Mahnbescheid.

Rein Rechnerisch ist diese Angelegenheit schon längst verjährt, oder irre ich mich da?

Vielen Dank
Freundliche Grüße

fiesthies
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#726 Beitrag von fiesthies » Freitag 14. Februar 2014, 18:32

Seggl88 hat geschrieben:
Rein Rechnerisch ist diese Angelegenheit schon längst verjährt, oder irre ich mich da?
Anwaltsgebühren müssten verjährt sein, wenn keinerlei Hemmung ( MB, Vergleichsverhandlungen, etc. ) eingetrudelt/geführt worden sind.
Schadensersatzforderungen hingegen belaufen sich auf 10 Jahre !

Schau eine Seite vorher, dort hat Steffen ausführlicher geschrieben/berichtet !

gruß
fiesthies

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#727 Beitrag von Steffen » Samstag 15. Februar 2014, 00:45

Der etwas erhält,
was ihm nicht zusteht,
darf es nicht behalten!

Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 818 Rn. 114

Ich versuche es einmal kürzer und sehr allgemein zu erklären.

Allgemein gilt bei einen UrhR-Verstoß der § 102 Satz 1 UrhG i.V.m. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.
Das heißt, regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre (so auch die jahrelange Foren-Ausrichtung).

Aber, hat der “Filesharer“ durch den UrhR-Verstoß (unerlaubte Handlung = deliktischer Anspruch)
etwas auf Kosten des Rechteinhaber erlangt, gilt nach § 102 Satz 2 UrhG die Bestimmung des
§ 852 BGB (Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung), unabhängig ob die regelmäßige
Verjährungsfrist von 3 Jahren schon eingetreten ist. Dieser (Herausgabe-)Anspruch verjährt in
zehn Jahren von seiner Entstehung an.


Das ist doch Unsinn! Ein Filesharer hat doch nichts erlangt bzw. angeeignet?

‘Türlich, ‘türlich.

Der Filesharer hat -ohne- Genehmigung (ohne Lizenz) des Rechteinhaber
  • => in seine alleinigen Rechte (öffentliches Zugänglichmachen, Vervielfältigungsrecht) eingegriffen
    => auf Kosten des RI ohne rechtlichen Grund diese Rechte erlangt
Als “etwas Erlangtes“ kommt grundsätzlich -jeder- Vorteil in Betracht. Ein Vermögenswert ist nach
herrschender Ansicht nicht erforderlich (Bereicherungsansprüche aus § 812 BGB).

Grundsätzlich ist das herauszugeben, was ungerechtfertigt erlangt wurde (Herausgabe in natura;
§ 818 Abs. 1 BGB). Wenn die primär "in natura" geschuldete Herausgabe ausscheidet (wie bei Filesharing),
wird Wertersatz geschuldet. Der objektive Gegenwert für den Gebrauch eines Immaterialgüterrechts besteht
in der angemessenen Lizenzgebühr (§ 97 Abs 2 Satz 3 UrhG).

Ob man Seitens der Abmahner dieses gerichtlich geltend macht, muss man abwarten. Bislang hat man es nicht,
obwohl es schon immer galt. Also erst einmal keine Hektik. Hätte Herr RA Dr. Wachs nicht nochmals
darauf hingewiesen, hätte es auch niemand gejuckt.


Glaubt's, oder nicht.



Anderseits kann man auch ungerechtfertigte Forderungen (z.B. verjährte) per MB einfordern. Hier ist
Widerspruch -insgesamt- einzulegen und im möglichen Klageverfahren - Einrede auf Verjährung zu stellen.

VG Steffen

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#728 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 20. Februar 2014, 14:00

[quoteem]Erfolg der Kanzlei WBS im Filesharing Prozess gegen Schulenberg & Schenk[/quoteem]

[web_site]http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... enk-50498/[/web_site]

Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#729 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. Februar 2014, 14:11

S&S startet neue Abmahnwelle.

Heute kam mal wieder der erste Brief überhaupt.
Es geht um MIG Film - der Film heisst Penance.
Datum 18.05.2013

Dann werde ich gleichmal die modifizierte Unterlassungserklärung abschicken und abwarten.
Hat noch jemand was aus 2013?

Gruß Ingo

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#730 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 20. Februar 2014, 15:25

Future2013 hat geschrieben:S&S startet neue Abmahnwelle.

Heute kam mal wieder der erste Brief überhaupt.
Es geht um MIG Film - der Film heisst Penance.
Datum 18.05.2013

Dann werde ich gleichmal die modifizierte Unterlassungserklärung abschicken und abwarten.
Hat noch jemand was aus 2013?

Gruß Ingo
Bei welchem Internetanbieter bist du ? Schon heftig, wenn nach 9-10 Monaten erst die Abmahnung kommt.

Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#731 Beitrag von Future2013 » Donnerstag 20. Februar 2014, 15:37

bei der Telekom.

Kam aber früher auch sehr spät

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#732 Beitrag von AbduL03 » Donnerstag 20. Februar 2014, 18:53

Bin auch bei der Telekom und bei mir kam sie innerhalb von 3 Monaten.

Kilom
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#733 Beitrag von Kilom » Montag 3. März 2014, 14:41

Hallo,

ich musste extra neu anmelden, da ich mein altes Konto nicht erinnern konnte.

Ich habe von Rhein Inkasso auch ein Schreiben bekommen vor zwei Wochen. Da wurde mir ein Vergleichsangebot in Höhe von 500 € unterbreitet mit Befristung. Falls ich diesem Zahlung nicht nachkomme wird ein MB beantragt. Ich ignoriere dieses Schreiben erstmal.

Mein Fall war Ende 2013 ebenfalls verjährt.

Scheint so, dass viele ein Schreiben vom Inkasso bekommen nach der Verjährungsrunde..

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#734 Beitrag von Steffen » Montag 3. März 2014, 15:23

O.K. Halte uns einmal bitte auf dem Laufenden. Vlt. kannst Du mir einmal das Schreiben einscannen und per Mail zusenden.

VG Steffen

Kilom
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#735 Beitrag von Kilom » Montag 3. März 2014, 15:53

geschehen

13032013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#736 Beitrag von 13032013 » Donnerstag 13. März 2014, 20:08

Hallo zusammen, ich lese seit geraumer Zeit mit, und möchte kurz mal einen Stand meiner Dinge geben, also das ganze geht seit 2009, wo ich angeblich was geladen habe gk..)( , die Herren Anwälte haben nur meine IP , und ich war zu den genannten Zeitpunkt gar nicht zuhause, ich habe mich gegen alles gewehrt Bettler , adebio , MB . Und nun habe ich die freundliche Einladung am xx.xx.2014 zu einer Gerichtsverhandlung erhalten. :rp . Ich habe mir nach Erhalt der Klageschrift anwaltlichen Beistand gegönnt, aber mit welchen Argumenten die Herren Schulenberg und Schenk erwidern :lo . Mal abwarten wie das Gericht das sieht .-:;

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#737 Beitrag von Steffen » Donnerstag 13. März 2014, 23:07

Toi, toi, toi und sag mal Bescheid, wie es ausgeht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#738 Beitrag von Future2013 » Freitag 14. März 2014, 11:30

in dem Fall gibt es doch, das man vor Gericht muss.
Hab es noch nie gehört.
Gibt es sonst noch jemand der vor Gericht musste?
Und wie ist es ausgegangen?

Hoffentlich bleibt mir das erspart.
Berichte mal wie es ausgegangen ist.
Wünsch dir in jedem Fall das beste für dich.

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#739 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 14. März 2014, 12:39

Ich habe ein Termin gehabt.

Der war aber von der Richter doch gestrichen und DIE (gegenseite) bekommen erst einen neuen Termin wann Sie Beweise gegen mich habe.

Ich sehe es so, der Richter hat kurz vor der Termin kurz die Akte gelesen und hat wohl gesehen....

Ich habe KEINEN Vertrag gehabt zum Logdatum.


Ob,wann und wie es weiter geht weiss ich nicht.


..............................................................

Vielleicht kann Stefan oder Dr Wachs was sagen für Fälle (wie oben geschrieben) ob es jetzt Fristen gibt oder kann so ein Fall jetzt ewig offen bleiben.

Falls der gegenseite nichts mehr macht wer muss was bezahlen usw.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#740 Beitrag von The Grinch » Samstag 15. März 2014, 06:08

Der die Musi bestellt, der zahlt sie auch! (nach meiner Meinung)
Wenn die Gegenseite, die ja die Klage angestrebt hat, plötzlich nicht mehr weiter macht,
wer muss dann der Kapelle das Honorar bezahlen?

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