Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Feigling
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#701 Beitrag von Feigling » Freitag 31. Januar 2014, 14:36

Hallo,

ich habe auch mal wieder einen Brief bekommen von Rhein Inkasso, nachdem ich bei ihrem ersten Brief Widerspruch eingelegt hatte.

Wortlaut:
i o.g. Sache möchten wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Einigung geben. wir erklären uns ohne Anerkennung einer Rechtspflich bereit, die Forderung als erledigt zu betrachten, sofern Sie einen Betrag i.H.v. 900 € bis zum 21.2. auf das angegebene Konto zahlen.

Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug wird diese Vereinbarung gegenstandslos und die offene Gesamtorderung von zur Zeit 1800 Euro zur sofortigen Zahlung fällig.
Alternativ zahlen Sie den Betrag in Mantsraten. Ihre Rückantwort erwarten wir ebenfalls bis zum 21.2.

Nach Ablauf der Frist wird umgehen Mahnbescheid beantrag.

Also zahlen Sie jetzt.


Hier muss ich wieder gar nicht reagieren, oder? Einfach auf den Mahnbescheid warten und dann erst widersprechen, oder?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#702 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 31. Januar 2014, 14:48

Genau, so ist es.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#703 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 2. Februar 2014, 14:35

"(...) entgegen der anders lautenden unrichtigen Forenbeiträge, (...) die Sache für den Fall einer weiteren Nichtreaktion gerichtlich klären lassen."

Halte grad ein Bettler in der Hand, in der sich dieser Satz befindet. Neue Forderung: 6xx€, Abmahnung Forderung: 12xx€.

Letztmalige Angelegenheit ...

Bin ich der einzige, oder hat noch jemand so einen ähnlichen Bettler erhalten ? Wird natürlich abgeheftet, wie immer.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#704 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Februar 2014, 14:48

Kannst Du diesen mir einmal entpersonlaisiert zusenden?

Danke - Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#705 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 2. Februar 2014, 15:13

Steffen hat geschrieben:Kannst Du diesen mir einmal entpersonlaisiert zusenden?

Danke - Steffen
Habs an "info@abmahnwahn-dreipage.de" versandt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#706 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Februar 2014, 16:06

Danke, habe richtig Angst bekommen beim Lesen!

Bild


VG Steffen

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#707 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 2. Februar 2014, 16:13

Steffen hat geschrieben:habe richtig Angst bekommen beim Lesen!

VG Steffen

Ich ebenfalls .-:;

jkj:s_;

Spaß beiseite. Denke das es ein Bettler ist und wird natürlich abgeheftet.

MfG

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#708 Beitrag von miss-drehdurch » Montag 3. Februar 2014, 14:50

Ich möchte hier nun auch mal meinen Fall schildern: Mein letztes Schreiben der Rhein Inkasso ist gleich dem von Feigling (s. o.):

"Wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Einigung geben. wir erklären uns ohne Anerkennung einer Rechtspflich bereit, die Forderung als erledigt zu betrachten, sofern Sie einen Betrag i. H .v. 900 € bis zum 15.02.2014 auf das angegebene Konto zahlen.
Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug wird diese Vereinbarung gegenstandslos und die offene Gesamtorderung von zur Zeit 1.795,93 Euro zur sofortigen Zahlung fällig.
Alternativ zahlen Sie den Betrag in Monatsraten von 300,00 Euro. Ihre Rückantwort erwarten wir ebenfalls bis zum 15.02.2014
Nach Ablauf der Frist wird umgehen Mahnbescheid beantragt.
Also zahlen Sie jetzt." Verfasser ist der Sachbearbeiter JH

Dem ganzen ist folgendes vorausgegangen:

Schreiben der Kanzlei Schulenburg & Schenk vom März 2010 wegen Urheberverletzung auf Internettauschbörse P2P
Einspruch an Kanzlei mit modifizierter UE
--- dann fast 3 Jahre Ruhe!!!!
März 2013 - Forderungschreiben Rhein Inkasso mit Verzugszinsen, Kontogebühren und Inkassokosten
Widerspruch
Weiteres Schreiben - März 2013 mit den Daten: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und Titel (erst hier habe ich germerkt, dass es die ursprüngliche Schulenburg & Schenk Forderung ist!
Widerspruch eingereicht - April 2013
jetzt dann das o. g. Schreiben von Ende Januar:

Ich werde in den nächsten Tagen wieder Widerspruch einlegen - auch wenn man es wohl nicht machen muss, aber ich fühle mich wohler, wenn ich reagiere!!!

Ich bin mittlerweile völlig durch den Wind - ich habe diesen Porno definitiv nicht geladen, weiterverteilt und sonstiges. Meine Kinder waren zu diesem Zeitpunkt 5 und 9 Jahre alt. Ich sehe gar nicht die Möglichkeit, dass meine dies waren. Mein Mann sitzt zu diesem Zeitpunkt noch im Bus - also: wer kann es gewesen sein??????

Was soll ich nun machen, um aus dieser Nummer einigermaßen heile wieder raus zu kommen????
Ist die Sache mittlerweile nicht schon verjährt? Freue mich auf Hilfe und Unterstützung. Vielen lieben Dank

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#709 Beitrag von Willkommenimclub » Montag 3. Februar 2014, 15:00

@miss-drehdurch

im normal Fall sofern keine Vergleichverhandlungen geführt worden sind müßte die Verjährung greifen, trotzdem können Sie einen MB erlassen welchen du dann widersprechen mußt. Die Verjährungeinrede kann in der Schriftlichen Vorverhandlung genauso bei Gericht vorgebracht werden, sollte es soweit kommen.

Persönlich würde ich das Schreiben von ende Jan. abheften und abwarten

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#710 Beitrag von Alter Sack » Montag 3. Februar 2014, 16:02

Hej, missi,

da bei dir offensichtlich kein verjährungshemmendes Ereignis seit der Abmahnung in 2010 eingetreten ist, dürfte der Fall verjährt sein. Ich würde auf dieses neue Schreiben überhaupt nicht reagieren und abwarten, ob tatsächlich noch ein Mahnbescheid beantragt wird. Dem dann widersprechen und bei darauf folgender, eventueller Klage Verjährungseinrede. Vor allem aber - locker bleiben! Die Zeichen stehen günstig für uns!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#711 Beitrag von Steffen » Montag 3. Februar 2014, 16:19

Schaut mal, es gibt doch immer dieselbe Prozedur.

  • 1. Klarmachen der Aufgabe
    • => Oberste Maxime: Aneignung eines umfassenden Wissens und Sammeln umfassender Informationen,
      was ist eine Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m.
      welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen
      Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
    2. Beurteilung der Lage
    • => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben /Mahnbescheid /
      Klage i.V.m. dem Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
      => Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
      => Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mitbenutzer
    3. Entschlussfassung
    • => wie reagiere ich!
      => Mit Anwalt oder mit ohne Anwalt
      => Reaktionen:
      • a) mod. UE: ja oder nein (nein: nur mit Anwalt)
        b) Zahlen: Vergleich (Privat oder mit Anwalt)
        c) Nichtzahlen (Schweigend Verteidigen + mod. UE; Begleitschreiben nur mit Anwalt)
        d) Gegenwehr (nur in Z.A. mit einem Anwalt)
        • - Zurückweisung
          - negative Feststellungsklage
        e) Orientierung:
VG Steffen

miss-drehdurch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#712 Beitrag von miss-drehdurch » Dienstag 4. Februar 2014, 08:52

Nochmal wegen des etwas seltsamen Juristendeutsch:
Vergleichsverhandlungen: Wenn das bedeuten soll, dass ich nie über andere Summen mit den Anwälten bzw. Inkasso in Verbindung getreten bin - so trifft das zu!
Verjährungshemmendes Ereignis: Das erste Schreiben von Schulenburg & Schenk kam ja im März 2010 (die schlimme Tat soll ich aber bereits im November 2009 begangen haben, aber ich glaube, es zählt dann immer das erste Schreiben!). Nun kam nächste Schreiben von Rhein Inkasso ja 3 Jahre später - auch im März 2013 - und jetzt die Mahnung im Januar 2014 - liegt das nicht alles korrekt in den Zeiten oder sehe bzw. verstehe ich das falsch!

abzocke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#713 Beitrag von abzocke » Dienstag 4. Februar 2014, 09:37

@miss

Wenn du bis Ende Februar keinen MB mehr erhältst(müßte bis 31.12.13 beantragt worden sein)!!!! der die verjährung um ein halbes Jahr hemmt und du keine Vergleichsverhandlungen geführt hast,ist die Sache für dich erledigt bzw verjährt.Es kann zwar auch dann noch ein MB beantragt werden(ab 1.01.14!!!),weil vom Mahngericht die Forderungen nicht überprüft werden, dem du wiedersprichst,dieser hat aber keinen Einfluß auf die verjährung mehr.DU kannst dann ein Schreiben aufsetzen mit der Einredung der Verjährung und du kannst nicht mehr verklagt werden!!!!.Die Kanzlei kann dir dann noch hunderte Briefe schreiben.Hoffe ist nicht zu kompliziert geschrieben....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#714 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. Februar 2014, 17:48

Sollte ein MB beantragt worden sein (bzw. Klage eingereicht werden), obwohl die Ansprüche der Verjährung unterliegen, wird dem MB widersprochen und im Klageverfahren sofort Einrede auf Verjährung gestellt.

Bei einem normalen Schreiben (Anwalt, Inkasso), obwohl die Ansprüche der Verjährung unterliegen, wird formlos Einrede auf Verjährung erhoben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#715 Beitrag von miss-drehdurch » Donnerstag 6. Februar 2014, 09:47

Danke abzocke!!! Da Rhein Inkasso schreibt, dass wenn ich bis zum 15.02.14 nicht zahle, Mahnbescheid beantragt wird, hoffe ich mal, dass dieser nicht schon zum Jahresende beantragt wurde.
Ich werde dann jetzt erstmal abwarten und nichts tun und hoffen, dass die Inkasso Menschen ebenfalls die Gesetze kennen und mich endlich in Ruhe lassen - bei einem erneuten Schreiben, werde ich sie dann auf die Verjährung hinweisen.
Jetzt also hoffen, dass bis Ende des Monats kein MB im Briefkasten ist.

Future2013
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#716 Beitrag von Future2013 » Freitag 7. Februar 2014, 12:28

So mal wieder Post bekommen von ADEBIO ( S&S )

wie sich mittlerweile wohl schon herumgesprochen hat, so ziehen wir in allen Vorgängen das gerichtliche Verfahren durch - bisher blieben uns im übrigen Niederlagen komplett erspart, die Gerichte folgten der Argumentation der Klägerseite.
Wir fragen daher höflich an, ob sie wieder Erwarten - doch noch eine kostengünstige und einvernehmliche Lösung bevorzugt.

Wir bitten um Lösungsvorschläge bis 25.02.14.

Hat schon jemand Erfahrung mit Adebio?


Gruß Ingo

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#717 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 7. Februar 2014, 17:04

so ziehen wir in allen Vorgängen das gerichtliche Verfahren durch - bisher blieben uns im übrigen Niederlagen komplett erspart
:rl


Frag nach ob sie ne´liste von Urteilen schicken kann.

Adebio hat niemand verklagt da sie ein Inkasso sind also haben eigentlich auch Recht, null klagen null niederlagen.

S+S haben letzten Jahr viel erfolge gehabt nach eigene angabe aber jetzt gibt es kein fliegende gerichtsstand mal sehen wie oft und wo sie verklagen dieses Jahr.

Das ist wieder ein Bettelbrief aber falls du kalte füsse kriegen willst bei einer Klage kannst du gleich ein Vergleich machen.

Es gibt veilleicht ein paar hundert klagen bei 10000er von Abmahnungen, aber was nutzt das jemand wenn man getroffen wird.

Am ende diesem Monat stehe ich vor Gericht und S+S verliert, nächsten Monat wird Adebio aber immer noch so ein Brief schicken, na und?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#718 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 23:39

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
  • anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
  • Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen:
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
    den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Nicht-aufgeben!!!
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 12. Februar 2014, 20:47

Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#719 Beitrag von Nicht-aufgeben!!! » Mittwoch 12. Februar 2014, 21:03

Ist der Name Oliver Edelmaier hier Unbekannt? Wundert mich, dass der hier noch keinen eigenen Thread hat.

mrpinkeyes
Beiträge: 135
Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51

Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#720 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 12. Februar 2014, 21:15

Neuigkeiten

Mein Gerichtstermin würde gestrichen und es wird erst wieder ein Termin erteilt
wann der Gegenseite "Beweise" vorlegen kann dass ich es war!

Ich muss auch dazu sagen mein Fall ist nicht der "Norm" also ich möchte keine falsche hoffnung verbreiten für andere betroffene, was genau in der Brief steht kann ich erst am Wochenende sagen.

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