Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#601 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 25. Oktober 2013, 12:54

So ich habe ein paar dinge nachgelesen, ein paar Blogs und Foren besucht.

Ein paar Mails geschickt und sogar ein Telefongespräch gehabt.

Ich suche mich jetzt ein Anwalt aus und wird wohl erst später weiter berichten.

Mein Ziel war es immer, und bleibt, so wenig wie möglich auszugeben.

bis Heute
ca 6 Euro gekostet.


mrpinkeyes

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#602 Beitrag von muensteraner » Freitag 25. Oktober 2013, 13:59

Gerade in Rechtsfragen ist die "Geiz ist geil" Einstellung nicht unbedingt angebracht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#603 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Oktober 2013, 09:53

Gerichtsbericht 2013:
AG Berlin-Charlottenburg,
irgendwann im Oktober





Trotz einer erhöhten Klagetätigkeit sind die wenigsten Beklagten bereit sich
öffentlich darüber zu äußern. AW3P hält es aber für wichtig, egal mit welchem Ausgang
des entsprechenden Klageverfahrens, das man über Ablauf, Inhalt, Kosten und Emotionen
spricht, um einfach anderen die Angst zu nehmen. In einem heutigen Gerichtsfall geht
es um einen normalen Gerichtsalltag mittlerweile an deutschen Gerichtsständen. 4
Klageverfahren der Kanzlei "Schulenberg & Schenk GbR" im Auftrag eines Rechteinhabers,
beginnend ab vormittags im Abstand von 15 Minuten. Natürlich erfolgen die nachfolgenden
Angaben mit Genehmigung des Beklagten sowie aus seiner laienhaften Sicht des Gerichtstages
heraus.



Ausgangslage

Frau Y und Herr X sind gemeinsam Anschlussinhaber und werden im Dezember 2009 wegen
einem vermeintlichen UrhR-Verstoß betreffs einem Film mit pornografischen Inhalt
(1.298,00 EUR; Firma Berlin Media Art e. K. (ehemals John Thompson)) abgemahnt und
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Herr X: "Wir hatten schon seit 2007 durch einen Bekannten Kenntnis von den
Vorgehensweisen einiger Anwälte bei Urheberrechtsverstößen. Wir waren uns dessen
somit 2 Jahre vorher schonbewusst und können einfach nur immer wiederbetonen: Wir
waren es nicht und haben uns nichts vorzuwerfen, waren nicht zu Hause und unser
Anschluss wurde durch einen IT-Fachmann abgesichert!"

Durch die Informationen der beiden damaligen Foren (Netzwelt.de/Forum/Allgemeine
Filharing-Diskussionen; AW3P), wurde eine mod. UE abgegeben (die nie schriftlich
angenommen wurde) und erste Informationen gesammelt. Trotzdem wurde eine VSZ
(Verbraucherschutzzentrale) eingeschaltet, die in den nächsten ca. 6 Monaten den
weiteren Schriftverkehr mit der Abmahnkanzlei übernahm. Dann trat die berühmte
Funkstille ein. 2012 erhielten Frau Y und Herr X ein Folgeschreiben der
Abmahnkanzlei, indem man anmahnte, das man nicht reagiere, weder eine
Unterlassungserklärung abgibt noch die Forderung abgelte. Frau Y und Herr X
versendeten daraufhin die Kopie der mod. UE sowie der erneuten Beteuerung ihrer
Unschuld. Danach kam Post von der Firma Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement
mbH, dessen Forderungen man nach einem Muster widersprach, sowie ein weiteres
Schreiben des RA Edelmaier, auf das man nicht reagierte,weil man die Forderungen
schon eindeutig widersprochen und zurückgewiesen hatte.

Anfang Dez.2012 wurde durch die Firma Berlin Media Art e. K. der Mahnbescheid
beantragt (Prozessbevollmächtigte Abmahnkanzlei "Schulenberg & Schenk GbR") - aber
nur gegenüber Herr X - der erst ca. 4 Wochen später (Januar 2013) zugestellt wurde.

Hierzu muss man wissen, dass im speziellen Fall 2 Anschlussinhaber der § 421 BGB
(Gesamtschuldner) Anwendung findet.


§ 421 Gesamtschuldner - BGB
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu
bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern
berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem
Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung
der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de


Bild
Auszug Mahnbescheidsantrag


Rechtlich gesehen einfach, wird aber vielmals falsch gemacht. Hier hätte man im
Mahnbescheidsantrag beide Eheleute als Antragsgegner angeben sowie hätte das Feld -
Zeile 17 - angekreuzt werden müssen, so dass die beiden Antragsgegner dann
Gesamtschuldner sind. Das bedeutet, dass die Forderung nur einmal besteht, aber von
jedem der Gesamtschuldner gefordert werden kann. Hier würde beiden Anschlussinhaber
je ein Mahnbescheid zugestellt, der sich nur im Zusatz des Geschäftszeichen
unterscheiden würde (Bsp.: 13-4517666-0-1; 13-4517666-1-2). Warum ist dies so
wichtig? Weil wie im vorliegenden Fall nur Herr X einen Mahnbescheid erhielt, Frau Y
hingegen so unbehelligt in die Verjährung ziehen konnte, da sie - keinen -
Mahnbescheid erhielt.

Auf dem Mahnbescheid wurde durch Herr X mit Widerspruch - insgesamt - reagiert. Vom
Mahngericht Berlin-Wedding wurde das streitige Verfahren an das im Mahnbescheid
angegebene Streitgericht AG Berlin-Mitte abgegeben. Ob die Angabe des AG Berlin-Mitte
durch den Antragsteller aus Unkenntnis oder mit Berechnung erfolgte, entzieht sich
meiner Kenntnis, da für Urheberstreitigkeiten gem. § 105 UrhG i.V.m. § 32 ZPO das AG
Berlin-Charlottenburg sachlich zuständig ist.


Bild
Beispieltext


Ab dem Zeitpunkt der Anspruchsbegründung seitens "Schulenberg & Schenk" wurde durch
Herr X und Frau Y ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt. Nach Klagerhebung vor
dem AG Berlin-Charlottenburg, dem Schriftverkehr zwischen den Parteien, kam es zum
mündlichen Termin.



Verhandlungstag AG Berlin-Charlottenburg

Herr X: "Ein bisschen Bammel und Angst hatte ich schon vor diesem Termin. Es war mein
erster Gerichtsprozess und dementsprechend wuchs auch die Aufregung. Hinterher muss
man einfach sagen, wer keine Beweise hat, soll sich lieber - vor der Klageerhebung -
vergleichen; wer seine Unschuld dagegen beweisen kann sollte kämpfen, es lohnt sich."

Der Verhandlungstermin dauerte ohne Unterbrechung ca. 20 Minuten. Von Seiten der
Klägerin erschien nicht Schulenberg oder Schenk persönlich, sondern ein beauftragter
Anwalt. Nach einem Schlagabtausch zwischen den Parteien, schlug die Richterin einen
Vergleich vor. Herr X und sein Rechtsbeistand Herr Rechtsanwalt Dr. Wachs lehnten den
Vergleich (Kosten von ca. 500,00 EUR plus Kosten des eigenen Anwalts) ab.

Herr X: "Für meinem Rechtsanwalt und mich, kam ein Vergleich nicht infrage, denn wir
waren es nicht und konnten unsere Störerhaftung mittels Ortsabwesenheit und Zeugen
entkräften."

Es wurde seitens der Klägerseite ein niedriger Vergleich (ca. 300,00 EUR plus
geteilte Gerichtskosten) vorgeschlagen, der ebenfalls abgelehnt wurde.

Letztendlich gab die Richterin die Empfehlung an Seiten der Klägerin die Klage
zurückzunehmen. Hier sprach sie unter anderem an, das die Ehefrau als
Mitanschlussinhaberin nicht einfach in der Klage zusätzlich aufgenommen werden kann,
da sie im Mahnbescheidsantrag nicht aufgeführt war und deshalb die Forderungen
gegenüber die Ehefrau verjährt sind. Auch wäre nicht nachvollziehbar, dass im
Mahnbescheid geringere Kosten gefordert werden, als in der Anspruchsbegründung.
Weiterhin führte die Richterin aus, dass in Berlin-Charlottenburg für diese Art von
Filmen ein Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 EUR sowieso nicht als angemessen
betrachtet wird, maximal und wenn überhaupt in Höhe von 300,00 EUR, sowie würde die
Höhe der anwaltlichen Gebühren nicht wie gefordert aus einem Gegenstandswert in Höhe
von 20.000,00 EUR zugestimmt, wenn überhaupt in Höhe von 10.000,00 EUR. Sollte es zu
keine Einigung kommen, wäre mindestens noch ein weiterer Termin notwendig mit
entsprechenden Vernehmungen der Zeugen beider Parteien.

Die Klägerseite nahm letztendlich auf Anraten der Richterin die Klage zurück, und
trägt die Kosten des Rechtsstreites allein.

Herr X: "Es bestand die Möglichkeit die Klage komplett zu gewinnen, aber dazu wäre
mind. ein weiteres Verfahren (incl. Zeugen, etc.) vor dem Amtsgericht notwendig
gewesen. Und um des Friedens Willen und dem zeitlichen Aufwand haben wir uns zu
diesem Schritt entschlossen! Es war Prozessökonomisch einfach am sinnvollsten."

Herr X: "Kosten, die wir (beide AI) für die Klage hatten, waren eine Pauschale für
den Anwalt in Höhe von 400,00 EUR, Reisekosten Anwalt 79,00 EUR sowie meine, auch in
Höhe von 79,00 EUR und 4 Stunden nervige Bahnfahrt. Ich wäre aber auch bis nach
München gefahren, auch wenn es psychisch anstrengend war. Sicherlich mag der eine
oder andere dies als eine Art Vergleich ansehen, aber für uns ist es ein gefühlter
Sieg. Die Klage wurde zurückgenommen. Somit haben wir keinem Vergleich und zugleich
"moralischem Schuldeingeständnis" zugestimmt."

Herr X: "Nach meinem Termin, wurden noch 3 weitere Verfahren (gleicher RI, gleicher
Anwalt Klägerseite) geführt. Hier erschienen auch nur die Anwälte der Beklagten. Als
Beispiel wie ein "kostengünstiger Vergleich" dann aussieht: 950,00 EUR, geteilte
Gerichtskosten, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst. Das heißt, man zahlt ca.
1.400 - 1.500,00 EUR. Mind. 1 Urlaubstag und die Reisekosten kommen hinzu."


Bild
Der (Leidens-)Weg des Abgemahnten ...


_______________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
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kricke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#604 Beitrag von kricke » Sonntag 3. November 2013, 17:35

Jetzt nut theoretisch.

Aber bei der Ausgangslage hätte die Ehefrau sagen können " ja ich hab den Film runter geladen".

Mein Mann wußte davon gar nichts.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#605 Beitrag von Steffen » Montag 4. November 2013, 10:36

Das große Problem, jede Entscheidung ist ein Einzelfall und hat sich nach der konkreten Sachlage zu orientieren.

Beide Ehepartner sind AI sowie waren sich beide sicher unberechtigt abgemahnt worden zu sein und haben deshalb gesagt, wir waren es nicht und kämpfen erst einmal. Ob es sinnvoll ist, das ein AI (von 2) die Tat selbst einräumt, vage ich auch theoretisch zu bezweifeln.

VG Steffen

chris1977
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#606 Beitrag von chris1977 » Dienstag 5. November 2013, 16:50

Lieber Steffen,

auch ich würde dich gerne kurz etwas zu der mich betreffenden Abmahnung fragen.
Erst einmal die Sachlage:

- 07.06.2010 Abmahnung durch BaumgartenBrandt RA im Namen von MIG Film (Log-Datum 27.01.2010)
- 09.06.2010 mod UE von mir an BB RA
- 01.07.2010 Bestätigung von BB RA über Erhalt meiner mod UE
- 09.05.2012 Brief von Schulenberg & Schenk RA über Mandatschaftswechsel und neue Frist
- 13.06.2012 Brief von S&S RA mit neuer Frist
- 11.07.2012 Brief von S&S RA mit neuer Frist
- 04.11.2013 Letzte Mahnung von Rhein Inkasso über EUR 850,--

1. Soll ich auf die "letzte Mahnung" von Rhein Inkasso mit einem Widerspruch wie hier im Forum vorgeschlagen reagieren oder brauche ich dies nicht mehr,
da seit der ersten Abmahnung respektiver meiner mod UE fast 3,5 Jahre vergangen sind?

2. Wenn man "Rhein Inkasso" googelt findet man als ersten Eintrag den Bericht "MIG Film lässt Forderung durch Rhein Inkasso eintreiben" von RA Stefan Lutz
über die Unzulässigkeit der damals beauftragten Log-Firma inkl. Hinweis auf das Verfahren vor dem LG Berlin AZ 16 O 55/11.
Ist dadurch meine Abmahnung nicht eh hinfällig?

Freue mich auf Antwort von dir.

Beste Grüsse
Chris

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#607 Beitrag von mrpinkeyes » Dienstag 5. November 2013, 18:10

1. Soll ich auf die "letzte Mahnung" von Rhein Inkasso mit einem Widerspruch wie hier im Forum vorgeschlagen reagieren oder brauche ich dies nicht mehr,
Ja sonst gibt´s ein Versäumnisurteil.

Über Verjährungsfristen kann nur spekuliert werden, es ist gut möglich erst
01.01.2014

Ein Mahnbescheid könnte es auch bis 01.07.2014 verlängern.

Ob irgendein andere Fall mit deins verglichen werden kann, kann eigentlich auch nur ein Anwalt sagen.
Ohne Akteneinsicht ist alles nur spekulation.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#608 Beitrag von muensteraner » Dienstag 5. November 2013, 18:26

mrpinkeyes hat geschrieben: Ja sonst gibt´s ein Versäumnisurteil.
Das ist noch keine Klage ! Es gibt kein Säumnisurteil . Er sollte dem Inkassoschreiben jedoch widersprechen, sonst kann es einen Schufa-Eintrag geben.

heathcliff
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#609 Beitrag von heathcliff » Samstag 9. November 2013, 15:19

Hallo zusammen.
Ja ja die Verjährungsfrist...habe grade von meinem freundlichen Briefträger einen Mahnbescheid bekommen...
Hatte das Ziel auch schon vor Augen(Verstoß 04.03.10)und dann das.
Habe auch schon ein bisschen gelesen,
Werde dem Mahnbescheid aufjedenfall widersprechen(auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin wie ich das Gericht von meiner Unschuld überzeugt kriege).
Und in 6wochen spätestens kriege man wieder Post vom Gericht?
Oder nur wenn es zur Anklage kommt?
.....echt das Wochenende versaut :(....

Danke schon mal

jkj:s_; Hab gesehen das es zu spezifisch war, sollte keine beratungs Anfrage werden.

heathcliff
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#610 Beitrag von heathcliff » Montag 11. November 2013, 22:40

Achso wollte meine Email Adresse ändern aber das Forum nimmt die @googlemail.com nicht an ...kann mir wer helfen....

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#611 Beitrag von Admin » Dienstag 12. November 2013, 07:35

heathcliff hat geschrieben:Achso wollte meine Email Adresse ändern aber das Forum nimmt die @googlemail.com nicht an ...kann mir wer helfen....
googlemail ist nicht mehr gültig, @gmail.com ist richtig.

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#612 Beitrag von Future2013 » Dienstag 12. November 2013, 15:48

Hat von Euch eigentlich auch schon jemand vom Landgericht Rostock eine
einstweilige Verfügung erhalten ?
Bei mir gings von S&S aus für Bolu Filmproduktion.
Kostenpunkt: 517,50€ Rechnung vom LG
Vergleich mit S&S nochmals 1000,00€ statt 1298,00€

wie sieht sowas bei euch aus?

Gruß Ingo

heathcliff
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#613 Beitrag von heathcliff » Mittwoch 13. November 2013, 00:32

Hallo nochmal,
Brauche dringend eine Antwort.
Habe den Beitrag von Steffen im allgemeinen Diskussions thread den Beitrag gelesen und bin auch so ein Pfosten der gehofft hat er kommt irgendwie davon ohne etwas machen zu müssen. Und jetzt der MB. Also ich muss ja "aufjedenfall zu nem Anwalt aber widerspreche ich jetzt vorher schon oder muss ich mich morgen krank melden und zu nem Anwalt rennen?
Hab ja geschickterweise keinerlei Verteidigung aufgebaut.
Und hat jemand mit den Kölner Anwälten Erfahrungen? Empfehlungen?
Kann man zwischen einem Widerspruch und der Klage noch vergleichen?
Oder wären die Gerichtskosten da vergleichbar?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#614 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 13. November 2013, 11:00

Der MB kannst du selbst Widersprechen und zurückschicken.

Erst bei Klagererhebung ist es ratsam ein Anwalt schnell zu holen.

Bei der Klageerhebung bekommst du ein dickes Roman viel grosser als
ein Steven King Buch alles doppelt (kopie für den Anwalt dabei).

Vergleichen kann man immer.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#615 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. November 2013, 15:15

[quoteemheathcliff]Und hat jemand mit den Kölner Anwälten Erfahrungen? Empfehlungen?
Kann man zwischen einem Widerspruch und der Klage noch vergleichen?
Oder wären die Gerichtskosten da vergleichbar?[/quoteem]

Im Grundsatz geht es immer um das selbe. Egal ob Post vom Abmahner, Inkasso oder Gericht,
  • 1. Was sagt diese Post inhaltlich aus?
    2. Welche Risiken oder Kosten können auf ich zukommen bei welcher Reaktion?
    3. Ich entscheide ich für ...!
Sicherlich wird man mit Anwalt den besten Weg wählen, natürlich kostet er aber Geld.

Wenn man jetzt einen MB zugestellt bekommt, der Meinung ist, das die Forderungen unberechtigt sind, kann man erst einmal selbst und ohne Anwalt, innerhalb der 14 Tage Frist sowie insgesamt widersprechen.

Meist werden im MB höhere Forderungen gestellt, als später in der Klage sowie werden auch mit entsprechenden anwaltlichen Vortrag die Kosten durch die Richter gesenkt.

Hat man jetzt keine beweisbare Verteidigung, muss man eben nach dem widersprochenen MB für sich entscheiden,
  • 1. warte ich ab, ob die tatsächlich klagen
    oder
    2. ich versuche einen privaten Vergleich (max. 800)
Sollte der Abmahner klagen, könnte man sich auch sofort mit dem Abmahner in Verbindung setzen und einen außergerichtlichen Vergleich anstreben. Hier hängt natürlich die Vergleichssumme von den Verhandlungen ab.

In unsere empfohlene Liste, kann man sich jeden Anwalt im Grundsatz frei wählen. Natürlich kann und sollte man vorher die Preise vergleichen.

Liste empfohlene Anwälte

Übrigens wurde die Liste der empfohlenen Anwälte + Empfehlungen von mir freiwillig und nach besten Wissen und Gewissen kostenlos und kostenfrei am 30.04.2007 angelegt, da
  • 1. es als ein “Erste Hilfe“ Hinweis -ausschließlich- nur für den Abgemahnten gesehen werden soll und ist -keine- Werbeliste!
    2. ich empfehle nur Anwälte, die aus meiner Sicht qualifiziert sind und für den Betroffenen das Beste herausholen. Dabei ist die Aufnahme und die Herausnahme nicht diskutierbar und obliegt allein meiner Person.
    3. habe ich keinen Einfluss, ob eine Besucher der HP, oder des Forums, letztendlich auch die Empfehlung tatsächlich nachkommen.
VG Steffen

heathcliff
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#616 Beitrag von heathcliff » Mittwoch 13. November 2013, 22:33

Vielen dank euch,
Widerspruch ist raus per einschreiben, trotzdem, auch wenn es ein Gericht noch faxen?
Werde es wohl leider, wegen finanzieller Hintergründe wieder darauf ankommen lassen und erstmal ohne Anwalt aussitzen.
Danke nochmal an euch alle die ihr eure Freizeit (und kohle!?)opfert um Leuten wie mir einen Herzinfarkt oder ähnliches zu ersparen.
Ist immer wieder äusserst beruhigend wenn man merkt man ist da nicht allein mit dem ganzen.
DANKE :an

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#617 Beitrag von mrpinkeyes » Donnerstag 14. November 2013, 09:28

[quoteem]wegen finanzieller Hintergründe[/quoteem]

Falls es zum Klageerhebung kommt, gehe zum Amtsgericht und lass es prüfen lassen ob du Prozesskostenhilfe bekommen könnte.

Es gibt auch Freibeträge und auch altschulden könnte berücksichtigt werden, und,und,und.

Mehr leute als man denkt kann sowas bekommen, wer nicht versucht wird´s wohl nicht wissen.

basar51
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#618 Beitrag von basar51 » Montag 18. November 2013, 13:54

Hallo,
habe folgende Frage zum meinem aktuellen Prozess. Habe am Wocheende ein Schreiben vom Amtgericht ... mit einem Versäumnisurteil erhalten.
Ein Versäumnisurteil erhält man doch wenn man zur einer Verhandlung nicht erscheint, oder? Auf jeden Fall werde ich aus der Sache nicht ganz schlau!
Zur Historie: hatte vor Ewigkeiten ein Schreiben von S&SR erhalten woraufhin ich den auch hier beschrieben Prozess (mod. UE, etc.) eingehalten und reagiert habe. Nach einigen weiteren schreiben im aktuellen Jahr (Umzug Gericht und Info Schreiben hin und her) kam nun dieses nette Brief nach Hause.

Aus dem Schreiben geht des Weiteren folgendes heraus:
ich wurde verurteilt mit einer Schadensersaztbetrag in Höhe von 300 € + 651, 80 an die Rechtsanwaltskanzlei + Kosten des Rechtstreits teilen wir uns :-).

Nun meine Frage: nach so einem Urteil macht es noch sinn dagegen anzugehen, wenn ja mit welchem Erfolgsversprechen (Erfahrungsberichte bzw. Statistiken von ähnlichen Fällen). Wenn ich mir einen Anwalt nehme könnte das Thema ja um einiges teuerer werden, oder? Bevor ich Euch mit weiteren Details zutexte, was währe Eure unverbindliche Empfehlung.
Vielen Dank
Basar51

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#619 Beitrag von mrpinkeyes » Montag 18. November 2013, 15:30

[quoteem]Ein Versäumnisurteil erhält man doch wenn man zur einer Verhandlung nicht erscheint, oder? Auf jeden Fall werde ich aus der Sache nicht ganz schlau![/quoteem]

Das hört sich an als ob du ein

Mahnbescheid bekommen hast(oder vielleicht nicht/umzug?)


aber du hast es nicht Widersprochen!


Kannst du dein Unschuld beweisen?
Ja - ab zum Anwalt
Nein - bleibt nicht viel übrig ohne das es noch teuere wird


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