Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#281 Beitrag von Steffen » Montag 29. April 2013, 22:36

In meinem konkreten Fall sieht das so aus:
Vorgeworfener Verstoß: 09/2009
Klarname der Kanzlei bekannt: 12/2009
Abmahnung erhalten und mit ModUE beantwortet: 01/2010
Brief von Inkasso: 04/2013

Wenn die Forderungen verjährt sind, widerspricht man - insgesamt - innerhalb der 14 Tagen und klärt die Verjährungsfrist in einem möglichen Prozess.

Woher weißt Du, das der Kanzlei der Klarnamen 12/2009 bekannt war. Hast Du es schwarz auf weiß, oder nimmst Du es an?


VG Steffen

A-B-C
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#282 Beitrag von A-B-C » Montag 29. April 2013, 22:44

Hallo Steffen!

Danke für die schnelle Antwort!

In meiner Abmahnung von 01/2010 steht u.a. folgendes:

"Daraufhin hat uns lhr Internetprovider am xx.12.2009 bezüglich der oben genannten Ermittlungsdaten
folgende Angaben zum Anschlussinhaber übermittelt:
<Meine Adresse>"

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#283 Beitrag von Steffen » Dienstag 30. April 2013, 04:43

O.K. Dann Widerspruch - insgesamt / innerhalb 14 Tage - und in einem möglichen Klageverfahren muss die Verjährung geprüft werden.

VG Steffen

A-B-C
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#284 Beitrag von A-B-C » Dienstag 30. April 2013, 17:21

Nochmals Danke Steffen!

Ich hatte nun auch kurzen Kontakt mit einem von Euch empfohlenen Rechtsanwalt, der mir bestätigt hat, dass für den Beginn der Verjährungsfrist die Bekanntheit des Klarnamens maßgeblich ist und nicht der Erhalt der Abmahnung.
Demnach dürfte meine Angelegenheit tatsächlich verjährt sein.

Aber:
Nach allem, was ich hier so lese, dürfte mir nach meinem Widerspruch gegen das Schreiben des Inkasso-Büro nun ein Mahnbescheid ins Haus flattern.
Dem werde ich natürlich vollumfänglich widersprechen.

Wie verhält es sich aber mit den Kosten, falls es dennoch zu einer Klage kommen sollte?
Muss ich meinen eigenen Rechtsanwalt trotzdem aus eigener Tasche bezahlen, falls vom Gericht oder im Vorfeld der Verhandlung die Verjährung festgestellt wird?

Kann man eigentlich den Widerspruch gegen den Mahnbescheid damit begründen, dass die Angelegenheit inzwischen verjährt ist?
Die Gefahr wäre dann aber, dass es ohne vorherigen Mahnbescheid zu einer Klage kommt.
Ist es für diesen besonderen Fall vielleicht ratsam, das Inkasso-Büro jetzt noch auf die Verjährung aufmerksam zu machen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#285 Beitrag von Steffen » Dienstag 30. April 2013, 17:31

Wenn es zu einer Klage käme, die Ansprüche (AG + SE) wirklich verjährt ist - wird sie abgewiesen, spätestens nach der Klageerwiderung. Auf den Kosten bleibt dann der Kläger sitzen.

VG Steffen

A-B-C
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#286 Beitrag von A-B-C » Dienstag 30. April 2013, 17:43

dddr:; Danke!

Dann harre ich mal den Dingen, die da kommen und halte weiterhin die Füße still.

7007
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#287 Beitrag von 7007 » Donnerstag 2. Mai 2013, 14:00

Habe in der Vergangenheit auch ein Schreiben von S&S erhalten, denen habe ich eine ModUE zukommen lassen, die akzeptiert wurde. Es kamen noch ein paar Briefe aber seit dem war Ruhe. Diesen Monat musste ich jedoch feststellen, dass ich von einem Inkassobüro ein Schreiben erhalten habe, mit einer etwas höheren Summe. Ich werde dem vollständig widersprechen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte die nächste Post ein Mahnbescheid von einem Gericht sein, dem ich auch widerspreche. Anschliessend muss ich einen Anwalt aufsuchen, wenn die Klageschrift vom Gericht auch noch kommt.

Einen Spruch (?) a ala "Ich war's nicht!" habe ich nicht zu bieten, ich akzeptiere die Sache wegen der Summe nicht und aufgrund dessen, dass ich der Meinung bin, dass es sich hier um ein Geschäftsmodell handelt. Warum sollte ein mäßig erfolgreicher "Medienproduzent" nicht versuchen, seine sonst wenig beachteten Werke selbst unters Volk zu bringen, auf einem vielversprechenden, alternativen Weg (Tauschbörsen)? Danach muss nur noch geerntet werden, und der Ertrag pro Werk ist um ein Vielfaches höher, auch wenn er nicht garantiert ist.

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Homo homini lupus
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#288 Beitrag von Homo homini lupus » Donnerstag 2. Mai 2013, 14:13

Das hier oben genannte Geschäftsmodell heisst "Turning piracy into profit" und auch "Monetizing infringement".
Copyright enforcement is a billion dollar industry. It creates work for a lot of "middlemen" - people who actually can't and don't produce anything for the world but are simply out for monetary gain.
"Guilty until proven innocent."

Mammamia
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#289 Beitrag von Mammamia » Donnerstag 2. Mai 2013, 20:41

Bei mir folgender Stand ("Vorgeschichte": ModUe, Inkassounternehmen, Amtsgericht Mahnung, Widerspruch): Weiterleitungsnachricht vom Amtsgericht.

Wer ist auch in diesem "Stand" oder wie ging es weiter ?

Gruß, Mammamia.

A-B-C
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#290 Beitrag von A-B-C » Freitag 3. Mai 2013, 11:10

So wie es ausschaut, versucht S&S nun Forderungen durch ein Inkasso-Büro einzustreichen, die bereits verjährt sind.
Im Nachbarforum habe ich nun einen weiteren Fall gefunden, der mit meinem ziemlich identisch ist.

Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass ich nach meinem Widerspruch gegen das Inkasso-Schreiben einen Mahnbescheid erhalten werde.
Ich bin mir aber noch unschlüssig, ob ich den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit der Einrede der Verjährung begründen soll oder nur ein Kreutzchen machen soll, dass ich dem Mahnbescheid insgesamt widerspreche.
Was meint ihr?
Ich bin mir zwar jetzt sicher, dass meine Angelegenheit verjährt ist, aber im Falle einer Klage müsste ich ja dann doch einen Rechtsanwalt mit der Klageerwiederung beauftragen.
Die Klage wird dann wohl abgewiesen werden, aber die Lauferei zum Rechtsanwalt und eventuelle Vorkosten habe ich ja trotzdem.
<Ironiemodus an>
Ich könnte mir natürlich ein Spielchen daraus machen und mich freuen, wenn S&S meine Rechtsanwaltkosten tragen muss.
<Ironiemodus aus>
Aber ich denke, dafür ist die Sache bis zum endgültigen Abschluss noch zu ernst.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#291 Beitrag von Steffen » Freitag 3. Mai 2013, 16:28

Wenn Du es mal klären willst, ob, oder ob nicht, schildre mir einmal deine Situation von Abmahnung bis dato. Dann prüfen wir ob oder ob nicht verjährt - soweit ich es kann. Bitte aber nur per E-mail (steffen.heintsch@t-online.de).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#292 Beitrag von A-B-C » Freitag 3. Mai 2013, 19:23

Hallo Steffen,

ich habe Dir meinen Fall nun per eMail geschildert.
Das Ergebnis darfst Du natürlich gerne hier im Forum bekannt geben.

Danke und viele Grüße
A-B-C

smartino
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#293 Beitrag von smartino » Mittwoch 8. Mai 2013, 19:37

Hallo,

ich habe heute in einer S&S Sache vom Juli 2010 von adebio einen scharfen Bettelbrief bekommen, indem die damalige Forderung erhöht wurde. Damals hatte ich S&S eine mod. UE geschickt. In dem von adebio mitgesendetem Formular kann ich entweder zahlen oder die Forderung nicht anerkennen. Ich soll bis in 5 Tagen (incl. WE und Feiertag) antworten.

Nun bin ich dann doch etwas unsicher, was genau ich machen soll:

- ignorieren und abheften
- Ich erkenne die Forderung nicht an, weil "unbegründet" zurücksenden.

Weiteres Problem. Ich fliege demnächst in Urlaub ins Ausland. Wenn in dieser Zeit ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen würde ... auf den sollte ich ja auf alle Fälle zeitnah reagieren.

Vielen Dank für eure Hilfe

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#294 Beitrag von Steffen » Freitag 10. Mai 2013, 09:24

[quoteemMistreaded]Interessant ist momentan auch eine andere Sache, wenn auch im Moment noch in den USA. Oder wie steht es doch schon ganz am Anfang ...[/quoteem]

Zitat:
"Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern."
Otis D. Wright II (Richter USA)

  • 1. Du bist Deutschland, und nicht Amiland!
    2. Sehe ich keine Relevanz zum Abmahner, bzw. was interessant sein könnte.


VG Steffen

Tomstattoo
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#295 Beitrag von Tomstattoo » Dienstag 14. Mai 2013, 19:39

Bremer Inkasso verschickt schon wieder Post. Nur wunderlich das der Auftraggeber erheblich mit dem Preis der Vorderung runter gegangen ist.
Schönen Abend

Franke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#296 Beitrag von Franke » Donnerstag 16. Mai 2013, 15:07

Hallo Leut, bei mir geht es weiter, heute kam ein Brief das die Sache nun vom Gericht Berlin Wedding an das zuständige Amtsgericht abgegeben wurde, ich habe nun mir doch kurzfristig einen Termin bei einen Anwalt geben lassen, mal schauen wie es nun weitergeht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#297 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Mai 2013, 15:21

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#298 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. Mai 2013, 17:57

EV LG Berlin - Az. 103 O 60/13;
Schulenberg und Schenk GbR ./. Heintsch (AW3P)




Wie am 07.04.2013 berichtet, wurde der Betreiber der Initiative AW3P durch die abmahnende
Kanzlei Schulenberg und Schenk GbR abgemahnt.


Diesbezüglich wurde in nachfolgende Artikel an anderer Stelle berichtet:

Der Inhalt der Abmahnung bezüglich meines unzulässigen Verhalten als Forenbetreiber ist
schnell erzählt.

1. Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk GbR vertreten sich selbst, und fordern eine
Kostennote ein (Gegenstandswert 25.000,00 EUR):


1,5 GG §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - 1.029,00 EUR
Post und Telekommunikation Nr. 7011 VV RVG - 20,00 EUR
___________________________________________________

Gesamt: 1.049,00 EUR
======================

Hier hat es den offensichtlichen Anschein, dass die abmahnende Kanzlei “Schulenberg und Schenk GbR“
nicht ganz mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, da in der Entscheidungen BGH -
VI ZR 175/05 oder BGH - I ZR 2/03 - “Selbstauftrag“ eindeutig heißt: (...) Die Zuziehung eines
weiteren Rechtsanwaltes ist bei typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen nicht
notwendig. Es besteht dann kein Anspruch auf Erstattung dafür anfallender Kosten. Entsprechendes
gilt für den Fall der Selbstbeauftragung. (...)



2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Inhalt:
  • a) Ein Forum mit dem Titel “Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte“ zu versehen
    b) ohne Befugnis Rechtsdienstleistungen zu erbringen


Nun, an meinen Entschluss damals, wie heute, hat sich nichts geändert: Ich unterschreibe nicht -
ich zahle nicht. Notfalls gehe ich für meine Ideale ins Gefängnis!
[/b]


---------------------------------




Heute, müde und am Rand einer totalen Erschöpfung, kam ich von Arbeit und öffnete mühsam meinen
Briefkasten. Ü50 ist man eben nicht mehr der Jüngste und es befand sich ein dicker gelber Umschlag
des hiesigen Gerichtsvollziehers darin. 50. Geburtstag hatte ich schon; von der Eurointeressengemeinschaft
und des beinhalteten Geschäftsmodells “Shual, Princess & Co“ habe ich mich rigoros getrennt; bin eigentlich
ein sehr umgänglicher Schwiegermuttertyp - einfach, ich war mir keiner Schuld bewusst.





Bild




Landgericht Berlin
Einstweilige Verfügung
Beschluss
Geschäftsnummer: 103 O 60/13
Datum: 25.04.2013


wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, durch
die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dieckmann, gemäß §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet:

1. dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

untersagt,

außergerichtliche Rechtsdienstleitung wie folgt zu erbringen ...

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 5.000,00 festgesetzt ...


---------------------------------

Natürlich muss ich erst einmal diese EV hinnehmen und die entsprechenden Postings löschen. Schleierhaft auch,
obwohl der streitgegenständliche Thread schon seit dem 05.08.2010 in meinem Forum besteht, 2013 eine supi
Eilbedürftigkeit besteht, dass ein Landgericht in DE für diesen Schmarrn eine EV erlässt. Ob man einfach nur
verärgert war, weil ich ein paar Postings zuvor ein Musterwiderspruchsschreiben des vom Abmahner beauftragten
Inkassounternehmens veröffentlichte, wäre nur reine Spekulation.

Sei es, wie es sei.

Ich werde, besser gesagt mein Rechtsbeistand Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs wird, gegen diese einstweilige
Verfügung Widerspruch einlegen.

______________________

Autor: Steffen Heintsch
_________________

Franke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#299 Beitrag von Franke » Donnerstag 16. Mai 2013, 20:34

@ Steffen , ja mache ich

Estas
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#300 Beitrag von Estas » Donnerstag 16. Mai 2013, 21:19

Guten Abend zusammen,
Guten Abend Steffen,

@Steffen, für seine Ideale zu kämpfen und doch ins Gefängniss zu gehen würde ich auch. Man kann einfach heutzutage die Leute so unter Druck setzen, da wir eh keine Chance haben!

Ich verstehe dieses Rechtssystem nicht mehr und am liebsten würde ich das Internet komplett abschaffen (Privat!)

Ich drück dir die Daumen und toi toi toi, Der Herr Wachs steht ja bestimmt hinter dir.

Grüsse

"Estas"

PS heute kam ein Brief von denen mit der Ansage das die Mandantin den Klageauftrag durchführen lassen will oder bis zum XX.XX.2013 Betrag XXXX,-€überweisen soll...

An sich ist der Brief noch weiß und somit abheften....

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