2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
mir wurde erneut eine Frist bis Ende Sep. gesetzt, als ich die Beweisprotokolle angefordert habe, ansonsten wird Klage in HH (700km) eingereicht. Also die dritte Drohung. Mir geht das auf den Sender, das ist zermürbend.R.G. Gumby hat geschrieben:Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Abgemahnter2?
Danke dir für den Hinweis.Grazer57 hat geschrieben:@ R.G. Gumby
das bedeutet, das es an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet wird.steht der möglicherweise nicht ganz unbedeutende Satz: Für den Fall eines Wiederspruchs hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Der Gerichtsort steht ganz zum Schluss des Mahnbescheides.
Dieses Gericht schreibt dann den Antragsteller des Mahnbescheides an,
mit der Aufforderung, binnen 14 Tage die Klage zu begründen.
Wenn die dann nicht eine Begründung schreiben, endet hier das gerichtl. Mahnverfahren.
siehe auch
Wegweiser Inkasso
bei Dir dann nur ohne vorheriges Inkassounternhen.
Ich muss bei dir nochmal nachhaken: Du hast bisher nur Drohbriefe erhalten; aber keinen Mahnbescheid? Ist das richtig?Abgemahnter2 hat geschrieben:Hi,mir wurde erneut eine Frist bis Ende Sep. gesetzt, als ich die Beweisprotokolle angefordert habe, ansonsten wird Klage in HH (700km) eingereicht. Also die dritte Drohung.R.G. Gumby hat geschrieben:Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens von Abgemahnter2?
Wenn man mal schnell nach der Tonpool Medien GmbH googlet, fällt sofort auf, dass diese Anwaltskanzlei scheinbar erst seit Februar 2010 in das Abmahngeschäft eingestiegen zu sein scheint.Grazer57 hat geschrieben:mir sind diese Anwälte noch nicht sonderlich aufgefallen.
Es scheinen ja auch nicht wirklich sehr viele Prozessen zu sein. Zumindest erfahren wir nicht oft darüber.Grazer57 hat geschrieben: Eine Statistik darüber, wie klagefreudig welche Kanzlei/Ri ist, gibt es
m.W.n. nicht.
Selbstverständlich ist der mir ein Begriff. Ich würde dann auch sicher an ihn heran treten, und mir nicht erst noch einen Berliner Anwalt suchen.Grazer57 hat geschrieben:Wenn es Hamburg ist, gibt es dort einen guten RA für Dich.
RA Dr. A. Wachs dürfte ein Begriff sein.
Nunja. Wir wissen aber auch, dass die Gerichte - nicht nur in solchen Fällen - nach sog. Anscheinsbeweisen entscheiden. Und da reicht nunmal einfach nicht, sich vor dem Richter zu stellen, und einfach n ur zu sagen: "Ich war es nicht. Ich habe das nicht getan!". Es ist einfach ein Unding, dass man als Beklagter keinerlei Möglichkeiten mehr hat, deren Behauptungen unabhängig und selbst noch einmal zu überprüfen.Grazer57 hat geschrieben: Nun wenn Du davon ausgehst, das die das Blaue vom Himmel lügen können ....In DE gilt immer noch: gleiches Recht für alle!
Weiss ich nicht. Das sagen die natürlich wieder nicht. Hat ja noch kein Abmahner jemals so einfach mitgeteilt.Grazer57 hat geschrieben: Wer ist denn da die Anti-Poricy-Firma?
Da solche Logg-Protokolle i.d.R. nur einfache ASCII-Dateien sind, kann sich jeder auch ein LoggFile selber schreiben....Grazer57 hat geschrieben:Nun, wie man eigene Log-Protokolle erstellt, kann man in Erfahrung bringen.
Das macht mein Windows-Server ganz ohne mein Zutun.Grazer57 hat geschrieben:Wie man die Systemzeit einstellt auch.
Gegengutachten müssten doch mittlerweile einige zu haben sein.Grazer57 hat geschrieben:Dazu ein Gegengutachten oder nur deren Protokollierung anzweifeln,
so dass der Richter zur Erkenntnis für die Erstellung eines neutralen
Gutachtens gelangt, sollte auch möglich sein.
Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.R.G. Gumby hat geschrieben: Aber die Frage ist eben auch die gleiche, wie Abgemahnter2 sie stellt: Wie soll man denen beweisen, dass man es nicht war?
Die behaupten es einfach und lassen möglicherweise noch einen Mitarbeiter der Anti-Piracy-Firma als Zeugen auflaufen. Wohl wissend. dass sie das Blaue vom Himmel lügen könnem, weil dem Beklagten nach dieser langen Zeit jede Möglichkeit fehlt, einen möglichen Fehler in der Datenerfassung oder-übermittlung, z.B. beim Provider, zu ermitteln, weil der die Datenprotokole längst gelöscht hat.
Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt. Aber auch er ist der Meinung, daß sie nicht alle Abgemahnten vor Gericht zerren können, eben wegen der mangelnden personellen Kapazitäten und außerdem würden die Richter irgendwann nur noch abwinken.Habem diese Anwält eigentlich jemals wirklich jemanden vor Gericht gezerrt? Wie oft haben sie das getan? Wie oft haben sie Leute, denen sie schon einen Mahnbescheid haben zukommen lassen, nachher tatsächlich vor den Kadi gezerrt?Ich bin auch immer nach dem Motto verfahren: Die können garnciht alle Leute, die sie abmahnen, auch tatsächlich verklagen. Das schafft kein Gerifht in Deutschland. Und auch die Kanzlei hätte garnicht die personellen Kapazitäten, all diese Termine wahr zu nehmen. Von daher hat sicher jeder hier das Risiko, tatsächöich vor dem Richter zu landen, als statistisch serh gering eingeschätzt.
Ich kann mir das immer noch nicht vorstellen.Abgemahnter2 hat geschrieben: Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.
Warum?Abgemahnter2 hat geschrieben: Wäre das so, sieht es übel aus für die Beschuldigten.
Das ist ja das Verzwickte daran? Häufig kann man einfach die Nichtexistenz von etwas eben einfach nicht beweisen. Obwohl es dem Betroffenen eigentlich klar ist.Abgemahnter2 hat geschrieben: Beweise das Gegenteil, was unmöglich erscheint.
Das wüßte ich aber nun einmal genauer...Abgemahnter2 hat geschrieben: Was ich bisher rausfinden konnte, trotzdem die Telekom die Verbindungsdaten längst gelöscht hat: meine damalige IP-Adresse, die die Abmahnkanzlei angibt, stimmt tatsächlich.
Aber wie kannst kannst du heute ausschliessen - oder beweisen -, dass es irgendwo einen simplen Zahlendreher (214 statt 241) gegeben hat?Abgemahnter2 hat geschrieben:Ich will diese Protokolle haben, wie kann man die Abmahnkanzlei außergerichtlich dazu verpflichten? Der einzigste Fehler, der mir möglich und plausibel erscheint, wäre irgendein Zahlendreher, bei der Adressermittlung über die IP-Adressen. Oder auch eine Fehlinterpretation der protokollierten Datenpakete.
Wann und bei welchem Gericht?Abgemahnter2 hat geschrieben:Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt.
Die Frage ist einfach, ob, und nach welchen Kriterien sie diejenigen herauspicken, die sie dann tatsächlich verklagen.Abgemahnter2 hat geschrieben: Aber auch er ist der Meinung, daß sie nicht alle Abgemahnten vor Gericht zerren können, eben wegen der mangelnden personellen Kapazitäten und außerdem würden die Richter irgendwann nur noch abwinken.
Demgegenüber stünde das Beweisprotokoll, diverse Gutachten über die "Unfehlbarkeit" der Software und Zeugen der Firma die die Protokolle aufgezeichnet haben.R.G. Gumby hat geschrieben:Ich kann mir das immer noch nicht vorstellen.Abgemahnter2 hat geschrieben: Wenn man nicht nachweislich in Urlaub oder sonstwas war, hat man da, soweit ich das beurteilen kann, keine Chance.
Was mit der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen darüber, dass man keinerlei File-Sharing Programme benutzt.. bzw., dass man die fragliche Datei nicht herunter geladen hat?
Wenn meine Vermutung und diese Datentransferprotokolle tatsächlich richtig sind, dann hat die Firma über ein Filesharing-Programm die fragliche Musikdatei vom Beschuldigten geladen und mittels der Analyse-Software dieses protokolliert. Frag mich nicht wie das möglich sein kann, wenn man die fragliche Musikdatei nie auf dem Rechner hatte.Warum?Abgemahnter2 hat geschrieben: Wäre das so, sieht es übel aus für die Beschuldigten.
Mittels Logdateien eines Internetforums, in dem ich täglich unterwegs bin. Die Telekom hat die Daten definitiv gelöscht. Nach den Unterlagen der Anfrage des Abmahners habe ich nicht gefragt. Macht insofern keinen Sinn, da der Abmahner nur nach der Adresse des Beschuldigten anhand der IP-Adresse fragt. Hierfür benötigt der Abmahner nur eine gerichtliche Anordnung, die der Abmahner auch ohne weiteres (auf Verdacht) vom Landgericht Köln (Gerichtsstand der Telekom) bekommt. Die Telekom ist dann verpflichtet die Adresse heraus zu geben.Das wüßte ich aber nun einmal genauer...Abgemahnter2 hat geschrieben: Was ich bisher rausfinden konnte, trotzdem die Telekom die Verbindungsdaten längst gelöscht hat: meine damalige IP-Adresse, die die Abmahnkanzlei angibt, stimmt tatsächlich.
Wie hast du das herausgefunden? Hat die Telekom definitiv die Verbindungasdaten und auch die Unterlagen der Anfrage des Abmahners vernichtet?
Lt. meinem Anwalt ist das legitim. Ich kenne allerdings die Gesetzesgrundlage nicht.Aber wie kannst kannst du heute ausschliessen - oder beweisen -, dass es irgendwo einen simplen Zahlendreher (214 statt 241) gegeben hat?Abgemahnter2 hat geschrieben:Ich will diese Protokolle haben, wie kann man die Abmahnkanzlei außergerichtlich dazu verpflichten? Der einzigste Fehler, der mir möglich und plausibel erscheint, wäre irgendein Zahlendreher, bei der Adressermittlung über die IP-Adressen. Oder auch eine Fehlinterpretation der protokollierten Datenpakete.
Ohne Einsicht in die Protokolle kann ich das nicht ausschließen.
Ich finde es ebenso unmöglich, dass die einfach nebulös behaupten können, aber ihre Beweise nciht auf den Tisch legen müssen. Weil... wenn die das - wenn überhaupt - erst vor gericht machen, hast du an Anschlussinhaber ja praktisch keine Möglichkeiten mehr, eigene Ermittlungen anzustellen. z.B. darüber, üb nicht doch irgedwer deien Anschluß mißbraucht hat.
Davon weiß ich nichts.Wann und bei welchem Gericht?Abgemahnter2 hat geschrieben:Lt. meines Anwalts haben Zimmermann & Decker schon geklagt.
Sind die Verfahren bereits abgeschloessen? Also gibt es Urteile?
Interessant, Scheint recht aktuell zu sein: This entry was posted on Dienstag, August 24th, 2010 at 10:32 and is filed underGrazer57 hat geschrieben:
ich weiß nicht ob der Stand noch aktuell ist.
Aber die Zarei GmbH hat noch nicht einmal ein eigenes Gutachten
über ihre Software.
siehe auch:
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/a ... fehlerfrei
Das sind Behauptungen der Gegenpartei und eigene Recherchen/Schlussfolgerungen, die selbstverständlich nicht stimmen müssen. Man kann auch einfach mal bei Zarei anrufen und fragen welche Software sie benutzen?!Ich habe keine Ahnung woher Du die Aussagen über Name und der
Zuverlässigkeit des Programms hast.
Link?Zumindest habe ich sog. Bugs des Programms im Internet gefunden.
Mittlerweile ist auch bei mir ein gerichtlicher Mahnbescheid eingegangen. Widerspruch ist eingereicht. Wie ging es bei Dir weiter?R.G. Gumby hat geschrieben: Ich muss bei dir nochmal nachhaken: Du hast bisher nur Drohbriefe erhalten; aber keinen Mahnbescheid? Ist das richtig?