Abmahnungen von Rechtsanwalt Schiek

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Abmahnungen von Rechtsanwalt Schiek

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:05

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

Forumtreff
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 12. August 2010, 14:02
Kontaktdaten:

#2 Beitrag von Forumtreff » Donnerstag 12. August 2010, 14:41

Gestern erhielt ich folgende Abmahnpost.
Der folgende Link führt zu einem Beitrag von mir meines Forums.
Weil man den Forenregeln zufolge keinen Text kopieren darf, habe
ich auf ein Kopieren des Textes verzichtet.

http://forumtreff.pytalhost.de/349

snowman76
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 1. März 2011, 14:39

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Schiek

#3 Beitrag von snowman76 » Dienstag 1. März 2011, 15:03

Hallo Leute,

vor einigen Tagen verschickte ich die mod.UE aus dem Forum an den RA Schiek. Dabei ging es um den angeblichen download eines erotik Films.
In der mod.UE gab ich allerdings nicht den genauen Titel des Films an, sondern
"...zu unterlassen, Filmwerke der Unterlassungsgläubigerin ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen …" wie u.a. hier http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn. ... index.html beschrieben.
Da ich eben sah, dass es nun eine aktualisierte mod.UE gibt in der nochmal darauf hingewießen wird, dass der Titel genau angegeben werden muß, überlege ich nun diese neue mod.UE abzugeben. Was meint Ihr dazu?
Sollte ich eine neue abgeben und die alte UE dadurch "heilen", oder ist es nicht notwendig die aktualisierte mod.UE abzugeben.

Viele Grüße
snowman

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Schiek

#4 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. März 2011, 01:05

"...zu unterlassen, Filmwerke der Unterlassungsgläubigerin ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen …"
Du hast sie freiwillig auf alle Werke des RI erweitert. Jetzt sollte man keine Neue
hinterher schicken. Da könnte man die Ernsthaftigkeit in Frage stellen.

Deine ist zwar sehr weit abgefasst, aber immer noch strafbewehrt. Keine Panik!

VG Steffen

snowman76
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 1. März 2011, 14:39

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Schiek

#5 Beitrag von snowman76 » Freitag 4. März 2011, 22:02

@ Steffen

Danke, werde dann abwarten was weiter passiert. Noch kam keine Antwort des RA Schiek.

Grüße

Antworten