Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
joa Bente schickt massenweise raus die Tage
war auch einer der Glücklichen für eine Geschichte, die über 3 Jahre zurückliegt
war auch einer der Glücklichen für eine Geschichte, die über 3 Jahre zurückliegt
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Ja meine freunde habe gestern auch nach 3 Jahren mal wieder was vom Bente gehört. Ich denke das gleiche Schreiben wie wir alle bekommen haben aber diesmal ist er so großzugig und will weniger wie voher (hab ich auch noch nicht erlebt). Ich glaube der will jetzt nochmal was rauskitzeln vor der Verjahrung aber da war ein Urteil dabei also hat er schon mal jemanden wegen sowas wirklich verklagt.
Was kostet eigentlich so ein Mahnbescheid zu beantragen? Und was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert?
Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee trinken.
Was kostet eigentlich so ein Mahnbescheid zu beantragen? Und was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert?
Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee trinken.
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
[quoteemBernd]Ja meine Freunde habe gestern auch nach 3 Jahren mal wieder was vom Bente gehört. Ich denke,
das gleiche Schreiben wie wir alle bekommen haben aber diesmal ist er so großzugig und will
weniger wie vorher (hab ich auch noch nicht erlebt). Ich glaube der will jetzt nochmal was
rauskitzeln vor der Verjährung aber da war ein Urteil dabei also hat er schon mal jemanden
wegen sowas wirklich verklagt. Was kostet eigentlich, so ein Mahnbescheid zu beantragen? Und
was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert? Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee
trinken.[/quoteem]
Hallo @Bernd, hallo @all,
wir sprechen doch regelmäßig, das 2010 das Jahr im Abmahnwahn gewesen ist, wo man die meisten
Abmahnungen in DE versandt hat.
Das bedeutet doch, das, wenn man die renitenten Nichtzahler nicht in die Verjährung ziehen
lassen will, muss man soviel als möglich anschreiben und anmahnen, einen MB erlassen oder
letztendlich Klagen (was man schon 2010 tun hätte können), damit man so viel als möglich noch
Geldeinnahmen verzeichnet.
Wer sich für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, hat gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
Risiko: Die Abmahner haben 3 Jahre Zeit und bei einer Klage geht man aus von einem Wert von ca.
1.200,- € (Rasch: ca. 3.000,- € ++). Aber auch hier, egal ob am 20.09.2013 das “Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken“ im Bundesrat verabschiedet wird, es nachbessert bzw. verwirft,
werden an sehr vielen Gerichtsständen schon aktuell die Zuständigkeit (§ 32 ZPO; fliegender
Gerichtsstand) angezweifelt und die Streitwerte drastisch reduziert. Das bedeutet, egal ob die
Mahnbescheids- und Klagetätigkeit noch gegen Ende des Jahres / Anfang des neuen Jahres ansteigen
sollte, sind mögliche Kosten und Risiken überschaubarer geworden.
Nur denkt daran, wer abgemahnt wurde, auf diese mit nicht zahlen reagierte, der hat sich entschieden
für: entweder Verjährung oder Klage! Und natürlich werden viele Abmahner, die 2010 das letzte Mal
sich schriftlich gerührt haben, jetzt aus dem trügerischen Schlafe erwachen und mit Nachdruck die
Forderungen geltend machen wollen bis Ende des Jahres. Entweder ist man diesen Druck gewachsen oder
nicht.
[quoteemBernd]Was kostet eigentlich, so ein Mahnbescheid zu beantragen?[/quoteem]
Anfänglich muss man die Frage stellen: Warum einen MB und nicht sofort Klage?
Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!
Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen recht gut. Macht Euch
immer klar:
Die Bearbeitung von Filesharingfällen ist eine Art von "Anwalts- bzw. Inkasso-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote zu erreichen.
Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.
Berechnung der Kosten eines MB - allgemein
Wenn man Dr. Google in Anspruch nimmt, findet man sehr viele Seiten, die einen MB Kostenrechner (Link)
anbieten oder diese auflisten (Link).
Fiktives Beispiel:
Man veranschlagt eine Forderung in Höhe von, sagen wir einmal, 2.000,- EUR.
[quoteemBernd]Und was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert?[/quoteem]
Am 28.03.2013 war auf Netzwelt / Admin “GreasySpoon“ zu lesen:
Über dass warum und weshalb, wird offiziell Stellung genommen. Inoffiziell etwas anderes anzunehmen,
wäre nur Annahme und Spekulation. Nur soviel und sachlich,
[quoteemBernd]Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee trinken.[/quoteem]
.
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VG Steffen
das gleiche Schreiben wie wir alle bekommen haben aber diesmal ist er so großzugig und will
weniger wie vorher (hab ich auch noch nicht erlebt). Ich glaube der will jetzt nochmal was
rauskitzeln vor der Verjährung aber da war ein Urteil dabei also hat er schon mal jemanden
wegen sowas wirklich verklagt. Was kostet eigentlich, so ein Mahnbescheid zu beantragen? Und
was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert? Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee
trinken.[/quoteem]
Hallo @Bernd, hallo @all,
wir sprechen doch regelmäßig, das 2010 das Jahr im Abmahnwahn gewesen ist, wo man die meisten
Abmahnungen in DE versandt hat.
Das bedeutet doch, das, wenn man die renitenten Nichtzahler nicht in die Verjährung ziehen
lassen will, muss man soviel als möglich anschreiben und anmahnen, einen MB erlassen oder
letztendlich Klagen (was man schon 2010 tun hätte können), damit man so viel als möglich noch
Geldeinnahmen verzeichnet.
Wer sich für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, hat gewählt: entweder Verjährung oder Klage!
Risiko: Die Abmahner haben 3 Jahre Zeit und bei einer Klage geht man aus von einem Wert von ca.
1.200,- € (Rasch: ca. 3.000,- € ++). Aber auch hier, egal ob am 20.09.2013 das “Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken“ im Bundesrat verabschiedet wird, es nachbessert bzw. verwirft,
werden an sehr vielen Gerichtsständen schon aktuell die Zuständigkeit (§ 32 ZPO; fliegender
Gerichtsstand) angezweifelt und die Streitwerte drastisch reduziert. Das bedeutet, egal ob die
Mahnbescheids- und Klagetätigkeit noch gegen Ende des Jahres / Anfang des neuen Jahres ansteigen
sollte, sind mögliche Kosten und Risiken überschaubarer geworden.
Nur denkt daran, wer abgemahnt wurde, auf diese mit nicht zahlen reagierte, der hat sich entschieden
für: entweder Verjährung oder Klage! Und natürlich werden viele Abmahner, die 2010 das letzte Mal
sich schriftlich gerührt haben, jetzt aus dem trügerischen Schlafe erwachen und mit Nachdruck die
Forderungen geltend machen wollen bis Ende des Jahres. Entweder ist man diesen Druck gewachsen oder
nicht.
[quoteemBernd]Was kostet eigentlich, so ein Mahnbescheid zu beantragen?[/quoteem]
Anfänglich muss man die Frage stellen: Warum einen MB und nicht sofort Klage?
Die Antwort ist recht einfach: weil es einfacher ist!
Mahnbescheide sind schnell und kostengünstig zu beantragen. Klagen sind es nicht.
Abgesehen davon ist die Zahl derjenigen, die auf einen Mahnbescheid hin zahlen recht gut. Macht Euch
immer klar:
Die Bearbeitung von Filesharingfällen ist eine Art von "Anwalts- bzw. Inkasso-Systemgastronomie".
Es geht darum, mit dem geringstmöglichen Aufwand die größtmögliche Erledigungsquote zu erreichen.
Klagen halten da, weil langwierig und gelegentlich riskant, nur auf.
Berechnung der Kosten eines MB - allgemein
Wenn man Dr. Google in Anspruch nimmt, findet man sehr viele Seiten, die einen MB Kostenrechner (Link)
anbieten oder diese auflisten (Link).
Fiktives Beispiel:
Man veranschlagt eine Forderung in Höhe von, sagen wir einmal, 2.000,- EUR.
- Gegenstandswert/Streitwert: 2.000,- EUR
1. Gebühren im Mahnverfahren
- Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1110 - 36.50 EUR
- Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant) - 133.00 EUR
- anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG - 20.00 EUR
- Umsatzsteuer (19 %) KV 7008 RVG - 29.07 EUR
_____________________________________________________________________________________
Summe Kosten: 218.57 EUR
=======================
2. weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid
- Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG - 66.50 EUR
- anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG - 0.00 EUR
- Umsatzsteuer (19 %) KV 7008 RVG - 12.64 EUR
____________________________________________________________________
Summe weitere Kosten: 79.14 EUR
============================
3. weitere Gebühren für Streitverfahren
- Gerichtsgebühr 3fach KV 1210 - 219.00 EUR
- abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens: - 36.50 EUR
____________________________________________________________
weitere Gerichtskosten: 182.50 EUR
=============================
[quoteemBernd]Und was ist mit dem Abmahnforum bei Netzwelt passiert?[/quoteem]
Am 28.03.2013 war auf Netzwelt / Admin “GreasySpoon“ zu lesen:
(...) Ihr werdet es vielleicht schon gesehen haben: Einige Unterforen sind verschwunden, darunter
"Allgemeine Filesharing-Diskussionen" und "Abofallen".
Wir haben uns entschlossen, diese Bereiche auf Netzwelt im Forum nicht mehr fortzuführen. Wir
berichten primär über Smartphones, Software, Gaming, Ultrabooks und Consumer Electronics im
Allgemeinen. Die genannten Foren weichen dabei sehr stark von unserer aktuellen Redaktionsarbeit
ab und verzerren auch das Bild, was wir tatsächlich machen.
Daher haben wir uns nun schweren Herzens entschlossen, diese Bereiche nicht mehr anzubieten.
Grüße
Admin-Team (...)
"Allgemeine Filesharing-Diskussionen" und "Abofallen".
Wir haben uns entschlossen, diese Bereiche auf Netzwelt im Forum nicht mehr fortzuführen. Wir
berichten primär über Smartphones, Software, Gaming, Ultrabooks und Consumer Electronics im
Allgemeinen. Die genannten Foren weichen dabei sehr stark von unserer aktuellen Redaktionsarbeit
ab und verzerren auch das Bild, was wir tatsächlich machen.
Daher haben wir uns nun schweren Herzens entschlossen, diese Bereiche nicht mehr anzubieten.
Grüße
Admin-Team (...)
Über dass warum und weshalb, wird offiziell Stellung genommen. Inoffiziell etwas anderes anzunehmen,
wäre nur Annahme und Spekulation. Nur soviel und sachlich,
- 1. es ist immer in der Geschichte des Abmahnwahn erkennbar, dass diejenigen Foren, die weit vorn im
Suchmaschinen-Ranking stehen, auch im Fadenkreuz der Gegenseite sich befinden, uns sich gegen "Maßnahmen"
wehren müssen
2. es war, so wie ist, ein herber Verlust für alle Engagierten und Hilfesuchenden
3. Danke in erster Linie an @Prinzess15114 und Shual. Punkt. Aus. Ende.
[quoteemBernd]Ich werde jetzt erstmal abheften und Tee trinken.[/quoteem]
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Vielen Dank @Steffen
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Ich habe noch eine Frage. Ich habe Anfang des Jahres gehört das die Abmahnungen auf 155,30€ von der Bundesregierung gedeckelt worden sind. Ist das dann überhaupt noch zulässig so einen Betrag zu verlangen.
MfG Bernd
MfG Bernd
-
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Ich habe das Schreiben auch vor 3 Tagen erhalten, jedoch nicht als Einschreiben, oder Einwurfschreiben.
Sollte man jetzt lieber abwarten bis ein Einschreiben kommt oder drauf reagieren?
Sollte man jetzt lieber abwarten bis ein Einschreiben kommt oder drauf reagieren?
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Hallo,
ich habe auch post bekommen (Einleitung zum gerichtlichen Mahnverfahren) ,nur ich komm da nicht ganz mit.angeblich habe ich nicht auf die Zahlungsansprüche seiner Mandantin reagiert, also auf die ersten Briefe, nun will er 750Euro.
Angeblich gespeichert wurde meine ip ende 2009 bei einem Film und den Film hat sich meine Frau im Kino angeschaut und hatte ihn beim DVD start sofort im Schrank und ich kuck den Murks nicht an, wenn dann war es ein versehen oder sonst was echt keine Ahnung.
Ich bin kein Unschuldslamm aber das stimmt einfach etwas nicht.
Erstens habe ich noch nie post wegen diesem Film bekommen von niemanden,ganz sicher!
Zweitens wenn das angeblich 2009 gewesen ist,wäre es laut meiner Rechnung doch schon verjährt,aber da ich ja angeblich post bekommen habe was zwar nicht stimmt, aber kann es sein das dass eine Masche ist und die sagen ich hätte nicht reagiert um die Verjährungsfrist zu verlängern oder handelt es sich um sonst irgendeinen Trick für irgendeinen Zweck?
Grüße
ich habe auch post bekommen (Einleitung zum gerichtlichen Mahnverfahren) ,nur ich komm da nicht ganz mit.angeblich habe ich nicht auf die Zahlungsansprüche seiner Mandantin reagiert, also auf die ersten Briefe, nun will er 750Euro.
Angeblich gespeichert wurde meine ip ende 2009 bei einem Film und den Film hat sich meine Frau im Kino angeschaut und hatte ihn beim DVD start sofort im Schrank und ich kuck den Murks nicht an, wenn dann war es ein versehen oder sonst was echt keine Ahnung.
Ich bin kein Unschuldslamm aber das stimmt einfach etwas nicht.
Erstens habe ich noch nie post wegen diesem Film bekommen von niemanden,ganz sicher!
Zweitens wenn das angeblich 2009 gewesen ist,wäre es laut meiner Rechnung doch schon verjährt,aber da ich ja angeblich post bekommen habe was zwar nicht stimmt, aber kann es sein das dass eine Masche ist und die sagen ich hätte nicht reagiert um die Verjährungsfrist zu verlängern oder handelt es sich um sonst irgendeinen Trick für irgendeinen Zweck?
Grüße
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
[quoteemLoki]Zweitens wenn das angeblich 2009 gewesen ist,wäre es laut meiner Rechnung doch schon verjährt,aber da ich ja angeblich post bekommen habe was zwar nicht stimmt, aber kann es sein das dass eine Masche ist und die sagen ich hätte nicht reagiert um die Verjährungsfrist zu verlängern oder handelt es sich um sonst irgendeinen Trick für irgendeinen Zweck?[/quoteem]
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
@Steffen: Danke trotzdem,auch für das ganze hier was du mit diesem Forum auf die Beine gestellt hast
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Ja anders gefragt hört man den so was öfter das Anwälte dieser Art einfach ein paar Briefe in der Briefkette bis zb Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens überspringen, weil überprüfen lässt sich das ja nicht?
1 Brief kann ja mal mit dem Altpapier untergehen, aber bis dahin müssten es ja ein paar gewesen sein, also sehr sehr ungewöhnlich denke ich.
Was könnte man in meinem Fall da machen, mode ue, wiederspruch gegen die Mahnung oder irgendwie noch mal die angeblich nicht beantworteten Briefe anfordern oder gar nicht reagieren oder eben zahlen,was ich aber echt nicht einsehe, da es einfach nicht stimmt oder ich es zumindest nicht wissentlich getan habe?
Gruss
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Ja anders gefragt hört man den so was öfter das Anwälte dieser Art einfach ein paar Briefe in der Briefkette bis zb Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens überspringen, weil überprüfen lässt sich das ja nicht?
1 Brief kann ja mal mit dem Altpapier untergehen, aber bis dahin müssten es ja ein paar gewesen sein, also sehr sehr ungewöhnlich denke ich.
Was könnte man in meinem Fall da machen, mode ue, wiederspruch gegen die Mahnung oder irgendwie noch mal die angeblich nicht beantworteten Briefe anfordern oder gar nicht reagieren oder eben zahlen,was ich aber echt nicht einsehe, da es einfach nicht stimmt oder ich es zumindest nicht wissentlich getan habe?
Gruss
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
[quoteemLoki]Erstens habe ich noch nie Post wegen diesem Film bekommen. Von niemanden, ganz sicher![/quoteem]
Wir sprechen doch hier regelmäßig davon, dass man dato von Bente einen Schriftsatz erhält - auf Grundlage einer vergangenen Abmahnung - in dem man aufgefordert wird, eine Summe X zu zahlen (Vergleich), oder gerichtliche Schritte einleitet.
Und wenn ich diesbezüglich noch keinerlei Schreiben erhielt, keine mod. UE abgegeben habe, nun, dann fordere ich doch erst einmal einem Beleg der vermeintlichen Berechtigung dieser Abmahnung in Form einer Kopie des Abmahnschreibens an i.V.m. Antrag einer Fristverlängerung bis Erhalt dieser Kopie, um angemessen reagieren zu können.
Ich kann Dir doch keinen Mustertext vorgeben, was Du jetzt speziell antwortest, dieses kann und darf nur ein Anwalt.
VG Steffen
Wir sprechen doch hier regelmäßig davon, dass man dato von Bente einen Schriftsatz erhält - auf Grundlage einer vergangenen Abmahnung - in dem man aufgefordert wird, eine Summe X zu zahlen (Vergleich), oder gerichtliche Schritte einleitet.
Und wenn ich diesbezüglich noch keinerlei Schreiben erhielt, keine mod. UE abgegeben habe, nun, dann fordere ich doch erst einmal einem Beleg der vermeintlichen Berechtigung dieser Abmahnung in Form einer Kopie des Abmahnschreibens an i.V.m. Antrag einer Fristverlängerung bis Erhalt dieser Kopie, um angemessen reagieren zu können.
Ich kann Dir doch keinen Mustertext vorgeben, was Du jetzt speziell antwortest, dieses kann und darf nur ein Anwalt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Alles klar.
Jetzt habe ich aber so viel gelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer.
Vielleicht liegt es daran dass ich mich noch nie damit befassen mußte.
Meine Ausgangslage:
Mitte 2010 das 1.Schreiben erhalten und jetzt letzte Woche das 2. Schreiben mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wie sollte jetzt meine Strategie sein?
Einerseits lese ich, keine schlafenden Hunde wecken, andererseits den Vorschlag, Akteneinsicht anfordern.
Ich glaube aber heraus lesen zu können dass man lieber innerhalb der 14 Tage antworten sollte, oder?
Ich bin nicht wirklich schlauer als vorher...
Die mod.UE habe ich Mitte 2010 rausgeschickt.
Jetzt habe ich aber so viel gelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer.
Vielleicht liegt es daran dass ich mich noch nie damit befassen mußte.
Meine Ausgangslage:
Mitte 2010 das 1.Schreiben erhalten und jetzt letzte Woche das 2. Schreiben mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wie sollte jetzt meine Strategie sein?
Einerseits lese ich, keine schlafenden Hunde wecken, andererseits den Vorschlag, Akteneinsicht anfordern.
Ich glaube aber heraus lesen zu können dass man lieber innerhalb der 14 Tage antworten sollte, oder?
Ich bin nicht wirklich schlauer als vorher...
Die mod.UE habe ich Mitte 2010 rausgeschickt.
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
[quoteemsylvester07]Alles klar.
Jetzt habe ich aber so viel gelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer.
Vielleicht liegt es daran dass ich mich noch nie damit befassen musste.
Meine Ausgangslage:
Mitte 2010 das 1.Schreiben erhalten und jetzt letzte Woche das 2. Schreiben
mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wie sollte jetzt meine Strategie sein?
Einerseits lese ich, keine schlafenden Hunde wecken, andererseits den Vorschlag,
Akteneinsicht anfordern.
Ich glaube aber heraus lesen zu können dass man lieber innerhalb der 14 Tage
antworten sollte, oder?
Ich bin nicht wirklich schlauer als vorher ...[/quoteem]
Wir haben doch erst einmal ein Problem. Jemand, der selbst kein Jurist ist - und
sehr wenig vom Sachverhalt versteht -, sucht “DIE“ Lösung (kostenlos und kostenfrei)
in einem Verbraucherforum, wo ebenfalls nur Nichtjuristen sich engagieren, die aber
schon etwas mehr vom Sachverhalt verstehen. Dagegen stehen nun wieder Vorschriften
und Gesetze, das ein Verbraucherforum nur allgemeine Empfehlungen geben darf und
nicht im Einzelfall auf eine konkrete (Rechts-)Frage - konkret Antworten.
Es ist aber immer wieder ein und derselbe Prozess, den jeder Abgemahnte mit Erhalt
eines Abmahnschreibens konfrontiert ist.
durch dem Betroffenen nicht mehr sinnvoll, da die LG Gerichte die IP-Listen ca. 4 Wochen
nach dem Antrag wieder zurückschicken.
Diese Akteneinsicht ist ja auch in den allgemeinen Verhaltensempfehlungen zu finden
- mit Erhalt - einer Abmahnung.
Und die Strategie, wie du jetzt vorgehen musst, das kann auch nicht meine Aufgabe sein.
Nicht einmal, weil ich es eigentlich nicht darf lt. dem LG Berlin, sondern ich kenne nicht
100%ig inhaltlich Deinen kompletten Fall. Viele sagen in den Foren nur das, was sie denken,
von Vorteil ist, oder wichtig. Manchmal wird etwas “vergessen“, was aber wichtig wäre.
Es geht eben nur immer wieder darum:
So isses numal.
VG Steffen
Jetzt habe ich aber so viel gelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer.
Vielleicht liegt es daran dass ich mich noch nie damit befassen musste.
Meine Ausgangslage:
Mitte 2010 das 1.Schreiben erhalten und jetzt letzte Woche das 2. Schreiben
mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wie sollte jetzt meine Strategie sein?
Einerseits lese ich, keine schlafenden Hunde wecken, andererseits den Vorschlag,
Akteneinsicht anfordern.
Ich glaube aber heraus lesen zu können dass man lieber innerhalb der 14 Tage
antworten sollte, oder?
Ich bin nicht wirklich schlauer als vorher ...[/quoteem]
Wir haben doch erst einmal ein Problem. Jemand, der selbst kein Jurist ist - und
sehr wenig vom Sachverhalt versteht -, sucht “DIE“ Lösung (kostenlos und kostenfrei)
in einem Verbraucherforum, wo ebenfalls nur Nichtjuristen sich engagieren, die aber
schon etwas mehr vom Sachverhalt verstehen. Dagegen stehen nun wieder Vorschriften
und Gesetze, das ein Verbraucherforum nur allgemeine Empfehlungen geben darf und
nicht im Einzelfall auf eine konkrete (Rechts-)Frage - konkret Antworten.
Es ist aber immer wieder ein und derselbe Prozess, den jeder Abgemahnte mit Erhalt
eines Abmahnschreibens konfrontiert ist.
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-
Situation zum Log, Ursachenforschung, erste Schlussfolgerungen, was ist ein Folgeschreiben,
MB oder gar eine Klage
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner/Inkasso/Gericht
=> Beurteilung der eigenen Position (Abmahner/Inkasso/Gericht)
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten (Abmahner/Inkasso/Gericht)
3. Entschlussfassung, wie reagiere ich!
Hinweis:
=> Keinen Plan = Anwalt!
=> Es geht um Dein Geld!
Wenn z.B. die Abmahnung 2010 zurückliegt, dann ist ein Akteneinsicht 2013 im Grundsatz 1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-
Situation zum Log, Ursachenforschung, erste Schlussfolgerungen, was ist ein Folgeschreiben,
MB oder gar eine Klage
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner/Inkasso/Gericht
=> Beurteilung der eigenen Position (Abmahner/Inkasso/Gericht)
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten (Abmahner/Inkasso/Gericht)
3. Entschlussfassung, wie reagiere ich!
Hinweis:
=> Keinen Plan = Anwalt!
=> Es geht um Dein Geld!
durch dem Betroffenen nicht mehr sinnvoll, da die LG Gerichte die IP-Listen ca. 4 Wochen
nach dem Antrag wieder zurückschicken.
Diese Akteneinsicht ist ja auch in den allgemeinen Verhaltensempfehlungen zu finden
- mit Erhalt - einer Abmahnung.
Und die Strategie, wie du jetzt vorgehen musst, das kann auch nicht meine Aufgabe sein.
Nicht einmal, weil ich es eigentlich nicht darf lt. dem LG Berlin, sondern ich kenne nicht
100%ig inhaltlich Deinen kompletten Fall. Viele sagen in den Foren nur das, was sie denken,
von Vorteil ist, oder wichtig. Manchmal wird etwas “vergessen“, was aber wichtig wäre.
Es geht eben nur immer wieder darum:
- => sich ständig Neu zu entscheiden
=> wenn ich nicht zahle, wähle ich: entweder Verjährung oder Klage
=> Klage = Risiko = ca. 1.200 € (Rasch ca. 3.000 € ++)
=> Abhängig von der eigenen beweisbaren Verteidigungsstrategie usw. usf.
Und man muss brutal sagen, wenn jemand nicht in der Lage ist ein PN (Persönliche Nachricht)
- Funktion zu (be-)nutzen, keinen Plan hat, was die Hinweise zur mod. UE + empfohlenen
Vorgehensweisen überhaupt von einen wollen,
Auszug: empfohlene Vorgehensweisen:
(...) Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt, keinen schriftlichen oder mündlichen
Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt ein! (...)
der muss sich letztendlich Hilfe eines Profis holen. Das heißt, Anwalt!
- Funktion zu (be-)nutzen, keinen Plan hat, was die Hinweise zur mod. UE + empfohlenen
Vorgehensweisen überhaupt von einen wollen,
Auszug: empfohlene Vorgehensweisen:
(...) Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt, keinen schriftlichen oder mündlichen
Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt ein! (...)
der muss sich letztendlich Hilfe eines Profis holen. Das heißt, Anwalt!
So isses numal.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Grüße euch,
wie auch einige hier, habe ich die Tage wieder Post vom besagten Rechtsanwalt bekommen.
Drei Seiten; "Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens", den Log von LoogBerry und ein Urteil.
Man verlangt, nicht wie zu Beginn 956€, sondern "nur" noch 750€.
Vor knapp 3 Jahren gab es von mir als Antwort auf die erste Abmahnung eine mod.UE.
Seit dem die obligatorische "Tee-Party", welche dem Ende entgegen geht.
Habe ich es richtig verstanden, dass dieses Schreiben keinen Einfluss auf meine Tee-Party hat?
Angenommen ich sehe die 750€ als Lehrgeld und zahle, bin ich nach Zahlung, des im letzten Schreiben genannten Betrags, zukünftig in irgendeiner Form noch angreifbar?
Gruß Thomas
wie auch einige hier, habe ich die Tage wieder Post vom besagten Rechtsanwalt bekommen.
Drei Seiten; "Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens", den Log von LoogBerry und ein Urteil.
Man verlangt, nicht wie zu Beginn 956€, sondern "nur" noch 750€.
Vor knapp 3 Jahren gab es von mir als Antwort auf die erste Abmahnung eine mod.UE.
Seit dem die obligatorische "Tee-Party", welche dem Ende entgegen geht.
Habe ich es richtig verstanden, dass dieses Schreiben keinen Einfluss auf meine Tee-Party hat?
Angenommen ich sehe die 750€ als Lehrgeld und zahle, bin ich nach Zahlung, des im letzten Schreiben genannten Betrags, zukünftig in irgendeiner Form noch angreifbar?
Gruß Thomas
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
1. Yep
2. No
VG Steffen
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
also wenn du dich entscheiden solltest zu zahlen, würde ich an deiner Stelle och weiter herunterhandeln. Die 750 sind ein Angebot und mit Sicherheit noch weiter zu senken.Tomelino hat geschrieben:Grüße euch,
wie auch einige hier, habe ich die Tage wieder Post vom besagten Rechtsanwalt bekommen.
Drei Seiten; "Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens", den Log von LoogBerry und ein Urteil.
Man verlangt, nicht wie zu Beginn 956€, sondern "nur" noch 750€.
Vor knapp 3 Jahren gab es von mir als Antwort auf die erste Abmahnung eine mod.UE.
Seit dem die obligatorische "Tee-Party", welche dem Ende entgegen geht.
Habe ich es richtig verstanden, dass dieses Schreiben keinen Einfluss auf meine Tee-Party hat?
Angenommen ich sehe die 750€ als Lehrgeld und zahle, bin ich nach Zahlung, des im letzten Schreiben genannten Betrags, zukünftig in irgendeiner Form noch angreifbar?
Gruß Thomas
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Erstmal danke dir, Steffen!
@muensteraner
Dazu müsste ich aber wohl den Anwalt einschalten?
Das beschert mir momentan wirklich einen etwas unruhigen Schlaf, da ich hin und her gerissen bin ...
Gruß Thomas
@muensteraner
Dazu müsste ich aber wohl den Anwalt einschalten?
Das beschert mir momentan wirklich einen etwas unruhigen Schlaf, da ich hin und her gerissen bin ...
Gruß Thomas
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
nein. Du kannst durchaus auch selbst verhandeln, dazu brauchst du keinen Anwalt. Prinzipiell sind die über jeden Fall der zahlt glücklich.Tomelino hat geschrieben:Erstmal danke dir, Steffen!
@muensteraner
Dazu müsste ich aber wohl den Anwalt einschalten?
Das beschert mir momentan wirklich einen etwas unruhigen Schlaf, da ich hin und her gerissen bin ...
Gruß Thomas
Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
Ich hab auch kurz ne Frage. Bin in der gleichen Situation wie andere hier. SOllte ich mich entscheiden zu Zahlen....muss ich dass denen schriftlich mitteilen, oder reicht die Überweisung.
Bekomme ich dann ne Bestätigung von denen ? Will eigentlich dann nichts mehr von denen hören.....
Bekomme ich dann ne Bestätigung von denen ? Will eigentlich dann nichts mehr von denen hören.....
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Re: Abmahnungen von BENTE Rechtsanwälte und Notar
ohne mit denen einen niedrigeren Betrag auszuhandeln ist das dümmste was man machen kann. Die haben das in der Forderung schon einkalkuliert, dass heruntergehandelt wird. Ansonsten würde ich sowieso schriftlich den Vergleich machen, dass du etwas auf der Hand hast, falls in 2 Jahren dann doch plötzlich ein Schreiben eines Inkasso im Briefkasten liegt wie es wohl einigen hier gegangen ist, obwohl die sicg verglichen hatten und regelmäßig bezahlt haben. Das kannst du im Condor-Thread nachlesen. Und hebe auf jeden Fall die Kontoauszüge auf.punxyphil hat geschrieben:Ich hab auch kurz ne Frage. Bin in der gleichen Situation wie andere hier. SOllte ich mich entscheiden zu Zahlen....muss ich dass denen schriftlich mitteilen, oder reicht die Überweisung.
Bekomme ich dann ne Bestätigung von denen ? Will eigentlich dann nichts mehr von denen hören.....