habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?
Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.
Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«
Mehr ist es doch nicht!
Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.
Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:
Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!
VG Steffen