Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1261 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Mai 2014, 16:39

Verzichtsurteil

Ein Verzichtsurteil nach § 306 ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Das Verzichtsurteil kann in Rechtskraft erwachsen, da es ein Sachurteil ist und eine erneute Klageerhebung somit nach § 705 ZPO nicht mehr möglich ist.

Der eventuell bestehende schuldrechtliche Anspruch besteht jedoch materiell rechtlich weiterhin, weil der Verzicht nur prozessual wirkt. Da das Verzichtsurteil wegen der Rechtskraft für den Beklagten besser ist als die Klagerücknahme des Klägers, bedarf es nicht seiner Einwilligung wie bei der Klagerücknahme. Jedoch sind zwischen Klagerücknahme und Verzicht Parallelen zu erkennen (Spiegelbildcharakter).

Bei einem Verzicht hat der Kläger nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kosten zu tragen. Der Verzicht hat für den Kläger gegenüber einer Abweisung mit streitigem Urteil nur einen Vorteil bei den Gerichtskosten, die sich wiederum gem. Ziff. 1210 GKG Anlage 1 von 3,0 auf 1,0 Gebühren reduzieren. Für diesen geringen Kostenvorteil verzichtet der Kläger auf die Chance, vielleicht doch noch - wenigstens teilweise - zu obsiegen. Verzichtsurteile sind daher in der Praxis selten.

Ich werde trotzdem noch einmal versuchen, etwas Näheres in Erfahrung zu bringen über den Abmahnfall.

VG Steffen

Maxi_18
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1262 Beitrag von Maxi_18 » Montag 2. Juni 2014, 11:21

Hallo zusammen :)

Folgender Fall:
Bisher nichts gemacht (auch keine mod. UE abgegeben) ich weiß dass das nicht ganz so gut war, aber vom zweiten bis zum letzten Brief sind über 2 Jahre vergangen und ich dachte mir es wäre "vergessen"

1. und 2. Brief 2011 erhalten (Verstoß war 2010)

Der letzte Brief kam jetzt im Mai, mit dem Inhalt, dass bisher keine Einigung gefunden werden konnte (z.B. keine UE abgegeben wurde) und "eine gerichtliche Auseinandersetzung nunmehr unvermeidbar erscheint".
Es steht keine direkt Aufforderung zur Abgabe der UE oder zum zahlen mehr mit drin.

Soll ich noch eine mod. UE nach so langer Zeit abgeben ?
Und wie schätzt ihr (vor allem du Steffen) das Risiko ein, dass jetzt doch eine Klage ins Haus flattert ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1263 Beitrag von Steffen » Montag 2. Juni 2014, 11:42

Das Problem, wenn ich auf alles eine Antwort hätte, kennen würde, wäre ich einmal Anwalt und andermal der gefragteste Mann in DE. Ich bin keines von beiden, und schau nicht hoffnungslos in Glaskugeln oder in nicht vorhandenen Wasserzeichen und spreche auch keine Prophezeiungen auf Vatten-Datten-Dutisch.

Es kommt auch darauf an, klagt man tatsächlich, und wenn ja, nur die AG + SE, nur den UA und später separat AG + SE, nur den UA ohne AG + SE, oder gar AG + SE + UA. Dann wichtig, der Vortrag des eigenen Anwaltes und das Ermessen des/der Richter. Denn wenn man AG + SE + UA einklagen sollte, dann geht der Streitwert über 5000,- EUR, und es wird das Landgericht sein.

Dann gibt es mittlerweile einige wenige Urteile, in denen die Aussage getroffen wird, wenn der Unterlassungsanspruch als Hauptanliegen der Abmahnung nicht konsequent gerichtlich durchgesetzt wird, wenn keine UE abgeben wird, dann besteht auch kein Anspruch auf die Kosten der Abmahnung. Aber das hängt vom Vortrag und dem Ermessen des jeweiligen Richter ab.

Da ich wie anfänglich geschrieben keines von beiden bin, werde ich und kann ich Dir nicht raten eine mod. UE abzugeben (, oder nicht). Entweder man wartet weiterhin ab, ob die tatsächlich klagen, beauftragt jetzt/dann einen Anwalt, oder vergleicht sich jetzt/dann. Die Chancen stehen immer bei 50-50.

Mehr isses nich.

VG Steffen

Maxi_18
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1264 Beitrag von Maxi_18 » Montag 2. Juni 2014, 12:05

Steffen hat geschrieben:Dann gibt es mittlerweile einige wenige Urteile, in denen die Aussage getroffen wird, wenn der Unterlassungsanspruch als Hauptanliegen der Abmahnung nicht konsequent gerichtlich durchgesetzt wird, wenn keine UE abgeben wird, dann besteht auch kein Anspruch auf die Kosten der Abmahnung.
Genau dieser Meinung war ich, in den zwei bisher vergangen Jahren, auch.
Also, dass diese Zeit davon zeugt, dass der Abmahner die UE nicht konsequent verfolgt.

Dass mir hier keine verbindlichen Aussagen wie bei einem Anwalt gegeben werden können ist mir klar.

Es heißt ja immer dass mit einer mod. UE erstmal Luft aus der Sache wäre, aber ich weiß auch nicht ob eine jetzige Abgabe einen Nachteil für mich haben könnte.

Ich hatte hier mal irgendwo eine Datei gefunden, in der aufgelistet war, welche Kanzleien Abmahnung in welchen Jahren verschickt haben und wo auch aufgelistet war bei welchen schon geklagt wurde.
Existiert so eine Datei noch ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1265 Beitrag von Steffen » Montag 2. Juni 2014, 12:40

[quoteemMaxi_18]Es heißt ja immer dass mit einer mod. UE erstmal Luft aus der Sache wäre, aber ich weiß auch nicht ob eine jetzige Abgabe einen Nachteil für mich haben könnte.[/quoteem]

Nach so langer Zeit, sollte man weiter abwarten.


[quoteemMaxi_18]Ich hatte hier mal irgendwo eine Datei gefunden, in der aufgelistet war, welche Kanzleien Abmahnung in welchen Jahren verschickt haben und wo auch aufgelistet war bei welchen schon geklagt wurde. Existiert so eine Datei noch?[/quoteem]

Wir haben den Versuch gemacht und alle gelisteten Anwälte angeschrieben. Nur es hat keine Aussagekraft für Gesamt DE! Logo, da weit mehr Kanzleien in DE Beklagte vertreten, Beklagte sich selbst vertreten, anerkennen, versäumen, vergleichen usw. Man kann höchstens auf einen Trend “spekulieren“. Eine Garantie kann niemand geben und man wird nichts herauslesen können.

Link:
[/b]

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1266 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. Juni 2014, 11:42

AG Hamburg, Verzichtsurteil vom 09.01.2014, Az. 32 C 261/12


Kanzlei Dr. Klaus Büchler & Katja Kerkow Rechtsanwälte
Blücherstr. 30
41061 Mönchengladbach
Telefon: +49 (0) 21 61 92 39 1-0
Telefax: +49 (0) 21 61 92 39 1-99
info@rechtsanwaelte-mg.de
http://www.rechtsanwaelte-mg.de/startseite.html


AW3P berichtete am 29.05.2014 in Forum betreffs des Verzichturteils AG Hamburg - Az. 32 C 261/12 und hat die Kanzlei “Dr. Klaus Büchler & Katja Kerkow Rechtsanwälte“ um ein kurzes Statement gebeten. Interessant, das hier auch technische Aspekte im Mittelpunkt standen.



Rechtsanwalt Dr. Büchler:

Wir vertreten die Auffassung, dass die bisherige Abmahnpraxis fragwürdig ist. In den Abmahnungen, die uns bisher zur Kenntnis gelangt sind, wird durch die Rechteinhaber behauptet, dass der abgemahnte Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Tauschbörsen zum Download anbiete. Aufgrund der Funktionsweise des Torrentprotokolls lässt sich dies nicht nachvollziehen, da eine Datei durch das Torrentprotokoll von mehreren Nutzern in kleinsten Fragmenten zum Download angeboten wird. Dennoch wird jeder der am Upload beteiligten Nutzer so abgemahnt, als wenn er alleine das Gesamtwerk angeboten habe.

Nach unseren bisherigen Erkenntnissen aus den von den Rechteinhabern überreichten Unterlagen wird zur Identifizierung des angebotenen Werkes ein Hashwert angegeben und in der Abmahnung aufgeführt. Dieser Hashwert ist jedoch nicht mit dem Hashwert dessen identisch, was tatsächlich bei dem abgemahnten Nutzer zu Beweiszwecken durch die Ermittlungsfirmen heruntergeladen wurde. Dies ergibt sich insbesondere aus den von den Rechteinhabern in den Auskunftsverfahren überreichten IP-Adressen-Listen.

Wir haben daher die Auffassung vertreten, dass die Rechteinhaber lediglich beweisen können, dass kleinste Fragmente von dem abgemahnten Nutzer zum Download angeboten werden. Dies ist durch die Zeugenvernehmung des Geschäftsführers der Ermittlungsfirma in dem Rechtsstreit, der mit dem Verzichtsurteil des Amtsgerichts Hamburg vom 09.01.2014 endete, bewiesen worden: Der Geschäftsführer der Ermittlungsfirma hat bestätigt, dass nicht der gesamte Film, sondern nur zwei Fragmente in einer Größe von je 16 KB von der unserer Mandantschaft zugeordneten IP-Adresse heruntergeladen wurden.

Daraus lässt sich u.E. schließen, dass sämtliche an einem Gesamtdownload beteiligten Nutzer nur als Gesamtschuldner bei unerlaubter Handlung haften können, wenn der Rechteinhaber den Eintritt eines Schadens beweisen kann. Diese Frage ist jedoch durch das Gericht nicht entschieden worden. Wenn man die von den Rechteinhabern als rechtssicher und beweissicher behaupteten Ermittlungen zugrunde legt und die Anzahl von ermittelten IP-Adressen mit dem Vergleichsbetrag als Schadensersatz multipliziert, ergeben sich sehr schnell Zahlen, die offenbaren, dass es nicht um Schadensersatz geht, sondern um Bereicherung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Büchler
Rechtsanwalt

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1267 Beitrag von The Grinch » Mittwoch 4. Juni 2014, 14:26

Steffen hat geschrieben:sondern um Bereicherung.
Schweres Geschützt wird da aufgefahren!

Abgesasst
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1268 Beitrag von Abgesasst » Mittwoch 4. Juni 2014, 14:54

Wenn S&P tatsächkich wegen der in der Stellungnahme skizzierten Argumentation ein Verzichtsurteil akzeptiert haben, würde das wahrscheinlich viele bisherige Fälle ebenso betreffen, da anzunehmen ist, dass Ermittlungsfirmen bisher im Allgemeinen nicht das ganze Werk herunterladen.

Ich bin beeindruckt.

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1269 Beitrag von MisterM » Freitag 20. Juni 2014, 16:43

Hey Leute,

der bisheriger Verlauf:

- Mutter hat Abmahnung im November erhalten wegen The Walking Dead
- mod. UE abgegeben, wurde angenommen aber weiterhin auf Forderung beharrt
- ignoriert
- Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Mahnbescheid erhalten und diesem widersprochen
- Vergleichsangebot gemacht welches abgelehnt wurde, dafür Gegenangebot in höhe von 1000€ (Ende Februar glaube ich)
- Wieder Vergleichsangebot gemacht (war am 24.3.2014)
- Funkstille

Heute kam dann ein neuer Brief in dem steht:

"Sehr geehrte/r XY, in oben bezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr Schreiben vom 24.03.2014 und teilen der guten Ordnung halber mit, dass unsere Mandantin Ihr Angebot ablehnt.

Es besteht zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen haben....."

"...Um einer sekundären Darlegungslast zu genügen, muss der Anschlussinhaber vortragen, ob andere Personen, und wenn dies der Fall ist, welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverltzung in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 08.01.2014)..."

"...Sie haften daher bei einer Verletzung dieser Pflichten auch dann als Störer, wenn die Rechtsverletzung durch minderjährige Kinder und sonstige - auch volljährige - Hausangehörige oder über ein eingerichtetes und nicht ausreichend gegen die unbefugte Nutzung Dritter gesichertes WLAN begangen worden ist. Auch hier wird es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung somit ggf. auf das Ergebnis einer Beweisaufnahme ankommen.

Da die Vergleichsbemühungen unserer Mandantin als gescheitert gelten müssen, werden wir auftragsgemäß das streitige Verfahren durchführen.

Mit freundlichen Grüßen,

XYZ"

Ist das nun ernst? Also kommt es nun zur Klage oder drohen die nur damit und hoffen, dass meine Mutter weiche Knie bekommt? Die Fragen beziehe ich auf bisherige mögliche etwaige Erfahrungswerte anderer in diesem Forum und erwarte natürlich keine genaue Prognose.

Meine Mutter kann tatsächlich Ross und Reiter benennen und das Internet nutzen eigentlich bei Ihr nur volljährige Personen. Ich bin dort noch gemeldet und auch regelmäßig dort, so wie auch meine Freundin.

Soll ich da was antworten oder ignorieren und abwarten?

Gruß,

MisterM

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1270 Beitrag von Steffen » Samstag 28. Juni 2014, 12:07

AG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014,
Az. 25b C 924/13 - "Ferienwohnung"





Wie die Kölner Kanzlei "Wilde, Beuger und Solmecke" informiert wurde vor dem
Amtsgericht Hamburg eine Klageabweisung erstritten. Hier das Besondere, das es sich
bei dem betroffenen Anschlussinhaber, um einen Vermieter von Ferienwohnungen in
Hamburg handelt.


Abmahnfall

Die Hamburger Kanzlei "Sasse und Partner" mahnte Herrn "..." im Auftrag der Firma
"Splendid Film GmbH" ab. Der Vorwurf lautete, dass Herr "..." den Film "The Last
Stand" illegal über eine sog. Tauschbörse anderen angeboten hätte. Herr "..." gab eine
modifizierte Unterlassungserklärung ab, jedoch verweigerte die Zahlung des geforderten
Pauschalbetrages.

Herr "..." vermietet seit mehreren Jahren in Hamburg Ferienwohnungen an Mieter aus dem
Inland und Nicht-Inland (ugs. Merkel-Regierung für Ausland). Bei dem verauskunfteten
Internetanschluss handelt es sich um den Internetzugang, der ausschließlich die
jeweiligen Mieter der Ferienwohnung "..." nutzen und das WLAN mittels WPA2
verschlüsselt war. Jeder Mieter wurde durch Herrn "..." belehrt sowie hing zusätzlich
in jedem Apartment ein Merkblatt aus mit Hinweisen zur Internetnutzung aus. Herr "..."
stellte dem betreffenden Mieter zu Rede, der den Rechtsverstoß einräumte.

Es kam, wie es kommen musste, Herr "..." wurde verklagt, denn die Abmahner hatten
keine Einsicht. Man war der Rechtsauffassung, dass der § 8 TMG vorliegend keine
Anwendung finde, selbst wenn, dieser einer Störerhaftung nicht grundsätzlich entgegen
stünde und machten vor dem Amtsgericht Hamburg insgesamt EUR 1.255,50 (Schadensersatz:
EUR 400,00, Rechtsanwaltskosten Abmahnung: 755,80, Ermittlungskosten: EUR 100,00)
geltend.


Bild



AG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014,
Az. 25b C 924/13 - "Ferienwohnung"

(...) erkennt das Amtsgericht Hamburg - Abteilung 25b - durch Richterin "..." am
24.06.2014 ohne mündliche Verhandlung mit Zustimmung der Parteien gemäß § 128 Abs. 2
ZPO für Recht:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)

Entscheidungsgründe

Das Amtsgericht Hamburg schloss eine Störer- und Täterhaftung aus und kam zu dem
Ergebnis, dass der §8 TMG hier einschlägig ist. Vermieter von Ferienwohnungen, die
sämtlichen Mietern die Nutzung des WLAN Netzwerkes anbieten und ihnen so den Zugang
zum Internet vermitteln, profitieren als so genannte "Access Provider" von der
Privilegierung der Norm. Grund dafür sei, dass dem gewerblichen Vermieter von
Ferienwohnungen Prüfung und Kontrolle ebenso wenig möglich sind, wie anderen
Providern.

Interessant, so Rechtsanwalt Christian Solmecke, ist schließlich, dass auch nicht
verlangt werden kann, dass der Vermieter seine Belehrung an die jeweilige Nationalität
seiner Gäste anpasst. Wer Tauschbörsen im Ausland nutzt, muss sich mit den rechtlichen
Gegebenheiten des Gastlandes auseinandersetze.

.........................

AG Hamburg, Urteil vom 24.06.2014, Az. 25b C 924/13 - "Ferienwohnung"
im Volltext - PDF

.........................



Randnotiz AW3P

Interessant auch die Aussagen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Logfirma
(UrhG vor Inkrafttreten GguGpr).

Originalzitat Amtsgericht Hamburg:
"Der Klägerin steht auch kein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Beauftragung der
"Guardaley Ltd." in Höhe von EUR 100,00 zu, da wie dargelegt, bereits an einer
grundsätzlichen Haftung des Beklagten aus § 97 und § 97a UrhG fehlt. Überdies sind
nach § 97a UrhG (a.F.) nur die für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen
erstattungsfähig, worunter die geltend gemachten Überwachungskosten in Höhe von EUR
100,00 bereits grundsätzlich nicht fallen (vgl. LG HH, U. v. 30.01.2014 - Az. 310 S 7/13).
"

___________________

Steffen Heintsch für AW3P
___________________________________

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1271 Beitrag von Steffen » Montag 7. Juli 2014, 15:09

Pressemitteilung

Sasse & Partner informieren über Betrugsversuche
durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail


Am 07.07.2014 erhielten wir um 10.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird
in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens
unserer Rechtsanwaltskanzlei Spam bzw. Viren zu verbreiten.

Hierbei werden „Abmahnungen“ unter dem Titel

“Sasse und Partner verlangt … Euro für eine außergerichtliche Einigung“

offensichtlich wahllos unter Nennung verschiedener Euro-Beträge per E-Mail versendet. Der
oder die Täter geben hierbei vor, dass ein Musikalbum unter einer IP-Adresse heruntergeladen
worden sei und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung verschiedener
“Strafbeträge“ auf. Nur wenn diese Zahlung innerhalb von 48 Stunden erfolge, so der Inhalt der
E-Mail, werde nicht zum “zuständigen Amtsgericht eskaliert“.

Die “Abmahnungen“ werden unter dem Namen unseres Rechtsanwaltes Jan Spieldenner versendet.
Der oder die Täter machen sich offenbar den Umstand zunutze, dass unsere Kanzlei regelmäßig
Schutzrechtsverwarnungen für diverse Mandanten ausspricht und hierdurch einen gewissen Ruf
erworben hat. Wir weisen darauf hin, dass die von uns erstellten Abmahnungen niemals als ZIP-
Datei verschickt werden.

In kürzester Zeit erhielten wir am 07.07.2014 weitere Anrufe und E-Mails von mehreren
“Abgemahnten“, so dass zu vermuten ist, dass der oder die Täter hier massenhaft tätig geworden sind.
Wir werden umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und haben zudem einen deutlich
sichtbaren Warnhinweis auf unsere Homepage aufgenommen.

Wir raten allen Empfängern solcher E-Mails dringend, keine Zahlungen zu leisten und die E-Mail
einfach zu ignorieren und den Anhang nicht zu öffnen.

Hamburg, 7. Juli 2014

Sasse & Partner Rechtsanwälte
Neumühlen 17, 22763 Hamburg

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1272 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Juli 2014, 15:56

AG Hamburg, Urteil vom 25.06.2014 - Az.: 6 C 293/13 -
Beweislast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen


Kanzlei Dr. Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Mittelweg 41a   20148 Hamburg
Fon: 040 - 35 01 77 60
Fax: 040 - 35 01 77 61
E-Mail: Info@Dr-Bahr.com 

Interessant hier, dass der AI in einem Zeitraum von 4 Wochen 6-mal geloggt wurde und wie eine Zeugenaussage
eher nicht laufen sollte.

(...) Durch das über einen längeren Zeitraum mehrfache Ermitteln des Anschlusses sei ein Fehler bei der
Beauskunftung der Daten als außerordentlich unwahrscheinlich anzusehen. Immerhin sei in sechs Fällen an
unterschiedlichen Tagen der Telefonanschluss des Beklagten ausfindig gemacht worden.

Es sei daher die Aufgabe des Beklagten gewesen, die Zuverlässigkeit der Ermittlungsergebnisse der Fa. Guardaley
Ltd. in Zweifeln zu ziehen. Dies hätte - so das Gericht - zum Beispiel durch ein Sachverständigen-Gutachten geschehen
können. Trotz mehrfachen Hinweises habe der Beklagte ein solches Gutachten jedoch nicht vor Gericht als Beweis
beantragt. (...)


Quelle: www.dr-bahr.com/news

....................................

Alice
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1273 Beitrag von Alice » Samstag 12. Juli 2014, 13:24

Ich habe vor 2 Jahren auch Mahnungen bekommen. Dummerweise habe ich sie ignoriert. Nun bekomme ich einen Brief dass Sasse&P mich anklagen wird. Welche Nachfolge hat es dass ich damals nicht reagiert habe?

vipermann
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1274 Beitrag von vipermann » Samstag 12. Juli 2014, 16:57

Sieht dann natürlich nicht so gut aus für dich.
Mit einer Klage kannst du wohl rechnen,und sie wären damit voll im recht weil du ja darmals nicht wiedersprochen hast.

abgemahntt
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1275 Beitrag von abgemahntt » Montag 14. Juli 2014, 08:54

Alice hat geschrieben:Ich habe vor 2 Jahren auch Mahnungen bekommen. Dummerweise habe ich sie ignoriert. Nun bekomme ich einen Brief dass Sasse&P mich anklagen wird. Welche Nachfolge hat es dass ich damals nicht reagiert habe?
Ich habe den selben Brief vor etwa einer Woche gekriegt. Jetzt erwarte ich auch eine Nachricht vom Gericht.

hitty
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1276 Beitrag von hitty » Montag 14. Juli 2014, 23:09

abgemahntt hat geschrieben:
Alice hat geschrieben:Ich habe vor 2 Jahren auch Mahnungen bekommen. Dummerweise habe ich sie ignoriert. Nun bekomme ich einen Brief dass Sasse&P mich anklagen wird. Welche Nachfolge hat es dass ich damals nicht reagiert habe?
Ich habe den selben Brief vor etwa einer Woche gekriegt. Jetzt erwarte ich auch eine Nachricht vom Gericht.
Hab auch am 11.07 den gleichen Brief bekommen, auch ungefähr nach zwei Jahre Stille. Sieht so aus, als ob sie jetzt weniger Kohle verdienen und alte Akte aus dem Schrank holen. Mal sehen was passiert.

Jasbaer
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1277 Beitrag von Jasbaer » Freitag 18. Juli 2014, 12:14

Dann will ich mich auch mal beteiligen! Ich habe die letzten 10-15 Seiten studiert, tut mir leid wenn ich hätte noch weiter zurück gehen müssen. Erstmal zu meiner Situation:

Abmahnung 2012
==================
durch Sasse & Partner
Film über Filesharing, 800€

Juni 2012 1. Schreiben S&P: Abmahnung
Reaktion: Mod-UE

Juli 2012 2. Schreiben S&P: Mod-UE angenommen, bestehen weiter auf das Geld
Reaktion: keine, schweigende Verteidigung

Juli 2014 3. Schreiben exakt 2 Jahre nach dem 2. Schreiben.
Sehr geehrter Herr xxxxx,

in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie auf unser Schreiben vom 17.07.2012 nicht reagiert. Ein Zahlungseingang konnte ebenfalls nicht auf unserem Rechtsanwaltsanderkonto verzeichnet werden, so dass wir nunmehr, da die Vergleichsbemühungen unserer Mandantin als gescheitert gelten müssen, auftragsgemäß Klage einreichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxx Rechtsanwältin
-----------------------------------------------

;9/ Zu meiner Scham muss ich gestehen, dass ich das ganze aufgrund diverser Foreneinträge 2012 wohl zu sehr auf die leichte Schulter genommen habe und mir vor einem Monat eine zweite Abmahnung von S&P reingeflattert ist. ;9/ Diese wurde ebenfalls mit einer Mod-UE beantwortet und die Reaktion von S&P war wie 2012. Beide Briefe (also 3. Schreiben von Fall 2012 und 2. Schreiben von Fall 2014) waren heute gleichzeitig in der Post.

Da Schreiben wie das 3. in lezter Zeit recht häufig auftreten hoffe ich natürlich, dass das ganze nur weiteres Säbelrasseln ist. Vor Gericht würde ich nämlich nur ungern gehen! Wie geht es jetzt weiter? Kommt als nächstes die Klageschrift?

Ist jetzt die letzte Gelegenheit um selbst ein Vergleichsangebot zu machen?

Hängt das Wiederaufgreifen von Fall 2012 mit dem neuen Fall 2014 zusammen? Hat S&P die Möglichkeit das gewinnbringend gleichzeitig abzuwickeln oder wollen sie nur doppelt Druck aufbauen?

}6&(

Ich weiß ihr seid auch nicht allwissend, aber vielleicht habt ihr ja schon Erfahrungen in die Richtung gemacht oder teilt mir einfach eure Meinung mit!

Liebe Grüße

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1278 Beitrag von Steffen » Freitag 18. Juli 2014, 13:07

[quoteemJasbaer]Ich weiß ihr seid auch nicht allwissend, aber vielleicht habt ihr ja schon Erfahrungen in die Richtung gemacht oder teilt mir einfach eure Meinung mit![/quoteem]

Sollte es zu einem Show-down kommen, ist es nicht gerade zu deinem Vorteil, wenn es in einer möglichen Klage, um einen UrhR-Verstoß -1. Abmahnung 2012 geht und als Bonus noch eine weitere 2. Abmahnung 2014 auf dem Silbertablett präsentiert wird. Soweit sollten wir uns im Klaren sein.

Das bedeutet auch für mich, dass die Lage falsch eingeschätzt wurde (aber nicht wegen den Foren!), falsche Schlussfolgerungen aus der 1. Abmahnung gezogen und hübsch weitergemacht wurde.

Nun stehst Du jetzt vor der Situation eines jeden Abgemahnten. Mann muss alles in Erwägung ziehen und sich dann entscheiden wie man reagiert. Entweder wartet man weiterhin ab oder versucht für beide Fälle einen günstigen Gesamtvergleich. Mehr isses net. Ups, natürlich sollte man bzgl. P2P jetzt die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1279 Beitrag von Jasbaer » Freitag 18. Juli 2014, 13:33

Danke für deine schnelle Antwort!

Natürlich wollte ich das ganze nicht auf irgendwelche Foreneinträge abwälzen, am Ende hab den Mist nämlich schlicht und ergreifend ich verzapft. Aber es soll hier nicht darum gehen wie blöd ich war, sondern wie ich nun möglichst unblöd weitermache (und ja, meine p2p-Lektion habe ich endgültig gelernt).

[quoteemSteffen]Sollte es zu einem Show-down kommen, ist es nicht gerade zu deinem Vorteil, wenn es in einer möglichen Klage, um einen UrhR-Verstoß -1. Abmahnung 2012 geht und als Bonus noch eine weitere 2. Abmahnung 2014 auf dem Silbertablett präsentiert wird. Soweit sollten wir uns im Klaren sein.[/quoteem]
Da hast du wohl leider recht. Für mich sind die Aussichten im Gerichtsverfahren glimpflich davon zu kommen also eher gering. Meine Möglichkeiten sind also wie du schon sagtest.

1. Abwarten und das Verfahren riskieren
2. Mich um einen Gesamtvergleich bemühen und die Sache vom Tisch schaffen

Wie sieht so ein Gesamtvergleich denn aus? Sollte ich mich da an einen Anwalt wenden oder die Vorlage für einen Vergleich diesbezüglich abändern?

Pardon, wenn ich diese vielleicht doofe Frage nochmal stelle, aber: Ist es jetzt die letzte Chance auf einen Vergleich oder kann ich den auch noch anstoßen sollte eine Klageschrift reinflattern?

Liebe Grüße

EDIT: kleinen Fehler verbessert :)
EDIT2: So, ich hab mich jetzt mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Ich habe im örtlichen Hackerspace/CCC nachgefragt und eine Empfehlung erhalten die nach dem ersten Telefonkontakt zumindest genau richtig erschien. Ob der was reißt werden wir sehen, aber zumindest fühle ich mich schonmal besser als vorher - ganz alleine mit sowas dastehen und drauf hoffen, dass nichts passiert ist schon bedrückend! Ich werde euch auf dem laufenden halten.

2010gingslos
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1280 Beitrag von 2010gingslos » Dienstag 5. August 2014, 18:49

Auch meine Freunde aus Hamburg haben sich nach Abgabe der modUE auf die Abmahnung 2010 nur noch mit 1-2 Bettlern gemeldet.

Ich hoffe mal ich bin durch mit dem Thema...

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