Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Antworten
Nachricht
Autor
tecci
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 13. Oktober 2012, 19:59

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#701 Beitrag von tecci » Samstag 10. November 2012, 14:08

@ BlackCat:

Alles Gute nachtraeglich ;)

Mich wuerde interessen, wann sie dir den ersten Brief mit der Anschuldigung geschickt haben?

Ich hab vor fast 4 Wochen meine mod UE hingeschickt und bislang keinerlei Reaktion von denen erhalten.
Nur mal so um damit rechnen zu koennen und nicht bei jedem Brief im Briefkasten erneut daran denken zu muessen, dass der von denen sein koennte.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#702 Beitrag von Steffen » Samstag 10. November 2012, 14:12

@tecci,

die haben eben 3 Jahre Zeit! Keine Angst, in der Regel vergessen die niemand!

VG Steffen

zigarette
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 11. November 2012, 01:24

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#703 Beitrag von zigarette » Sonntag 11. November 2012, 01:30

Erste Abmahnung habe ich vor 2 Monaten erhalten. Das Schreiben in dem sie auftragsgemäß Klage erheben müssen, war vor einem Monat. Gut die haben 3 Jahre Zeit, um den Schuss abzufeuern. Aber die können nicht jeden Abgemahnten vor Gericht zerren. So viele Anwälte haben doch nur die großen Wirtschaftskanzleien. Nach welchem Schema zerren die Leute vor Gericht und wen lässt man laufen?

Auf einer anderen Seite gegen den Abmahnwahn (die stehen auch in Kontakt mit Dr. Wachs) steht:

--------------------------------------------------------------------
20. Es gibt Urteile gegen Filesharer. Soll ich lieber bezahlen?

Ja es stimmt, es gibt eine Handvoll Urteile. Aber meistens gegen Personen die eine Teilschuld eingeräumt haben. Gegen Personen die gesagt haben:

"Ich war es nicht - ich bin Unschuldig!"

noch nie!
--------------------------------------------------------------------

Also was hat man zu befürchten, wenn man die mod. UE abgibt und darauf beharrt, dass man nichts getan hat?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#704 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. November 2012, 10:52

[quoteemzigarette]Das Schreiben in dem sie auftragsgemäß Klage erheben müssen, war vor einem Monat. Gut die haben
3 Jahre Zeit, um den Schuss abzufeuern. Aber die können nicht jeden Abgemahnten vor Gericht zerren.
So viele Anwälte haben doch nur die großen Wirtschaftskanzleien.

Nach welchem Schema zerren die Leute vor Gericht und wen lässt man laufen?[/quoteem]

@zigarette,

Du hast es ja selbst schon angedeutet, das Komplizierte daran, man hat eben 3 Jahre Zeit die Forderungen
nach AG + SE gerichtlich geltend zu machen. Dann sollte man sich einmal von den Vorstellung + Rechenbeispielen
lösen, das man nicht alle verklagen könnte. Man könnte und S&P mahnen ja auch nicht die Menge ab wie Waldorf
Frommer z.B. Das große Problem ist eher die Wirtschaftlichkeit - bei den richterlichen Vergleichen.

Nach wessen Schema es abläuft, glaube mir, wer das weiß, der wäre ein Großer im Abmahnwahn. Weiß niemand,
deshalb gibt auch keinen. Nach meiner persönlichen Meinung ist dies auch nur Murks. Es verleitet jeden eine
Risikokalkulation vorzunehmen, auf die letztendlich niemand, der seriös sich engagiert, einen Garantieschein
ausstellen kann! Der desaströse Nebeneffekt, jeder ist krampfhaft und verständlich ängstlich nur damit
beschäftigt, wie groß Prozentual die Klagewahrscheinlichkeit ist, statt sich auf seine mögliche Verteidigung
und deren Beweisbarkeit zu konzentrieren. Und die Kanzle S&P gehört nun einmal zu den aktiveren Abmahnern.
Wenn jeder Abgemahnte sich ordentlich auf seine Verteidigung konzentrieren würde, die Klagewahrscheinlichkeit
so einstuft, als wenn er der Einzige wäre, der verklagt wird sowie nebenbei bis 50 € monatlich in seinen
privaten Klagetopf legt - hätten wir schon lange eine andere Rechtsprechung.


[quoteemzigarette]Also was hat man zu befürchten, wenn man die mod. UE abgibt und darauf beharrt, dass man nichts getan hat?[/quoteem]

Wenn man es ganz einfach darstellen möchte, muss man doch davon Ausgehen, das mit Log-Ergebnis der Log-Firma +
Beauskunftung des Providers, der RI/RV von der tatsächlichen Vermutung ausgehen kann, das die Rechtsverletzung
über dem Anschluss aus getätigt wurde. Das sind nicht meine Weisheiten, sondern die der Bundesrichter in Germany.
Da - insbesondere bei P2P - anzunehmen ist, das die Wahrscheinlichkeit groß ist einer anhaltenden oder erneuten
Rechtsverletzung, sprich auch wenn es nur theoretisch möglich wäre, muss der Verantwortliche des Internetzuganges
versprechen, dieses zukünftig zu unterlassen. Dabei steht im Mittelpunkt die Wiederholungsgefahr auszuräumen und
diese besteht, bis zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Deshalb ist die Abgabe einer strafbewehrten UVE kein Widerspruch, auch wenn man es AI nicht selbst war. Nur vor
Gericht nützt kein Beharren (einfaches bestreiten), sondern eine schlüssige und vom Richter nachvollziehbare
Verteidigung i.V.m. einem guten Job seines Anwaltes.

VG Steffen

BlackCat
Beiträge: 7
Registriert: Donnerstag 15. März 2012, 09:09

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#705 Beitrag von BlackCat » Sonntag 11. November 2012, 16:32

Danke für die Antwort. :)
@tecci
Danke.
Also, das erste Schreiben kam im Januar, die Bestätigung des Einganges der ModU im März und jetzt die kurze Mitteilung. Noch 2 Monate und das erste Jahr ist um ;)

zigarette
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 11. November 2012, 01:24

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#706 Beitrag von zigarette » Sonntag 11. November 2012, 23:30

Steffen hat geschrieben: Deshalb ist die Abgabe einer strafbewehrten UVE kein Widerspruch, auch wenn man es AI nicht selbst war. Nur vor
Gericht nützt kein Beharren (einfaches bestreiten), sondern eine schlüssige und vom Richter nachvollziehbare
Verteidigung i.V.m. einem guten Job seines Anwaltes.

VG Steffen
Das sieht der gute Herr Dr. Wachs aber anscheinend inzwischen anders. Auch die andere Abmahmwahn-Seite sieht das anders.

http://www.dr-wachs.de/blog/2012/11/10/" onclick="window.open(this.href); return false; ... ingklagen/

"In Filesharing-Fällen ist ein Bestreiten der IP-Nummern-Ermittlung mit Nichtw nach Auffassung der Kammer nur zulässig, nachdem im eigenen Haushalt in zumutbare Nachforschungen angestellt wurden, namentlich durch Befragen der weiteren Haushaltsangehörigen.".

Dies bedeutet doch, wenn ich in einem Single-Haushalt wohne, dass ich nur sagen muß ne ich wars nicht. Oder wenn ich eine Frau und ein Kind habe, nehme ich die halt kurz ins Gebet, die sagen "nö, nix filesharing" und man ist draußen. Man muß eine zumutbare Nachforschung anstellen, einverstanden. Aber wenn dies nur darin besteht die anderen Haushaltsmitglieder zu fragen, dann läuft das in der Praxis nur darauf hinaus, dass man sagt ich wars nicht oder wir warens nicht.

Die andere Abmahnpage schreibt (aber das habe ich schon zitiert):
20. Es gibt Urteile gegen Filesharer. Soll ich lieber bezahlen?
Ja es stimmt, es gibt eine Handvoll Urteile. Aber meistens gegen Personen die eine Teilschuld eingeräumt haben. Gegen Personen die gesagt haben:
"Ich war es nicht - ich bin Unschuldig!" noch nie!

Was denn nun? Hat da der Herr Dr. Wachs ein exotisches Urteil aus Hamburg zitiert? Das aktuelle Urteil aus Hamburg liest sich ja wie ein Schlag ins Gesicht gegen die Abmahner. Die müssen im Endeffekt alles beweisen. Das Gericht lässt die Abmahner ganz schön hin und herspringen, ist dabei recht haarspalterisch und sagt man am Ende dann einfach "nene verurteilen können wir hier nicht".

Die andere Abmahnpage hat anscheinend die gleichen Erfahrungen gemacht, bei denen die Abmahner ganz schön angeschmiert aussehen. Die sagen sogar, dass bisher noch nie jemand verurteilt wurde, der schön geschwiegen hat und maximal gesagt hat "ne ich wars nicht". Was verstehst du unter einer nachvollziehbaren Verteidigung? Das Gericht in Hamburg sieht darin anscheinend nur die Befragung der Familienmitglieder und wenn die sagen nein, wir haben nichts gemacht mit Filesharing ist man fein raus.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#707 Beitrag von Steffen » Montag 12. November 2012, 18:06

[quoteemzigarette]Deshalb ist die Abgabe einer strafbewehrten UVE kein Widerspruch, auch wenn man es AI nicht
selbst war. Nur vor Gericht nützt kein Beharren (einfaches bestreiten), sondern eine schlüssige
und vom Richter nachvollziehbare Verteidigung i.V.m. einem guten Job seines Anwaltes.

Das sieht der gute Herr Dr. Wachs aber anscheinend inzwischen anders. Auch die andere Abmahmwahn-
Seite sieht das anders.[/quoteem]
Man sollte schon einmal genau lesen, das es sich hier um einen Hinweisbeschluss des LG Hamburg
handelt, wo richterlich dem Parteien ein Vergleich vorgeschlagen wird. Das bedeutet, einmal - kein -
Urteil und andermal, wenn eine Partei ihn nicht annimmt, ist er nichtig und es geht zum mdl. Termin
mit anschließender Güteverhandlung. Auch diskutierst Du hier im falschen Abmahner-Thread darüber.
Es handelt sich nicht um S&P.

Wenn man jetzt auf eine vorherige Nichtabgabe einer mod. UE anspielt, hat man hier eben das Resultat
einer guten anwaltlichen Arbeit i.V.m. seinem Mandanten. Bei anders liegender Argumentation bzw. Vortrag,
hätte die vorgeschlagene Vergleichssumme weit höher liegen können als die richterlich vorgeschlagenen
500,00 EUR, gerade bei einem (Unterlassungs-)Streitwert insgesamt in Höhe von 21.349,02 EUR.
Und was man schnell vergisst weiter zu erwähnen, jetzt muss der Beklagte letztendlich trotzdem eine UVE
höchstrichterlich abgeben - obwohl er es selbst nicht gewesen ist.


[quoteemzigarette]Dies bedeutet doch, wenn ich in einem Single-Haushalt wohne, dass ich nur sagen muss: ne ich war‘s nicht.
Oder wenn ich eine Frau und ein Kind habe, nehme ich die halt kurz ins Gebet, die sagen "nö, nix Filesharing"
und man ist draußen.[/quoteem]
Da ist einfach zu Einfach und nicht richtig! Gerade als Single-Haushalt wird diese Argumentation eben
- nicht - greifen, da niemand benannt werden kann, der das Internet im Haushaltsverbund mitbenutzt! Und
selbst bei einem Mehrpersonenhaushalt muss neben dem Benennen von Personen, die das Internet mit benutzen
- substantiiert - vorgetragen werden, so dass letztendlich - keiner - den Rechtsverstoß getätigt hat.
Und ehe man jetzt von einer Watschen spricht, sollte man sehen, das die Masse der Abgemahnten, außer:
“Ich war es nicht“ eben nichts anzubieten hat. Jetzt engt man alles nur ein auf das Befragen, aber so
ist es nicht, man muss hier die Gesamtheit des Vortrages sehen, von Abmahnschreiben bis Klageerwiderung.


Was andere "Abmahnpages" schreiben, welche Musterschreiben sie anbieten, das ist deren Problem!

VG Steffen

zigarette
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 11. November 2012, 01:24

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#708 Beitrag von zigarette » Dienstag 13. November 2012, 13:24

Steffen hat geschrieben:[quoteemzigarette]
Man sollte schon einmal genau lesen, das es sich hier um einen Hinweisbeschluss des LG Hamburg
handelt, wo richterlich dem Parteien ein Vergleich vorgeschlagen wird. Das bedeutet, einmal - kein -
Urteil und andermal, wenn eine Partei ihn nicht annimmt, ist er nichtig und es geht zum mdl. Termin
mit anschließender Güteverhandlung. Auch diskutierst Du hier im falschen Abmahner-Thread darüber.
Es handelt sich nicht um S&P.
Es geht in dem Urteil um die als streng geltenden Hamburger Richter. So streng scheint zumindestens diese Kammer nicht zu sein. Sasse soll ja vornehmlich oder ausschließlich in HH verhandeln lassen, daher ist es schon sachbezogen.

Und wie darf ich diesen Schlusssatz verstehen?
"Der Beklagte möge erwähnen, auch für den Fall, dass es nicht zum Abschluss des vorgeschlagenen Vergleichs kommt, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechts¬lage die darin enthaltene UVE abz gebe)n. Das Verfahren könnte dann jedenfalls insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt werden."

Das liest sich so: Der Abgemahnte soll die UVE abgeben, dann braucht er sich nicht mal auf den Vergleich einlassen und die Sache wäre erledigt.
Und was man schnell vergisst weiter zu erwähnen, jetzt muss der Beklagte letztendlich trotzdem eine UVE
höchstrichterlich abgeben - obwohl er es selbst nicht gewesen ist.
Wenn dann die Sache erledigt ist, wo liegt dann das Problem? Selbst die 500 müsse er nicht zahlen steht da.
Es sieht sogar sehr danach aus, dass er eigentlich nur vor Gericht gelandet ist, weil er die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben hat. Und die Richter sind sogar so lieb und sagen er solle einfach den Vergleich ablehnen, die UVE nachreichen und die Sache wäre damit erledigt. Das sind ja mal richtig tolle Richter...
Da ist einfach zu Einfach und nicht richtig! Gerade als Single-Haushalt wird diese Argumentation eben
- nicht - greifen, da niemand benannt werden kann, der das Internet im Haushaltsverbund mitbenutzt!
Ich bin zwar kein Jurist, aber das kann man doch auch durch logisches Denken aufdröseln. Im genannten Fall sagt das Gericht, dass man im eigenen Haushalt nachforschen muss, also namentlich die Leute daheim fragen. Wenn aber keine sonstigen Leute da sind, brauch ich mich als Anschlussinhaber ja doch nur selbst fragen und sage "nein danke, ich zahl nichts, denn ich wars nicht". Das hat für die Endbetrachtung doch die gleiche Beweiskraft wie mit Familienanhang.

Es kann ja nicht sein, dass man seine Familie als magisches Schutzschild vor Gericht verwenden kann. Frei nach der Logik: Je mehr Leute da sind, die was Illegales hätten tun können umso unwahrscheinlicher wird eine Verurteilung.
Und selbst bei einem Mehrpersonenhaushalt muss neben dem Benennen von Personen, die das Internet mit benutzen
- substantiiert - vorgetragen werden, so dass letztendlich - keiner - den Rechtsverstoß getätigt hat.
Sorry aber das steht da nicht, das verlangen die Richter in dem Beschluss nicht.
Und ehe man jetzt von einer Watschen spricht, sollte man sehen, das die Masse der Abgemahnten, außer:
“Ich war es nicht“ eben nichts anzubieten hat.
Mehr ist auch nicht nötig, jedenfalls nicht wenn man nach dem Link geht, den uns Herr Dr. Wachs reingestellt hat. Wenns drin steht bitte zitieren, ich hab dann nämlich etwas extrem überlesen.
Was andere "Abmahnpages" schreiben, welche Musterschreiben sie anbieten, das ist deren Problem!
Nicht wenn deren Texte näher dran sind an den Texten die uns Herr Dr. Wachs zur Verfügung gestellt hat.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#709 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. November 2012, 15:35

Noch einmal. Hierbei handelt es sich um kein Urteil, sondern um einen Hinweisbeschluss indem einmal
richterliche Hinweise gegeben werden und andermal ein richterlicher Vergleich vorgeschlagen wird.
Das bedeutet, das zu dem bisherigen Vortrag der eindeutig ist keine Hinweise mehr erfolgten.



[...] IV. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den obigen Hinweisen binnen 3 Wochen.
Binnen gleicher Frist wird auch um Stellungnahme zum Vergleichsvorschlag der Kammer gebeten.
Der Beklagte möge erwähnen, auch für den Fall, dass es nicht zum Abschluss des vorgeschlagenen Vergleichs
kommt, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage die darin enthaltene UVE abzugeben). Das Verfahren
könnte dann jedenfalls insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt werden. [...]


1. Stellungnahme zu den Hinweisen + Vergleich
2. Kein Vergleich, trotzdem strafbewehrte UVE
3. Verfahren ist mit Annahme des Vergleichs beendet, bei Nichtannahme geht es weiter!



[...] Wenn dann die Sache erledigt ist, wo liegt dann das Problem? Selbst die 500 müsse er nicht
zahlen steht da. Es sieht sogar sehr danach aus, dass er eigentlich nur vor Gericht gelandet ist,
weil er die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben hat. Und die Richter sind sogar
so lieb und sagen er solle einfach den Vergleich ablehnen, die UVE nachreichen und die Sache wäre
damit erledigt. Das sind ja mal richtig tolle Richter... [...]


Es steht mit keiner Silbe da, das er die 500 nicht zahlen muss. Deshalb sind die Hinweisbeschlüsse auch
für Juristen gedacht. Natürlich ist er vor Gericht gelandet, weil er keine UVE abgegeben hat. Es handelt
sich ja um eine Unterlassungsklage. Schon aus dem Gesichtspunkt, wäre der Vergleich - Voraussetzung:
alle Parteien nehmen ihn an - für den Beklagten und seinem Anwalt ein Erfolg und macht deutlich, das
hier ein guter Job getätigt wurde.



[...] Ich bin zwar kein Jurist, aber das kann man doch auch durch logisches Denken aufdröseln. Im
genannten Fall sagt das Gericht, dass man im eigenen Haushalt nachforschen muss, also namentlich die
Leute daheim fragen. Wenn aber keine sonstigen Leute da sind, brauch ich mich als Anschlussinhaber ja
doch nur selbst fragen und sage "nein danke, ich zahl nichts, denn ich wars nicht". Das hat für die
Endbetrachtung doch die gleiche Beweiskraft wie mit Familienanhang.

Es kann ja nicht sein, dass man seine Familie als magisches Schutzschild vor Gericht verwenden kann.
Frei nach der Logik: Je mehr Leute da sind, die was Illegales hätten tun können umso unwahrscheinlicher
wird eine Verurteilung. [...]


Das ist eben eher Bauchgefühl als Logik. Es geht in dem Sachverhalt ja darum (aber auch hier muss man
den ganzen Vortrag sehen und nicht nur den Hinweisbeschluss, z.B. keine Mehrfachermittlungen der IP),
das man die eigene Störerhaftung als Beklagter und AI nachvollziehbar und schlüssig entkräftet hat, und
(da im Haushalt lebende Personen auch auf das Internet zugreifen) eine mögliche Täterschaft eines Dritten
in Betracht kommt. Für die Beweisführung, das der Beklagte/AI es war, wäre jetzt der Kläger verantwortlich.
Wie? HD gab es nicht, es wurde niemand als Täter benannt und es gibt kein Geständnis.

Das ist ja der ersichtliche Trend. Weg vom Benennen eines Täters mit Namen, sondern einmal das eigene
Bestreiten i.V.m. dem Hinweis, das weitere Personen im Haushalt auf das Internet zugreifen konnten. Jetzt
hängt man sich auf das "Befragen" auf, aber, das ist nur ein kleiner Bestandteil der Entkräftung der
Störerhaftung der anderen Personen. Und wenn Du alleine lebst, wohnst und das Internet allein nutzt, dann
greift die Argumentation: “Ich war es nicht“ - eben nicht! Gehe doch einmal ab, von den nur Befragen!
Außerdem ist es nur ein Hinweisbeschluss der richterliche Hinweise zum Verfahren und einen Vergleich
beinhaltet. Natürlich wird der meiste Vortrag, der keiner Klärung bedarf, oder zu diesem Hinweisen beigetragen
hat - nicht - erwähnt.

Und was Du liest und für Schlüsse ziehst ist Dein Problem. Wenn die Hinweise nicht beachtet werden und der
Vergleich nicht von allen zugestimmt wird, dann geht es zum mündlichen Termin wo die UVE vorzuliegen hat.
Und dann muss erst wieder den weiteren Verfahrensablauf sehen.



[...] Nicht wenn deren Texte näher dran sind an den Texten die uns Herr Dr. Wachs zur Verfügung gestellt hat. [...]

Welche denn? Der Hinweisbeschluss ist doch eindeutig und aus einem Verfahren von RA Dr. Wachs! Welche Page
soll denn jetzt bitte schön etwas anderes, besseres, näheres zur Verfügung stellen? Sei doch froh, das er es
überhaupt zur Verfügung stellt. Andere bunkern nämlich lieber Ihre Erkenntnisse oder veröffentlichen nur Genehmes.
Denn Dein Posting möchte ich einmal lesen - obwohl alles jetzt Klaro ist - wenn der Vergleich nicht zustande kommt
und vielleicht dann höhere Summen im Raum stehen.

Sicherlich ist aber dieser Hinweisbeschluss in erster Linie für Juristen gedacht und nicht für logische
Endlosdiskussionen in einem Forum.

VG Steffen


PS: Habe heute noch einmal mit Herrn RA Dr. Wachs geredet, Vergleich wurde mittlerweile einvernehmlich
geschlossen. Garatulation!

Nickel
Beiträge: 6
Registriert: Donnerstag 1. November 2012, 18:29

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#710 Beitrag von Nickel » Donnerstag 29. November 2012, 16:42

Hallo,

heute flatterten 2 Briefe der Kanzlei ins Haus.
In beiden wurde mitgeteilt, dass die Ansprüche nicht weiter verfolgt werden, da Zweifel aufgekommen sind, den Urheberverstoß mit der notwendigen Sicherheit nachweisen zu können.
Somit sind hoffentlich wenigstens die zwei vom Tisch und werden nicht irgendwann einmal wieder hervorgekramt.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#711 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. November 2012, 16:43

Kannst Du mir einmal Einen einscannen und per E-Mail zusenden?

Danke im Voraus - VG Steffen

archioana
Beiträge: 8
Registriert: Sonntag 15. Januar 2012, 11:44

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#712 Beitrag von archioana » Donnerstag 29. November 2012, 18:25

Hallo Zusammen,

ich bekam vor kurzem eine sehr erfreuliche Nachricht von Sasse & Partner. Sie schreiben wie folgt:

"... in oben bezeichneter Angelegenheit sind Zweifel aufgekommen, ob der Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendiger Sicherheit nachgewiesen werden kann... Unsere Mandantin ist daher zu der Auffassung gelangt, den Anspruch hier nicht mehr weiter zu verfolgen..., die Angelegenheit ist für Sie daher ERLEDIGT. :lo

abzocke
Beiträge: 151
Registriert: Dienstag 11. Januar 2011, 11:47

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#713 Beitrag von abzocke » Donnerstag 29. November 2012, 18:29

http://www.infodocc.info/sasse-partner- ... kerstatten" onclick="window.open(this.href); return false;

Vielleicht hängts mit der Loggingfirma zusammen.....

tecci
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 13. Oktober 2012, 19:59

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#714 Beitrag von tecci » Donnerstag 29. November 2012, 19:22

archioana hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich bekam vor kurzem eine sehr erfreuliche Nachricht von Sasse & Partner. Sie schreiben wie folgt:

"... in oben bezeichneter Angelegenheit sind Zweifel aufgekommen, ob der Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendiger Sicherheit nachgewiesen werden kann... Unsere Mandantin ist daher zu der Auffassung gelangt, den Anspruch hier nicht mehr weiter zu verfolgen..., die Angelegenheit ist für Sie daher ERLEDIGT. :lo

Ich hab Anfang letzten Monats von S&P das erste Schreiben bekommen und bisher nur die mod UE hingeschickt. Darauf kam keine Antwort der Eingangsbestaetigung, jedoch kam heute dasselbe Zettelchen wie du es vor dir liegen hast.
Kampflos aufgegeben haben sie ;)

Dem Forum bleib ich aber noch treu, da ich neulich von Waldorf Frommer Post bekam wegen eines anderen Filmes -.-

Reaper86
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 20:16

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#715 Beitrag von Reaper86 » Donnerstag 29. November 2012, 20:17

Ging es bei den eingegangenen Schreiben um Walking Dead oder anderes Filmwerk?

Hotzenplotz911
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:40

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#716 Beitrag von Hotzenplotz911 » Donnerstag 29. November 2012, 20:43

Ab heute kann man aber wohl ein bisschen ruhiger schlafen und einfach weiter abwarten. Wie seither auch.

CTI
Beiträge: 22
Registriert: Samstag 6. Oktober 2012, 11:25

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#717 Beitrag von CTI » Freitag 30. November 2012, 08:39

Auch bei mir: bitte nicht zahlen (Film)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#718 Beitrag von Steffen » Freitag 30. November 2012, 14:51

Bild



1. Bei wem die mod. UE - nicht - schriftlich angenommen wurde, ist es mit dem Schreiben sowieso erledigt, da kein Vertrag zustande kam.

2. Bei wem die mod. UE schriftlich angenommen wurde, kündigt man sie einfach. Formloses Schreiben (Doppelversand)! Antwort nicht zwingend notwendig.

Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: <info@......
Kanzleiname
Strasse Nr.
PLZ Wohnort>


<Max Abgemahnter
Strasse Nr.
PLZ Ort
Aktenzeichen Abmahnung>



Kündigung Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

hiermit kündige ich, <Vor- und Familienname>, unter Bezugnahme Ihres Schreibens vom <Datum (aktuelles Schreiben)>
meine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom <Datum>.

<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift


VG Steffen

DS-Fan
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 30. Juni 2012, 07:18

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#719 Beitrag von DS-Fan » Freitag 30. November 2012, 16:46

Zwar habe ich noch keine derartige Post vom Helge bekommen, aber naja, er kommt vielleicht nicht nach.

Eine Frage hätte ich dann aber doch zur modUE: Steffen hat geschrieben, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, welcher gekündigt werden muss. Ich hab den Sinn und Zweck einer modUE so verstanden, als ob ich bei meiner Bank ein Schreiben hinterlegen sollte, dass ich sie nicht überfallen werde, d. h. kein Verbrechen begehen werde. Das würde jetzt bedeuten, ich geh zu meiner Bank und sage, dass ich jetzt doch bald mit finsterer Absicht vorbeikomme. Also wenn ich weder Filesharing betrieben noch beabsichtige, selbiges zu betreiben, ist es doch egal, oder?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#720 Beitrag von Steffen » Freitag 30. November 2012, 21:09

Man sollte erst einmal weggehen von dem Begriff: mod. UE und übergehen zu: abgeänderten strafbewehrten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Das ist sie nämlich!

Jetzt sollte man die Ausgangslage sich einmal in diesem konkreten Fall verinnerlichen. Der Betroffene
wurde abgemahnt und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrten Unterlassungs- und Ver-
pflichtungserklärung eingefordert (, neben den Kosten nach AG + SE). Es bestand - jedenfalls nach dem
Abmahner - ein Unterlassungsanspruch. In der Regel wurde eine UVE abgegeben , diese angenommen (Unter-
lassungsvertrag) oder nicht angenommen (kein Unterlassungsvertrag).

Jetzt sagt der Abmahner, das man aus der Abmahnung die bestehenden Ansprüche nicht mehr verfolgt und
keine Rechte herleitet. Das bedeutet eigentlich, das damit auch das Recht auf eine Vertragsstrafe im
Wiederholungsfall wegfällt. Da die Frage nach der Wirksamkeit der angenommenen UVE’s in den Foren auf-
kam, habe ich eine einfache und sichere Lösung aufgezeigt. Es ist also - kein muss -, sondern Safety 1st.
Denn einmal ist ein Unterlassungsvertrag lebenslang bindend, andermal gibt es hierzu keine gefestigte
Rechtsprechung ob doch nicht die Vertragsstrafe noch eingefordert werden könnte in einem bewussten/unbe-
wussten Wiederholungsfall. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nicht egal.

VG Steffen

Antworten