Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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lieberstehendsterben
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#681 Beitrag von lieberstehendsterben » Samstag 20. Oktober 2012, 14:21

als PDF oder DOC versenden ?


Danke!

lieberstehendsterben
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#682 Beitrag von lieberstehendsterben » Samstag 20. Oktober 2012, 15:16

RonJeremy hat geschrieben:Ich würde auf gar keinen Fall zahlen. Das würde ich sogar den Leuten empfehlen, wo der Sohn oder die Tochter den Download eingestanden hat.
Warum? Weil ich ein gesetzloser Bürger bin? Nein! Sondern weil diese digitalen Wegelagerer dann nur Blut lecken und dann ihre Aufzeichnungen hervorkramen und die Liste dann von oben nach unten durchgehen. Wenn man zb die "Bravo Hits 387" runter geladen hat und man gibt zu, dass man das Album runtergeladen hat, dann wird vom Song 1 bis Song 14 durchverklagt. (und das sage ich als ein Mensch, der Verschwörungstheorien sogar hasst).

Aber ich kann mir verdammt gut vorstellen, dass dann die jeweilige Kanzlei auch für die Songs Schadenersatz haben will, wo sie noch weitere Rechteinhaber vertritt und der Rest der Liste wird an befreundete Anwaltskanzleien weiter verhökert. Frei nach dem Motto: Da ist ne Kuh, die hat schon muh gemacht. Das ist ein Freibrief gemolken zu werden und nicht zu knapp.
Daher immer quer stellen, Angriffsfläche verkleinern und Widerstand leisten. Je einfacher die an Geld rankommen können, umso mehr werden sie sich ins Zeug legen. Im schlimmsten Fall kriegt man 20 Abmahnungen ins Haus.

Das System der digitalen Wegelagerei, welches bereits an sich amoralisch ist, führt automatisch dazu, dass man nicht mal seine eigene "Schuld" zugeben kann, um einen Schlussstrich zu ziehen. Wegen eines Mordes kommt man vielleicht nur einmal vor Gericht, bei Downloads kann man zigfach verklagt werden.

P.S Und ich weiß nicht obs schon mal jemand geschrieben hat. Die Tatsache, dass solche Abmahnungen mit extrem kurzer Reaktionszeit ins Haus flattern, wenn gerade Urlaub ist, halte ich ebenfalls für keinen Zufall. Wer nicht reagieren kann, weil er im Urlaub war und die mod. UE bleibt aus, der hat schon teilweise seine Schuld eingestanden (klingt krank, ist krank, aber da liegt der Vorteil wohl auf Seiten der "Anwälte".)

Also Leute, NIEMALS ZAHLEN, NIEMALS ETWAS EINGESTEHEN, auch wenn man schuldig wie die Nacht ist. Denkt immer daran, wer das Rechtssystem derart pervertiert, der braucht sich nicht wundern, wenn sich der kleine Mann von der Straße Ehrlichkeit nicht mehr leisten will/kann. Das Aufkreuzen vor Gericht mag zwar lästig sein und womöglich verliert man sogar, aber es ist ein Klacks im Vergleich zu dem was einem blüht, wenn man etwas eingesteht. Genausogut kann man seine Hosen runter lassen und sich übern Tisch bücken, früher oder später werden die sich einreihen und sich bedienen (kranker Vergleich, passend jedoch zur Realität).

sehr schön ... i like ..




Könnt ihr meine mod. UE nur mod.UE so absegnen:

+++++++++++++++++++++++++ O.K.

immer wieder DANKE

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#683 Beitrag von Steffen » Samstag 20. Oktober 2012, 16:00

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VG Steffen

lieberstehendsterben
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#684 Beitrag von lieberstehendsterben » Samstag 20. Oktober 2012, 16:02

WOW, danke Steffen, auch ein paar PNs bekommen.

Sensationell.

Dan hau ich das mal raus so. Jucheee


Hier lesen geschätzt 1000 Abgemahnte pro Tag still mit - sendet eine mod.UE und zahlt NICHT.
so gewinnen wir.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#685 Beitrag von lieberstehendsterben » Samstag 20. Oktober 2012, 21:50

Ich muss jetzt nochmal einen Doppelpost hier reinknallen:


Sasse+Partner verklagen halt einen pro Monat, damit Angst generiert wird und viele zahlen !

Zahlt nicht !


Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass der Feind hier meine IP ermittelt und speziell mich verklagt ?
Wie gut sind die IT-mäßig drauf ?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#686 Beitrag von tecci » Sonntag 21. Oktober 2012, 12:30

Hmmm...

Ich hatte bis gestern Zeit, die mod. UE einzuschicken. Am Dienstag hab ich das Teil auch brav losgeschickt, bei der Post nur in der Hektik jetzt im Nachhinein leider den Fehler gemacht, nen normales Einwurfeinschreiben draus gemacht zu haben. Zusaetzlich per E-Mail, da ich kein Fax mehr besitze ( ist ja nicht mehr 1980 :D ).

Hab von der Post ja das Zettelchen bekommen, reicht das als Nachweis im Streitfall? Oder hab ich da jetzt nen Fehler gemacht, indem ichs nicht als Einwurfeinschreiben mit Rueckschein gemacht hab?


@lieberstehendsterben:

Prinzipiell sollte es ein Klacks sein, deine IP-Adresse hier zu ermitteln, sofern du grade eingeloggt bist. Diese dann nur ueber den Provider zuzuordnen ist glaueb ich eher das Problem, da so wie ich das grad noch im Kopf hab, muessen die um solch eine Auskunft zu bekommen jedes mal aufs neue einen richterlichen Beschluss vorweisen, sonst darf dein Provider aus Datenschutzgruenden keine IP's, Namen und Adressen rausruecken.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das war jetzt grad mein erster Gedanke dazu.

Dann gaebe es nur noch den viel viel illegaleren Weg, ueber irgendwelche Hacker, was theoretisch bestimmt moeglich ist, praktisch kenne ich mich da nicht so aus :D. Und wenn sie so weit gehen... Dann koennten sie auch einfach jeden Anklagen, der das irgnoriert, die normale UE geschickt hat, weil diejenigen dann sogar zu Faul waren, 1 mal google und 1 Stunde Zeit zu investieren und unvorbereitet, ahnungslos und zahlungsfaehig alles auf sich zukommen lassen, was nur kommen moege.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#687 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. Oktober 2012, 14:08

Nachfolgendes stellt meine eigen sarkastische Meinung dar.

Wer eine Klageschrift sein Eigenen nennt, muss im Grundsatz einen Fachanwalt beauftragen. Gerade weil man die zivilrechtlichen Abläufe, juristischen Denkweisen und Termineinhaltungen nicht kennen kann. Auch Absichten, wie: “einen Anwalt brauch ich nicht, der kostet unnötig Geld, die haben sowieso keine Beweise, dem Richter erzähle ich schon etwas“ usw. sollte man ganz schnell vergessen.

Mit Erhalt einer Klageschrift = Anwalt beauftragen.


Gerade diejenigen, die ohne Anwalt vor Gericht argumentieren, haben die leidige Rechtsprechung mitgeprägt. Bei Zahnschmerzen geht doch niemand zum Friseur oder nimmt den Akkuschrauber! .-:;



Ablauf vor Gericht?

Das kann man so nicht einfach darlegen, das es immer auf den Einzelfall ankommt. Meistens dauert es auch nur noch ca. 15 Minuten, wo Du als Beklagter nur als eine Art Teilnehmer stumm dasitzt und die Juristen ihre Arbeit verrichten.

VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#688 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 21. Oktober 2012, 16:07

"Bei Zahnschmerzen geht doch niemand zum Friseur oder nimmt den Akkuschrauber" - noch nicht, Steffen, noch nicht! Aber es geht in diese Richtung.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#689 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. Oktober 2012, 16:32

Nur, dann brauch man über das resultierende Ergebnis nicht zu lamentieren! :ew

VG Steffen

lieberstehendsterben
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#690 Beitrag von lieberstehendsterben » Sonntag 21. Oktober 2012, 18:46

RonJeremy hat geschrieben:
Sehr niedrig. Gerade Sasse hat null Ahnung von der Materie. Das allerletzte Schreiben von denen war von einer Frau verfasst. Ich hatte ehrlich gesagt das Gefühl, dass die Praktikantin mit meinem Fall betraut wurde (nach dem Motto bei dem gibts eh nix zu holen, also minimieren wir unsere Kosten). Das Schreiben war unerträgliches Gebrabbel, völlig untechnisch und wirr. Als ob ein Kleinkind nen Vortrag über Kernphysik hält.
okay cool.

Wie hast du es geschafft diesen Eindruck, dass es bei dir nix zu holen gibt, zu hinterlassen ?

ich hab nur die mod. UE mit text "mod. UE - siehe Anhang" geschickt.

Gruss

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#691 Beitrag von lieberstehendsterben » Sonntag 21. Oktober 2012, 22:13

RonJeremy hat geschrieben:

Sicheres Auftreten, keine Infos über mich preis gegeben, nichts eingestehen (und wirklich gar nichts), attackieren, Schwachpunkte auf der Gegenseite finden und aufzählen und leugnen. Herausstellen, dass die Gegenseite nichts in der Hand hat und das man selbst keine Schuld hat. Und natürlich auch stark signalisieren, dass man auf gar keinen Fall zahlen wird und eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht füchtet.
Immer im Hinterkopf behalten, dass das Wölfe sind, die nach dem Minimax-Prinzip leben und nur die Schwächsten attackieren (für Klagen bei allen Abmahnungen sind die doch ohnehin zu faul --> harte Arbeit ist nicht so deren Ding).

Ich weiß nicht obs langt, immerhin stand in dem allerletzten (wirren) Schreiben, dass sie nun Klage erheben wollen. Allerdings glaube ich das nicht. Zum einen war das letzte Schreiben sachlich schwach und Hunde die bellen beißen nicht. War wohl so ne letzte Drohung bevor sie es vollends aufgeben, um mich einzuschüchtern. Ich glaubs eben nicht, dass die klagen werden, das ist zu kostspielig und ich bin nicht umgekippt, bin nicht schwach genug als Beute.

Wenn die doch klagen, gehts eben weiter, ich habe jedenfalls keinen Bammel. Zahlen kann und darf man sowieso nicht, das wäre nur die Einladung für die anderen Zombies (die dann sicherlich informiert werden) sich ebenfalls zu bedienen, da hat man dann ganz schlechte Karten (weil man dann schon was zugegeben hätte --> das ist ein Einfallstor für deren Kollegen). Und man weiß eben nicht, welches aufgezeichnete Material die noch in ihrem Giftschrank haben, was sie andere Rechteinhaber und deren Kanzleien weiter verhökern könnten. So oder so, immer weiter kämpfen. Die Verhandlung selbst (sofern man sich nicht wie ein Idiot anstellt) endet dann ohnehin mit zu wenigen Beweisen auf der Gegenseite, schlimmstenfalls ein Vergleich den man finanziell wegstecken kann. Eine Überweisung an die Zombies vor irgend einer Verhandlung wäre eine Niederlage, die viel teurer werden kann.



sehr schön geschrieben - es ist auf jeden fall wirtschaftlicher nicht zu zahlen, ganz abgesehen werde ich lieberstehendsterbeeeeeeen !

meinst du schon dass soviel schriftverkehr wie du ihn hattest sinnvoll ist, ich vermute nur mod.UE und dann ignoranz ist am besten ?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#692 Beitrag von Steffen » Sonntag 21. Oktober 2012, 22:58

[quoteemRonJeremy]Die Verhandlung selbst (sofern man sich nicht wie ein Idiot anstellt) endet dann ohnehin mit zu wenigen Beweisen auf der Gegenseite, schlimmstenfalls ein Vergleich den man finanziell wegstecken kann.[/quoteem]

Also die Logik verstehe ich nicht ganz, auch wenn es andere Foren-User supi toll finden was @RonJeremy so schreibt. Wenn man sich intelligent anstellt verliert man sowieso, wenn man sich idiotisch anstellt gewinnt man dann? :o

Sicherlich ist Hamburg, wo Sasse & Partner klagt, ein Gerichtsstand der in puncto Störerhaftung streng urteilt. Aber, wir könnten uns einmal den Spaß machen und jeder Betroffene (oder deren postender Foren-Sprössling) schickt mir einmal per E-Mail seine mögliche Strategie zur Entkräftung der Störerhaftung des Abgemahnten. Ich glaube, ich käme aus dem Lachen nicht mehr in den Schlaf. Denn vor dem Richter gewinnt nicht derjenige, der in einem Forum am populistischsten Postet, sondern wer einen substantiierten Vortrag mit seinem Anwalt vorträgt. Beweisbare Argumente, statt einfaches Bestreiten! Und selbst einen Vergleich muss man sich erarbeiten, denn so einfach ist es in Hamburg dann doch nicht.

Statt Wahlkampf zu führen, sollten viele lieber Beweise und Zeugen sammeln. :ew


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#693 Beitrag von Steffen » Mittwoch 24. Oktober 2012, 10:11

Und jetzt wieder zu Wichtigerem:

Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

DS-Fan
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#694 Beitrag von DS-Fan » Mittwoch 24. Oktober 2012, 18:05

[quoteem]soeben hat uns das wertvolle und jahrelange anonyme Mitglied von AW3P verlassen[/quoteem]
Ich werde ihn vermissen...

Danke noch einmal, Steffen. Ein dermaßen penetrantes Meinungs- und Nicht- und Halbwissensvertreten hab ich noch nie erlebt. Ich glaub, der Helge (Sasse) macht mit seinen Partnern seinen Laden wegen Reichtums zu.

Im Westen sonst nichts Neues (letzter Brief... werde nun klagen..., wie schon bei einigen hier)

blablubbla
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#695 Beitrag von blablubbla » Montag 29. Oktober 2012, 18:23

Eine Frage: bis zu welchem Zeitpunkt hat man noch die Möglichkeit eines privaten Vergleiches? Ist das auch noch möglich mit Erhalt der Klageschrift oder geht der Weg ab da nurnoch über ein Gericht?

blablubbla
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#696 Beitrag von blablubbla » Montag 29. Oktober 2012, 20:48

2012p hat geschrieben:
blablubbla hat geschrieben:Eine Frage: bis zu welchem Zeitpunkt hat man noch die Möglichkeit eines privaten Vergleiches? Ist das auch noch möglich mit Erhalt der Klageschrift oder geht der Weg ab da nurnoch über ein Gericht?
Du kannst Dich noch kurz vor der Verhandlung vergleichen, aber nicht vergessen,
nur mit einem Anwalt.
Ansonsten immer wann Du willst!
Wie meinst du das mit "nur mit einem Anwalt"?

blablubbla
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#697 Beitrag von blablubbla » Dienstag 30. Oktober 2012, 17:41

2012p hat geschrieben:
blablubbla hat geschrieben: Wie meinst du das mit "nur mit einem Anwalt"?
So wie ich es geschrieben habe.
In der Regel ist der Abmahner nur bereit mit einem "Deinem" Anwalt einen Vergleich aus
zu handeln. Ohne Anwalt wirst Du das kaum schaffen. Das sind Erfahrungswerte!
Achso, ich dachte sowas ist auch ohne Anwalt möglich (deswegen auch die Frage nach einem "privatem" Vergleich). Denn wenn man einen Anwalt für den Vergleich dazuzieht, kann man ja auch gleich die volle Summe zahlen, da man im Endeffekt mit Anwaltskosten und dem gedrücktem Betrag mehr oder weniger wieder aufs gleiche kommt, oder liege ich da falsch?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#698 Beitrag von blablubbla » Dienstag 30. Oktober 2012, 20:20

geldabschneider hat geschrieben:@blablupp:
Die Vorgehensweise für Abgemahnte hast du aber schon gelesen, oder? :o Da steht doch unter Punkt 2.2 sogar der Link zu einem Musterschreiben für einen privaten Vergleich!
Ja habe ich, genau deswegen frage ich ja.

BlackCat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#699 Beitrag von BlackCat » Freitag 9. November 2012, 20:38

Hallo allesammt,

kurzes "Update". -> Pünktlich zum Geburtstag kam heute das 3. Schreiben von S&P (Ich habe mir für den Weg des Ignrorieren-so-lange-es-geht entschieden gehabt seinerzeit.).

Dort heißt es nun u.a. "Da die Vergleichsverhandlungen als gescheitert gelten müssen, werden wir nunmehr auftragsgemäß Klage einreichen."

Nur um "sicher" zu gehen: Das ist noch nicht der Punkt, an dem ich einen Anwalt einschalten muss, oder?

Vielen Dank schon mal und schönes Wochenende!

LG Blacky

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#700 Beitrag von Steffen » Samstag 10. November 2012, 02:18

Anwalt, erst bei Erhalt eines Hinweisbeschluss des AG Hamburg mit beigefügter
Klageschrift.

VG Steffen

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