Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemzombie]Es wurden hier mehrfach Prozesskosten zwischen 1.000 und 1.500 EUR in den Raum geworfen.
Kommen da die ursprünglichen Abmahngebühren noch dazu?[/quoteem]
Man muss sehen, dass Du eine Abmahnung erhalten hast, nach in Kraft treten des GguGepr
(09.10.2013). Hierzu sind deshalb noch keine Klageverfahren bekannt und man keine
Informationen weitergeben, was und in welche Höhe eingeklagt wird. Diese werden aber
nachgereicht.
[quoteemzombie]S&P verneint in ihrer Abmahnung die Anwendbarkeit des §97a Abs. 3 Satz 2 UrhG. Ich bin da
etwas anderer Meinung. Am Ende entscheidet das Gericht, richtig? Sehe ich das richtig,
dass es dazu bisher noch keine Gerichtsentscheidung gab?[/quoteem]
Jede Partei wird -seine- Rechtsauffassung vertreten. Egal ob richtig oder nicht ganz richtig.
Ob im Klageverfahren der Richter es als -unbillig- ermisst, oder nicht, kann ich einmal dir
nicht sagen, andermal weiß ich es nicht. Das heißt, man wird sehen was zukünftige Klageverfahren
beinhalten werden. Aber auch hier werden wir sicherlich zeitnah informieren.
[quoteemzombie]Die Klage muss wegen den neuen §104a UrhG an einem für meinen Wohnort zuständigen Gericht erhoben
werden, richtig?[/quoteem]
So sagt es jedenfalls der § 104a UrhG. Hier muss man sehen, dass es nicht zwingend das am Wohnort
ist, sondern das, was sich mit Urheberstreitigkeiten befasst (hier nachzulesen).
[quoteemzombie]Bei mir wurde eine etwas ältere Folge abgemahnt. Inzwischen gibt es eine Hand voll weiterer Folgen,
die ja möglicherweise auch noch abgemahnt werden könnten. (Von den älteren ganz zu schweigen.)
Steffen schrieb, Folgeabmahnungen seien ihm noch nicht bekannt. Mich würde allerdings interessieren:
Könnte die erweiterte UE im Klagefall schaden, z.B. weil das Gericht sie als (Teil-)Schuldeingeständnis
sieht?[/quoteem]
Ein Forum lebt natürlich nur von den Informationen, die man letztlich auch erhält. So sind bei S&P
noch keine Folgeabmahnungen bekannt. Theoretisch sind diese aber möglich und rechtens.
Eine erweiterte mod. UE kann deshalb nicht schaden, da der BGH dieses eindeutig verneint (Az. I ZR 237/11
- “Vorbeugende Unterwerfungserklärung“).
(...) Der Beklagte hat mit der Übersendung der vorbeugenden Unterlassungserklärung den Versuch unternommen,
von einer ihm rechtlich zu Gebote stehende Möglichkeit Gebrauch zu machen, um seine Inanspruchnahme auf
Unterlassung durch Mandanten der Klägerin zu verhindern und die damit für ihn verbundenen Kosten zu vermeiden.
Für das Verhalten des Beklagten bestand aus seiner Sicht ein hinreichend begründeter Anlass, da er als
Inhaber eines Internetanschlusses bereits von einem anderen Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten
auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann der Beklagte
in einer derartigen Situation nicht darauf verwiesen werden, zunächst eine Inanspruchnahme durch Mandanten
der Klägerin abzuwarten und dann eine tatsächliche Vermutung seiner Verantwortlichkeit als Täter oder Störer
(vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens) zu entkräften.
Dies würde die gesetzlich nicht ausgeschlossenen und für den Beklagten günstigeren Möglichkeiten einer
vorbeugenden Rechtsverteidigung unzumutbar beschränken. (...)
Bei etwas ganz anderen muss man schon vorsichtiger sein!
Es gibt Schriftsätze, indem S&P sinngemäß ausführen:
(...) Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Ihre Anschrift von Ihrem Provider mehrfach
beauskunftet wurde. Die G. hat festgestellt und beweissicher dokumentiert, dass neben der hier in Rede
stehende Folge X auch die Folgen Y und Z der Staffel C der Serie “The Walking Dead“ über ihren Anschluss
zum Download angeboten wurden. Auch insoweit hat der Provider jeweils Ihren Namen und Ihre Abschrift mitgeteilt.
Im gerichtlichen würden wir auch diesen weiteren Rechtsverstoß darlegen. Sollten Sie pauschal einwenden
wollen, dass der Anschluss falsch ermittelt sei, wäre dies insbesondere aufgrund der mehrfachen Beauskunftung
unerheblich und eine falsche Ermittlung wäre abwegig. (...)
Also je mehr Ermittlungsdatensätze man hat, desto schwieriger die Argumentation. Meist wird dieser Fakt auch
erst im Klageverfahren (Klageschrift) thematisiert. Dieses muss man dann mit seinem Anwalt besprechen.
VG Steffen
Kommen da die ursprünglichen Abmahngebühren noch dazu?[/quoteem]
Man muss sehen, dass Du eine Abmahnung erhalten hast, nach in Kraft treten des GguGepr
(09.10.2013). Hierzu sind deshalb noch keine Klageverfahren bekannt und man keine
Informationen weitergeben, was und in welche Höhe eingeklagt wird. Diese werden aber
nachgereicht.
[quoteemzombie]S&P verneint in ihrer Abmahnung die Anwendbarkeit des §97a Abs. 3 Satz 2 UrhG. Ich bin da
etwas anderer Meinung. Am Ende entscheidet das Gericht, richtig? Sehe ich das richtig,
dass es dazu bisher noch keine Gerichtsentscheidung gab?[/quoteem]
Jede Partei wird -seine- Rechtsauffassung vertreten. Egal ob richtig oder nicht ganz richtig.
Ob im Klageverfahren der Richter es als -unbillig- ermisst, oder nicht, kann ich einmal dir
nicht sagen, andermal weiß ich es nicht. Das heißt, man wird sehen was zukünftige Klageverfahren
beinhalten werden. Aber auch hier werden wir sicherlich zeitnah informieren.
[quoteemzombie]Die Klage muss wegen den neuen §104a UrhG an einem für meinen Wohnort zuständigen Gericht erhoben
werden, richtig?[/quoteem]
So sagt es jedenfalls der § 104a UrhG. Hier muss man sehen, dass es nicht zwingend das am Wohnort
ist, sondern das, was sich mit Urheberstreitigkeiten befasst (hier nachzulesen).
[quoteemzombie]Bei mir wurde eine etwas ältere Folge abgemahnt. Inzwischen gibt es eine Hand voll weiterer Folgen,
die ja möglicherweise auch noch abgemahnt werden könnten. (Von den älteren ganz zu schweigen.)
Steffen schrieb, Folgeabmahnungen seien ihm noch nicht bekannt. Mich würde allerdings interessieren:
Könnte die erweiterte UE im Klagefall schaden, z.B. weil das Gericht sie als (Teil-)Schuldeingeständnis
sieht?[/quoteem]
Ein Forum lebt natürlich nur von den Informationen, die man letztlich auch erhält. So sind bei S&P
noch keine Folgeabmahnungen bekannt. Theoretisch sind diese aber möglich und rechtens.
Eine erweiterte mod. UE kann deshalb nicht schaden, da der BGH dieses eindeutig verneint (Az. I ZR 237/11
- “Vorbeugende Unterwerfungserklärung“).
(...) Der Beklagte hat mit der Übersendung der vorbeugenden Unterlassungserklärung den Versuch unternommen,
von einer ihm rechtlich zu Gebote stehende Möglichkeit Gebrauch zu machen, um seine Inanspruchnahme auf
Unterlassung durch Mandanten der Klägerin zu verhindern und die damit für ihn verbundenen Kosten zu vermeiden.
Für das Verhalten des Beklagten bestand aus seiner Sicht ein hinreichend begründeter Anlass, da er als
Inhaber eines Internetanschlusses bereits von einem anderen Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten
auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann der Beklagte
in einer derartigen Situation nicht darauf verwiesen werden, zunächst eine Inanspruchnahme durch Mandanten
der Klägerin abzuwarten und dann eine tatsächliche Vermutung seiner Verantwortlichkeit als Täter oder Störer
(vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens) zu entkräften.
Dies würde die gesetzlich nicht ausgeschlossenen und für den Beklagten günstigeren Möglichkeiten einer
vorbeugenden Rechtsverteidigung unzumutbar beschränken. (...)
Bei etwas ganz anderen muss man schon vorsichtiger sein!
Es gibt Schriftsätze, indem S&P sinngemäß ausführen:
(...) Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Ihre Anschrift von Ihrem Provider mehrfach
beauskunftet wurde. Die G. hat festgestellt und beweissicher dokumentiert, dass neben der hier in Rede
stehende Folge X auch die Folgen Y und Z der Staffel C der Serie “The Walking Dead“ über ihren Anschluss
zum Download angeboten wurden. Auch insoweit hat der Provider jeweils Ihren Namen und Ihre Abschrift mitgeteilt.
Im gerichtlichen würden wir auch diesen weiteren Rechtsverstoß darlegen. Sollten Sie pauschal einwenden
wollen, dass der Anschluss falsch ermittelt sei, wäre dies insbesondere aufgrund der mehrfachen Beauskunftung
unerheblich und eine falsche Ermittlung wäre abwegig. (...)
Also je mehr Ermittlungsdatensätze man hat, desto schwieriger die Argumentation. Meist wird dieser Fakt auch
erst im Klageverfahren (Klageschrift) thematisiert. Dieses muss man dann mit seinem Anwalt besprechen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
hallo liebe Leidensgenossen,
bei mir gibt es nun Neuigkeiten...
Heute landete folgender Brief im Briefkasten:
".... in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie sich nicht mehr gemeldet, so dass wir nunmehr auftragsgemäß das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph S. "
(der name des Anwalts ist natürlich auf dem Brief ausgeschrieben, aber man muss ja nichts riskieren)
Ist das noch in der Norm oder sollte ich allmählich reagieren? Leider ist aktuell überhaupt gar kein geld da für einen Prozess da ich Student und Mutter arbeitslos. Ein Vergleich in Raten wäre mir also am liebsten.
Ich habe diesen Brief gegoogelt, aber konnte leider nichts dazu finden.
Ich habe es getan wie es mir hier und von meinem Schwiegervater in Spe angeraten wurde: Mod. UE abgeschickt und gewartet.
Die erste Abmahnung kam im November, eine Mail mit einer Zahlungsverschiebung kam im Januar und der Brief landete heute im Briefkasten...
Gruß,
MisterM
bei mir gibt es nun Neuigkeiten...
Heute landete folgender Brief im Briefkasten:
".... in oben bezeichneter Angelegenheit haben Sie sich nicht mehr gemeldet, so dass wir nunmehr auftragsgemäß das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph S. "
(der name des Anwalts ist natürlich auf dem Brief ausgeschrieben, aber man muss ja nichts riskieren)
Ist das noch in der Norm oder sollte ich allmählich reagieren? Leider ist aktuell überhaupt gar kein geld da für einen Prozess da ich Student und Mutter arbeitslos. Ein Vergleich in Raten wäre mir also am liebsten.
Ich habe diesen Brief gegoogelt, aber konnte leider nichts dazu finden.
Ich habe es getan wie es mir hier und von meinem Schwiegervater in Spe angeraten wurde: Mod. UE abgeschickt und gewartet.
Die erste Abmahnung kam im November, eine Mail mit einer Zahlungsverschiebung kam im Januar und der Brief landete heute im Briefkasten...
Gruß,
MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Das ist doch nur einer der klassischen Bettelbriefe!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Also haben hier schon andere diesen Brief erhalten ohne sofortige Konsequenzen?
Gruß,
MisterM
Gruß,
MisterM
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Warum sofort? Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, kann man diese innerhalb der Normen geltend machen. Und der positive Zeitfaktor liegt ja beim Abmahner.Also haben hier schon andere diesen Brief erhalten ohne sofortige Konsequenzen?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich meinte nur, dass der Brief besonders ernst klang und ich ihn vor allem hier im Forum noch nirgends gesehen habe..! Denn wenn dem so sein sollte, dass dieser Brief tatsächlich einen baldigen Mahnbescheid vom Gericht verkündet, würde ich mich lieber noch mal entsprechend vergleichen..
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- Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wenn du sowieso zahlen willst, verstehe ich nicht warum du weiter wartest dich zu vergleichen, wenn du nicht bezahlen willst, dann musst du eben weiter warten. Wie lange es dauert oder ob überhaupt ein MB kommt, kann dir keiner mit Sicherheit sagen. Das hängt völlig vom Abmahner/RI ab. Wie die entscheiden , wissen eigentlich nur die. Möglicherweise schlicht per Zufallsgenerator.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemMisterM]Ich meinte nur, dass der Brief besonders ernst klang und ich ihn vor allem hier im Forum noch nirgends gesehen habe..![/quoteem]
Wir sind doch hier nicht beim “Ringelpiez mit Anfassen“! Mit Erhalt eines Abmahnschreibens befindet man sich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit. Dabei ist es erst einmal egal, wie ernst oder "unernst" man selbst ein Schreiben einschätzt.
Das bedeutet: Entweder warte man ab, ob der Abmahner den Anspruch begründet und man Post vom Amtsgericht erhält (entscheidet sich dann mit Anwalt neu), oder man vergleicht sich jetzt (mit oder ohne Anwalt). Natürlich sollte man bei einem persönlichen Privatvergleich schon wissen, was man tut.
VG Steffen
Wir sind doch hier nicht beim “Ringelpiez mit Anfassen“! Mit Erhalt eines Abmahnschreibens befindet man sich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit. Dabei ist es erst einmal egal, wie ernst oder "unernst" man selbst ein Schreiben einschätzt.
Denn jeder, der sich für “mod. UE + Nichtzahlen“ entscheidet, wählt: “entweder Verjährung oder Klage!“ Die Chancen stehen also 50-50.
Das bedeutet: Entweder warte man ab, ob der Abmahner den Anspruch begründet und man Post vom Amtsgericht erhält (entscheidet sich dann mit Anwalt neu), oder man vergleicht sich jetzt (mit oder ohne Anwalt). Natürlich sollte man bei einem persönlichen Privatvergleich schon wissen, was man tut.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Der Brief war tatsächlich ein Vorbote des MB. Dieser war heute im Briefkasten...
Jedoch war dieser vom AG Hamburg? Dachte der fliegende Gerichtsstand wäre durch seit dem 30.10.? Denn das "Vergehen" wurde laut denen am 4.11. begangen.
Jedoch war dieser vom AG Hamburg? Dachte der fliegende Gerichtsstand wäre durch seit dem 30.10.? Denn das "Vergehen" wurde laut denen am 4.11. begangen.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Der fliegende Gerichtsstand hat nichts mit dem Mahnbescheid zu tun. Der MB wird in der Regel dort beantragt wo der RI seinen Sitz hat. MB und Klage sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Oh okay vielen Dank dir! Ich werde es jetzt doch noch mit einem Vergleich probieren. Das geht mir irgendwie zu schnell. Scheinbar mahnen die nun so wenige ab, dass sie das Prozedere wohl beschleunigen..
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
kann man im Vergleichsschreiben eigentlich den Satz "Da ich mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, würde ich den vorbezeichneten Betrag in 3 monatlichen Raten, zahlbar jeweils am Ende des Monats, zu je EUR xxx" einfach weglassen? Die werden für die wirtschaftliche Lage doch sicherlich Belege anfordern...
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
sagt mal, muss man euch eigentlich immer alles vorkauen. Klar kannst du den Satz weglassen wenn du den Betrag nicht in Raten bezahlen willst. Ist doch völlig logisch. Das Dokument ist nur ein Vorschlag. Den musst du natürlich für deine eigenen Bedürfnisse anpassen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich habe es so verstanden, dass die einfach zuvorkommender sind, wenn man in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage ist. Bei mir und meiner Mutter stimmt dieser Paragraph, deswegen habe ich ihn stehen gelassen und noch erweitert. Sollten Belege gefordert werden, können diese nachgeliefert werden.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Die fordern Belege über die wirtschaftliche Situation. Inwietweit sie diese berücksichtigen hängt vom Abmahner ab.
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- Registriert: Mittwoch 5. März 2014, 17:06
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Huhu liebes Forum,
so, jetzt hat es auch mich erwischt mit The Walking Dead.
Selbst schuld, ich war mal kurz ungeschützt unterwegs ...
Da empfehle ich einen VPN-Client!
Habe mich durch fast den ganzen Thread gerungen, jetzt aber irgendwie
nicht gefunden wieviele Klagen im letzten Jahr von S & P ausgingen (und vor Gericht
gelandet sind) und was da am Ende bei raus kam (Vergleichswert). Gab es im letzten
Jahr mehr Klagen als vorher? Kamen die Mahnbescheide schneller?
Wie hoch ist die Chance, dass man halbwegs glimplich aus der Sache raus kommt?
Viele Grüße
Frank
so, jetzt hat es auch mich erwischt mit The Walking Dead.
Selbst schuld, ich war mal kurz ungeschützt unterwegs ...
Da empfehle ich einen VPN-Client!
Habe mich durch fast den ganzen Thread gerungen, jetzt aber irgendwie
nicht gefunden wieviele Klagen im letzten Jahr von S & P ausgingen (und vor Gericht
gelandet sind) und was da am Ende bei raus kam (Vergleichswert). Gab es im letzten
Jahr mehr Klagen als vorher? Kamen die Mahnbescheide schneller?
Wie hoch ist die Chance, dass man halbwegs glimplich aus der Sache raus kommt?
Viele Grüße
Frank
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo @Frank,
zanz einfach, kurz und knapp:
Die Chancen stehen 50-50. Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage.
Alles andere (Klagerisikowahrscheinlichkeitszahl) ist Murks. Denn selbst wenn der Abmahner nur 1 pro Monat verklagt, kann dir niemand eine Garantie ausstellen, ob oder ob nicht.
VG Steffen
zanz einfach, kurz und knapp:
Die Chancen stehen 50-50. Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage.
Alles andere (Klagerisikowahrscheinlichkeitszahl) ist Murks. Denn selbst wenn der Abmahner nur 1 pro Monat verklagt, kann dir niemand eine Garantie ausstellen, ob oder ob nicht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
hallo Steffen und danke für deine Mühe,
ich glaube, dass ich es mal darauf ankommen lasse ...
Kann mir jemand einen guten Anwalt in Berlin empfehlen, falls dann doch eine Klage ins Haus flattert?
Grüße
ich glaube, dass ich es mal darauf ankommen lasse ...
Kann mir jemand einen guten Anwalt in Berlin empfehlen, falls dann doch eine Klage ins Haus flattert?
Grüße
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 5. März 2014, 17:06
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:
Stand: 10.02.2014!
Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen:
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein!
Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Und wie sieht's aus mit den Gerichtskosten und den eigenen Anwaltskosten?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Warte doch erst einmal ab, ob Du irgendwann überhaupt verklagt wirst.
Dann wirst Du alles mit deinem Anwalt abklären.
VG Steffen
Dann wirst Du alles mit deinem Anwalt abklären.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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