Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#441 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 13:09

Uh, heute zum Sonntag solche Krawanzmänner!

Wenn man unberechtigt abgemahnt wurde, kann man diese unberechtigte Abmahnung unverzüglich zurückweisen.
Hier sollte aber die Beweisbarkeit und Sachlage eindeutig sein, da man leicht eine EV fangen kann.

Ich resümiere einmal.
  • Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes - November 2011
  • Zu diesem Zeitpunkt, warst Du nicht mehr Anschlussinhaber des beauskunfteten Internetzugangs, da Du
    schon seit Juni 2011 diesen wegen Umzug umgemeldet hast auf eine andere Person. Das diese Ummeldung des
    Vertragspartners auch vom Provider vor dem Log-Zeitpunkt vorgenommen wurde, liegt dir schriftlich vor.
Das bedeutet, Du kannst nachweisen, das Du zum Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes nicht mehr der
Inhaber des in der Abmahnung benannten Internetzuganges warst.

Einfach einen Schriftsatz, der ungefähr so geht:
<Anschrift Deinereiner
Aktenzeichen>

<Anschrift des Abmahners>

Zurückweisung Abmahnung vom <Datum>, Az. <xyz>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich mit sofortiger Wirkung vorgezeichnete unberechtigte Abmahnung zurück, da ich zum angeblichen
Tatzeitpunkt kein Inhaber des beauskunfteten Internetzuganges mehr gewesen bin. Durch einen Wohnungswechsel
wurde der juristische Vertragspartner beim zuständigen Provider ordnungsgemäß umgemeldet. Die ordnungsgemäße
Durchführung des Wechsels des juristischen Vertragspartners wird von meinem Provider bestätigt (siehe Anlage).

<Ort>, den <Datum >

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


Anlage:
Bestätigung Ummeldung AI durch den Provider vom <Datum>
Immer beachten, es muss eindeutig und schriftlich die Bestätigung des Providers vorliegen, das der Anschluss
- vor dem Log-Zeitpunkt umgemeldet wurde! Wenn Du dir nicht 100%ig sicher bist, solltest Du erst einen Fachanwalt
konsultieren.



VG Steffen

Chenor
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#442 Beitrag von Chenor » Sonntag 29. April 2012, 13:17

Danke euch hört sich schon gar nicht mehr so schlimm an
Im Schreiben der Telekom steht als Betreff: Abgabe Rechte&Pflichten inkl. Online-Zugang xxxxxxxxxxxxxx
Und als Text:
Sehr geehrter Herr xxxxx,

gern bestätigen wir Ihnen, daß der Vertragspartnerwechsel auf eine andere Person für den Anschluss mit der Rufnummer xxxxx/xxxxx + Online Zugang am xxxx Juni 2011 ausgeführt worden ist.

Alerdings kam bei meinem besuch im Telekomladen raus daß ich noch als Ansprechspartner aufgeführt war (war weder von mir oder meinem Nachfolger gewünscht und ist jetzt auch gelöscht), hoffe das ändert nichts an der Sachlage.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#443 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 13:22

Alerdings kam bei meinem besuch im Telekomladen raus daß ich noch als Ansprechspartner aufgeführt war (war weder von mir oder meinem Nachfolger gewünscht und ist jetzt auch gelöscht), hoffe das ändert nichts an der Sachlage.
Wichtig, das Du die Auftragsbestätigung des Providers vorliegen hast, dass du
ab Juni 2011 - kein - AI mehr warst!

Die Abmahnung am Besten noch Heute zurückweisen.

Versand: E-Mail (Heute), wenn vorhanden Fax (mach dir einen Kopf, spätestens Morgen)
und Morgen als ES mit RS. Alles (auch die versendete E-Mail) schön archivieren! Nur in
der E-Mail reicht Vorname und Familienname als Signierung. Einfach das eigenhändig
unterzeichnete Dokument als PDF oder JPEG anhängen. In dem originalen Dokument darf
dann die Unterschrift aber nicht kopiert, eingescannt oder ausgedruckt werden. Schön
eigenhändig und ab per Einschreiben.

Halte uns einmal auf den Laufenden.

VG Steffen

Chenor
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#444 Beitrag von Chenor » Sonntag 29. April 2012, 13:26

Die Zurückweisung geht dann Heute noch raus.
Ich gehe mal davon aus dann ohne eine ModUE?
Melde mich dann wenns was neues gibt.

Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#445 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 13:27

Ich gehe mal davon aus dann ohne eine ModUE?
Natürlich ohne mod. UE!

VG Steffen

Chenor
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#446 Beitrag von Chenor » Sonntag 29. April 2012, 13:29

Ok vielen dank und schönen Sonntag noch :)

Tiffy
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#447 Beitrag von Tiffy » Sonntag 29. April 2012, 18:31

Lieber Steffen,

meine Frage ist glaube ich nicht ganz klar gestellt gewesen, daher versuche ich es noch mal: Ein etwas hilfloser Bekannter, der sich selbstständig nicht ausreichend informiert hat (meine Einschätzung), hat auf eine Abmahnung nicht reagiert. Weder in Form einer modU noch eines Anrufes bei der Kanzlei oder sonstiges. Als ich das hörte, habe ich mich etwas eingelesen und bin auf diese Seite gestoßen. Und ich würde nun gerne wissen, wie lange der junge Mann noch mit Post rechnen muss oder ob es bei einer einstweiligen Verfügung (soweit ich verstanden habe der nächste mögliche Schritt bei Nicht-Reaktion) auch gewisse Fristen gibt. Oder kann sowas auch erst in einem Jahr eintrudeln? Kenne mich natürlich so gut wie gar nicht aus, dachte aber, eine einstweilige Verfügung fußt auf einer gewissen Dringlichkeit und kann daher nicht extrem zeitversetzt seitens des Abmahners "in Stellung gebracht" werden.

Hoffe, das war halbwegs verständlich. Und wenn mich sowas mal ereilt, weiß ich nun, dass ich es anders mache als der abgemahnte Bekannte. :-D Danke im Voraus für die Antwort.

Ferragial
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Abmahnung 1. Teil

#448 Beitrag von Ferragial » Sonntag 29. April 2012, 18:33

Hallo zusammen,

könnte ein schönes Wochenende sein, sitze aber gerade an meiner mod. UE. Da die erste ist, möchte ich meine Fragen loswerden, nicht ohne ein Dank an die Betreiber der Seite, die einem die erste Panik nimmt. Bin mal gespannt wie es ausgeht.

1. Mein Abmahner bezeichnet den Klagegegenstand im Anschreiben als Filmwerk "XXX" und in seiner UE als Werk "XXX". Bin eigentlich nicht so kleinlich, aber hier scheint es auf Details anzukommen. Ich werde in meiner mod. UE die Bezeichnung Filmwerk/Werk "XXX" verwenden. Sollte doch unmissverständlich sein oder?

2. Die im Netz zirkulierenden mod. UEs sind weitgehend deckungsgleich, euer Vorschlag enthält den Zusatz "...insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen." Kommt dies aus einer speziellen Erfahrung?

3. Ich hab hier irgendwo gelesen, dass Klagen wegen Filmen bisher nicht vorkamen, konnte aber die Stelle nicht mehr finden und habe auch in der sonstigen Recherche nichts über ungleiche Verfahrensweise zwischen Filmen und bspw. Musik gefunden. Habt Ihr hier Erfahrunswerte?

Nochmal Vielen Dank jetzt schon.

Felidae02
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Re: Abmahnungen "The Walking Dead", Meinung/Rat zum mod. UE

#449 Beitrag von Felidae02 » Mittwoch 2. Mai 2012, 13:36

Ein Freund von mir hat neulich auch eine Abmahnung für eine Folge von "The Walking Dead" erhalten, und bei der Gelegenheit habe ich es etwas recherchiert. Bei WGV Medien muss man bei der mod. UE SEHR aufpassen, da sie viele TV (insbesondere britischen) Serien in Ihrem Sortiment haben - ich habe einige unten aufgelistet - und ich wette, sie werden auch diesen irgendwann abmahnen.

Also, meiner Meinung nach, soll man sich bei der modifizierten UE verpflichten, der ganze Staffel (oder beide Staffeln) von "Walking Dead" nicht öffentlich zugänglich zu machen (insbesondere wenn man mehrere Folgen runtergeladen hat, was meistens der Fall ist) und auf KEINEN Fall die mod. UE auf "WGV Medien" auszubreiten (Die beigefügte Unterlassungserklärung von S+P ist nämlich auf alle Werke von WVG bezogen. Dies könnte wirklich gefährlich werden, wenn man nochmals beim Downloaden einer anderen TV-Serie erwischt wird.)

Beispiele von WGV Medien Serien:
Dr. Who (Staffel 5), Sherlock, Haven, Inspector Barnaby, Luther, Misfits, Ashes to Ashes, Poirot, Primeval, Spooks (MI5), The Office (UK), Torchwood, Borgen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#450 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. Mai 2012, 14:54

[quoteemFelidae02]Dies könnte wirklich gefährlich werden, wenn man nochmals beim Downloaden einer anderen
TV-Serie erwischt wird.[/quoteem]

Ich muss einmal etwas klären. In jedem Forum, in jeder Empfehlung steht, das man die
originale UE nicht unterschreibt, sondern nur eine modifizierte (abgeänderte) Unter-
lassungserklärung, und auch nicht auf alle Werke, sondern nur auf den Streitgegenstand
aus der Abmahnung. Das bedeutet, wer keine Ahnung hat, wer der böse Filesharer war,
gibt nur auf das eine Werk aus der Abmahnung ab. Wer Staffel 01, Folge 01 - 06 (fik-
tives Beispiel) gezogen hat, hier wird empfohlen auch dann die mod. UE auf Staffel 01,
Folge 01 - 06 (fiktives Beispiel) zu erweitern. Aber dieses ist erst einmal kein MUSS,
und zweitens muss es jeder SELBST entscheiden. Bei S&P sind auch noch keine Folgeab-
mahnungen bekannt, das man nicht grundsätzlich alle Folgen, aller Staffeln aufnehmen
muss.

Und einmal abschließend. Wer eine Abmahnung erhält und dann noch weiter P2P benutzt
- ist selbst schuld. Wenn man schon P2P benutzt um urheberrechtlich geschütztes Zeugs
herunterzuladen, sollte man so schlau sein, bei Erhalt einer Abmahnung damit aufzuhören.

VG Steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#451 Beitrag von Isley » Sonntag 6. Mai 2012, 16:12

Hallo,

ich habe auch eine Abmahnung von S&P erhalten, weil über meinen Anschluss eine Folge von Walking Dead angeboten/heruntergeladen (?) worden sein soll. Da die Frist kurz war und ich in der Aufregung keine dummen Fehler machen wollte, habe ich in der Angelegenheit einen Anwalt beauftragt. Ich kannte diese Seite zu dem Zeitpunkt noch nicht und hätte im umgekehrten Fall vermutlich einfach selbst die modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt. Falsch machen kann man dabei ja eigentlich nichts. Ich empfinde es als zusätzlich ärgerlich, nun auch noch diese Kosten am Hals zu haben.
Inzwischen gab es die erste Reaktion auf die modifizierte Unterlassungserklärung die meine Vertretung verschickt hat. Dieses Schreiben haben die Betroffenen hier vermutlich auch schon alle gesehen, worin einfach nur weiterhin auf Zahlung der 800 Euro bestanden wird. Die letzten 2 Seiten sind dann eine Kopie eines Textes eines Gerichtes in Hamburg, der auf einen Zeitraum datiert ist, bevor mein Fall überhaupt existierte. Ich weiß nicht genau was das aussagen soll und kann es höchstens so interpretieren, dass es als Drohung gedacht ist, dass sie in jedem Fall klagen (?) wenn man nicht zahlt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich jetzt einen Vergleich anstreben (=zahlen) oder weitere Folgen riskieren indem ich nicht zahle. Ich habe mich noch nicht entschieden wie ich vorgehen soll, da so viele Argumente für beides zu sprechen scheinen.
Was ich, nach dem Lesen einiger Seiten in diesem Thread, offenbar auch noch machen könnte, ist eine Akteneinsicht beim Gericht zu beantragen. Jemand schrieb, dass es möglich wäre, dass S&P gar nicht die Vollmacht hat englische Folgen abzumahnen (um die es sich offenbar handelt) und das man dies auf diesem Wege herausfinden könnte. Zwar will ich in sowas ohnehin keine Hoffnungen mehr setzen, aber wüsste man das nicht sowieso schon längst, wenn das der Fall wäre? Wenn ich das richtig verstanden habe, beantragt hier sowieso fast jeder diese Akteneinsicht, insofern hätte man diese Info doch bereits?

Danke fürs Lesen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#452 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. Mai 2012, 17:49

Hallo @Isley,

wenn man nur die mod. UE abgibt und nicht zahlt, egal ob man mit, oder mit ohne Anwalt reagiert, will der Abmahner noch das Geld. Sicherlich wird er drohen, sicherlich ist S&P etwas klagefreundlicher als andere. Aber auch hier gilt erst einmal, - alle - renitenten Nichtzahler wird man nicht verklagen. Aber das nützt Dir nicht viel, wenn es dich dann aus einem Prozentsatz von xx,xx % trifft.

Mod. UE + Nichtzahlen (ohne Anwalt), Risiko man kann verklagt werden (Jetzt Anwalt). Dieses Risiko ist gering, aber gegeben (ca. 1.000 - 1.200€). Jetzt musst Du dich entscheiden. Mehr ist es nicht.

VG Steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#453 Beitrag von Isley » Montag 7. Mai 2012, 17:14

Danke für die Antwort, ich denke ich werde jetzt trotzdem erst mal eine Akteneinsicht beantragen. Mehr Spielraum scheine ich ja sowieso nicht mehr zu haben.

DjiNn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#454 Beitrag von DjiNn » Montag 7. Mai 2012, 17:27

@steffen

Hi,

ich habe vor einigen Wochen auch eine Abmahnung von S&P bekommen.
Darin wird behauptet das ich einen Film geuploaded hätte und es paar treffer dafür gibt mit einem Programm, wo ich den namen noch nie gehört habe.
Über mein Anwalt habe ich jetzt die Unterlassungerkärung in einer modifizierten Form abgeschickt und natürlich nicht gezahlt.
Ich wohne in einem Mehrfamilienwohnhaus und frage mich ob sich da vielleicht einer durch meine verschlüsselung reingehackt hat.
Anders kann ich mir das nicht erklären.

Vor ein Paar tagen haben S&P ein Fax an meinen Anwalt verschickt das Sie nun klagen werden weil ich die Summe von 800€ nicht bezahlt habe.

Mein Anwalt hat gemeint wenn wir nach Hamburg eingeladen werden würde es mich ungefair 2800-3500€ kosten wenn wir dem Richter nicht beweisen können das ich es nicht war.

+700€ mein anwalt
+500€ Anwalt S&P
+1300€ Streitwert
+300€ Gerichtskosten
+.... Fahrkosten und und und.

Ich habe jetzt keine Ahnung was ich machen soll....
Entweder mit S&P ein Betrag ausmachen und überweisen oder abwarten und hoffen das Sie nicht verklagen.
Ich finde es eine Schweinerei das man Menschen in so eine Situation bringen kann und der deutsche Staat sowas erlaubt...
Als Internet nutzer müssen wir besser geschützt werden gegen dieser Abzocker und W-Lan hacker.....

Grüße
Djinn

DjiNn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#455 Beitrag von DjiNn » Montag 7. Mai 2012, 17:40

el Chupa Cabra hat geschrieben:Du kannst immer noch einen Vergleich aushandeln, selbst wenn Ihr in die Beweisaufnahme
gehen solltest, im Fall einer Klage!
Das sollte Dir aber auch Dein eigener RA sagen können (oder wofür bezahlst Du den?)!
Mein RA hat gemeint, wenn ich einen Vergleich aushandeln möchte dann sollte ich mich schnell entscheiden.
Das heißt für mich das ich es in den nächsten Tagen tun sollte oder eben nicht.

DjiNn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#456 Beitrag von DjiNn » Montag 7. Mai 2012, 17:51

Ich habe es nicht als drängen wahrgenommen, dachte das das normal ist, das man den Vergleichsbetrag vor der Klage aushandelt.
Deshalb kam mir das nicht komisch vor.
Aber gut zu wissen das man sich auch später einigen kann wenn es hart auf hart kommt.
Werde ich bei meinem RA natürlich nochmal anfragen.

JDBlubb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#457 Beitrag von JDBlubb » Montag 7. Mai 2012, 20:51

Hallo,

ich muss jetzt doch mal wieder fragen, da ich schon seit Ewigkeiten von S&P nichts mehr gehört habe. Ich habe die mod. UE hingeschickt und habe seitdem gar nichts mehr gehört (etwas über einen Monat her), ist das wirklich normal?

Ich habe bis auf den Rückschein noch keine Antwort bekommen ob die mod. UE überhaupt akzeptiert wird... ich finde das alles sehr suspekt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#458 Beitrag von Steffen » Montag 7. Mai 2012, 23:34

Immer ruhig Brauner, die haben doch 3 Jahre Zeit. Die vergessen dich schon nicht.
Du hast richtig reagiert - das ist wichtig!

VG Steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#459 Beitrag von Isley » Dienstag 8. Mai 2012, 16:21

JDBlubb hat geschrieben:Hallo,

ich muss jetzt doch mal wieder fragen, da ich schon seit Ewigkeiten von S&P nichts mehr gehört habe. Ich habe die mod. UE hingeschickt und habe seitdem gar nichts mehr gehört (etwas über einen Monat her), ist das wirklich normal?

Ich habe bis auf den Rückschein noch keine Antwort bekommen ob die mod. UE überhaupt akzeptiert wird... ich finde das alles sehr suspekt.
Bei mir hat es auch 4 Wochen gedauert, bis die erste Reaktion auf meine modifizierte Unterlassungserklärung erfolgte. Generell würde ich es nicht gleich positiv bewerten, dass man lange nichts mehr von ihnen gehört hat. Ein Anwalt sagte mir mal, dass es im längsten Fall den er hatte, 8 Monate dauerte, bis eine Antwort erfolgte. Die mahnen eben so extrem viele Leute ab (=Überlastung)...

Das ist auch so eine Sache die mich echt nervt. Die Abmahner können sich quasi so viel Zeit lassen wie sie wollen, während sie selbst extrem knappe Fristen setzen.

DjiNn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#460 Beitrag von DjiNn » Mittwoch 9. Mai 2012, 09:45

Hi,

kann mir jemand sagen ob man bei einer Klage mit zum AG Hamburg muss oder es langt wenn der Anwalt anwesend ist.

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